Lot

1507

Under the chandelier. 1905

In March Auction

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München

Lovis Corinth
1858 Tapiau - 1925 Zandvoort

Under the chandelier. 1905


Signed and dated upper left. Oil on canvas. 94 x 78 cm. Relined. Framed (129 x 108.5 cm).

Literature: Charlotte Berend-Corinth, Die Gemälde von Lovis Corinth, Munich 1958, number 320, page 93, illustration on page 447. Kunst und Künstler. 11th volume 1913, page 246 with illustration. Christliches Kunstblatt. Stuttgart, April 1915. Deutsche Kunst und Dekoration, 18th volume, issue 9, June 1915. K. Scheffler, Talente, Berlin, 1917, page 14 with illustration. Georg Biermann, Lovis Corinth, Leipzig 1922, page 61, illustration 68. Robert Bertrand, Lovis Corinth, Paris 1940, page 30 with illustration. Stuttgarter Kunstkabinett, Roman Norbert Ketterer, Auction November 1952, number 1361. Exhibition catalogue: Lovis Corinth, Kunstforum of the Bank Austria, Vienna, 1992 / Forum of the Landesmuseum, Hanover, 1993, number 18, with colour illustration. Exhibitions: Berliner Sezession, 1913, number 88. F. Gurlitt, Berlin, 1915, number 24. Biennale, Venice 1922. National Gallery Berlin, 1923, number 9. National Gallery Berlin, 1926, number 115. Kunsthalle Basel, 1958, number 36. Municipal Gallery in the Lenbachhaus Munich, 1958, number 46. Municipal hall Wolfsburg, 1958, number 59. Tate Gallery London, 1959, number 24. Kunstforum of the Bank Austria, Vienna 1992, number 18. Forum of the Landesmuseum Hanover, 1993, number 18.

Catalogue Raisonné: Charlotte Berend-Corinth, Die Gemälde von Lovis Corinth, Munich 1958, number 320, page 93, illustration on page 447

Provenance: E. Krüger, Berlin / Private owner, Munich / NEUMEISTER Modern Auction, 25 May 1991, catalogue number 49, there acquired from the previous owner / Private collection, South Germany

Lovis Corinth
1858 Tapiau - 1925 Zandvoort

Unter dem Kronleuchter. 1905


Links oben signiert und datiert. Öl auf Leinwand. 94 x 78 cm. Doubliert. Rahmen (129 x 108,5 cm).

Eine Frau und ein Mann sitzen entspannt an einem runden, mit Karaffe, Flaschen, Weingläsern, Besteck, zwei Tellern und einer Vase mit Orchideen reich gedeckten Tisch. Über der Tafel hängt ein prachtvoller Glas-Kronleuchter mit flackernden Kerzen, die an der Rückwand in einem von Bildern und Tellern flankierten venezianischen Spiegel widerscheinen. Darunter brennen weitere, von zwei Wandleuchtern gehaltene Kerzen. Goldenes Licht erfüllt und wärmt den gesamten Raum, schimmert munter in Gläsern und Flaschen und an den Wänden, erhellt die schemenhaften Gesichter. SIE hängt lässig, wohl auch schon etwas angeheitert in einem Sessel und prostet ihrem Gegenüber mit gefülltem Weinglas in der Rechten zu. ER, eine Zigarre in der Linken, macht ebenfalls einen hochgradig entspannten Eindruck. "Unter dem Kronleuchter" betitelte Lovis Corinth diese stimmungsvolle Abendszene, die er im Jahr 1905 in Oskar Molls Berliner Atelier malte. Bei den Dargestellten handelt es sich um seine Ehefrau Charlotte und den Malerfreund Robert Richter. Wir fühlen uns sofort ins vergnügte Geschehen hineingezogen, hören das Klimpern der Gläser, spüren die Wärme des Raumes. Am liebsten würde man auf dem leeren Stuhl Platz nehmen und sich einklinken in die vertraute Runde. Vorliegendes Gemälde zählt zu Corinths herausragenden Werken, und was es so besonders macht, beschreibt Evelyn Benesch: "Unter dem Kronleuchter ist eines jener Bilder, in denen sich die impressionistischen Qualitäten Corinths besonders stark manifestieren. Sein Anliegen, das Momenthafte einer Stimmung einzufangen, ist hier besonders deutlich. Die Spontaneität des Augenblicks wird durch den weggeschobenen Sessel und das zurückgelassene Besteck genauso unterstrichen wie durch die im Zuprosten soeben erhobene Hand Charlottes. Dem entspricht auch der eingeschränkte, fast zufällige Blick in eine Ecke des Atelierraumes. [...] Corinth malt nicht das reine Licht wie im französischen Impressionismus, er malt den Kronleuchter, der dieses Licht ausstrahlt und ihn damit in diesem Moment zum Malen anregt. Er geht vom konkreten Gegenstand als Bildvorlage aus, und dabei bleibt er während seines gesamten Schaffens." (in: Ausst. Kat. Wien/Hannover 1992/1993, Nr. 18) "Unter dem Kronleuchter" entspringt so ganz der Lebensphilosophie des Jahrhundertmalers. Lovis Corinth ist ein sinnlicher Mensch. Er lebt in den Tag hinein und liebt Genuss bis hin zum Gelage. Ein humorvoller Bohemien durch und durch. "Das Leben, ein Fest"- der Titel einer Corinth-Ausstellung 2021 im Wiener Belvedere - beschreibt das Credo des Großstadtmalers sehr treffend.

