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183

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg "Biblia, Das ist: Die gantze Heilige Schrifft deß Alt...

In 79th Fine Art Auction

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Dresden, Deutschland

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg "Biblia, Das ist: Die gantze Heilige Schrifft deß Alten und Neuen Testaments. (…) Samt einer Vorrede Herrn Johann Michael Dilherrns." Dilherr-Bibel oder Kurfürsten-Bibel. 1736.
Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg 1613 Nürnberg – 1792 ebenda
Johann Michael Dilherr 1604 Themar – 1669 Nürnberg
Andreas Nunzer 1696 Nürnberg – 1754 wohl ebenda
Johann Jakob von Sandrart 1630 Frankfurt am Main – 1708 Nürnberg


Die Seiten teils leicht stockfleckig, griffspurig und randgebräunt, mit kleinen Einrissen und Quetschfalten. Frontispiz mit fehlender Blattecke o.re. Die u. Eckbeschläge des Einbands beidseitig sowie beide Schließen fehlend. Ledereinband rückseitig im Bereich der Schließen eingerissen.
Maße: 39,2 x 26,5 (Folio). T. 12,3 cm.

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg
1613 Nürnberg – 1792 ebenda
Die erfolgreiche Familie Endter druckte in Nürnberg fast zwei Jahrhunderte lang den Text von Luthers Bibelübersetzung. Heute gehören ihre großformatigen Bibeln zu den häufigsten Exemplaren des 17. und 18. Jahrhunderts. Selbst die sächsischen Herzoge ließen ihre repräsentativen Bibeln über die eigenen Grenzen hinweg in der Druckerei Endter drucken. Nachweisbar sind 76 Ausgaben. Die sogenannte Dilherr-Bibel entstand als kleinere Variante der bedeutsamen Kurfüstenbibel, die sich großer Beliebtheit erfreute. Sie enthielt Luthers Bibeltext in unkommentierter Form, illustriert durch zahlreiche Holzschnitte. Der Name geht zurück auf den Nürnberger Pfarrer und Rhetoriker Johann Michael Dilherr, in dessen Verantwortung die Bibelausgabe lag.

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg "Biblia, Das ist: Die gantze Heilige Schrifft deß Alten und Neuen Testaments. (…) Samt einer Vorrede Herrn Johann Michael Dilherrns." Dilherr-Bibel oder Kurfürsten-Bibel. 1736.
Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg 1613 Nürnberg – 1792 ebenda
Johann Michael Dilherr 1604 Themar – 1669 Nürnberg
Andreas Nunzer 1696 Nürnberg – 1754 wohl ebenda
Johann Jakob von Sandrart 1630 Frankfurt am Main – 1708 Nürnberg

Mit gestaltetem Frontispiz, 12 ganzseitigen Kupfertafeln (Martin Luther und 11 Kurfürsten) und sechs gestochenen Zwischentiteln von Andreas Nunzer sowie zahlreichen Textholzschnitten von Johann Jakob von Sandrart. Ledereinband der Zeit mit Streicheisenlinien und Blindrollenprägung über Holzdeckeln mit getriebenen Messing-Eckbeschlägen mit gebuckeltem Rosettendekor. Auf dem Deckel geprägte Jahreszahl "1740" und Monogramm "ARD".

Kollation: 44 Bll., davon 12 ganzseitige Tafeln, 1181 S.,
darin 11 Bll. ganzseitige Zwischentitel je mit Textblatt zwischengebunden, 25 S. Register.

