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Thomas Baumgartner - The hunchback. Circa 1924

In Special Auction Collection Faußner

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München
Passed EUR
München

Thomas Baumgartner
1892 München - 1962 Kreuth/Tegernsee

The hunchback. Circa 1924

Signed lower right. Several remnants of labels on the stretcher verso. Oil auf canvas. 125 x 109 cm. Relined. Restored. Framed (140.5 x 124.5 cm).

Der Künstler stellt mit dem Titel den Jungen mit Buckel in das Zentrum der Darstellung. Mit dem Titel bezieht er sich dezidiert auf die Wirbelsäulenverkrümmung des Jungen. Dahinter ist eine Familie am Tisch, in der Mitte ein blauer Krug sowie Brotreste. Weiter anwesend sind zur rechten ein alter Mann mit leerem Glas, daneben eine ältere Frau mit Krug, den anderen Mann anschauend. Vor dem Tisch sitzt noch ein weiterer Mann, dessen größte Auffälligkeit die große rote Nase ist, ein Zeichen von übermäßigem Alkoholkonsum. Auch hat er sich vom Tisch weggedreht, sodass wir als Betrachtende ihn im Halbprofil sehen können. Ganz zur linken am Tisch ist noch ein Figurenpaar, bestehend aus einem glatzköpfigen Mann sowie einer Frau. Der Mann versucht sich dieser sexuell zu nähern, während sie sich gegen seine Berührung wehrt.



Baumgartner verweist bei den einzelnen Personen auf Klischees einer unteren Bevölkerungsschicht. Gängig sind neben den Brotresten am Tisch und dem leeren Glas die Schnapsnase, die dreckigen Hände und Füße sowie der Darstellung von "anormalen" Körpern, die aufgrund fehlender Behandlung vor allem in ärmeren Milieus anzutreffen waren. Bemerkenswert sind auch die individuellen Gesichtsausdrücke der Dargestellten: Es lässt sich beim alten Mann rechts aus Gesicht und Körpersprache der Hunger und Durst herauslesen, ebenso bei der hinteren Frau. Am deutlichsten wird das aber beim Jungen im Vordergrund: Der Buckel ist nicht die einzige Verformung des Körpers, auch die linke Gesichtshälfte des Jungen ist verzogen und er besitzt überdimensionierte Ohren. Es lässt sich bei ihm schon vermuten, dass diese Verformungen eventuell auf Inzest zurückzuführen sind, ein weiteres Klischee der ärmeren Bevölkerung in der Zeit.



In der Kunst ist das Leben der ärmeren Bevölkerung schon immer thematisiert worden, ebenso wie jenes von körperlich deformierten Menschen. Die sogenannte "Armeleutemalerei" war bis zum Ende des ersten Weltkrieges ein sehr beliebtes Subgenre, welches immer zu kontroversen Diskussionen geführt hat. Und auch in den 1920er Jahren ist die unprätentiöse Darstellung des Leidens der Bevölkerung immer wieder in der bildenden Kunst Thema, man denke nur an die Werke von Otto Dix oder George Grosz. In dem Überblickswerk "Sozialgeschichte der Malerei" von Jutta Held und Norbert Schneider werden Künstler, die in realistischer Manie sozialkritische Werke wie dieses geschafft haben, "Veristen" beziehungsweise - in diesem Fall treffender - "kritische Realisten" genannt (Held, Jutta/Schneider, Norbert, Sozialgeschichte der Malerei vom Spätmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. 2. Erweiterte Auflage Köln 1998, S. 402-403).

provenance: collection of Hans Constantin Faußner, Munich.

Literatur: Tegernseer Tal Verlag GmbH (editor): Thomas Baumgartner (1892-1962). Wildbad Kreuth 1999, page 13.

Ausstellung: Glaspalast Munich, annual exhibition 1924, catalogue number 72. - Hanns Seidel Foundation Kreuth, Thomas Baumgartner (1892-1962). Wildbad Kreuth 1999.

