Lot

500026

Taschenuhr mit Schlüsselaufzug, aus dem Besitz von Oberst Werner Mölders, Adolf Galland u. seines

In 28. Kunst & Antiquitäten-Auktion

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Saarbrücken
Taschenuhr mit SchlĂŒsselaufzug, aus dem Besitz von Oberst Werner Mölders, Adolf Galland u. seines Flieger-Ingenieur Dieter Lohmann, im RĂŒckdeckel gravierte Widmung "Adolf Galland zur Erinnerung W. Mölders", nach Aussagen der Tochter von Dieter Lohmann wurde diese Uhr nach seinem 70 Luftsieg Adolf Galland von Werner Mölders geschenkt, dieser schenkte sie dann nach dem Absturz von Oberst Mölders als Andeken an seinen Flieger-Ingenieur Dieter Lohmann, der Stundenzeiger der Uhr fehlt, die Funktion der Uhr ist nicht geprĂŒft, in Messingdose, beiliegend 5 neuzeitlich abphotographierte Photos von Galland, Mölders u. Lohmann, dazu neuzeitliche Aufzeichnungen zur Geschichte der Uhr, 3574 - 0002
Taschenuhr mit SchlĂŒsselaufzug, aus dem Besitz von Oberst Werner Mölders, Adolf Galland u. seines Flieger-Ingenieur Dieter Lohmann, im RĂŒckdeckel gravierte Widmung "Adolf Galland zur Erinnerung W. Mölders", nach Aussagen der Tochter von Dieter Lohmann wurde diese Uhr nach seinem 70 Luftsieg Adolf Galland von Werner Mölders geschenkt, dieser schenkte sie dann nach dem Absturz von Oberst Mölders als Andeken an seinen Flieger-Ingenieur Dieter Lohmann, der Stundenzeiger der Uhr fehlt, die Funktion der Uhr ist nicht geprĂŒft, in Messingdose, beiliegend 5 neuzeitlich abphotographierte Photos von Galland, Mölders u. Lohmann, dazu neuzeitliche Aufzeichnungen zur Geschichte der Uhr, 3574 - 0002

28. Kunst & Antiquitäten-Auktion

Sale Date(s)
Venue Address
Mainzer Str. 125A
Saarbrücken
66121
Germany

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Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Auktion werden die nachstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt.

1. Die Auktionshaus SaarbrĂŒcken GmbH (im Folgenden auch „der Versteigerer“ genannt) versteigert öffentlich im Sinne des §383 Abs. 3 Satz 1 BGB als KommissionĂ€r im eigenen Namen fĂŒr Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.

2. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurĂŒckzuziehen.

3. Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind gebraucht und befinden sich deshalb in einem Erhaltungszustand, der ihrem Alter, der bisherigen Verwendung und dem bisherigen Gebrauch entspricht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden.

Alle zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden. Den Interessenten wird geraten, dies wahrzunehmen oder, sollte das nicht möglich sein, ĂŒber Beschaffenheit und Zustand der AuktionsgegenstĂ€nde nachzufragen.

Die Katalogbeschreibungen sowie angeforderte Zustandsberichte und mĂŒndliche AuskĂŒnfte vor oder wĂ€hrend der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie dienen der Information, sie werden nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und sind auch keine Garantien im Rechtssinne; das gilt insbesondere fĂŒr Angaben ĂŒber Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. BeeintrĂ€chtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht durchgĂ€ngig angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĂŒnden. Die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des §434 Absatz 1 BGB ist der tatsĂ€chliche Zustand des Objekts.

Der Versteigerer behĂ€lt sich vor, Objekte zurĂŒckzuziehen oder die Katalogbeschreibungen ggf. zu berichtigen; die berichtigten Beschreibungen treten dann an die Stelle der ersetzten Beschreibungen.

