Lot

441

Jaeger LeCoultre Ref. 5001.42 Automatik Edelstahl. ohne Box und ohne Papiere

In Pawn auction - jewellery, watches, gemstons

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Koblenz
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Pawn auction - jewellery, watches, gemstons

Sale Date(s)
Venue Address
Altengraben 40
Koblenz
56068
Germany

Versand ist bei KostenĂŒbernahme möglich

Important Information

5 % Live-Provision plus 19 % MwSt.

Vorbesichtigung der Lose nur mit Terminvereinbarung.

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Terms & Conditions

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Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen

1. Mit der Teilnahme an unserer Auktion erkennen die Bieter und KĂ€fer die nachstehenden Versteigerungsbedingungen an.

2. Die einzelnen GegenstĂ€nde werden in dem Zustand verkauft in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung befinden. FĂŒr die bestimmte Beschaffenheit, sowie MĂ€ngel, Fehler, SchĂ€den, VollstĂ€ndigkeit und besondere Eigenschaften wird keine GewĂ€hr geleistet. Technische Daten, Maße, StĂŒckzahl und Baujahre sind unverbindlich.

3. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In EinzelfÀllen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.

4. Die Höhe des Aufgebotes wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen fĂŒr die ganze Versteigerung oder einzelne GegenstĂ€nde besonders bestimmt.

5. Jedes Gebot kann ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒckgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden.

6. Der Zuschlag erhĂ€lt der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Bestehen Zweifel ĂŒber den Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen FĂ€llen gilt allein die Anordnung des Versteigerers.

7. Alle Preise verstehen sich in Euro. Es wird ein Aufgeld von 5% + 19 % MwSt. erhoben. 

8. Die Zahlung der Gesamtforderung kann in bar oder Überweisung nach der Zuschlagserteilung an die Stephan Hermann GmbH erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Verkaufsgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste KĂ€ufer nicht zugelassen. Er bleibt fĂŒr den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

9. Das Kaufobjekt gilt mit der Zuschlagserteilung als dem KĂ€ufer ĂŒbergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufĂ€lligen Unterganges, des Verlustes oder BeschĂ€digung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl auf den KĂ€ufer ĂŒbergeht. Dies trifft auch und insbesondere fĂŒr Zubehörteile zu.

10. Die KĂ€ufer sind zur Abnahme der ersteigerten GegenstĂ€nde verpflichtet. Die ersteigerte Ware muss innerhalb der angegebenen Termine vollstĂ€ndig abgeholt werden. Die KĂ€ufer sind fĂŒr die Verladung und den Transport selbst verantwortlich. Sollte der Abholtermin ĂŒberschritten werden, so haftet der KĂ€ufer fĂŒr die Folgekosten. Sollte das Versteigerungsgut innerhalb eines Monats nach Verkauf nicht abgeholt worden sein, so verfallen evtl. geleistete Anzahlungen. Das Versteigerungsgut wird erneut versteigert. Der ursprĂŒngliche KĂ€ufer haftet fĂŒr den Ausfall. Auf den Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

11. Alle Zahlungen sind nur an die Stephan Hermann GmbH zu leisten.

12. Der Versteigerer ist berechtigt, Aufgelder und Nebenleistungen in eigenem Namen fĂŒr Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.

13. Ein Bieter, welcher fĂŒr einen Auftraggeber kauf, haftet neben diesem als Selbstschuldner.

14. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet der Versteigerer.

15. Entstehen Streitigkeiten ĂŒber das letzte Gebot, so kommt der Verkaufsgegenstand nochmals zur Versteigerung.

16. Wenn gegen den KĂ€ufer eine Zwangsvollstreckung stattfindet oder droht, kann der Versteigerer jederzeit vor FĂ€lligkeit Zahlung verlangen.
17. FĂŒr alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihĂ€ndig verkauf werden, gelten die vorstehenden Bedingungen.

18. Bei Versteigerung gegen Barzahlung oder Überweisung dĂŒrfen KĂ€ufer die Kaufobjekte vor Zahlung des Kaufpreises nur mit Genehmigung des Versteigerers fortschaffen.

19. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedĂŒrfen der nochmaligen PrĂŒfung, so daß nachtrĂ€gliche Korrekturen zulĂ€ssig sind.

20. FĂŒr UnfĂ€lle wĂ€hrend der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung ĂŒbernommen. Das Inbetriebsetzung von GerĂ€ten ist strengstens untersagt.

21. Der KĂ€ufer haftet fĂŒr alle unmittelbaren und mittelbaren SchĂ€den und Folgen, die im Rahmen des Abbaus und Transports verursacht werden.

22. Alle Besucher der Versteigerung haften fĂŒr verursachte SchĂ€den gleich welcher Art. Das Betreten der RĂ€ume und PlĂ€tze am Versteigerungs- und Besichtigungsort erfolgt auf eigene Gefahr.

23. Der Kaufpreis ist bei Abschluss des Vertrages sofort fĂ€llig. Die Ware bleiben bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung (Bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) aller Forderungen, die der Versteigerer gegen den KĂ€ufer, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen, Eigentum der Stephan Hermann GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Verzug des KĂ€ufers kann die Herausgabe der Ware bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung verlangt werden. Zur Sicherung tritt der KĂ€ufer hiermit sĂ€mtliche ihm aus einer WeiterverĂ€ußerung, auch nach Verarbeitung oder Verlegung der Ware gegenĂŒber Dritten zustehende Forderung einschließlich aller Sicherungs- und Nebenrechte an den Versteigerer im Voraus ab, bis zur Höhe des Rechnungswertes des Versteigerers einschließlich der Zinsen, ohne das es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Die Zinsen werden ohne weitere Mahnung sofort nach Zahlungstermin fĂ€llig.

24. Beim Erwerb von KFZ muß der KĂ€ufer ĂŒberprĂŒfen, ob diese ordnungsgemĂ€ĂŸ bei der Zulassungsstelle abgemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, muß er das Fahrzeug sofort abmelden. SchĂ€den oder finanzielle Einbußen, egal aus welchen Vorkommnissen, die aus der Nutzung des erworbenen Fahrzeuges resultieren, gehen zu Lasten des KĂ€ufers.

25. ErfĂŒllungsort und Gerichtstand fĂŒr alle Lieferungen und Zahlungen ist Koblenz.

26. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berĂŒhrt dies die GĂŒltigkeit der Bestimmungen bzw. des Vertrages im ĂŒbrigen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll ersetzt werden, durch eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck und dem Willen der Partei am nĂ€chsten kommt.

27. Bei ZuschlĂ€gen unter Vorbehalt ist der Kaufpreis sofort fĂ€llig, sollte der Vorbehaltszuschlag durch den Versteigerer aufgehoben werden, wird der Kaufpreis sofort an den Bieter zurĂŒckgegeben. Ansonsten gilt in diesem Falle Absatz 23 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen.

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Tags: Jaeger, Jaeger-LeCoultre, Jaeger-LeCoultre