"1656 gab Wolfgang Endter der Ältere eine kleinere Variante heraus, die unter der Verantwortung des Nürnberger Pfarrers und Rhetorikers Johann Michael Dilherr (1604–1669) stand. Die Dilherr-Bibel garantierte den Endters die größten Erfolge. Von 1656 bis 1788 erschienen mindestens 29 Auflagen. Sie bieten den reinen Text der Luther-Bibel fortlaufend, eignen sich demnach auch zum Vorlesen in Kirche und Familie und sind durch ihre in den Text eingestreuten zweispaltigen Holzschnitte Bilderbuch zugleich.(…)
Wer es sich leisten wollte, nahm die Kupferstich-Lagen mit den 11 sächsischen Kurfürsten und Herzögen hinzu und hatte damit auch eine kleinere Kurfürstenbibel." (zitiert nach: Würtembergische Landesbibliothek, https://www.wlb-stuttgart.de/sammlungen/bibeln/bestand/besondere-stuecke/endter-bibeln/c1424, abgerufen am 20.04.2024).
Die Seiten teils leicht stockfleckig, griffspurig und randgebräunt, mit kleinen Einrissen und Quetschfalten. Frontispiz mit fehlender Blattecke o.re. Die u. Eckbeschläge des Einbands beidseitig sowie beide Schließen fehlend. Ledereinband rückseitig im Bereich der Schließen eingerissen.
Maße: 39,2 x 26,5 (Folio). T. 12,3 cm.

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg
1613 Nürnberg – 1792 ebenda
Die erfolgreiche Familie Endter druckte in Nürnberg fast zwei Jahrhunderte lang den Text von Luthers Bibelübersetzung. Heute gehören ihre großformatigen Bibeln zu den häufigsten Exemplaren des 17. und 18. Jahrhunderts. Selbst die sächsischen Herzoge ließen ihre repräsentativen Bibeln über die eigenen Grenzen hinweg in der Druckerei Endter drucken. Nachweisbar sind 76 Ausgaben. Die sogenannte Dilherr-Bibel entstand als kleinere Variante der bedeutsamen Kurfüstenbibel, die sich großer Beliebtheit erfreute. Sie enthielt Luthers Bibeltext in unkommentierter Form, illustriert durch zahlreiche Holzschnitte. Der Name geht zurück auf den Nürnberger Pfarrer und Rhetoriker Johann Michael Dilherr, in dessen Verantwortung die Bibelausgabe lag.


Johann Michael Dilherr
1604 Themar – 1669 Nürnberg
Protestantischer Theologe und Philologe. Studierte ab 1623 in Jena, Leipzig, Wittenberg und Altdorf bei Nürnberg. 1630 Doktor der Theologie in Jena. 1642 Berufung zum Predigeramt nach Nürnberg, wo er auch als Stadtbibliothekar tätig war. Vertreter der irenischen Richtung der Theologie, welche besonders die Versöhnung der Konfessionen anstrebt. Als Förderer der Literatur nahm er mittellose Studenten in sein Heim auf und unterstützte sie als Dichter. Dilherr wirkte an beiden Varianten der Kurfürstenbibel der Druckerei Endter mit und verfasste eine Vorrede für deren zweite Ausgabe.


Andreas Nunzer
1696 Nürnberg – 1754 wohl ebenda
Nürnberger Kupferstecher, der die repräsentativen Kurfürstenporträts für die Kurfürstenbibeln schuf.


Johann Jakob von Sandrart
1630 Frankfurt am Main – 1708 Nürnberg
Nürnberger Kupferstecher, Kunsthändler und Verleger. Ausbildung bei seinem Onkel Joachim von Sandrart in Amsterdam. Anschließende Übersiedlung nach Danzig. Ab 1644 bereiste er Thorn, Breslau, Wien und Regensburg. Ab 1656 dauerhaft in Nürnberg. 1662 Gründer der Maler-Akademie, die heutige Akademie der Bildenden Künste Nürnberg. Für die Kurfürstenbibel der Druckerei Endter schuf er zahlreiche Holzschnitte, die den Bibeltext illustrierten.

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg "Biblia, Das ist: Die gantze Heilige Schrifft deß Alten und Neuen Testaments. (…) Samt einer Vorrede Herrn Johann Michael Dilherrns." Dilherr-Bibel oder Kurfürsten-Bibel. 1736.
Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg 1613 Nürnberg – 1792 ebenda
Johann Michael Dilherr 1604 Themar – 1669 Nürnberg
Andreas Nunzer 1696 Nürnberg – 1754 wohl ebenda
Johann Jakob von Sandrart 1630 Frankfurt am Main – 1708 Nürnberg


Die Seiten teils leicht stockfleckig, griffspurig und randgebräunt, mit kleinen Einrissen und Quetschfalten. Frontispiz mit fehlender Blattecke o.re. Die u. Eckbeschläge des Einbands beidseitig sowie beide Schließen fehlend. Ledereinband rückseitig im Bereich der Schließen eingerissen.
Maße: 39,2 x 26,5 (Folio). T. 12,3 cm.

