Lot

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Märklin 2-B Dampflok E 70/12920, S 0, elektr., schwarz, mit Tender, kW und 2 el. bel. Stirnlampen,

In Toys - Large collection of toy trains and acce...

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Döhlau
MĂ€rklin 2-B Dampflok E 70/12920, S 0, elektr., schwarz, mit Tender, kW und 2 el. bel. Stirnlampen, LS und gealterter Lack, RĂ€der vom Tender ersetzt, im besch. OK, sonst noch Z 2-3
MĂ€rklin 2-B Dampflok E 70/12920, S 0, elektr., schwarz, mit Tender, kW und 2 el. bel. Stirnlampen, LS und gealterter Lack, RĂ€der vom Tender ersetzt, im besch. OK, sonst noch Z 2-3

Toys - Large collection of toy trains and accessories gauges 3/2/1/0/H0/N, military toys, tin toys and live steam toys

Sale Date(s)
Lots: 2000-3003
Lots: 1-348
Lots: 1200-1973
Lots: 500-1104
Venue Address
Triftfeldstraße 1
Döhlau
95182
Germany

For Von der Warth und Lankes GmbH & Co. KG delivery information please telephone +49 (0)9286 95050.

Important Information

Aufgeld 22,5 % (+ 19 % MwSt)
Dies gilt auch fĂŒr den Export in LĂ€nder außerhalb der EU.

Genauere Zustandsbeschreibung gerne per Telefon: 0 92 86 / 9 50 50

Keine RĂŒcknahme bei Artikeln mit Zustand Z3 und Z4.

Angegeben ist der Limit- bzw. SchÀtzpreis. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

Nutzen Sie den Vorteil der Besichtigung, denn eine RĂŒcknahme ersteigerter GegenstĂ€nde ist nicht möglich.

Bei Konvoluten ĂŒbernehmen wir keine GewĂ€hr fĂŒr den Inhalt, auch nicht nach Vorbesichtigung.

Elektrische Funktionen sind nicht geprĂŒft.

Irrtum der Bildnummerierung vorbehalten. Bei schriftlichen Geboten gilt immer die Katalognummer aus dem Textteil.

Gebote werden nur in ganzen Euro akzeptiert. Gebote mit Cent-BetrÀgen werden abgerundet.

HĂ€ufig verwendete AbkĂŒrzungen:
AT = Angel- / KlapptĂŒre zum Öffnen
BRH = Bremserhaus
BRHh = Bremserhaus hochstehend
CL = Chromlithographie, Lithographie
EB = elektrische Beleuchtung
E = Elastolin
GA = GussrÀder
gW = große Windleitbleche
HL = handlackiert
kW = kleine Windleitbleche
oW = ohne Windleitbleche
L = Lineol
LS = LackschÀden
LT = LadetĂŒre
lith. = lithographiert
NB = Nachbau
NV = nicht vollstÀndig
NW = neuwertig
OK = Originalkarton
Ola(m) = Oberlichtaufsatz (mittig)
OZ = Originalzustand
rest. = restauriert
RS = RostschÀden
SP = SchÀtzpreis
SSP = Spielspuren
ST = SchiebetĂŒre zum Öffnen
STA = Stromabnehmer
TÖ = TĂŒröffnung
tw = teilweise
V = verschmutzt
UW = Uhrwerk
ÜL = ĂŒberlackiert
Z1 = sehr guter Zustand
Z2 = guter Zustand
Z3 = schlechter Zustand
Z4 = beschÀdigt, defekt, nachlackiert, LackschÀden, RostschÀden, nicht vollstÀndig, verÀndert
ZP = Zuschlagpreis

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung der Von der Warth und Lankes KG (im folgenden „Versteigerer“ genannt) erfolgt zu nachstehenden Bedingungen, die durch die persönliche, schriftliche, telefonische oder online Teilnahme per Internet an den Versteigerungen anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf:

1. Grundlagen der Versteigerung
Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und fĂŒr Rechnung des Einlieferers. Eigenware des Versteigerers ist gesondert gekennzeichnet.