Thomas Baumgartner
1892 München - 1962 Kreuth/Tegernsee

"Der Bucklige". Um 1924

Um den Esstisch herum fünf Personen, im Vordergrund ein Junge, eine Katze sowie ein Paar Pantoffeln. R. u. signiert. Rücks. am Keilrahmen mehrere Etikettenreste. Öl auf Leinwand. 125 x 109 cm. Doubliert. Rest. Rahmen (140,5 x 124,5 cm).

Der Künstler stellt mit dem Titel den Jungen mit Buckel in das Zentrum der Darstellung. Mit dem Titel bezieht er sich dezidiert auf die Wirbelsäulenverkrümmung des Jungen. Dahinter ist eine Familie am Tisch, in der Mitte ein blauer Krug sowie Brotreste. Weiter anwesend sind zur rechten ein alter Mann mit leerem Glas, daneben eine ältere Frau mit Krug, den anderen Mann anschauend. Vor dem Tisch sitzt noch ein weiterer Mann, dessen größte Auffälligkeit die große rote Nase ist, ein Zeichen von übermäßigem Alkoholkonsum. Auch hat er sich vom Tisch weggedreht, sodass wir als Betrachtende ihn im Halbprofil sehen können. Ganz zur linken am Tisch ist noch ein Figurenpaar, bestehend aus einem glatzköpfigen Mann sowie einer Frau. Der Mann versucht sich dieser sexuell zu nähern, während sie sich gegen seine Berührung wehrt.



Baumgartner verweist bei den einzelnen Personen auf Klischees einer unteren Bevölkerungsschicht. Gängig sind neben den Brotresten am Tisch und dem leeren Glas die Schnapsnase, die dreckigen Hände und Füße sowie der Darstellung von "anormalen" Körpern, die aufgrund fehlender Behandlung vor allem in ärmeren Milieus anzutreffen waren. Bemerkenswert sind auch die individuellen Gesichtsausdrücke der Dargestellten: Es lässt sich beim alten Mann rechts aus Gesicht und Körpersprache der Hunger und Durst herauslesen, ebenso bei der hinteren Frau. Am deutlichsten wird das aber beim Jungen im Vordergrund: Der Buckel ist nicht die einzige Verformung des Körpers, auch die linke Gesichtshälfte des Jungen ist verzogen und er besitzt überdimensionierte Ohren. Es lässt sich bei ihm schon vermuten, dass diese Verformungen eventuell auf Inzest zurückzuführen sind, ein weiteres Klischee der ärmeren Bevölkerung in der Zeit.



In der Kunst ist das Leben der ärmeren Bevölkerung schon immer thematisiert worden, ebenso wie jenes von körperlich deformierten Menschen. Die sogenannte "Armeleutemalerei" war bis zum Ende des ersten Weltkrieges ein sehr beliebtes Subgenre, welches immer zu kontroversen Diskussionen geführt hat. Und auch in den 1920er Jahren ist die unprätentiöse Darstellung des Leidens der Bevölkerung immer wieder in der bildenden Kunst Thema, man denke nur an die Werke von Otto Dix oder George Grosz. In dem Überblickswerk "Sozialgeschichte der Malerei" von Jutta Held und Norbert Schneider werden Künstler, die in realistischer Manie sozialkritische Werke wie dieses geschafft haben, "Veristen" beziehungsweise - in diesem Fall treffender - "kritische Realisten" genannt (Held, Jutta/Schneider, Norbert, Sozialgeschichte der Malerei vom Spätmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. 2. Erweiterte Auflage Köln 1998, S. 402-403).

Provenienz: Sammlung Hans Constantin Faußner, München.

Literatur: Tegernseer Tal Verlag GmbH (Hrsg.): Thomas Baumgartner (1892-1962). Wildbad Kreuth 1999, S. 13.

Ausstellung: Glaspalast München, Jahresausstellung 1924, Kat.-Nr. 72. - Hanns-Seidel-Stiftung Kreuth, Thomas Baumgartner (1892-1962). Wildbad Kreuth 1999.