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg
1613 Nürnberg – 1792 ebenda
Die erfolgreiche Familie Endter druckte in Nürnberg fast zwei Jahrhunderte lang den Text von Luthers Bibelübersetzung. Heute gehören ihre großformatigen Bibeln zu den häufigsten Exemplaren des 17. und 18. Jahrhunderts. Selbst die sächsischen Herzoge ließen ihre repräsentativen Bibeln über die eigenen Grenzen hinweg in der Druckerei Endter drucken. Nachweisbar sind 76 Ausgaben. Die sogenannte Dilherr-Bibel entstand als kleinere Variante der bedeutsamen Kurfüstenbibel, die sich großer Beliebtheit erfreute. Sie enthielt Luthers Bibeltext in unkommentierter Form, illustriert durch zahlreiche Holzschnitte. Der Name geht zurück auf den Nürnberger Pfarrer und Rhetoriker Johann Michael Dilherr, in dessen Verantwortung die Bibelausgabe lag.

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg "Biblia, Das ist: Die gantze Heilige Schrifft deß Alten und Neuen Testaments. (…) Samt einer Vorrede Herrn Johann Michael Dilherrns." Dilherr-Bibel oder Kurfürsten-Bibel. 1736.
Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg 1613 Nürnberg – 1792 ebenda
Johann Michael Dilherr 1604 Themar – 1669 Nürnberg
Andreas Nunzer 1696 Nürnberg – 1754 wohl ebenda
Johann Jakob von Sandrart 1630 Frankfurt am Main – 1708 Nürnberg

Mit gestaltetem Frontispiz, 12 ganzseitigen Kupfertafeln (Martin Luther und 11 Kurfürsten) und sechs gestochenen Zwischentiteln von Andreas Nunzer sowie zahlreichen Textholzschnitten von Johann Jakob von Sandrart. Ledereinband der Zeit mit Streicheisenlinien und Blindrollenprägung über Holzdeckeln mit getriebenen Messing-Eckbeschlägen mit gebuckeltem Rosettendekor. Auf dem Deckel geprägte Jahreszahl "1740" und Monogramm "ARD".

Kollation: 44 Bll., davon 12 ganzseitige Tafeln, 1181 S.,
darin 11 Bll. ganzseitige Zwischentitel je mit Textblatt zwischengebunden, 25 S. Register.

"1656 gab Wolfgang Endter der Ältere eine kleinere Variante heraus, die unter der Verantwortung des Nürnberger Pfarrers und Rhetorikers Johann Michael Dilherr (1604–1669) stand. Die Dilherr-Bibel garantierte den Endters die größten Erfolge. Von 1656 bis 1788 erschienen mindestens 29 Auflagen. Sie bieten den reinen Text der Luther-Bibel fortlaufend, eignen sich demnach auch zum Vorlesen in Kirche und Familie und sind durch ihre in den Text eingestreuten zweispaltigen Holzschnitte Bilderbuch zugleich.(…)
Wer es sich leisten wollte, nahm die Kupferstich-Lagen mit den 11 sächsischen Kurfürsten und Herzögen hinzu und hatte damit auch eine kleinere Kurfürstenbibel." (zitiert nach: Würtembergische Landesbibliothek, https://www.wlb-stuttgart.de/sammlungen/bibeln/bestand/besondere-stuecke/endter-bibeln/c1424, abgerufen am 20.04.2024).
Die Seiten teils leicht stockfleckig, griffspurig und randgebräunt, mit kleinen Einrissen und Quetschfalten. Frontispiz mit fehlender Blattecke o.re. Die u. Eckbeschläge des Einbands beidseitig sowie beide Schließen fehlend. Ledereinband rückseitig im Bereich der Schließen eingerissen.
Maße: 39,2 x 26,5 (Folio). T. 12,3 cm.