Literatur: Charlotte Berend-Corinth, Die Gemälde von Lovis Corinth, München 1958, Nr. 320, S. 93, Abb. S. 447. Kunst und Künstler. 11. Jahrgang 1913, S. 246 mit Abb. Christliches Kunstblatt. Stuttgart, April 1915. Deutsche Kunst und Dekoration, 18. Jahrgang, Heft 9, Juni 1915. K. Scheffler, Talente, Berlin, 1917, S. 14 mit Abb. Georg Biermann, Lovis Corinth, Leipzig 1922, S. 61, Abb. 68. Robert Bertrand, Lovis Corinth, Paris 1940, Nr. 30 mit Abb. Stuttgarter Kunstkabinett, Roman Norbert Ketterer, Auktion November 1952, Nr. 1361. Ausstellungskatalog Lovis Corinth, Kunstforum der Bank Austria, Wien, 1992/ Forum des Landesmuseums, Hannover, 1993, Nr. 18, mit Farb.Abb. Ausstellungen: Berliner Sezession, 1913, Nr. 88. F. Gurlitt, Berlin, 1915, Nr. 24. Internationale Kunstausstellung, Venedig 1922. Nationalgalerie Berlin, 1923, Nr. 9. Nationalgalerie Berlin, 1926, Nr. 115. Kunsthalle Basel, 1958, Nr. 36. Städtische Galerie im Lenbachhaus München, 1958, Nr. 46. Stadthalle Wolfsburg, 1958, Nr. 59. Tate Gallery London, 1959, Nr. 24. Kunstforum der Bank Austria, Wien, 1992, Nr. 18. Forum des Landesmuseums Hannover, 1993, Nr. 18.

Werkverzeichnis: Charlotte Berend-Corinth, Die Gemälde von Lovis Corinth, München 1958, Nr. 320, S. 93, Abb. S. 447

Provenienz: E. Krüger, Berlin / Privatbesitz, München / NEUMEISTER Auktion Moderne vom 25. Mai 1991, Kat. Nr. 49, dort vom Vorbesitzer erworben / Privatsammlung Süddeutschland

Lovis Corinth
1858 Tapiau - 1925 Zandvoort

Under the chandelier. 1905


Signed and dated upper left. Oil on canvas. 94 x 78 cm. Relined. Framed (129 x 108.5 cm).

Literature: Charlotte Berend-Corinth, Die Gemälde von Lovis Corinth, Munich 1958, number 320, page 93, illustration on page 447. Kunst und Künstler. 11th volume 1913, page 246 with illustration. Christliches Kunstblatt. Stuttgart, April 1915. Deutsche Kunst und Dekoration, 18th volume, issue 9, June 1915. K. Scheffler, Talente, Berlin, 1917, page 14 with illustration. Georg Biermann, Lovis Corinth, Leipzig 1922, page 61, illustration 68. Robert Bertrand, Lovis Corinth, Paris 1940, page 30 with illustration. Stuttgarter Kunstkabinett, Roman Norbert Ketterer, Auction November 1952, number 1361. Exhibition catalogue: Lovis Corinth, Kunstforum of the Bank Austria, Vienna, 1992 / Forum of the Landesmuseum, Hanover, 1993, number 18, with colour illustration. Exhibitions: Berliner Sezession, 1913, number 88. F. Gurlitt, Berlin, 1915, number 24. Biennale, Venice 1922. National Gallery Berlin, 1923, number 9. National Gallery Berlin, 1926, number 115. Kunsthalle Basel, 1958, number 36. Municipal Gallery in the Lenbachhaus Munich, 1958, number 46. Municipal hall Wolfsburg, 1958, number 59. Tate Gallery London, 1959, number 24. Kunstforum of the Bank Austria, Vienna 1992, number 18. Forum of the Landesmuseum Hanover, 1993, number 18.

Catalogue Raisonné: Charlotte Berend-Corinth, Die Gemälde von Lovis Corinth, Munich 1958, number 320, page 93, illustration on page 447

Provenance: E. Krüger, Berlin / Private owner, Munich / NEUMEISTER Modern Auction, 25 May 1991, catalogue number 49, there acquired from the previous owner / Private collection, South Germany

Lovis Corinth
1858 Tapiau - 1925 Zandvoort

Unter dem Kronleuchter. 1905


Links oben signiert und datiert. Öl auf Leinwand. 94 x 78 cm. Doubliert. Rahmen (129 x 108,5 cm).

