Lot

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3 GÜTZOLD Dieselloks - Spur H0

In Fine Antique Toys and Trains

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3 GÜTZOLD Dieselloks - Spur H0
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Rüdesheim Am Rhein
3 GÜTZOLD Dieselloks - Spur H0 - deutliche Gebrauchsspuren.
3 GÜTZOLD Dieselloks - Spur H0 - deutliche Gebrauchsspuren.

Fine Antique Toys and Trains

Sale Date(s)
Lots: 867
Lots: 991
Lots: 932
Venue Address
Peterstraße 20
Rüdesheim am Rhein
65385
Germany

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Innerhalb der EU Versand  je nach GrĂ¶ĂŸe und Gewicht ab 18 € !!!

International  je nach GrĂ¶ĂŸe und Gewicht ab 35 € !!!

 

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Important Information

Die Auktion beginnt Donnerstag um 09:00 Uhr  (von 1-1085), Freitag um 09:00 Uhr (von 1100-2291) und Samstag um 9:00 Uhr (von 2400-5397)

Pro Stunde werden ca. 120 Positionen versteigert.

 

Die Kosten zusÀtzlich des Zuschlagpreises belaufen sich auf:

Aufgeld 21,5%

Mehrwertsteuer NUR auf das erhobene Aufgeld 19%

Live-GebĂŒhr 3%, zuzĂŒglich 19% Mehrwertsateuer auf diese 3%

 

