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334

Damenbildnis. Peter Paul Rubens, 1577 Siegen - 1640 Antwerpen und Mitarbeiter

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München

Peter Paul Rubens

1577 Siegen - 1640 Antwerpen und Mitarbeiter

Damenbildnis

Brustbild leicht nach links, den Blick zum Betrachter gewandt. Auf dem Keilrahmen Klebeetikett "National Exhibition of Works of Art", Leeds (1868) mit handschriftlicher Bezeichnung "Rubens" sowie mehrere, zum Teil schwer lesbare Zollstempel. Öl auf Lwd. 62,2 x 53 cm. Ergänzt. Doubliert. Rest. Rahmen. 

Rubens' "Damenbildnis" wird in der Literatur in die zweite Hälfte des Aufenthaltes am Hofe der Gonzaga datiert, nach Michael Jaffé entstand es 1606/07. Unser Augenmerk konzentriert sich unmittelbar auf das wohlproportionierte, jugendliche Gesicht, die zart geröteten Wangen, den sinnlichen Mund, den ein leichtes Lächeln umspielt und die ausdrucksvollen Augen. Dominierend ist die weiße Halskrause, um die Schultern ist ein schwarzer Schleier gelegt.

Der Farbauftrag dokumentiert die typische Malweise des Künstlers, wie er sie während seines Italienaufenthaltes entwickelte und verfeinerte und die zu seinem Markenzeichen werden sollte.

Eine technische Untersuchung hat gezeigt, dass die Halskrause ursprünglich einen sehr viel größeren Durchmesser hatte. Eine Röntgenaufnahme belegt hierin eine nicht zu übersehende Ähnlichkeit mit dem Porträt der Marchesa Brigida Spinola Doria (1606; Washington, National Gallery of Art) oder einem weiteren Bildnis, möglicherweise darstellend Marchesa Maria Grimaldi (um 1606; Kingston Lacy [Dorset], National Trust).

Der Grund für die Änderung der ursprünglichen Gestaltung liegt wohl darin, dass die Dargestellte verwitwete - und die prächtige, höfische Kleidung für eine junge Witwe als nicht angemessen erachtet wurde. Das ursprüngliche Porträt stand noch "auf der Staffelei", als die Änderung vorgenommen wurde: Zwischen den Malschichten finden sich weder Spuren von Firnis noch alterungsbedingte Veränderungen bzw. Verschmutzungen.

Das vorliegende Porträt wird laut freundlicher Mitteilung von Dr. Bert Schepers, Rubenianum / Antwerpen, in den Band "Addenda, corrigenda and indexes" des Corpus Rubenianum Ludwig Burchard aufgenommen werden. In seiner Nachricht bestätigt Dr. Schepers weiter, dass Dr. Hans Vlieghe und Dr. Katlijne Van der Stighelen das Gemälde gemeinsam im Original prüfen konnten und Hans Vlieghe das Gemälde auf aktuelle Nachfrage weiterhin für eine autographe Arbeit Rubens' mit Übermalungen von anderer Hand hält.

Technische Untersuchung: "Analytical Report" Art Access Research, London (Dr. Jilleen Nadolny / Dr. Nicholas Eastaugh), 1. September 2012.

Literatur: Müller Hofstede, Justus, Bildnisse aus Rubens' Italienjahren, in: Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen in Baden-Württemberg, Bd. 2 (1965), S. 89-154, hier S. 136 ff. mit Abb. 86 und 87 (das vorliegende Gemälde). - Jaffé, Michael, Rubens. Catalogo completo. Mailand 1989, S. 157, WVZ-Nr. 52 "Ritratto di una nobildonna" (mit Abb.).

Provenienz: Sammlung Ernst Dreyfuss-Wurmser, Sankt Gallen (seit spätestens 1964). - Privatbesitz.

Dass das Gemälde 1868 auf der "National Exhibition of Works of Art" in Leeds gezeigt wurde, kann auf Basis des gedruckten Ausstellungskataloges nicht verifiziert werden. Das entsprechende Klebeetikett auf dem Keilrahmen könnte daher eventuell als Hinweis interpretiert werden, dass es außer Katalog dort ausgestellt wurde und damit eine größere Anzahl von Rubens-Werken ergänzte.