Johann Andreas Endter und Erben, Nürnberg
1613 Nürnberg – 1792 ebenda
Die erfolgreiche Familie Endter druckte in Nürnberg fast zwei Jahrhunderte lang den Text von Luthers Bibelübersetzung. Heute gehören ihre großformatigen Bibeln zu den häufigsten Exemplaren des 17. und 18. Jahrhunderts. Selbst die sächsischen Herzoge ließen ihre repräsentativen Bibeln über die eigenen Grenzen hinweg in der Druckerei Endter drucken. Nachweisbar sind 76 Ausgaben. Die sogenannte Dilherr-Bibel entstand als kleinere Variante der bedeutsamen Kurfüstenbibel, die sich großer Beliebtheit erfreute. Sie enthielt Luthers Bibeltext in unkommentierter Form, illustriert durch zahlreiche Holzschnitte. Der Name geht zurück auf den Nürnberger Pfarrer und Rhetoriker Johann Michael Dilherr, in dessen Verantwortung die Bibelausgabe lag.


Johann Michael Dilherr
1604 Themar – 1669 Nürnberg
Protestantischer Theologe und Philologe. Studierte ab 1623 in Jena, Leipzig, Wittenberg und Altdorf bei Nürnberg. 1630 Doktor der Theologie in Jena. 1642 Berufung zum Predigeramt nach Nürnberg, wo er auch als Stadtbibliothekar tätig war. Vertreter der irenischen Richtung der Theologie, welche besonders die Versöhnung der Konfessionen anstrebt. Als Förderer der Literatur nahm er mittellose Studenten in sein Heim auf und unterstützte sie als Dichter. Dilherr wirkte an beiden Varianten der Kurfürstenbibel der Druckerei Endter mit und verfasste eine Vorrede für deren zweite Ausgabe.


Andreas Nunzer
1696 Nürnberg – 1754 wohl ebenda
Nürnberger Kupferstecher, der die repräsentativen Kurfürstenporträts für die Kurfürstenbibeln schuf.


Johann Jakob von Sandrart
1630 Frankfurt am Main – 1708 Nürnberg
Nürnberger Kupferstecher, Kunsthändler und Verleger. Ausbildung bei seinem Onkel Joachim von Sandrart in Amsterdam. Anschließende Übersiedlung nach Danzig. Ab 1644 bereiste er Thorn, Breslau, Wien und Regensburg. Ab 1656 dauerhaft in Nürnberg. 1662 Gründer der Maler-Akademie, die heutige Akademie der Bildenden Künste Nürnberg. Für die Kurfürstenbibel der Druckerei Endter schuf er zahlreiche Holzschnitte, die den Bibeltext illustrierten.

79th Fine Art Auction

Sale Date(s)
Venue Address
Bautzner Str. 99
Dresden
Deutschland
01099
Germany

For Schmidt Kunstauktionen Dresden delivery information please telephone +49 (0)351 81198787.

Important Information

Gemälde, Arbeiten auf Papier &
Druckgrafik des 15.-21. Jh.
Antiquitäten & Kunsthandwerk

Vorbesichtigung Mo-Fr 10-20 Uhr, Sa 10-16 Uhr

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen der Firma
Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG

1. Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen werden mit Teilnahme an der Auktion oder dem Nach- und Freihandverkauf, insbesondere durch Abgabe eines Gebotes, anerkannt. Die Bedingungengelten sinngemäß für den Nachverkauf.

2. Versteigerung in Kommission, Vorbesichtigung

2.1 Die Firma Schmidt Kunstauktionen Dresden OHG (im folgenden Auktionshaus genannt) führt die Versteigerung und den Nach- und Freihandverkauf in der Regel als Kommissionär im eigenen Namen sowie auf freiwilligen Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers durch. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Auftraggebers besteht nicht.

2.2 Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können während der angegebenen Vorbesichtigungszeiten vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.

3. Schätzpreise, Beschaffenheit,      Gewährleistung

3.1 Die im Katalog angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise und sollen dem Käufer lediglich als Richtlinie eines ungefähren Marktwertes des angebotenen Objektes dienen.

3.2 Die zur Versteigerung gelangenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Objektes zum Zeitpunkt des Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, für schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Schätzpreise oder Abbildungen zu Objekten. Diese dienen nur zur Information des Bieters und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar. Mängel werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck oder den Wert des Objektes maßgeblich beeinträchtigen.             
Insofern Beschreibungen in gedruckten Katalogen nur verkürzt wiedergegeben werden, so gelten diese nur in Verbindung mit den Beschreibungen im Online-Katalog.