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses Selzer (nachfolgend Versteigerer genannt) werden mit der persönlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung und dem Nachverkauf oder Mitbieten bei der online Live-Auktion ĂŒber www.liveauctioneers.com durch den Ersteigerer ausdrĂŒcklich anerkannt. 2. Die Versteigerung erfolgt freiwillig in eigenem Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer). 3. Es handelt sich um eine Versteigerung i.S.d. BGB. Der Vertrag kommt dabei gem. § 156 BGB erst durch den Zuschlag des Versteigerers zu Stande. 4. Der Kunde betritt die GeschĂ€ftsrĂ€ume des Versteigerers auf eigene Gefahr. FĂŒr PersonenschĂ€den ĂŒbernimmt der Versteigerer keine Haftung. In den GeschĂ€ftsrĂ€umen haftet jeder Besucher fĂŒr jeden von ihm verursachten Schaden. Eine RĂŒckgabe ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware möglich. 5. Der Versteigerer ĂŒbt in seinem rĂ€umlichen Einflussbereich sein Hausrecht aus. Er kann Personen den Zutritt verweigern. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen GrĂŒnden von der Versteigerung auszuschließen. II. Versteigerungsablauf 1. Die Steigerungsraten entsprechen ca. 10 %. Nach dreimaligem Ausruf des letzten Gebotes erfolgt der Zuschlag, wenn kein höheres Gebot abgegeben wird. 2. Der Ausruf erfolgt grundsĂ€tzlich in der Reihenfolge der Katalognummerierungen. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, Katalogpositionen vorzuziehen, hintanzustellen, auszulassen, zusammenzufassen oder in anderer Reihenfolge zu versteigern oder auch zurĂŒckzuziehen. 3. Die Taxierungen entsprechen nach Ansicht des Versteigerers dem Marktwert. Der Ausruf erfolgt meist ca. 30 % darunter. Davon ausgenommen sind Artikel, bei denen der Einlieferer ein Limit vorgegeben hat oder die aus marktpflegerischen GrĂŒnden anders ausgerufen werden. 4. Die Gebote sind mĂŒndlich oder schriftlich in Euro abzugeben. Fax-Gebote mĂŒssen bis zum Vortag der Auktion eingegangen sein. 5. Schriftliche Gebote werden nur bis zu dem im Saal gebotenen Betrag ausgenutzt. Gehen mehrere Vorgebote ein, so erfolgt der Ausruf im Saal auf das zweithöchste Gebot (Beispiel: Taxierung 500,00 Euro; Vorbieter 1 bietet 1.500,00 Euro; Vorbieter 2 bietet 700,00 Euro; Ausruf erfolgt mit 770,00 Euro auf das zweithöchste Gebot). Vorgebote, die mehr als 30 % unter der Taxierung liegen, können nicht berĂŒcksichtigt werden. 6. Online Bieten via www.liveauctioneers.com: FĂŒr die Teilnahme muss man sich mit seinem eigenen Account bei der Plattform fĂŒr die jeweilige Auktion anmelden. Die Online-Auktion lĂ€uft dann genauso ab wie die Saalauktion. Die Bieter verfolgen die Auktion in Echtzeit mit. Die Auktion erfolgt lediglich ĂŒber das Internet als besonderes Medium, welches vergleichbar ist mit dem telefonischen oder schriftlichen Mitbieten bei Saalversteigerungen. Die genauen ModalitĂ€ten des Versteigerungsablaufs bei der Online-Auktion ĂŒber www.liveauctioneers.com sind in den AGB des Auktionsportals angegeben. Auf diese wird ausdrĂŒcklich verwiesen. III. Zuschlagsverweigerung / Nachverkauf 1. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Erteilung des Zuschlags. Der Versteigerer kann den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. 2. Bei unbekannten Bietern ist der Versteigerer berechtigt, im Vorfeld der Autkion Sicherheitsleistungen zu verlangen. 3. Der Versteigerer kann Gebote zurĂŒckweisen. 4. Der Versteigerer kann einzelne Positionen zu einem spĂ€teren Zeitpunkt erneut ausrufen. Ein erneuter Ausruf erfolgt auch im Falle von Meinungsverschiedenheiten ĂŒber den Zuschlag, sofern diese sofort geltend gemacht werden. 5. Das Vorgebot geht dem Saalgebot vor. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Vorgebot ab, entscheidet das Los. 6. Uneinigkeit ĂŒber das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges Aufgebot der Sache behoben. Dies gilt auch dann, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen worden ist. 7. Der Versteigerer kann die nicht versteigerten GegenstĂ€nde wĂ€hrend oder nach der Auktion freihĂ€ndig verkaufen. 8. Es besteht kein Anspruch darauf, nicht versteigerte Artikel im Nachverkauf zu dem zuletzt im Saal ausgerufenen Preis zu erstehen. IV. GewĂ€hrleistung 1. Die zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Sie können vor der Versteigerung zu den im Katalog angegebenen Zeiten in den RĂ€umen des Versteigerers besichtigt und auf eigene Gefahr geprĂŒft werden. 2. Die Beschreibungen im Katalog werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und dienen ausschließlich der Information. 3. Die Beschreibungen im Katalog sind keine Zusicherung und keine Garantie im Rechtssinne gem. § 443 BGB. 4. Weitergehende Vereinbarungen werden durch die Beschreibungen im Katalog nicht getroffen. Die Beschreibungen im Katalog sind insbesondere nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der GegenstĂ€nde. Gleiches gilt fĂŒr AuskĂŒnfte jeglicher Art, sei es mĂŒndlich oder schriftlich. 5. