Lot

47

Emaille Silberschmuck Fische Ente etc. Konvolut 7 St., darunter sehr schöne massive Sterling Enten

In 24. Frühjahrsauktion

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Vilsbiburg
Emaille Silberschmuck Fische Ente etc. Konvolut 7 St., darunter sehr schöne massive Sterling Enten Silberbrosche, massive emaillierte Fische, auch ein Gliederfisch etc., zus. 173 g, kleinere Bestossungen können vorhanden sein
Emaille Silberschmuck Fische Ente etc. Konvolut 7 St., darunter sehr schöne massive Sterling Enten Silberbrosche, massive emaillierte Fische, auch ein Gliederfisch etc., zus. 173 g, kleinere Bestossungen können vorhanden sein

24. Frühjahrsauktion

Sale Date(s)

Versand und Verpackung

 

Grundsätzlich ist jeder Käufer verpflichtet, die ersteigerte Ware selbst abzuholen oder abholen zu lassen. Gerne bieten wir Ihnen den Service an, Exponate die versendbar sind zu verpacken und mit DHL zuzusenden. Die Kosten für den Versand errechnen sich aus dem Gewicht, die Größe, die Menge, das Verpackungsmaterial, der Aufwand und die DHL-Gebühr. Jeder Käufer erhält ein Versandangebot auf der Rechnung separat ausgewiesen. Sie können entscheiden, ob Sie den Versand wünschen oder nicht. Wichtig: Die Gefahr der Beschädigung, Verlust oder Untergang geht auf Sie über! Für Waren die wir nicht selbst versenden können, nennen wir Ihnen gern verschiedene Speditionen, Transporteure oder Fachverpackungs- Dienstleister. Diese müssen Sie selbst beauftragen.

Important Information

Bitte melden Sie sich rechtzeitig für die Auktion an!!! Es könen bei laufender Auktion KEINE Bieter zugelassen werden!!!

Terms & Conditions

AGB (Versteigerungsbedingungen)

Die vorformulierten Vertragsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die im Rahmen unserer geschäftlichen Tätigkeit im Auktionshaus geschlossen werden. Insbesondere betrifft dies Verträge im Bereich Einlieferung, Vorbesichtigung, Auktion, Nachverkauf und Freiverkauf. Gem. § 305 BGB weisen wir im Rahmen des Vertragsschlusses ausdrücklich auf die Einbeziehung der AGB hin, falls dies einmal aufgrund der Art des Vertragsschlusses nur schwer möglich ist, sind die AGB zusätzlich deutlich sichtbar im Auktionshaus ausgehängt so dass es jedem Vertragspartner möglich ist, davon Kenntnis zu nehmen. Durch Vertragsschluss erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung der AGB einverstanden.

1.

Das Auktionshaus Wimberger führt die öffentlich zugängliche Versteigerung als Vermittler im eigenem Namen und für fremde Rechnung seiner Einlieferer durch. Die angebotenen Exponate wurden im Auktionshaus zur Versteigerung eingeliefert und befinden sich nicht im Eigentum des Auktionshauses, mit Ausnahme der Eigenware die gesondert gekennzeichnet ist. Der Vertrag kommt daher mit dem Einlieferer zustande.

2.

Bei allen Beschreibungen der Exponate (insbesondere zu Alter, Material, Originalität, Zustand, Zuschreibung, Vollständigkeit etc.) im Katalog oder anderen Medien handelt es sich um keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 434 BGB. Dies betrifft auch mündliche Auskünfte zu den Exponaten. Das Auktionshaus Wimberger gibt bei Beschreibungen und Auskünften lediglich seine Meinung nach bestem Wissen und Gewissen wieder, sichert aber keine Eigenschaften zu.  Die im Auktionshaus angebotenen Exponate sind alle gebraucht, alt oder antik. Diese Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung ausgiebig besichtigt und geprüft werden. Die gebrauchten Exponate werden in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden, unter Ausschluss der Gewährleistung nach § 437 Nr. 1, 2 und 3 zweite Alternative BGB versteigert. Eine Haftung nach § 309 Nr. 7 BGB wird hier nicht ausgeschlossen.  (Siehe Nr. 3 zur Haftungsbegrenzung) Jeder Interessent ist angehalten sich im Rahmen der Vorbesichtigung einen persönlichen Eindruck vom Zustand des Exponats zu verschaffen.  In den Katalogbeschreibungen werden altersbedingte Gebrauchsspuren und Mängel der Objekte nicht extra aufgeführt. Das Auktionshaus Wimberger behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen oder zu ergänzen. Dies kann durch Berichtigung des im Internet veröffentlichen Kataloges oder mündlich unmittelbar vor der Versteigerung des Exponates geschehen.

3.

