Lot

644

Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel

In Autumn Auction

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 892317100 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel
Interested in the price of this lot?
Subscribe to the price guide
München
Frans van Stampart
1675 Antwerp - 1750 Vienna

Elisabeth Christine of Brunswick-Wolfenbüttel


(1691-1750). Oil on canvas. 230 x 163 cm. Relined. Restored. Minor damage. Minor damage to frame (narrow studio bar, 232 x 165 cm).

We would like to thank Dr. George Lechner and Dr. Friedrich Polleroß, Vienna, for their kind support during cataloguing.

Provenance: private collection, Europe
Frans van Stampart
1675 Antwerpen - 1750 Wien

Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel


(1691-1750). Ganzfigur nach links. Vor Säulenarchitektur und Vorhangdraperie. Rechts Ausblick auf südliche Landschaft. Öl auf Lwd. 230 x 163 cm. Doubliert. Rest. Min. besch. Rahmen (schmale Atelierleiste) min. besch. (232 x 165 cm).

In prächtiger, hermelinbesetzter Robe mit hermelingefüttertem Mantel, steht die junge Königin neben einem Tisch, auf welchem Krone und Szepter liegen. Ihr reicher Schmuck unterstreicht den Charakter des vorliegenden Bildnisses als Staatsporträt.

Prinzessin Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel wurde am 28. August 1691 in Braunschweig geboren. Schon als 13-Jährige wurde sie 1704 von ihrem Großvater Anton Ulrich in Übereinkunft mit Kaiserin Wilhelmine Amalie, Gemahlin von Kaiser Joseph I., mit dessen Bruder Karl (1685 Wien - 1740 ebenda) verlobt. Dieser war 1703 als Karl III. gegen Philipp V. von Anjou zum spanischen König proklamiert worden - der Anlass zum Spanischen Erbfolgekrieg. Die junge evangelische Braut konvertierte nach anfänglichen Bedenken zum katholischen Glauben. Zwei Wochen nach der feierlichen Konversion am 1. Mai 1707 traf die Prinzessin in Wien ein, mit ihrer Liebenswürdigkeit und Bescheidenheit eroberte sie die Herzen der kaiserlichen Familie. Am 23. April 1708 fand die Ferntrauung mit Karl III. statt, der Bräutigam wurde dabei von seinem Bruder Kaiser Joseph I. vertreten. Unmittelbar nach der Trauung machte sich die junge spanische Königin auf die Reise zu ihrem Gatten: In Genua bestieg sie das Schiff, das sie nach Spanien bringen sollte. Am 1. August hielt Karl III. mit seiner Gemahlin feierlichen Einzug in Barcelona, wo der Erzbischof von Tarragona die Ehe nochmals einsegnete. Die Ehe begann zwar glücklich, Karl III. bezeichnete seine junge Ehefrau liebevoll als "weiße Liesl", ihrem untadeligen Teint geschuldet. Jedoch kam Elisabeth Christine mit ihrer Lebenssituation in Spanien nur schwer zurecht. Die politischen Verhältnisse und die Lage ihres Ehemanns als Gegenkönig in Spanien waren schwierig. Als Kaiser Joseph I., ihr Schwager, überraschend starb, wurde sein Bruder Karl nach Österreich zurückberufen. Er wurde am 22. Dezember 1711 in Frankfurt am Main als Karl VI. zum Kaiser gekrönt. Elisabeth Christine blieb in Katalonien zurück, wurde Statthalterin und versuchte, den widrigen politischen Umständen zu trotzen. Als die Lage jedoch unhaltbar geworden war und Kaiser Karl VI. Spanien schließlich aufgab, verließ Elisabeth Christine 1713 das Land. Am 11. Juli 1713 wurde sie mit Jubel in Wien empfangen. In Österreich bekam Elisabeth Christine vier Kinder. Lediglich die älteste Tochter, Maria Theresia (1717 Wien - 1780 ebenda), sollte die Mutter überleben. Gesundheitlich angeschlagen, nach dem Verlust von dreien ihrer Kinder in melancholischer bis depressiver Stimmung, hatte sie in Wien nur nachrangigen politischen Einfluss. Sie versuchte dennoch, das finanziell angeschlagene Welfenhaus zu unterstützen und konnte zwei für die Welfen wichtige Eheschließungen anbahnen. Mit dem Tode ihres Mannes erlosch das Haus Habsburg 1740 im Mannesstamm. Maria Theresia folgte gemäß den Bestimmungen der Pragmatischen Sanktion in der Regierung nach. Als Witwensitz ließ Maria Theresia ihrer Mutter ab 1740 Schloss Hetzendorf, in der Nähe von Schloss Schönbrunn ausbauen. Mit 59 Jahren starb Elisabeth Christine kurz vor Weihnachten 1750 in Wien. Frans van Stampart war ein flämischer Porträtmaler, Druckgraphiker und Verleger. Seine Ausbildung erhielt er ab 1689 im Atelier des Gislein van der Sijpen in seiner Geburtsstadt Antwerpen, er etablierte sich rasch als gefragter Porträtist. Er stand als Porträtmaler der Kunst des Pieter Thijs nahe, einem führenden Porträtmaler in den südlichen Niederlanden der Zeit. Kaiser Leopold I. erkannte die Qualität der Arbeiten Stamparts und berief ihn 1698 als Hofmaler nach Wien. Nach dem Tode Kaiser Leopolds blieb Frans van Stampart ein bevorzugter Porträtist von Mitgliedern des Kaiserhauses und des Adels. Er starb - wie Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel - im Jahr 1750 in Wien. Noch vor der 1708 stattgefundenen Trauung hatte Frans van Stampart die Gelegenheit, Elisabeth Christines Porträt zu fertigen. Dieses ist durch einen Kupferstich von J. A. Pfeffel und C. Engelbrecht überliefert. In der Beischrift wird sie noch als "desponsata regina", also als Verlobte König Karls III. bezeichnet. Zu diesem Stich gibt es ein Pendant, das den jungen Karl III. darstellt. Frans von Stampart schuf auch ein ganzfiguriges Bildnis Karls III. Dieses offenbar zur gleichen Zeit wie das vorliegende Gemälde geschaffene Bildnis stellt den spanischen Gegenkönig vor dem Hafen von Barcelona dar (Öl auf Lwd. 224 x 135 cm, Kunsthisthistorisches Museum Wien, Inv.-Nr. GG 7058). Wir danken Dr. Georg Lechner und Dr. Friedrich Polleroß, Wien, für ihre freundliche Unterstützung im Rahmen der Katalogisierung.