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr MĂ€ngel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten hat. 6. Der Ersteigerer kann gegen den Versteigerer keine Einwendungen oder AnsprĂŒche wegen Sach- oder RechtsmĂ€ngel erheben. Dieser Ausschluss betrifft nicht SchadensersatzansprĂŒche wegen vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig verursachter SchĂ€den und wegen SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzungen beruhen. 7. GegenĂŒber Unternehmern wird jede GewĂ€hrleistung fĂŒr sĂ€mtliche Sach- und RechtsmĂ€ngel gem. §§ 434, 435 BGB ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht fĂŒr SchadensersatzansprĂŒche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung fĂŒr einfache FahrlĂ€ssigkeit wird dagegen ausgeschlossen. V. Zahlungsbedingungen; Verzug 1. Der Zuschlag ist bindend. Er verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises. 2. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagpreis), einem Aufgeld von 21,5 % aus dem Zuschlagpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 3. FremdwĂ€hrungen werden angenommen zum Tageskurs fĂŒr Barumtausch. Schecks höher als 1.500,00 Euro werden nur nach Absprache an Zahlung statt angenommen. Bei Auslandsschecks werden die ĂŒblichen BankgebĂŒhren fĂŒr die Einlösung berechnet. 4. Der Versteigerer ist berechtigt, die Ware bei Scheckzahlung bis zur Einlösung des Schecks zurĂŒckzuhalten. 5. Der Kaufpreis ist nach dem Zuschlag und der AushĂ€ndigung der Rechnung sofort fĂ€llig und bar an den Versteigerer zu bezahlen, wenn der Ersteigerer bei der Auktion anwesend war; andernfalls ist die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fĂ€llig und zu leisten. 6. Bei Zahlungsverzug des Ersteigerers können unbeschadet weitergehender SchadensersatzansprĂŒche − zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören − Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Höhe verlangt werden. 7. GerĂ€t der Ersteigerer mit der Zahlung in Verzug, ist der Versteigerer berechtigt, vom Kaufvertrag zurĂŒckzutreten. Der Versteigerer kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen. Der Schaden ergibt sich aus dem entstandenen Mindererlös aus dem entgangenen Verkauf. 8. Die Höhe des Schadensersatzes belĂ€uft sich in diesem Fall auf ca. 30,5 % zzgl. MwSt. des Kaufpreises, wird jedoch in jedem Einzelfall konkret dargelegt. Der Gegenstand wird auf Kosten des Ersteigerers noch einmal versteigert. Dieser Ersteigerer wird zu einem erneuten Gebot nicht mehr zugelassen. VI. Gefahrtragung; Eigentumsvorbehalt 1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Anwesende Erwerber sind verpflichtet, die GegenstĂ€nde sofort nach der Auktion, ortsabwesende Erwerber spĂ€testens innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungszugang in Empfang zu nehmen oder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist werden die GegenstĂ€nde auf Kosten und auf Gefahr des Ersteigererseingelagert. 2. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr der zufĂ€lligen Verschlechterung oder des zufĂ€lligen Untergangs der verkauften GegenstĂ€nde auf den Ersteigerer ĂŒber. 3. GerĂ€t der Ersteigerer in Annahmeverzug ist der Versteigerer berechtigt, die GegenstĂ€nde auf Kosten des Ersteigerers einzulagern. 4. Die GegenstĂ€nde können bei Wunsch auf Kosten des Ersteigerers versendet werden. Der Versand erfolgt erst, wenn der Kaufpreis vollstĂ€ndig bezahlt ist. Der GefahrĂŒbergang richtet sich in diesen FĂ€llen nach § 447 BGB. 5. Bei Unternehmen geht die Gefahr der zufĂ€lligen Verschlechterung oder des zufĂ€lligen Untergangs direkt mit der Erteilung des Zuschlags ĂŒber. 6. Das Eigentum wird erst mit vollstĂ€ndiger Zahlung des Kaufpreises ĂŒbertragen. VII. Gerichtsstandvereinbarung; anwendbares Recht 1. Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten zwischen dem Ersteigerer und dem Versteigerer ist der Sitz des Versteigerers, also RĂŒdesheim am Rhein oder der dafĂŒr zustĂ€ndige Gerichtsbezirk, sofern es sich bei dem Ersteigerer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 2. Auf die vertraglichen Beziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. VIII. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie im Katalog angebotene GegenstĂ€nde aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung und Lehre, der Berichterstattung ĂŒber Zeitgeschichte oder zu Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§ 86 und § 86a StGB). Das Auktionshaus Selzer und die Einlieferer bieten diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur unter diesen Voraussetzungen ab. IX. Salvatorische Klausel; Schlussbestimmungen 1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nĂ€chsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei RegelungslĂŒcken. 2. Diese Versteigerungsbedingungen treten an die Stelle der bisherigen Versteigerungsbedingungen und gelten solange sie nicht durch neuere ersetzt werden. Christian Selzer Auktionator

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