Das Auktionshaus haftet nicht fĂŒr Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder im online-Katalog. Maßgeblich und verbindlich sind die Auktionsverlautbarungen bei Aufruf der zu versteigernden Sache, die auch jederzeit Korrekturen etwaiger Fehler im Katalog oder auch neue Informationen zum Versteigerungsgegenstand enthalten können.

4.Bei Sach- und RechtsmĂ€ngeln verpflichtet sich der Versteigerer, AnsprĂŒche, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Zuschlag geltend gemacht werden, nach seiner Wahl entweder an den KĂ€ufer abzutreten oder gegenĂŒber dem Einlieferer direkt zu erheben; dies gilt unter der Voraussetzung, dass der KĂ€ufer die Auktionsrechnung bezahlt hat. Die Kosten einer Rechtsverfolgung gegen den Einlieferer trĂ€gt der KĂ€ufer, soweit der Versteigerer vom Einlieferer keine Kostenerstattung erhĂ€lt. Erforderlich zur Geltendmachung eines Sachmangels ist die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten SachverstĂ€ndigen, welches den Mangel nachweist; die Kosten fĂŒr das Gutachten trĂ€gt der KĂ€ufer. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem KĂ€ufer ausschließlich den Zuschlagspreis, und zwar Zug um Zug gegen RĂŒckgabe des Gegenstandes in dem Zustand, in dem der Gegenstand ersteigert wurde. Zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienstleistungsentgelt bleibt der KĂ€ufer verpflichtet.

5. SchadensersatzansprĂŒche gegen das Auktionshaus SaarbrĂŒcken, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht fĂŒr die Haftung bei SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung des Auktionshauses beruhen, und auch nicht fĂŒr sonstige SchĂ€den, die auf einer grob fahrlĂ€ssigen oder vorsĂ€tzlichen Pflichtverletzung das Auktionshauses beruhen.

6. Vor Beginn der Auktion muss jeder Bieter seinen Namen und seine genaue Anschrift sowie eine Telefonnummer angeben, unter der er regelmĂ€ĂŸig zu erreichen ist. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, als Sicherheit die Vorlage eines Lichtbildausweises und/oder weitere Nachweise, wie z. B. eine aktuelle BonitĂ€tsbescheinigung der Bank oder Referenzen von anderen AuktionshĂ€usern, oder auch eine Depotzahlung zu verlangen, und entscheidet ĂŒber die Zulassung des Bieters zur Auktion.

Falls der Bieter sich als Vertreter an der Auktion beteiligt, hat er zusĂ€tzlich Namen und Anschrift seines Auftraggebers anzugeben. Im Zeifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, d. h. er ist fĂŒr sein Gebot persönlich haftbar.

Gebote können in Anwesenheit und auch in Abwesenheit – schriftlich, telefonisch oder ĂŒber das Internet – abgegeben werden. Damit AuftrĂ€ge fĂŒr Gebote in Abwesenheit ausgefĂŒhrt werden können, mĂŒssen sie mindestens 24 Stunden von Auktionsbeginn beim Versteigerer eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die verbindliche Angabe der jeweiligen Losnummer sowie der Objektbezeichnung erforderlich; maßgeblich ist im Zweifelsfall die Losnummer.

FĂŒr telefonische Gebote wird der Bieter vom Versteigerer kurz vor Aufruf des betreffenden Loses angerufen. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch die Limitsumme geboten, bei Nichtzustandekommen oder Störung der Verbindung erfolgt der Zuschlag auf die Limitsumme, sofern der Versteigerer kein Gegengebot erhĂ€lt.

Bei Telefongeboten und beim Online-Bieten ĂŒbernimmt der Versteigerer keine Garantie fĂŒr Zustandekommen, QualitĂ€t und StabilitĂ€t der Telekomunikationsverbindungen, ebensowenig ĂŒbernimmt er Haftung fĂŒr Störungen der Internetverbindung, die z. B. die rechtzeitige Übermittlung von Live-Online-Geboten an den Auktionator verhindern. In jedem Fall ist der Bieter fĂŒr den Zugang des Gebots beweispflichtig.