Eine Frau und ein Mann sitzen entspannt an einem runden, mit Karaffe, Flaschen, Weingläsern, Besteck, zwei Tellern und einer Vase mit Orchideen reich gedeckten Tisch. Über der Tafel hängt ein prachtvoller Glas-Kronleuchter mit flackernden Kerzen, die an der Rückwand in einem von Bildern und Tellern flankierten venezianischen Spiegel widerscheinen. Darunter brennen weitere, von zwei Wandleuchtern gehaltene Kerzen. Goldenes Licht erfüllt und wärmt den gesamten Raum, schimmert munter in Gläsern und Flaschen und an den Wänden, erhellt die schemenhaften Gesichter. SIE hängt lässig, wohl auch schon etwas angeheitert in einem Sessel und prostet ihrem Gegenüber mit gefülltem Weinglas in der Rechten zu. ER, eine Zigarre in der Linken, macht ebenfalls einen hochgradig entspannten Eindruck. "Unter dem Kronleuchter" betitelte Lovis Corinth diese stimmungsvolle Abendszene, die er im Jahr 1905 in Oskar Molls Berliner Atelier malte. Bei den Dargestellten handelt es sich um seine Ehefrau Charlotte und den Malerfreund Robert Richter. Wir fühlen uns sofort ins vergnügte Geschehen hineingezogen, hören das Klimpern der Gläser, spüren die Wärme des Raumes. Am liebsten würde man auf dem leeren Stuhl Platz nehmen und sich einklinken in die vertraute Runde. Vorliegendes Gemälde zählt zu Corinths herausragenden Werken, und was es so besonders macht, beschreibt Evelyn Benesch: "Unter dem Kronleuchter ist eines jener Bilder, in denen sich die impressionistischen Qualitäten Corinths besonders stark manifestieren. Sein Anliegen, das Momenthafte einer Stimmung einzufangen, ist hier besonders deutlich. Die Spontaneität des Augenblicks wird durch den weggeschobenen Sessel und das zurückgelassene Besteck genauso unterstrichen wie durch die im Zuprosten soeben erhobene Hand Charlottes. Dem entspricht auch der eingeschränkte, fast zufällige Blick in eine Ecke des Atelierraumes. [...] Corinth malt nicht das reine Licht wie im französischen Impressionismus, er malt den Kronleuchter, der dieses Licht ausstrahlt und ihn damit in diesem Moment zum Malen anregt. Er geht vom konkreten Gegenstand als Bildvorlage aus, und dabei bleibt er während seines gesamten Schaffens." (in: Ausst. Kat. Wien/Hannover 1992/1993, Nr. 18) "Unter dem Kronleuchter" entspringt so ganz der Lebensphilosophie des Jahrhundertmalers. Lovis Corinth ist ein sinnlicher Mensch. Er lebt in den Tag hinein und liebt Genuss bis hin zum Gelage. Ein humorvoller Bohemien durch und durch. "Das Leben, ein Fest"- der Titel einer Corinth-Ausstellung 2021 im Wiener Belvedere - beschreibt das Credo des Großstadtmalers sehr treffend.

Literatur: Charlotte Berend-Corinth, Die Gemälde von Lovis Corinth, München 1958, Nr. 320, S. 93, Abb. S. 447. Kunst und Künstler. 11. Jahrgang 1913, S. 246 mit Abb. Christliches Kunstblatt. Stuttgart, April 1915. Deutsche Kunst und Dekoration, 18. Jahrgang, Heft 9, Juni 1915. K. Scheffler, Talente, Berlin, 1917, S. 14 mit Abb. Georg Biermann, Lovis Corinth, Leipzig 1922, S. 61, Abb. 68. Robert Bertrand, Lovis Corinth, Paris 1940, Nr. 30 mit Abb. Stuttgarter Kunstkabinett, Roman Norbert Ketterer, Auktion November 1952, Nr. 1361. Ausstellungskatalog Lovis Corinth, Kunstforum der Bank Austria, Wien, 1992/ Forum des Landesmuseums, Hannover, 1993, Nr. 18, mit Farb.Abb. Ausstellungen: Berliner Sezession, 1913, Nr. 88. F. Gurlitt, Berlin, 1915, Nr. 24. Internationale Kunstausstellung, Venedig 1922. Nationalgalerie Berlin, 1923, Nr. 9. Nationalgalerie Berlin, 1926, Nr. 115. Kunsthalle Basel, 1958, Nr. 36. Städtische Galerie im Lenbachhaus München, 1958, Nr. 46. Stadthalle Wolfsburg, 1958, Nr. 59. Tate Gallery London, 1959, Nr. 24. Kunstforum der Bank Austria, Wien, 1992, Nr. 18. Forum des Landesmuseums Hannover, 1993, Nr. 18.

Werkverzeichnis: Charlotte Berend-Corinth, Die Gemälde von Lovis Corinth, München 1958, Nr. 320, S. 93, Abb. S. 447

Provenienz: E. Krüger, Berlin / Privatbesitz, München / NEUMEISTER Auktion Moderne vom 25. Mai 1991, Kat. Nr. 49, dort vom Vorbesitzer erworben / Privatsammlung Süddeutschland

March Auction

Sale Date(s)
Lots: 1-831
Lots: 1000-1599
Venue Address
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Versand nur auf Anfrage. Versandkosten trägt der Käufer.

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Important Information

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Terms & Conditions

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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