190
Lot
190
Mappe mit neun Graphiken von:
1. Bernhard Heisig: Ernst Thälmann, Lithographie, 1985, 405x301, sign.
2. Joachim Jansong: Der rote Präsident, Farbsiebdruck, 1985, 418x300, sign.,
dat., num. (92/100), betitelt.
3. Karlheinz Kuhn: Kommunismus ist die Lehre von der Befreiung...,
Lithographie, 1985, 470x341, sign., num. (91/100).
4. Rolf Kuhrt: Thälmann in Haft, Radierung, 1985, 328x244, sign., dat.,
num. (91/100).
5. Wolfram Schubert: Du, ich und alle..., Farblinolschnitt, 1986, 310x410,
sign., dat., num. (94/100).
6. Arno Mohr: Thälmann im Gespräch (mit Rosa Luxemburg und Karl
Liebknecht), Radierung, 1985, 190x270, sign., dat., num. (93/100).
7. Herbert Sandberg: Die illegale Thälmannfeier; Holzschnitt, 1986, 286x375,
sign., dat.
8. Willi Sitte: Hommage à Ernst Thälmann, Zinkographie, 1985, 363x298,
sign., dat., num. (90/100)
9. Walter Womacka: Ernst Thälmann, Lithographie, 1986, 330x440, sign.,
dat., num. (90/100).
Alle Graphiken eingelegt in einen Doppelbogen mit einer Kurzbiographie der beteiligten Künstler. Halbleinen-Mappe, Format: 545x400. Die inneren Flügel- klappen beschädigt, die längsseitig angebrachte fehlt. Die Graphiken in sehr gutem Zustand. Selten!
Vier Abbildungen: B. Heisig, A. Mohr, W. Sitte. W. Womacka.
Versandinformationen liegen noch nicht vor /Versand auf Anfrage
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
auto AH | auto AH
Versteigerungsbedingungen
1. Ostdeutsche Kunstauktionen, Raik Hellwich, versteigert als Kommissionär im eigenen Namen (2929) und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß Paragraph 459 BGB. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen. Er verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb von 6 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers stellt der Versteigerer den Erwerber schadlos.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höhereres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
6. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 24% erhoben. Im Aufgeld ist die Umsatzsteuer nach der Sonderregelung für Kunstgegenstände enthalten (kein Steuerausweis). Bei Rechnungserteilung wird nach Eingang der Zahlung, am Versteigerungsort nur gegen Barzahlung, ausgeliefert. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annulieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird, und der säumige Käufer gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren der Versteigerung aufzukommen hat.
8. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände, Schadenersatz sowie andere Nebenleistungen klagt der Versteigerer im eigenen Namen ein. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unter ausdrücklichem Einbezug des Mahnverfahrens ist für beide Teile Frankfurt/Oder.
9. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort die Nummer maßgebend. Bei telegraphischen und telefonischen Aufträgen empfiehlt sich die schriftliche Bestätigung, da die Folgen einer unrichtigen Übermittlung zu Lasten des Auftraggebers gehen.
10. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.
11. Die Aufrufpreise betragen 60 – 80% der im Katalog aufgeführten Schätzpreise. (Preisangabe in Euro)
12. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Verkäufe aus diesem Katalog außerhalb der Versteigerung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Raik Hellwich (Versteigerer)
Your question has been sent to the auctioneer.
There was an error sending your enquiry, why not try again later
Mappe mit neun Graphiken von:
1. Bernhard Heisig: Ernst Thälmann, Lithographie, 1985, 405x301, sign.
2. Joachim Jansong: Der rote Präsident, Farbsiebdruck, 1985, 418x300, sign.,
dat., num. (92/100), betitelt.
3. Karlheinz Kuhn: Kommunismus ist die Lehre von der Befreiung...,
Lithographie, 1985, 470x341, sign., num. (91/100).
4. Rolf Kuhrt: Thälmann in Haft, Radierung, 1985, 328x244, sign., dat.,
num. (91/100).
5. Wolfram Schubert: Du, ich und alle..., Farblinolschnitt, 1986, 310x410,
sign., dat., num. (94/100).
6. Arno Mohr: Thälmann im Gespräch (mit Rosa Luxemburg und Karl
Liebknecht), Radierung, 1985, 190x270, sign., dat., num. (93/100).
7. Herbert Sandberg: Die illegale Thälmannfeier; Holzschnitt, 1986, 286x375,
sign., dat.
8. Willi Sitte: Hommage à Ernst Thälmann, Zinkographie, 1985, 363x298,
sign., dat., num. (90/100)
9. Walter Womacka: Ernst Thälmann, Lithographie, 1986, 330x440, sign.,
dat., num. (90/100).
Alle Graphiken eingelegt in einen Doppelbogen mit einer Kurzbiographie der beteiligten Künstler. Halbleinen-Mappe, Format: 545x400. Die inneren Flügel- klappen beschädigt, die längsseitig angebrachte fehlt. Die Graphiken in sehr gutem Zustand. Selten!
Vier Abbildungen: B. Heisig, A. Mohr, W. Sitte. W. Womacka.
Versandinformationen liegen noch nicht vor /Versand auf Anfrage
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
auto AH | auto AH
Versteigerungsbedingungen
1. Ostdeutsche Kunstauktionen, Raik Hellwich, versteigert als Kommissionär im eigenen Namen (2929) und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß Paragraph 459 BGB. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen. Er verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb von 6 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers stellt der Versteigerer den Erwerber schadlos.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höhereres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.
6. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 24% erhoben. Im Aufgeld ist die Umsatzsteuer nach der Sonderregelung für Kunstgegenstände enthalten (kein Steuerausweis). Bei Rechnungserteilung wird nach Eingang der Zahlung, am Versteigerungsort nur gegen Barzahlung, ausgeliefert. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annulieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird, und der säumige Käufer gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren der Versteigerung aufzukommen hat.
8. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände, Schadenersatz sowie andere Nebenleistungen klagt der Versteigerer im eigenen Namen ein. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unter ausdrücklichem Einbezug des Mahnverfahrens ist für beide Teile Frankfurt/Oder.
9. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort die Nummer maßgebend. Bei telegraphischen und telefonischen Aufträgen empfiehlt sich die schriftliche Bestätigung, da die Folgen einer unrichtigen Übermittlung zu Lasten des Auftraggebers gehen.
10. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.
11. Die Aufrufpreise betragen 60 – 80% der im Katalog aufgeführten Schätzpreise. (Preisangabe in Euro)
12. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Verkäufe aus diesem Katalog außerhalb der Versteigerung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Raik Hellwich (Versteigerer)