2. Zustand der zur Versteigerung bestimmten GegenstÀnde
Die zur Versteigerung bestimmten GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und auf eigene Gefahr geprĂŒft werden. Es besteht somit die Möglichkeit, sich ĂŒber deren Zustand und Wert ins Bild zu setzen und zu informieren. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht. FĂŒr offene oder verdeckte MĂ€ngel ĂŒbernimmt der Versteigerer keine Haftung, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfĂŒllt hat. Der Versteigerer gibt keine GewĂ€hrleistung oder Zusicherung hinsichtlich des erwarteten oder wahrscheinlichen Verkaufspreises der zu versteigernden GegenstĂ€nde ab. Die Katalogbeschreibungen, nach bestem Wissen und Gewissen durchgefĂŒhrt, sind keine Garantie im Rechtssinne; Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten. Das gleiche gilt fĂŒr mĂŒndliche oder schriftliche AuskĂŒnfte aller Art sowie die Bezeichnung der GegenstĂ€nde bei Aufruf. Funktionen und von außen nicht sichtbare VerĂ€nderungen sind nicht geprĂŒft. TachostĂ€nde gelten, soweit nicht ausdrĂŒcklich anders vereinbart, als nicht garantiert.

3. Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Auktion
Jede Teilnahme an der Auktion erfolgt auf eigenes Risiko. Die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen werden jeder interessierten Person bekannt gemacht und sind wĂ€hrend der Ausstellung und Auktion im Auktionssaal angeschlagen. Zum Mitbieten und Ersteigern eines Objektes ist die Registrierung erforderlich. Zur Registrierung hat der Bieter dem Versteigerer seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen. Handelt der Bieter als Vertreter hat der Bieter zusĂ€tzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es ist Sache des Bieters, sich gegen Risiken von Verlust, Diebstahl, BeschĂ€digung und Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung rechtzeitig zu schĂŒtzen.

4. Betreten des VersteigerungsgelÀndes
Das Betreten des VersteigerungsgelÀndes zum Zweck der Besichtigung oder der Teilnahme am Versteigerungstermin erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Ablauf der Versteigerung
Der Versteigerer kann Nummern des Katalogs vorziehen, vereinen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurĂŒckziehen. Gesteigert wird um ca. 10%.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Los. Uneinigkeit ĂŒber das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges Angebot behoben. Dies gilt auch dann, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen worden ist. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher GrĂŒnde ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebots entsprechende Sicherheiten vor der Auktion erbracht hat. Bei Ablehnung eines Gebots bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich.
Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, wird also das Limit nicht erreicht, so ist der Bieter 2 Wochen an sein Gebot gebunden (§ 158 BGB). Der Gegenstand kann im Fall eines Nachgebots des Limits auch ohne RĂŒcksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf verĂ€ußert werden. ErhĂ€lt der Bieter nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. FĂŒr das Wirksamwerden des Zuschlages genĂŒgt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung (Rechnung) an die vom Bieter genannte Adresse. VorbehaltszuschlĂ€ge erlöschen ohne RĂŒckfrage an den Vorbehaltsbieter, wenn ein anderer ein höheres Gebot abgibt.
Schriftliche AuftrĂ€ge werden angenommen und sorgfĂ€ltig bearbeitet, jedoch ohne GewĂ€hr. Diese mĂŒssen einen Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein. Der Bieter ist fĂŒr den Zugang beweispflichtig. Die Gebote mĂŒssen klar formuliert sein. Es sind Höchstgebote, es kann auch darunter zugeschlagen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fĂ€llig.
Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen ĂŒber FernabsatzvertrĂ€ge gem. §§ 312b ff. BGB finden keine Anwendung.

6. Zusammensetzung des Kaufpreises
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, sowie einem Aufgeld von 22,5 % und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, nur auf das Aufgeld. Der Kaufpreis, zuzĂŒglich Aufgeld und gesetzlicher MwSt., ist mit dem Zuschlag fĂ€llig und muss am Tag des Zuschlages geleistet werden. Die Zahlung kann nur bar, mit bestĂ€tigtem Bundesbank-Scheck oder per Scheck mit unwiderruflicher BankbestĂ€tigung bzw. BonitĂ€tserklĂ€rung der Hausbank des Bieters erfolgen. NachtrĂ€gliche telegrafische Überweisung ist nur nach Hinterlegung eines bestĂ€tigten Schecks möglich. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen NachprĂŒfung und eventuellen Berichtigung erteilt.

7. Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahme
Der Zuschlag verpflichtet neben der Zahlung zur sofortigen Abnahme durch den Bieter. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr fĂŒr nicht zu vertretende Verluste und BeschĂ€digungen unmittelbar auf den Ersteigerer ĂŒber. Das Eigentum an den ersteigerten GegenstĂ€nden erwirbt der Bieter erst mit vollstĂ€ndigem Zahlungseingang beim Versteigerer. Die Abholung der versteigerten GegenstĂ€nde hat innerhalb von 5 Tagen auf eigene Gefahr und Kosten des KĂ€ufers zu erfolgen. GerĂ€t der KĂ€ufer mit der Abnahme in Verzug, ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der Termin fĂŒr die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer abzustimmen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre Höhe belĂ€uft sich bei Verbrauchern (§ 13 BGB) auf 5% ĂŒber Basiszinssatz der EZB p.a., bei Unternehmern (§ 14 BGB) auf 8% ĂŒber Basiszinssatz der EZB p.a. Außerdem kann der Versteigerer den KĂ€ufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann der Versteigerer nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen SĂ€umniszuschlag von 3 % der Gesamtforderung erheben, es sei denn der KĂ€ufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Versteigerung mit einem nach pflichtgemĂ€ĂŸem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der sĂ€umige KĂ€ufer einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers zu zahlen hat. Auf einen Mehrerlös hat er in diesem Fall keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sĂ€mtliche Forderungen des Versteigerers gegen den KĂ€ufer sofort fĂ€llig. Der KĂ€ufer haftet fĂŒr alle aus der Nichtzahlung oder ZahlungsverspĂ€tung entstehenden SchĂ€den, insbesondere fĂŒr die Kosten der Einlagerung oder einen Mindererlös. Eine eventuell geleistete Anzahlung wird auf den Schaden angerechnet. Gebote des seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommenden Bieters, oder solche Gebote, die in seinem Namen abgegeben werden, können bei kĂŒnftigen Geboten abgelehnt oder von einer Anzahlung abhĂ€ngig gemacht werden.

8. Abtransport, Haftung fĂŒr BeschĂ€digungen
Der Abtransport der ersteigerten GegenstĂ€nde erfolgt auf Kosten und Risiko des Bieters. Der Bieter haftet fĂŒr BeschĂ€digungen, die beim Transport am Eigentum des VerkĂ€ufers entstehen.

9. Haftung
a) FĂŒr Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sowie alle juristischen Personen gilt: Der Versteigerer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit.
b) FĂŒr Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt Ziffer 9a entsprechend mit der Maßgabe, dass die Haftung des Versteigerers bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht ausgeschlossen oder begrenzt ist.
c) Ein Bieter, der fĂŒr einen Auftraggeber kauft, haftet neben diesem ebenfalls als Selbstschuldner.
d) Bei BeschÀdigung ausgestellter Objekte ist der Verursacher haftbar.

10. Reichweite der AGB
Die vorstehenden Bedingungen gelten fĂŒr alle zum Verkauf gestellten GegenstĂ€nde, auch wenn diese ohne vorherige Besichtigung, nach der Versteigerung oder im Freiverkauf erworben werden. Diese Bedingungen regeln sĂ€mtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter / KĂ€ufer und dem Versteigerer. Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen des Bieters / KĂ€ufers haben keine Geltung. MĂŒndliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der Schriftform.

11. Gerichtsstand, ErfĂŒllungsort
Alle GeschĂ€fte, auf die diese Versteigerungsbedingungen Anwendung finden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand und ErfĂŒllungsort ist, soweit dies vereinbart werden kann, fĂŒr beide Teile Hof, Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen ĂŒber VertrĂ€ge mit internationalem Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

12. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit oder teilweiser Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen behalten alle ĂŒbrigen ihre GĂŒltigkeit.

Der Versteigerer

See Full Terms And Conditions