Wir danken Dr. Bert Schepers, Rubenianum / Antwerpen, für seine freundliche Kooperation im Rahmen der Katalogisierung und seinen Hinweis auf eine mögliche Provenienz des Gemäldes zwischen 1948 und 1964. Die Publikation derselben wird der geplanten Publikation des Porträts im oben genannten Addenda-Band des Corpus Rubenianum vorbehalten sein.

Peter Paul Rubens

1577 Siegen - 1640 Antwerpen

and Assistant

Portrait of a Lady

Bust portrait, turned slightly to the left, looking at the viewer. Label 'National Exhibition of Works of Art', Leeds (1868), pasted on stretcher frame. 'Rubens' added in handwriting as well as several, partly illegible customs' stamps. Oil on canvas. 62,2 x 53 cm. With additions. Canvas relined. Restored. Framed.

In literature, Rubens' 'Portrait of a Lady' is dated to the second half of the period spent by the artist at the court of Gonzaga; according to Michael Jaffé it was painted in 1606/07. Our attention is drawn immediately to the well-proportioned, youthful face, the delicately blushing cheeks, the sensual mouth with the beginning of a smile and the expressive eyes. A dominant feature is the white ruff; a black veil is draped around her shoulders.

The artist's treatment of colour documents the typical painterly style he developed and refined during his stay in Italy and which would become his trademark.

Technical examinations have revealed that the diameter of the ruff was originally very much larger. An x-ray confirms the unmistakable similarity to a portrait of the Marchesa Brigida Spinola Doria (1606; Washington, National Gallery of Art) and another portrait, possibly depicting the Marchesa Maria Grimaldi (c. 1606; Kingston Lacy, Dorset, National Trust).

The reason for the alteration to the original design is probably because the sitter was widowed - and the magnificent, courtly attire was not deemed appropriate for a young widow. The original portrait would still have been 'on the easel' when the alterations were made. Between the layers of paint, there are neither traces of varnish nor changes or dirtying conditioned by age.

According to information kindly supplied by Dr. Bert Schepers of the Rubenianum, Antwerp, the present portrait will be included in the Corpus Rubenianum Ludwig Burchard series, in the forthcoming volume 'Addenda, corrigenda and indexes'. In addition Dr. Schepers confirmed that Prof. Hans Vlieghe and Prof. Katlijne Van der Stighelen have together examined the painting first hand and that, following a recent enquiry, Hans Vlieghe maintains that the painting is an autograph work of Rubens, albeit with some overpaintings by another hand.

Technical examination: Analytical report, Art Access Research, London (Dr. Jilleen Nadolny / Dr. Nicholas Eastaugh), 1 September 2012.

Literature: Müller Hofstede, Justus, 'Bildnisse aus Rubens' Italienjahren', in: Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen in Baden-Württemberg, vol. 2 (1965), pp. 89-154, here p. 136 ff., figs 86 and 87 (this painting).

Jaffé, Michael, Rubens. Catalogo completo, Milan 1989, p. 157, cat. raisonné no. 52 Ritratto di una nobildonna (with fig.).

Provenance: Ernst Dreyfuss-Wurmser Collection, Sankt Gallen (from 1964 onwards, at the latest). - Private collection.

That the painting was exhibited in 1868 at the 'National Exhibition of Works of Art' in Leeds, cannot be verified on the basis of the exhibition catalogue published. The corresponding label pasted onto the stretcher frame could possibly be interpreted as evidence that is was exhibited there without being included in the catalogue and, as such, as a complement to the large number of other works by Rubens.

Acknowledgements

We would like to thank Dr. Bert Schepers of the Rubenianum, Antwerp, for his kind cooperation with regard to the cataloguing and for pointing out the possible provenance of the painting between 1948 and 1964, the details of which will be revealed in the projected publication of the portrait in the above mentioned addenda volume to the Corpus Rubenianum.