Ein Anspruch auf BerĂŒcksichtigung telefonischer oder schriftlicher Gebote besteht nicht. Der Versteigerer kann schriftliche oder telefonische Gebote wegen Zweifel an Zuordnung, IdentitĂ€t oder Ernsthaftigkeit, aber auch aus technischen oder organisatorischen GrĂŒnden unberĂŒcksichtigt lassen.

Die Bestimmungen ĂŒber Widerrufs-und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen (§ 312 b-d BGB) finden keine Anwendung.

7. Die Versteigerung erfolgt in Euro. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis, gesteigert wird in der Regel in 10%-Schritten. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur in dem Umfang ausgeschöpft, der nötig ist, um ein anderes Gebot zu ĂŒberbieten.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt und mindestens der im Katalog ausgewiesene Limitpreis erreicht ist. Geben mehrere Personen gleichlautende Gebote ab und ergeht kein höheres Gebot, so erhÀlt das zuerst beim Auktionshaus eingegangene Gebot den Zuschlag.

Der Versteigerer ist befugt, einen erteilten Zuschlag zurĂŒckzunehmen und den Gegenstand erneut auszubieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen wurde und dies sofort, d. h. vor Aufruf des nĂ€chsten Loses, beanstandet worden ist, oder wenn sonst Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer kann einen Zuschlag verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gĂŒltig und verbindlich.

Wird mit einem Gebot der Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen (UV-Zuschlag). Bei einem UV-Zuschlag ist das Gebot fĂŒr den Bieter fĂŒnf Wochen lang verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend. Wirksam wird der UV-Zuschlag nur dann, wenn das Auktionshaus das Gebot innerhalb von 5 Wochen nach dem Auktionstag durch Rechnungsstellung an die von dem Bieter angegebene Adresse bestĂ€tigt; ohne diese BestĂ€tigung erlischt der UV-Zuschlag nach Ablauf dieser Frist. Im Falle eines höheren Nachgebots oder Nachgebots des Limits durch einen anderen Bieter kann der Gegenstand auch ohne RĂŒcksprache einem anderen Bieter zugeschlagen werden. Jegliche AnsprĂŒche des Bieters gegen den Versteigerer fĂŒr den Fall, dass der UV-Zuschlag nicht ausgefĂŒhrt wird, sind ausgeschlossen.

Nicht zugeschlagene Objekte können nach der Auktion im Wege des Nachverkaufes erworben werden. Der Bieter gibt persönlich, telefonisch oder schriftlich sein Angebot mit einem bestimmten Betrag ab; auch fĂŒr dieses Angebot, dessen Annahme durch das Auktionshaus und den hierdurch zustande kommenden Vertrag finden die Bestimmungen dieser Bedingungen entsprechend Anwendung, der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung.

8. Mit dem Zuschlag kommt ein Vertrag zwischen Versteigerer/Einlieferer und Bieter zustande. Der (vorbehaltlose) Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des Gegenstandes. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr an dem versteigerten Gegenstand, insbesondere die Gefahr der zufĂ€lligen Verschlechterung und des zufĂ€lligen Untergangs, gem. §446 und 447 BGB, unmittelbar auf den Ersteigerer ĂŒber, das Eigentum jedoch erst bei vollstĂ€ndigem Zahlungseingang.

9. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 22% zuzĂŒglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19% nur auf das Aufgeld erhoben.

Von der Umsatzsteuer befreit sind, bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Lieferungen an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Ausfuhrlieferungen in LĂ€nder außerhalb der EU wird dem KĂ€ufer die Umsatzsteuer nach Erbringung des Ausfuhr- und Abnehmernachweises erstattet.