3.3 Das Auktionshaus haftet nicht für die Gebrauchsfähigkeit oder Betriebssicherheit von Objekten oder deren Übereinstimmung mit geltenden Normen.

3.4 Alle Ansprüche des Käufers richten sich gegen den Auftraggeber des Auktionshauses. Das Auktionshaus verpflichtet sich, berechtigte Mängelbeanstandungen innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Einlieferer weiterzuleiten. Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 12 Monaten.

3.5 Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle vorangegangener Beschreibungen.

4. Bieter, Bieternummern

4.1 Dem Auktionshaus unbekannte Bieter werden gebeten, sich unter Vorlage ihres Personalausweises zu legitimieren und gegebenenfalls eine aktuelle Bonitätsbescheinigung ihrer Bank oder ein Bar-Depot zu hinterlegen.

4.2 Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben, der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die mißbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.

4.3 Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, so hat er dies 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Ver­tretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitzuteilen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

 

5. Gebote

5.1 Anmeldungen für schriftliches oder telefonisches Bieten oder Bieten per Internet müssen dem Auktionshaus bis spätestens 18 Uhr am Vorabend der Auktion in schriftlicher Form unter Nutzung der bereitgestellten Formulare vorliegen.

Der Antrag muß die zu bebietenden Objekte unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Katalognummer maßgeblich.

5.2 Für schriftliche Gebote ist der Biethöchstbetrag zu benennen. Dieser wird von dem Auktionshaus interessewahrend nur in der Höhe in Anspruch genommen, die erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Bei gleichlautenden Geboten hat das zuerst eingegangene Gebot Vorrang.

5.3 Für telefonische Gebote ist anstelle des Bietbetrages der Vermerk „telefonisch“ zu benennen. Telefonbieter werden vor Aufruf der benannten Los-Nummern durch das Auktionshaus angerufen. Das Auktionshaus empfiehlt die zusätzliche Hinterlegung eines schriftlichen Biethöchstbetrages als  Sicherungsgebot. Dieser wird nur beansprucht, wenn eine Telefonverbindung nach mehreren Versuchen nicht zustande kommt.

5.4 Das Auktionshaus übernimmt keine Gewährleistung für die Übertragung oder Bearbeitung von Geboten oder das Zustandekommen von Verbindungen.

6. Durchführung der Versteigerung, Nachverkauf

6.1 Das Auktionshaus hat das Recht, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen,  zurückzuziehen oder unverkaufte Nummern erneut aufzurufen.

6.2 Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Schätzpreis. Gesteigert wird regelmäßig um zehn Prozent. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten vorgeben, die für den Bieter verbindlich sind. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Auktionshaus nach eigenem Ermessen. Bei Uneinigkeiten über das Höchstgebot oder Zuschlag kann das Auktionshaus den Artikel erneut aufrufen. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über das betreffende Objekt wirksam.

6.3 Das Auktionshaus kann ohne Angabe von Gründen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.

6.4 Gebote, die unter dem Limitpreis liegen, können unter Vorbehalt der Genehmigung des Auftraggebers zugeschlagen werden. Der Bieter bleibt für vier Wochen an sein Gebot gebunden. Das Auktionshaus kann den Artikel ohne Rückfrage zu einem höheren Zuschlag anderweitig verkaufen.

6.5 Unverkaufte Objekte können für zwei Monate nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden.

7. Gebotspreis, Aufgeld, Steuern, Abgaben

7.1 Alle Gebote und Zuschläge sind Netto-Preise, in denen das Aufgeld (Käufer-Provision) sowie ggf. Mehrwertsteuer oder Abgaben nicht enthalten sind.