Thomas Baumgartner
1892 München - 1962 Kreuth/Tegernsee

The hunchback. Circa 1924

Signed lower right. Several remnants of labels on the stretcher verso. Oil auf canvas. 125 x 109 cm. Relined. Restored. Framed (140.5 x 124.5 cm).

Der Künstler stellt mit dem Titel den Jungen mit Buckel in das Zentrum der Darstellung. Mit dem Titel bezieht er sich dezidiert auf die Wirbelsäulenverkrümmung des Jungen. Dahinter ist eine Familie am Tisch, in der Mitte ein blauer Krug sowie Brotreste. Weiter anwesend sind zur rechten ein alter Mann mit leerem Glas, daneben eine ältere Frau mit Krug, den anderen Mann anschauend. Vor dem Tisch sitzt noch ein weiterer Mann, dessen größte Auffälligkeit die große rote Nase ist, ein Zeichen von übermäßigem Alkoholkonsum. Auch hat er sich vom Tisch weggedreht, sodass wir als Betrachtende ihn im Halbprofil sehen können. Ganz zur linken am Tisch ist noch ein Figurenpaar, bestehend aus einem glatzköpfigen Mann sowie einer Frau. Der Mann versucht sich dieser sexuell zu nähern, während sie sich gegen seine Berührung wehrt.



Baumgartner verweist bei den einzelnen Personen auf Klischees einer unteren Bevölkerungsschicht. Gängig sind neben den Brotresten am Tisch und dem leeren Glas die Schnapsnase, die dreckigen Hände und Füße sowie der Darstellung von "anormalen" Körpern, die aufgrund fehlender Behandlung vor allem in ärmeren Milieus anzutreffen waren. Bemerkenswert sind auch die individuellen Gesichtsausdrücke der Dargestellten: Es lässt sich beim alten Mann rechts aus Gesicht und Körpersprache der Hunger und Durst herauslesen, ebenso bei der hinteren Frau. Am deutlichsten wird das aber beim Jungen im Vordergrund: Der Buckel ist nicht die einzige Verformung des Körpers, auch die linke Gesichtshälfte des Jungen ist verzogen und er besitzt überdimensionierte Ohren. Es lässt sich bei ihm schon vermuten, dass diese Verformungen eventuell auf Inzest zurückzuführen sind, ein weiteres Klischee der ärmeren Bevölkerung in der Zeit.



In der Kunst ist das Leben der ärmeren Bevölkerung schon immer thematisiert worden, ebenso wie jenes von körperlich deformierten Menschen. Die sogenannte "Armeleutemalerei" war bis zum Ende des ersten Weltkrieges ein sehr beliebtes Subgenre, welches immer zu kontroversen Diskussionen geführt hat. Und auch in den 1920er Jahren ist die unprätentiöse Darstellung des Leidens der Bevölkerung immer wieder in der bildenden Kunst Thema, man denke nur an die Werke von Otto Dix oder George Grosz. In dem Überblickswerk "Sozialgeschichte der Malerei" von Jutta Held und Norbert Schneider werden Künstler, die in realistischer Manie sozialkritische Werke wie dieses geschafft haben, "Veristen" beziehungsweise - in diesem Fall treffender - "kritische Realisten" genannt (Held, Jutta/Schneider, Norbert, Sozialgeschichte der Malerei vom Spätmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. 2. Erweiterte Auflage Köln 1998, S. 402-403).

provenance: collection of Hans Constantin Faußner, Munich.

Literatur: Tegernseer Tal Verlag GmbH (editor): Thomas Baumgartner (1892-1962). Wildbad Kreuth 1999, page 13.

Ausstellung: Glaspalast Munich, annual exhibition 1924, catalogue number 72. - Hanns Seidel Foundation Kreuth, Thomas Baumgartner (1892-1962). Wildbad Kreuth 1999.

