Lot

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MEISSEN Kaffeservice Zwiebelmuster 2. Wahl 22-Tlg. Geschirrset

In Antiquitäten & Schmuck ohne Aufgeld Zuschlagsp...

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Heilbronn

MEISSEN Kaffeservice Zwiebelmuster 2. Wahl 22-Tlg. Geschirrset: 3 große Teller, 1 große Schussel, 4 kleine Teller, 4 Schälchen, 4 Tassen, 1 Tablett, 1 kleine Schale in Muschelform, 2 Teekannen, 1 Milchkanne, 1 Zuckerschale

MEISSEN Kaffeservice Zwiebelmuster 2. Wahl 22-Tlg. Geschirrset: 3 große Teller, 1 große Schussel, 4 kleine Teller, 4 Schälchen, 4 Tassen, 1 Tablett, 1 kleine Schale in Muschelform, 2 Teekannen, 1 Milchkanne, 1 Zuckerschale

Antiquitäten & Schmuck ohne Aufgeld Zuschlagspreis = Verkaufspreis

Sale Date(s)
Venue Address
Kilianstr. 15
Heilbronn
74072
Germany

Der Versand erfolgt über unseren Transportpartner. Sobald Ihr Paket versandfertig ist, erhalten Sie eine E-Mail mit der Sendungsnummer, die Sie über die Website der Transportfirma verfolgen können. Die Kosten für Porto und Verpackung werden nach Aufwand, Gewicht und Größe berechnet. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese separat in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht das zu seinen Lasten. 

Important Information

Aufgeld ist im Zuschlagspreis enthalten.

Premium is included in the hammer price.

Terms & Conditions

Die folgenden Bedingungen von AUKTIONSHAUS SIMONS UG (haftungsbeschränkt)

(- nachfolgend AUKTIONSHAUS SIMONS genannt -) gelten sowohl für Auktionen, den Nach /Freiverkauf von Auktionsware und für alle Internet-Live-Bietsysteme. (Stand November 2020)

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) AUKTIONSHAUS SIMONS versteigert oder verkauft im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber). AUKTIONSHAUS SIMONS ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag bzw. Kauf in dessen Namen geltend zu machen.

(2) Diese Versteigerungsbedingungen gelten für alle Niederlassungen der Firma, sowie für Versteigerungen und Verkäufe vor Ort.

 

§ 2 Auktion

(1) Die auktionierten Gegenstände sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden.

(2) Die zur Versteigerung stehenden Objekte können vor der Auktion geprüft, anprobiert und besichtigt werden.

(3) AUKTIONSHAUS SIMONS (ebenso der Einlieferer) haften nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Alle Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB.

(4) Die Katalogangaben dienen der Darstellung der Gegenstände und sind nach besten Wissen und Gewissen von den Experten des Auktionshauses verfasst worden. Sie stellen jedoch keine Garantieangaben seitens AUKTIONSHAUS SIMONS gemäß §443 BGB dar.

(5) Die angegebenen Preise sind Aufrufpreise, keine Schätzwerte.

(6) AUKTIONSHAUS SIMONS behält sich vor, die Identität des Einlieferers nicht bekannt zu geben.

 

§ 3 Gebote, Bietaufträge

(1) Der Auktionator ist berechtigt, Personen von der Auktion auszuschließen. Der Ausschluss bedarf keiner Begründung seitens des Auktionators.

(2) Der Auktionator kann Lot-Nummern vereinigen, trennen, zurückziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Gebots.

(3) Der Zuschlag geht nach dreimaligen Aufruf des Höchstgebots an den jeweils Höchstbietenden. Im Zuschlagpreis ist das Aufgeld bereits enthalten.

(4) Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zustande, der zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises verpflichtet.

(5) Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wurde ein Gebot übersehen, entscheidet der Auktionator, ob er den Zuschlag für unwirksam erklärt und den Artikel neu aufruft.

 

§ 4 Endpreis, Steuern

(1) Im Zuschlagspreis inbegriffen ist das Aufgeld. Im Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, diese wird aufgrund der Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UstG nicht ausgewiesen.

(2) Auf alle Waren, die nicht die Voraussetzungen nach § 25a UstG erfüllen, findet weiterhin die Regelbesteuerung Anwendung.

 

§ 5 Telefonbieter und Onlinebieter

(1) Bei Zuschlägen auf Online-Kooperationsplattformen können Verkaufsprovisionen hinzukommen, sofern diese auf der Internetseite der Kooperationspartner ausgewiesen sind.

(3) Ebenfalls übernimmt AUKTIONSHAUS SIMONS keine Garantie für die technische Möglichkeit einer Internetverbindung oder der rechtzeitigen Übermittlung von Geboten während einer laufenden Auktion.

 

§ 6 Haftung, Gewährleistung

(1) AUKTIONSHAUS SIMONS haftet nicht für Irrtum. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses, sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z.B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung).

(2) Ansprüche auf Gewährleistung seitens des Erwerbers aufgrund von Sachmängel des ersteigerten Objekts sind ausgeschlossen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Übertrag

(1) Ist der Zuschlag erteilt, gehen alle Risiken auf den erfolgreichen Bieter über (z.B. Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Zuschlags inklusive Aufgeld an den Bieter über.

 

§ 8 Bezahlung, Abholung, Versendung

(1) Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen fällig und die Gegenstände sind innerhalb von 3 Tagen abzuholen.

(2) Anspruch auf Herausgabe und Übereignung der Ware hat der Käufer mit der Begleichung des vollen Rechnungsbetrags.

(3) Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung und es wird ein Säumniszuschlag von 3% berechnet. Bei weiterem Verzug kann AUKTIONSHAUS SIMONS wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Gegenstände können in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.

(4) Kommt der Käufer mit der Abholung in Verzug wird für die Einlagerung pro Lot und pro Tag eine Gebühr von 5.- Euro zuzüglich MwSt. berechnet. Die Abholung der eingelagerten Gegenstände ist nur nach Terminbestätigung möglich.

 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn. Es gilt deutsches Recht.

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