Der Ersteigerer ĂŒbernimmt im VerhĂ€ltnis zum Einlieferer die Zahlung der gesetzlichen Folgerechtsabgabe zur HĂ€lfte. Sie wird gemĂ€ĂŸ §26 Abs. 1 UrhG bei VerĂ€ußerung von Originalen eines Werkes der Bildenden KĂŒnste, an denen das Urheberrecht noch nicht erloschen ist, geschuldet. Sie wird separat ausgewiesen und (gegebenenfalls auch nachtrĂ€glich) in Rechnung gestellt.

Rechnungen, die wĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellt werden, stehen unter dem Vorbehalt der NachprĂŒfung.

10. Von bei der Auktion persönlich anwesenden KĂ€ufern ist der gesamte Kaufpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen. Von KĂ€ufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben, ist der Endpreis spĂ€testens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Zahlungen mĂŒssen bar geleistet werden; unbare Zahlungen werden nur erfĂŒllungshalber angenommen und mĂŒssen fĂŒr das Auktionshaus kosten- und spesenfrei geleistet werden. Zahlungen per EC-Karte werden akzeptiert, Kreditkartenzahlungen jedoch nicht.

11. Bei verspĂ€teter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache haftet der KĂ€ufer dem Auktionshaus SaarbrĂŒcken fĂŒr jeglichen dadurch entstandenen Schaden; der KĂ€ufer gerĂ€t in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Unbeschadet weitergehender SchadensersatzansprĂŒche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – können bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe des bankĂŒblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB verlangt werden. Zudem kann der Versteigerer nach Ablauf von vier Wochen nach Erteilung des Zuschlags LagergebĂŒhren verlangen (s.u. 12).

Der Versteigerer kann wahlweise entweder die ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. Verlangt der Versteigerer ErfĂŒllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger WĂ€hrungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand fĂŒr die Rechtsverfolgung.

Der Versteigerer kann jederzeit vom ErfĂŒllungs- zum Schadenersatzanspruch ĂŒbergehen; verlangt er Ersatz des konkreten Schadens wegen NichterfĂŒllung, ist der ErfĂŒllungsanspruch erloschen. Der Versteigerer ist dann berechtigt, nach § 323 BGB im Namen des Einlieferers vom Vertrag zurĂŒckzutreten und das Versteigerungsgut in einer weiteren Auktion noch einmal zu versteigern. FĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers sowie fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der ursprĂŒnglichen Versteigerung hat der sĂ€umige KĂ€ufer aufzukommen. Auf einen Mehrerlös hat er hingegen keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem neuen Zuschlag.

12. Der KĂ€ufer ist verpflichtet, die ersteigerten GegenstĂ€nde sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen; auswĂ€rtige KĂ€ufer mĂŒssen die ersteigerten GegenstĂ€nde spĂ€testens 14 Tage nach Rechnungsstellung abholen. Das Eigentum an den zugeschlagenen Sachen geht erst nach vollstĂ€ndiger Zahlung des geschulteten Rechnungsbetrages auf den KĂ€ufer ĂŒber. Das ersteigerte Auktionsgut wird daher erst nach geleisteter Bezahlung des gesamten Kaufpreises ausgehĂ€ndigt. Das Auktionshaus ist nicht verpflichtet, eine Sache vor vollstĂ€ndiger Bezahlung aller vom KĂ€ufer geschuldeten BetrĂ€ge herauszugeben.

Eine Verpackung und Versendung der ersteigerten GegenstĂ€nde erfolgt gemĂ€ĂŸ BGB § 447 ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers; das Auktionshaus haftet lediglich fĂŒr die ordnungsgemĂ€ĂŸe Auslieferung an den Spediteur oder die sonst zur AusfĂŒhrung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, es gilt § 447 Absatz 1 BGB. Die vom Versteigerer ermittelten Kosten fĂŒr Verpackung und Versand werden auf der Auktionsrechnung separat ausgewiesen; die Bezahlung der Rechnung inklusive Verpackungs- und Versandkosten belegt den Wunsch des KĂ€ufers nach Versand der ersteigerten GegenstĂ€nde.