7.2 Für die mehrheitlich differenzbesteuerten Lose wird auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 25 %  erhoben, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Diese Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7.3 Bei Objekten, die als regelbesteuert gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlagspreis zuzüglich eines Aufgeldes von 21,01% die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

7.4 Auf Grundlage des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) ist das Auktionshaus bei Verkauf von Werken folgerechtsberechtigter Künstler verpflichtet, an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst e.V. eine Folgerechtsabgabe in Höhe von z.Z. 4% des Zuschlagspreises zu zahlen. Diese wird dem Käufer hälftig in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Rechnungslegung ist das Auktionshaus weiterhin berechtigt, diese Gebühren nachzufordern.

 

8. Zuschlag, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen

8.1 Mit Zuschlag kommt der Kaufvertrag zustande und  der Zuschlagpreis zuzüglich dem Aufgeld und ggf. der MwSt. sowie aller anfallenden Gebühren werden fällig,

8.2 Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Endpreises auf den Ersteigerer über (Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt und  Rückbehaltungsrecht erstrecken sich auf sämtliche vom Käufer erstandenen Gegenstände und Forderungen gegen diesen.

8.3 Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen werden nur in bar, per EC-Karte, Bankscheck, Banküberweisung oder per PayPal akzeptiert.

8.4 Schecks werden erfüllungshalber entgegengenommen, ihre Entgegennahme berührt den Eigentumsvorbehalt nicht und die Ware kann in diesem Falle erst nach Eingang des Gegenwertes ausgehändigt werden (frühestens 5 Werktage nach Einreichung des Schecks).

8.5 Aus Zahlungen entstehende Gebühren, Bankspesen oder Kursverluste aus Zahlungen in  ausländischer Währung gehen zu Lasten des Käufers.

8.6 Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.

9. Zahlungsverzug, Schadensersatz

9.1 Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ausgleicht.

9.2 Befindet sich der Käufer in Verzug, so kann das Auktionshaus wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, diesem Namen und Adreßdaten des Käufers zu nennen.

9.3 Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Erwerber gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und einzuziehen.

9.4 Tritt das Auktionshaus vom Vertrag zurück, erlöschen alle Rechte des Käufers am ersteigerten Objekt und das Auktionshaus ist berechtigt, 30 Prozent der Zuschlagsumme als pauschalierten Schadensersatz ohne Nachweis zu fordern, das Objekt in einer neuen Auktion nochmals zu versteigern oder anderweitig an Dritte zu veräußern. Der säumige Käufer haftet dabei für jeglichen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung sowie für die Kosten der wiederholten Versteigerung. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zur Wiederversteigerung wird er nicht zugelassen.

9.5 Begleicht ein Käufer fällige Beträge nach zweiter Mahnung nicht, so ist das Auktionshaus berechtigt, seinen Namen und Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken zu übermitteln.

10. Abnahme der ersteigerten Ware,
Versand,  Transport

10.1 Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt.

10.2 Das Auktionshaus kann auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers organisieren.

10.3 Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10.4 Der Käufer kommt in Verzug der Annahme, wenn er die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abgeholt oder  dem Auktionshaus einen schriftlichen Versandauftrag erteilt oder er mit der Zahlung in Verzug kommt.

10.5 Ab Beginn des Verzuges hat der Käufer die Kosten für Lagerung und Versicherung der Ware in Höhe einer Pauschale von 2,5 % des Zuschlagspreises je angebrochenen Monat zu tragen. Der Anspruch auf die Geltendmachung höherer Kosten oder die Übergabe der Objekte an eine Speditionsfirma zu Lasten des Käufers bleiben vorbehalten.

11. Datenschutzerklärung

11.1 Das Auktionshaus kann die Auktion sowie Biettelefonate zu Dokumentationszwecken aufzeichnen. Mit der Teilnahme an der Auktion erklärt der Bieter dazu seine Einwilligung.

11.2 Das Auktionshaus speichert, verarbeitet und nutzt die die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Bieters ausschließlich für eigene Geschäftszwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften oder für Zwecke der Rechts- oder Strafverfolgung.

11.3 Der Bieter kann einer Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen sowie eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten fordern. Er kann auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten.

11.4 Zur Wahrnehmung des Hausrechtes werden die Geschäftsräume des Auktionshauses videoüberwacht.

12. Schlußbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist Dresden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt auch für Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung, Scheck- und Wechselklagen und wenn der Auftraggeber oder Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.2 Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

12.4 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.

12.5 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.

 

Stand 25. Mai 2023

 

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