KOMPLETTER KATALOGTEXT / COMPLETE CATALOGUE ENTRY:

https://www.neumeister.com/kunstwerksuche/kunstdatenbank/ergebnis/334-268/Peter%2BPaul-Rubens/

Peter Paul Rubens

1577 Siegen - 1640 Antwerpen und Mitarbeiter

Damenbildnis

Brustbild leicht nach links, den Blick zum Betrachter gewandt. Auf dem Keilrahmen Klebeetikett "National Exhibition of Works of Art", Leeds (1868) mit handschriftlicher Bezeichnung "Rubens" sowie mehrere, zum Teil schwer lesbare Zollstempel. Öl auf Lwd. 62,2 x 53 cm. Ergänzt. Doubliert. Rest. Rahmen. 

Rubens' "Damenbildnis" wird in der Literatur in die zweite Hälfte des Aufenthaltes am Hofe der Gonzaga datiert, nach Michael Jaffé entstand es 1606/07. Unser Augenmerk konzentriert sich unmittelbar auf das wohlproportionierte, jugendliche Gesicht, die zart geröteten Wangen, den sinnlichen Mund, den ein leichtes Lächeln umspielt und die ausdrucksvollen Augen. Dominierend ist die weiße Halskrause, um die Schultern ist ein schwarzer Schleier gelegt.

Der Farbauftrag dokumentiert die typische Malweise des Künstlers, wie er sie während seines Italienaufenthaltes entwickelte und verfeinerte und die zu seinem Markenzeichen werden sollte.

Eine technische Untersuchung hat gezeigt, dass die Halskrause ursprünglich einen sehr viel größeren Durchmesser hatte. Eine Röntgenaufnahme belegt hierin eine nicht zu übersehende Ähnlichkeit mit dem Porträt der Marchesa Brigida Spinola Doria (1606; Washington, National Gallery of Art) oder einem weiteren Bildnis, möglicherweise darstellend Marchesa Maria Grimaldi (um 1606; Kingston Lacy [Dorset], National Trust).

Der Grund für die Änderung der ursprünglichen Gestaltung liegt wohl darin, dass die Dargestellte verwitwete - und die prächtige, höfische Kleidung für eine junge Witwe als nicht angemessen erachtet wurde. Das ursprüngliche Porträt stand noch "auf der Staffelei", als die Änderung vorgenommen wurde: Zwischen den Malschichten finden sich weder Spuren von Firnis noch alterungsbedingte Veränderungen bzw. Verschmutzungen.

Das vorliegende Porträt wird laut freundlicher Mitteilung von Dr. Bert Schepers, Rubenianum / Antwerpen, in den Band "Addenda, corrigenda and indexes" des Corpus Rubenianum Ludwig Burchard aufgenommen werden. In seiner Nachricht bestätigt Dr. Schepers weiter, dass Dr. Hans Vlieghe und Dr. Katlijne Van der Stighelen das Gemälde gemeinsam im Original prüfen konnten und Hans Vlieghe das Gemälde auf aktuelle Nachfrage weiterhin für eine autographe Arbeit Rubens' mit Übermalungen von anderer Hand hält.

Technische Untersuchung: "Analytical Report" Art Access Research, London (Dr. Jilleen Nadolny / Dr. Nicholas Eastaugh), 1. September 2012.

Literatur: Müller Hofstede, Justus, Bildnisse aus Rubens' Italienjahren, in: Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen in Baden-Württemberg, Bd. 2 (1965), S. 89-154, hier S. 136 ff. mit Abb. 86 und 87 (das vorliegende Gemälde). - Jaffé, Michael, Rubens. Catalogo completo. Mailand 1989, S. 157, WVZ-Nr. 52 "Ritratto di una nobildonna" (mit Abb.).

Provenienz: Sammlung Ernst Dreyfuss-Wurmser, Sankt Gallen (seit spätestens 1964). - Privatbesitz.

Dass das Gemälde 1868 auf der "National Exhibition of Works of Art" in Leeds gezeigt wurde, kann auf Basis des gedruckten Ausstellungskataloges nicht verifiziert werden. Das entsprechende Klebeetikett auf dem Keilrahmen könnte daher eventuell als Hinweis interpretiert werden, dass es außer Katalog dort ausgestellt wurde und damit eine größere Anzahl von Rubens-Werken ergänzte.