Der Versteigerer haftet für von ihm, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren haftet der Versteigerer für von ihm, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Unter Kardinalpflichten versteht man solche Verpflichtungen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.  In allen anderen Fällen, insbesondere der Beschädigung von Sachen oder bei Vermögensschäden durch Verletzung von Neben-, Schutz- oder anderen Pflichten haftet der Auktionator, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, und nur auf Ersatz vorhersehbarer Schäden.

 

4.

Für die Teilnahme an der Auktion ist eine Bieternummer erforderlich, die gegen Vorlage des Personalausweises und Bekanntgabe von Name und Anschrift erhältlich ist. Jeder Bieter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und ist verantwortlich für alle Käufe die mit seiner Bieternummer getätigt werden. Die Steigerungsrate in der Auktion beträgt ca. 10 %. Es werden keine Untergebote weder schriftlich noch mündlich angenommen. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligen Ausruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Auktionator hat das Recht Lots zu vereinen, zu trennen, vorzuziehen oder zurückzustellen. Besteht Unklarheit über einen Zuschlag oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen, so kann der Auktionator das Lot erneut aufrufen. Der Auktionator kann den Zuschlag ohne Angabe von Gründen verweigern bei schriftlichen oder mündlichen Geboten von ihm unbekannten bzw. nicht ordnungsgemäß registrierten Bietern, ferner bei Kunden die sich im Abnahme- oder Zahlungsverzug befinden oder gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, so kann der Auktionator diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich daraus ergebenden rechtlichen Verpflichtungen einfordern, er kann aber auch den Zuschlag auf das nächst niedrigere Gebot erteilen oder das Lot erneut aufrufen. Bei Druckfehlern im Katalog hat generell die Lotnummer Vorrang vor der Titelbezeichnung, bei Abweichung von Text und Bild, hat der Text Vorrang. Der Handel oder Tausch ist im Auktionshaus untersagt. Jede Art von Bild- oder Tonaufzeichnung im Rahmen der Vorbesichtigung, Auktion und Nachverkauf bedarf der vorherigen Genehmigung.

 

5.

Alternativ zum persönlichen Bieten mit einer Bieternummer besteht die Möglichkeit schriftliche Gebote abzugeben. Hierfür ist das Formular „Ersteigerungsauftrag“ zu verwenden. Schriftliche Gebote müssen mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn beim Auktionshaus eingegangen sein. Später eingehende schriftliche Gebote werden nicht mehr berücksichtigt. Die im Ersteigerungsauftrag eingetragenen Gebote sind bindend und unwiderruflich. Maßgeblich ist immer die eingesetzte Lotnummer. Generell hat die Lotnummer Vorrang vor der Objektbezeichnung, bei Abweichung von Text und Bild im Katalog hat der Text Vorrang. Das eingetragene Höchstgebot beinhaltet nicht das Aufgeld/MwSt.  in Höhe von 26 %. Werden die angegebenen Höchstgebote in der Auktion nicht erreicht, so erfolgt der Zuschlag niedriger. Jedes Höchstgebot wird nur soweit in Anspruch genommen, wie es erforderlich ist, ein anderes Gebot zu überbieten. Untergebote unter dem Limit werden nicht berücksichtigt. Bei gleichlautenden schriftlichen Höchstgeboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Eine Benachrichtigung erfolgt nur über Gebote die erfolgreich zum Zuge gekommen sind. Gebote per Internet oder E-Mail können nur als Scan des Ersteigerungsauftrages mit Unterschrift und einer zusätzlichen Ausweiskopie berücksichtigt werden. Der Ersteigerungsauftrag muss vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden.

Telefonisches Bieten ist nur unter vorheriger schriftlicher Anfrage und der schriftlichen Genehmigung vom Auktionshaus Wimberger erlaubt. Telefonisches Bieten ist erst ab einem Limit von 250 Euro möglich und erfordert ein vorheriges schriftliches Gebot zum Limit Betrag, das nur bei Nichtzustandekommen der Verbindung herangezogen wird. Für das Zustandekommen der Telefonverbindung wird keine Gewähr übernommen.

 

6.