Das Auktionshaus lagert die vom KĂ€ufer abzuholenden Objekte bis zum Ablauf von vier Wochen nach Erteilung des Zuschlags; wĂ€hrend dieser Zeit sind die Objekte auf seine Kosten versichert. Nach Ablauf dieser Frist hat das Auktionshaus das Recht, nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale fĂŒr Lager- und Versicherungskosten in den eigenen RĂ€umen einzulagern. Die Pauschale der Selbsteinlagerung ist grĂ¶ĂŸenabhĂ€ngig und reicht pro Objekt von EUR 1.- bis EUR 5.- tĂ€glich. Eingelagerte Objekte können nur an mit dem Versteigerer vorher vereinbarten Terminen herausgegeben werden.

In den GeschĂ€ftsrĂ€umen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – auch ohne Verschulden fĂŒr jeden von ihm verursachten Schaden.

13. Der Verkauf von AntiquitĂ€ten aus Elfenbein kann nur innerhalb der EU ohne EG-Bescheinigung erfolgen; bitte beachten Sie vor Gebotsabgabe diesen Hinweis! Sollte die Einholung einer CITES-Bescheinigung zwecks Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot von GegenstĂ€nden aus Elfenbein und anderen Materialien, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, notwendig werden, so ist der KĂ€ufer selbst dafĂŒr verantwortlich und trĂ€gt auch alle hierfĂŒr anfallenden Kosten.

14. GegenstĂ€nde aus der Zeit des III. Reichs sind nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken gedacht (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Das Auktionshaus SaarbrĂŒcken und die Einlieferer bieten diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab.

15. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist SaarbrĂŒcken. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der UN ĂŒber VertrĂ€ge ĂŒber den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.

Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Versteigerungsbedingungen wird hiermit nicht berĂŒhrt. Es wird auf die DatenschutzerklĂ€rung auf unserer Website hingewiesen.

16. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den nachtrĂ€glichen freihĂ€ndigen Erwerb von Auktionsgut.

Wir akzeptieren keine Kreditkartenzahlund oder PayPal!
We do not accept credit card payments or PayPal!

Widerrufsbelehrung zum Erwerb von Auktionslosen im Nachverkauf bzw. von Marken, Belegen und sonstigen StĂŒcken außerhalb der Auktion

 

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von GrĂŒnden diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist betrÀgt vierzehn (14) Tage ab dem Tage, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuĂŒben, mĂŒssen Sie uns (SaarbrĂŒcker Kunst- und Auktionshaus, Dudweilerstr. 9, 66111 SaarbrĂŒcken, Telefon: 068195809366, Fax: 068195809363, Email: info@auktionshaus-saarbruecken.de) mittels einer eindeutigen ErklĂ€rung (z.B. möglichst per eingeschriebenen Brief per Post, oder auch per Fax oder per Email) ĂŒber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafĂŒr das beigefĂŒgte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ĂŒber die AusĂŒbung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusĂ€tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, gĂŒnstigere Standardlieferung gewĂ€hlt haben) unverzĂŒglich und spĂ€testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurĂŒckzuzahlen, an dem die Mitteilung bei uns eingegangen ist. FĂŒr diese RĂŒckzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprĂŒnglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrĂŒcklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser RĂŒckzahlung Entgelte von uns berechnet (außer evtl. Bankspesen). Wir können die RĂŒckzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder komplett zurĂŒckerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurĂŒckgesandt haben, je nachdem, welches der frĂŒhere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzĂŒglich und in jedem Fall spĂ€testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns ĂŒber den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet haben, im Originalzustand und komplett an uns zurĂŒckzusenden oder zu ĂŒbergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der RĂŒcksendung der Waren.

Sie mĂŒssen fĂŒr einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur PrĂŒfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurĂŒckzufĂŒhren ist.

 

 

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