Provenienz: Europäische Privatsammlung.
Frans van Stampart
1675 Antwerp - 1750 Vienna

Elisabeth Christine of Brunswick-Wolfenbüttel


(1691-1750). Oil on canvas. 230 x 163 cm. Relined. Restored. Minor damage. Minor damage to frame (narrow studio bar, 232 x 165 cm).

We would like to thank Dr. George Lechner and Dr. Friedrich Polleroß, Vienna, for their kind support during cataloguing.

Provenance: private collection, Europe
Frans van Stampart
1675 Antwerpen - 1750 Wien

Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel


(1691-1750). Ganzfigur nach links. Vor Säulenarchitektur und Vorhangdraperie. Rechts Ausblick auf südliche Landschaft. Öl auf Lwd. 230 x 163 cm. Doubliert. Rest. Min. besch. Rahmen (schmale Atelierleiste) min. besch. (232 x 165 cm).

In prächtiger, hermelinbesetzter Robe mit hermelingefüttertem Mantel, steht die junge Königin neben einem Tisch, auf welchem Krone und Szepter liegen. Ihr reicher Schmuck unterstreicht den Charakter des vorliegenden Bildnisses als Staatsporträt.

Prinzessin Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel wurde am 28. August 1691 in Braunschweig geboren. Schon als 13-Jährige wurde sie 1704 von ihrem Großvater Anton Ulrich in Übereinkunft mit Kaiserin Wilhelmine Amalie, Gemahlin von Kaiser Joseph I., mit dessen Bruder Karl (1685 Wien - 1740 ebenda) verlobt. Dieser war 1703 als Karl III. gegen Philipp V. von Anjou zum spanischen König proklamiert worden - der Anlass zum Spanischen Erbfolgekrieg. Die junge evangelische Braut konvertierte nach anfänglichen Bedenken zum katholischen Glauben. Zwei Wochen nach der feierlichen Konversion am 1. Mai 1707 traf die Prinzessin in Wien ein, mit ihrer Liebenswürdigkeit und Bescheidenheit eroberte sie die Herzen der kaiserlichen Familie. Am 23. April 1708 fand die Ferntrauung mit Karl III. statt, der Bräutigam wurde dabei von seinem Bruder Kaiser Joseph I. vertreten. Unmittelbar nach der Trauung machte sich die junge spanische Königin auf die Reise zu ihrem Gatten: In Genua bestieg sie das Schiff, das sie nach Spanien bringen sollte. Am 1. August hielt Karl III. mit seiner Gemahlin feierlichen Einzug in Barcelona, wo der Erzbischof von Tarragona die Ehe nochmals einsegnete. Die Ehe begann zwar glücklich, Karl III. bezeichnete seine junge Ehefrau liebevoll als "weiße Liesl", ihrem untadeligen Teint geschuldet. Jedoch kam Elisabeth Christine mit ihrer Lebenssituation in Spanien nur schwer zurecht. Die politischen Verhältnisse und die Lage ihres Ehemanns als Gegenkönig in Spanien waren schwierig. Als Kaiser Joseph I., ihr Schwager, überraschend starb, wurde sein Bruder Karl nach Österreich zurückberufen. Er wurde am 22. Dezember 1711 in Frankfurt am Main als Karl VI. zum Kaiser gekrönt. Elisabeth Christine blieb in Katalonien zurück, wurde Statthalterin und versuchte, den widrigen politischen Umständen zu trotzen. Als die Lage jedoch unhaltbar geworden war und Kaiser Karl