Mit dem Zuschlag ist der Bieter verpflichtet, den Kaufpreis an das Auktionshaus Wimberger zu entrichten und die ersteigerten Exponate abzunehmen. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag, einem Aufgeld von 26 % (inkl. MwSt.), dem zusätzlichen Aufgeld von 3,57 % (inkl. MwSt.)  nur bei verdeckten Bieten oder Live Bieten über die Plattform Lot-tissimo und bei Versand den Kosten für Versicherung, Verpackung und Porto (inkl. MwSt.).  Die Mehrwertsteuer kann auch im Fall einer Ausfuhr in ein Drittland nicht erstattet werden. Der Kaufpreis ist sofort nach erfolgtem Zuschlag zur Zahlung in Euro fällig. Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung auf unser Konto (siehe Bankverbindung unter Nr. 13 ). Bei Überweisung gilt die Schuld erst in dem Zeitpunkt als erfüllt, wenn der Kaufpreis dem Konto endgültig und vollständig gutgeschrieben ist. Anfallende Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Käufers. Das Eigentum an den ersteigerten Exponaten geht erst mit vollständiger Begleichung des Kaufpreises auf den Käufer über, auch die Aushändigung der Exponate erfolgt erst nach vollständiger Begleichung. Zugeschlagene Exponate sind von den Saalbietern noch am Auktionstag spätestens aber an den beiden Nachverkaufstagen abzuholen und zu bezahlen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen sind wegen der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Überbelastung der Mitarbeiter nur vorläufig und können daher später berichtigt werden. Die sich daraus ergebenden Differenzbeträge sind zu erstatten.  Bei schriftlichen, telefonischen und Internet Bietern wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig und muss innerhalb von 10 Tagen beglichen und die Exponate innerhalb dieses Zeitraums im Auktionshaus (zu den ausgewiesenen Geschäftszeiten) abgeholt werden bzw. eine Versandvereinbarung (siehe Nr. 7) getroffen werden. Mit dem Zuschlag geht jedwede Gefahr bezüglich des Lotes (z. B. Beschädigung etc.) auf den Käufer über. Kommt der Käufer innerhalb der genannten Fristen seiner Verpflichtung zur Bezahlung und Abnahme nicht nach, gerät er generell ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. §288 Abs. 1 BGB erhoben. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs versendet wird, wird mindestens eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR berechnet, sofern nicht ein niedrigerer Schaden nachgewiesen wird. Das Auktionshaus ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer trotz einer vom Auktionshaus gesetzten angemessenen Frist den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt und/oder innerhalb der gesetzten Frist die zugeschlagenen Gegenstände nicht abnimmt. Im Falle des Rücktritts ist das Auktionshaus berechtigt, vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

7. Versand und Verpackung

 

Grundsätzlich ist jeder Käufer verpflichtet, die ersteigerte Ware selbst abzuholen oder abholen zu lassen. Gerne bieten wir Ihnen den Service an, Exponate die versendbar sind zu verpacken und mit DHL zuzusenden. Die Kosten für den Versand errechnen sich aus dem Gewicht, die Größe, die Menge, das Verpackungsmaterial, der Aufwand und die DHL-Gebühr. Jeder Käufer erhält ein Versandangebot auf der Rechnung separat ausgewiesen. Sie können entscheiden, ob Sie den Versand wünschen oder nicht. Wichtig: Die Gefahr der Beschädigung, Verlust oder Untergang geht auf Sie über! Für Waren die wir nicht selbst versenden können, nennen wir Ihnen gern verschiedene Speditionen, Transporteure oder Fachverpackungs- Dienstleister. Diese müssen Sie selbst beauftragen.

8.

Werden die zugeschlagenen Exponate innerhalb der gesetzten Fristen nicht abgeholt, ist das Auktionshaus Wimberger berechtigt, die Exponate bei sich oder einem Dritten einzulagern. Für den Fall der Einlagerung im Auktionshaus, lagern die Gegenstände für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Das Auktionshaus ist berechtigt die am Ort durchschnittlich üblichen Gebühren für die Einlagerung und anfallende Bearbeitungskosten  in Rechnung zu stellen. Alternativ kann die Einlagerung auch bei einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen. Für die eingelagerten Exponate besteht keine Versicherung.

 

 

 

9.

Die Exponate aus der Zeit des dritten Reichs von 1933-1945 werden gem. §§ 86, 86a StGB nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken im Auktionshaus Wimberger angeboten. Mit der Gebotsabgabe erklärt der Bieter, dass ihm die rechtlichen Vorschriften der §§ 86, 86a StGB bekannt sind und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Auch Bildmaterial das im Rahmen der Auktion von diesen Exponaten angefertigt wird oder in den Katalogen enthalten ist, darf ausschließlich unter Beachtung der §§ 86, 86a StGB verwendet werden. Das Auktionshaus Wimberger und seine Einlieferer bieten derartige Exponate und Bildmaterial (Katalog) ausschließlich unter diesen Voraussetzungen an.

 

10.

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Vilsbiburg. Gerichtsstand ist Landshut, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des UN Kaufrecht CISG.

 

11.

Sollte eine der Bestimmungen in diesen Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt.

 

12.

Bankverbindung:

Auktionshaus Wimberger

Inhaber: Tobias Wimberger

IBAN: DE48 7439 2300 0000 2931 64

BIC: GENODEF1VBV

VR-Bank Isar-Vils Vilsbiburg

 

13.

Impressum

Auktionshaus Wimberger

Inh. Tobias Wimberger

Schachtenstraße 14, 84137-Vilsbiburg, Deutschland

 

USt-IdNr. DE306620325

TEL +4987419262010

MOB +4916090932523

FAX +4987419262012

info@auktionshaus-wimberger.de

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