Lot

1383

Hans Maurus - View of the Waxenstein

In Onlne Only by Neumeister

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München
Hans Maurus
1901 München - 1942

View of the Waxenstein

Signed and inscribed with the place name Rottach-Egern lower right. Titled verso. Oil auf canvas. 80 x 101 cm.

Condition: Small holes in the canvas to lower right edge of the painting. Minor scratches, for example in the grass on the left and right. Dent to upper half of the painting.
Hans Maurus
1901 München - 1942

Blick auf den Waxenstein

Im Vordergrund eine Hütte mit Baum. R. u. signiert und Ortsbezeichnung Rottach-Egern. Rücks. betitelt. Öl auf Lwd. 80 x 101 cm.

Zustand: Kleinere Löcher in der Leinwand in der unteren rechten Bildecke. Kleinere Kratzer, z. B. im Gras links und rechts. Druckstelle in der oberen Bildhälfte.
Hans Maurus
1901 München - 1942

View of the Waxenstein

Signed and inscribed with the place name Rottach-Egern lower right. Titled verso. Oil auf canvas. 80 x 101 cm.

Condition: Small holes in the canvas to lower right edge of the painting. Minor scratches, for example in the grass on the left and right. Dent to upper half of the painting.
Hans Maurus
1901 München - 1942

Blick auf den Waxenstein

Im Vordergrund eine Hütte mit Baum. R. u. signiert und Ortsbezeichnung Rottach-Egern. Rücks. betitelt. Öl auf Lwd. 80 x 101 cm.

Zustand: Kleinere Löcher in der Leinwand in der unteren rechten Bildecke. Kleinere Kratzer, z. B. im Gras links und rechts. Druckstelle in der oberen Bildhälfte.

Onlne Only by Neumeister

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Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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www.kunstsped.de

 

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  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert online im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Registrierung zur online.only Auktion erfolgt über die website des von NEUMEISTER mit der Durchführung der Internetauktion beauftragten Dienstleisters.
  3. Die online.only Auktion ermöglicht es dem Bieter, für eine vorab definierte Dauer Gebote für die angebotenen Objekte online abzugeben. Gesteigert wird in der Regel um 10%. Der Startpreis der Auktion entspricht dem Limit. Der Bieter, der am Ende der Auktion des jeweiligen Gegenstandes das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag. Hierdurch kommt rechtswirksam ein Kaufvertrag mit NEUMEISTER zustande.
  4. NEUMEISTER haftet weder für die Funktionsfähigkeit der Website des Anbieters, über die die online.only Auktion stattfindet, noch für die korrekte Übermittlung eines Gebotes durch den Bieter an den Websitebetreiber oder vom Websitebetreiber an NEUMEISTER.
  5. Im Rahmen der online.only Auktion gibt es keinen Zuschlag unter Limit, keinen Erwerb unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Der Zuschlag verpflichtet zur unverzüglichen Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Käufer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko einer Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  6. NEUMEISTER erstellt unverzüglich nach Ende der Auktion eine Rechnung für den Käufer. Es wird differenzbesteuert gem. §25a UStG verkauft. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 30% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Auf den Rechnungsbetrag wird ferner eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Kosten des Drittanbieters für die Durchführung der online.only Auktion oder die Gebotsabgabe werden dem Käufer nicht in Rechnung gestellt, sondern von NEUMEISTER getragen.
  7. Zahlungen sind in bar (soweit gesetzlich zulässig) oder per Überweisung in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Weitere Zahlungsmethoden werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber akzeptiert. Alle Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. dem Versteigerer abgezogener Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung vor vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen auf-rechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlos-sen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist-setzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
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  10. Der Käufer soll sich unverzüglich an NEUMEISTER wenden, wenn der gelieferte Gegenstand nicht dem ersteigerten entspricht, beim Transport beschädigt wurde oder die Lieferung unvollständig ist.
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  12. Nach Erhalt der Widerrufserklärung sendet NEUMEISTER eine Bestätigungs-E-Mail. Der Käufer muss dann den erworbenen Gegenstand unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage ab Ausübung des Widerrufsrechts zurücksenden. Der Käufer trägt die direkten Kosten für die Rücksendung des Gegenstands.
  13. Der Käufer muss den zurückzusendenden Gegenstand in dem Zustand zurücksenden, in dem er geliefert wurde. Hat er den Gegenstand in einer Weise behandelt, die über das hinausgeht, was zur Feststellung seiner Beschaffenheit und/oder Eigenschaften erforderlich ist, oder wenn Teile fehlen oder der Käufer bei der Handhabung und Rücksendung der Gegenstände anderweitig keine angemessene Sorgfalt hat walten lassen, haftet er für jegliche Wertminderung. NEUMEISTER behält sich, vorbehaltlich des geltenden Rechts, das Recht vor, entweder die Rücksendung sowie die Rückerstattung des Kaufpreises zu verweigern oder den zu erstattenden Betrag um die monetäre Höhe der Wertminderung des Gegenstands zu reduzieren. Der Käufer haftet ebenso für Transportschäden, die auf unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind.
  14. Der Kaufpreis wird dem Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des zurückgesendeten Gegenstands zurückerstattet. Die Rückerstattung wird per E-Mail bestätigt. Die Zahlung erfolgt mit dem gleichen Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde.
  15. Sämtliche online zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags der Beschreibung entsprechend befinden. Für die in ihrer Beschreibung bezeichneten Mängel, die im Verkaufspreis stets Berücksichtigung finden, übernimmt der Versteigerer/Einlieferer keine Gewährleistung. Die Beschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB). Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art, sei es mündlich oder schriftlich. Es werden keine über die allgemein verfügbar gemachten Fotos hinausgehende Aufnahmen angefertigt und keine über die allgemein verfügbaren Beschreibungen hinausgehenden Zustandsberichte erstellt. Die Rechte des Käufers wegen etwaiger sonstiger Mängel der Kaufsache verjähren gem. § 476 Abs. 2 Nr. 2 BGB innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  16. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Gegenstands, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von öffentlich gemachten Beschreibungen oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertrags-wesentliche Pflichten verletzt haben; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
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