VI. Spanien schließlich aufgab, verließ Elisabeth Christine 1713 das Land. Am 11. Juli 1713 wurde sie mit Jubel in Wien empfangen. In Österreich bekam Elisabeth Christine vier Kinder. Lediglich die älteste Tochter, Maria Theresia (1717 Wien - 1780 ebenda), sollte die Mutter überleben. Gesundheitlich angeschlagen, nach dem Verlust von dreien ihrer Kinder in melancholischer bis depressiver Stimmung, hatte sie in Wien nur nachrangigen politischen Einfluss. Sie versuchte dennoch, das finanziell angeschlagene Welfenhaus zu unterstützen und konnte zwei für die Welfen wichtige Eheschließungen anbahnen. Mit dem Tode ihres Mannes erlosch das Haus Habsburg 1740 im Mannesstamm. Maria Theresia folgte gemäß den Bestimmungen der Pragmatischen Sanktion in der Regierung nach. Als Witwensitz ließ Maria Theresia ihrer Mutter ab 1740 Schloss Hetzendorf, in der Nähe von Schloss Schönbrunn ausbauen. Mit 59 Jahren starb Elisabeth Christine kurz vor Weihnachten 1750 in Wien. Frans van Stampart war ein flämischer Porträtmaler, Druckgraphiker und Verleger. Seine Ausbildung erhielt er ab 1689 im Atelier des Gislein van der Sijpen in seiner Geburtsstadt Antwerpen, er etablierte sich rasch als gefragter Porträtist. Er stand als Porträtmaler der Kunst des Pieter Thijs nahe, einem führenden Porträtmaler in den südlichen Niederlanden der Zeit. Kaiser Leopold I. erkannte die Qualität der Arbeiten Stamparts und berief ihn 1698 als Hofmaler nach Wien. Nach dem Tode Kaiser Leopolds blieb Frans van Stampart ein bevorzugter Porträtist von Mitgliedern des Kaiserhauses und des Adels. Er starb - wie Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel - im Jahr 1750 in Wien. Noch vor der 1708 stattgefundenen Trauung hatte Frans van Stampart die Gelegenheit, Elisabeth Christines Porträt zu fertigen. Dieses ist durch einen Kupferstich von J. A. Pfeffel und C. Engelbrecht überliefert. In der Beischrift wird sie noch als "desponsata regina", also als Verlobte König Karls III. bezeichnet. Zu diesem Stich gibt es ein Pendant, das den jungen Karl III. darstellt. Frans von Stampart schuf auch ein ganzfiguriges Bildnis Karls III. Dieses offenbar zur gleichen Zeit wie das vorliegende Gemälde geschaffene Bildnis stellt den spanischen Gegenkönig vor dem Hafen von Barcelona dar (Öl auf Lwd. 224 x 135 cm, Kunsthisthistorisches Museum Wien, Inv.-Nr. GG 7058). Wir danken Dr. Georg Lechner und Dr. Friedrich Polleroß, Wien, für ihre freundliche Unterstützung im Rahmen der Katalogisierung.

Provenienz: Europäische Privatsammlung.

Autumn Auction

Sale Date(s)
Lots: 1 - 434
Lots: 500 - 904
Venue Address
Barer Strasse 37
München
80799
Germany
Versand nur auf Anfrage. Versandkosten trägt der Käufer. Auction house will ship, but only on request and at buyer's expense.

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

 

Terms & Conditions

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

See Full Terms And Conditions