Wir danken Dr. Bert Schepers, Rubenianum / Antwerpen, für seine freundliche Kooperation im Rahmen der Katalogisierung und seinen Hinweis auf eine mögliche Provenienz des Gemäldes zwischen 1948 und 1964. Die Publikation derselben wird der geplanten Publikation des Porträts im oben genannten Addenda-Band des Corpus Rubenianum vorbehalten sein.

Peter Paul Rubens

1577 Siegen - 1640 Antwerpen

and Assistant

Portrait of a Lady

Bust portrait, turned slightly to the left, looking at the viewer. Label 'National Exhibition of Works of Art', Leeds (1868), pasted on stretcher frame. 'Rubens' added in handwriting as well as several, partly illegible customs' stamps. Oil on canvas. 62,2 x 53 cm. With additions. Canvas relined. Restored. Framed.

In literature, Rubens' 'Portrait of a Lady' is dated to the second half of the period spent by the artist at the court of Gonzaga; according to Michael Jaffé it was painted in 1606/07. Our attention is drawn immediately to the well-proportioned, youthful face, the delicately blushing cheeks, the sensual mouth with the beginning of a smile and the expressive eyes. A dominant feature is the white ruff; a black veil is draped around her shoulders.

The artist's treatment of colour documents the typical painterly style he developed and refined during his stay in Italy and which would become his trademark.

Technical examinations have revealed that the diameter of the ruff was originally very much larger. An x-ray confirms the unmistakable similarity to a portrait of the Marchesa Brigida Spinola Doria (1606; Washington, National Gallery of Art) and another portrait, possibly depicting the Marchesa Maria Grimaldi (c. 1606; Kingston Lacy, Dorset, National Trust).

The reason for the alteration to the original design is probably because the sitter was widowed - and the magnificent, courtly attire was not deemed appropriate for a young widow. The original portrait would still have been 'on the easel' when the alterations were made. Between the layers of paint, there are neither traces of varnish nor changes or dirtying conditioned by age.

According to information kindly supplied by Dr. Bert Schepers of the Rubenianum, Antwerp, the present portrait will be included in the Corpus Rubenianum Ludwig Burchard series, in the forthcoming volume 'Addenda, corrigenda and indexes'. In addition Dr. Schepers confirmed that Prof. Hans Vlieghe and Prof. Katlijne Van der Stighelen have together examined the painting first hand and that, following a recent enquiry, Hans Vlieghe maintains that the painting is an autograph work of Rubens, albeit with some overpaintings by another hand.

Technical examination: Analytical report, Art Access Research, London (Dr. Jilleen Nadolny / Dr. Nicholas Eastaugh), 1 September 2012.

Literature: Müller Hofstede, Justus, 'Bildnisse aus Rubens' Italienjahren', in: Jahrbuch der Staatlichen Kunstsammlungen in Baden-Württemberg, vol. 2 (1965), pp. 89-154, here p. 136 ff., figs 86 and 87 (this painting).

Jaffé, Michael, Rubens. Catalogo completo, Milan 1989, p. 157, cat. raisonné no. 52 Ritratto di una nobildonna (with fig.).

Provenance: Ernst Dreyfuss-Wurmser Collection, Sankt Gallen (from 1964 onwards, at the latest). - Private collection.

That the painting was exhibited in 1868 at the 'National Exhibition of Works of Art' in Leeds, cannot be verified on the basis of the exhibition catalogue published. The corresponding label pasted onto the stretcher frame could possibly be interpreted as evidence that is was exhibited there without being included in the catalogue and, as such, as a complement to the large number of other works by Rubens.

Acknowledgements

We would like to thank Dr. Bert Schepers of the Rubenianum, Antwerp, for his kind cooperation with regard to the cataloguing and for pointing out the possible provenance of the painting between 1948 and 1964, the details of which will be revealed in the projected publication of the portrait in the above mentioned addenda volume to the Corpus Rubenianum.

KOMPLETTER KATALOGTEXT / COMPLETE CATALOGUE ENTRY:

https://www.neumeister.com/kunstwerksuche/kunstdatenbank/ergebnis/334-268/Peter%2BPaul-Rubens/

Summer Auction

Sale Date(s)
Lots: 1-287
Lots: 300-573
Venue Address
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Versand auf Anfrage. Versandkosten trägt der Käufer.

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A371B | A371B



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NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

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