Thomas Baumgartner
1892 München - 1962 Kreuth/Tegernsee

"Der Bucklige". Um 1924

Um den Esstisch herum fünf Personen, im Vordergrund ein Junge, eine Katze sowie ein Paar Pantoffeln. R. u. signiert. Rücks. am Keilrahmen mehrere Etikettenreste. Öl auf Leinwand. 125 x 109 cm. Doubliert. Rest. Rahmen (140,5 x 124,5 cm).

Der Künstler stellt mit dem Titel den Jungen mit Buckel in das Zentrum der Darstellung. Mit dem Titel bezieht er sich dezidiert auf die Wirbelsäulenverkrümmung des Jungen. Dahinter ist eine Familie am Tisch, in der Mitte ein blauer Krug sowie Brotreste. Weiter anwesend sind zur rechten ein alter Mann mit leerem Glas, daneben eine ältere Frau mit Krug, den anderen Mann anschauend. Vor dem Tisch sitzt noch ein weiterer Mann, dessen größte Auffälligkeit die große rote Nase ist, ein Zeichen von übermäßigem Alkoholkonsum. Auch hat er sich vom Tisch weggedreht, sodass wir als Betrachtende ihn im Halbprofil sehen können. Ganz zur linken am Tisch ist noch ein Figurenpaar, bestehend aus einem glatzköpfigen Mann sowie einer Frau. Der Mann versucht sich dieser sexuell zu nähern, während sie sich gegen seine Berührung wehrt.



Baumgartner verweist bei den einzelnen Personen auf Klischees einer unteren Bevölkerungsschicht. Gängig sind neben den Brotresten am Tisch und dem leeren Glas die Schnapsnase, die dreckigen Hände und Füße sowie der Darstellung von "anormalen" Körpern, die aufgrund fehlender Behandlung vor allem in ärmeren Milieus anzutreffen waren. Bemerkenswert sind auch die individuellen Gesichtsausdrücke der Dargestellten: Es lässt sich beim alten Mann rechts aus Gesicht und Körpersprache der Hunger und Durst herauslesen, ebenso bei der hinteren Frau. Am deutlichsten wird das aber beim Jungen im Vordergrund: Der Buckel ist nicht die einzige Verformung des Körpers, auch die linke Gesichtshälfte des Jungen ist verzogen und er besitzt überdimensionierte Ohren. Es lässt sich bei ihm schon vermuten, dass diese Verformungen eventuell auf Inzest zurückzuführen sind, ein weiteres Klischee der ärmeren Bevölkerung in der Zeit.



In der Kunst ist das Leben der ärmeren Bevölkerung schon immer thematisiert worden, ebenso wie jenes von körperlich deformierten Menschen. Die sogenannte "Armeleutemalerei" war bis zum Ende des ersten Weltkrieges ein sehr beliebtes Subgenre, welches immer zu kontroversen Diskussionen geführt hat. Und auch in den 1920er Jahren ist die unprätentiöse Darstellung des Leidens der Bevölkerung immer wieder in der bildenden Kunst Thema, man denke nur an die Werke von Otto Dix oder George Grosz. In dem Überblickswerk "Sozialgeschichte der Malerei" von Jutta Held und Norbert Schneider werden Künstler, die in realistischer Manie sozialkritische Werke wie dieses geschafft haben, "Veristen" beziehungsweise - in diesem Fall treffender - "kritische Realisten" genannt (Held, Jutta/Schneider, Norbert, Sozialgeschichte der Malerei vom Spätmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. 2. Erweiterte Auflage Köln 1998, S. 402-403).

Provenienz: Sammlung Hans Constantin Faußner, München.

Literatur: Tegernseer Tal Verlag GmbH (Hrsg.): Thomas Baumgartner (1892-1962). Wildbad Kreuth 1999, S. 13.

Ausstellung: Glaspalast München, Jahresausstellung 1924, Kat.-Nr. 72. - Hanns-Seidel-Stiftung Kreuth, Thomas Baumgartner (1892-1962). Wildbad Kreuth 1999.

Special Auction Collection Faußner

Sale Date(s)
Lots: 1 - 308
Venue Address
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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Tags: Modern & Impressionist Art