397
Lot
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SIGMUND LIPINSKY Graudenz 1873 - 1940 Rom: Die Parzen. Le Parche o Le tre età. Radierung mit Kupferstich 1914. Lipinsky 5. Grochala 14. - Signiert sowie mit ital. Text „Quant'è bella giovinezza...“ (Zitat von Lorenzo de' Medici) in der Platte. Auf chamoisfarbenem Japan. 48 x 23,9 cm (Blatt: 58,4 x 40,3 cm). Ränder geringfügig gebräunt. Die Schicksalsgöttinnen „Klotho, Lachesis und Anthropos, die den Lebensfaden spinnen, verknüpfen und wieder trennen“, symbolisieren die drei Lebensalter. „Die jüngste blickt noch erwartungsvoll ins Leben hinaus, in ein kostbares Gewand gehüllt, und hält die Spindel. Die zweite, als Vollakt, miszt den Lebensfaden mit wissendem Blick und etwas ironisch verzogenem Munde. Abgestumpft vom Leben, müde, schneidet die Greisin das Leben ab, ein Halbakt, der wohl durchaus veristisch aufgefaszt ist, und doch gedanklich dem Bilde sich einfügt, und vor allen Dingen durch seinen erschütternden Kopf fesselt“ (A. Lipinsky, Sigmund Lipinsky und sein graphisches Werk, Mailand 1940, S. 26). Imposante detaillierte und feinlinige Darstellung, in der der präraffealitische Stil mit der germanischen Strenge in der Tradition Albrecht Dürers kombiniert wurde (E. Bardazzi, „Verso il Sole di Omero. Sigmund Lipinsky il Deutsch-Römer“, zu „La grafica simbolista mitteleuropea 2“, 2009, passim). [ms]
auf Anfrage / on demand
ab 11 Uhr: lots 1-147 (Dekorative Graphik, Kunst des 15.-19. Jhdts)
ab 14 Uhr: lots 148-582 (Kunst des 20./21. Jhdts)
--------------
Bei folgenden Losen sind nur Regelbesteuerung möglich/
Following lots we can only sell with standard tax treatment (not margin scheme):
167, 182, 273, 319, 470
Versteigerungsbedingungen
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Käufer wird für die erfolgten Zuschläge eine Rechnung geschickt, die umgehend, vorzugsweise per Überweisung, zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der öffentlich zugänglichen Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b – 312d BGB] keine Anwendung, und es gelten nicht die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB].
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Versteigerer
Dr. Thilo Winterberg
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
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SIGMUND LIPINSKY Graudenz 1873 - 1940 Rom: Die Parzen. Le Parche o Le tre età. Radierung mit Kupferstich 1914. Lipinsky 5. Grochala 14. - Signiert sowie mit ital. Text „Quant'è bella giovinezza...“ (Zitat von Lorenzo de' Medici) in der Platte. Auf chamoisfarbenem Japan. 48 x 23,9 cm (Blatt: 58,4 x 40,3 cm). Ränder geringfügig gebräunt. Die Schicksalsgöttinnen „Klotho, Lachesis und Anthropos, die den Lebensfaden spinnen, verknüpfen und wieder trennen“, symbolisieren die drei Lebensalter. „Die jüngste blickt noch erwartungsvoll ins Leben hinaus, in ein kostbares Gewand gehüllt, und hält die Spindel. Die zweite, als Vollakt, miszt den Lebensfaden mit wissendem Blick und etwas ironisch verzogenem Munde. Abgestumpft vom Leben, müde, schneidet die Greisin das Leben ab, ein Halbakt, der wohl durchaus veristisch aufgefaszt ist, und doch gedanklich dem Bilde sich einfügt, und vor allen Dingen durch seinen erschütternden Kopf fesselt“ (A. Lipinsky, Sigmund Lipinsky und sein graphisches Werk, Mailand 1940, S. 26). Imposante detaillierte und feinlinige Darstellung, in der der präraffealitische Stil mit der germanischen Strenge in der Tradition Albrecht Dürers kombiniert wurde (E. Bardazzi, „Verso il Sole di Omero. Sigmund Lipinsky il Deutsch-Römer“, zu „La grafica simbolista mitteleuropea 2“, 2009, passim). [ms]
auf Anfrage / on demand
ab 11 Uhr: lots 1-147 (Dekorative Graphik, Kunst des 15.-19. Jhdts)
ab 14 Uhr: lots 148-582 (Kunst des 20./21. Jhdts)
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Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen von Winterberg-Kunst, Auktionen und Galerie GmbH ausdrücklich an:
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer, sofern Unternehmer, kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz für Vermögensschäden – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets das Wort maßgebend. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Verfügbarkeit bzw. störungsfreien Telefonverkehr. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt der Mindestpreis als geboten. Dem Käufer wird für die erfolgten Zuschläge eine Rechnung geschickt, die umgehend, vorzugsweise per Überweisung, zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der öffentlich zugänglichen Versteigerung, bei dem der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zum Erwerb auf Basis des Nachverkaufspreises erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b – 312d BGB] keine Anwendung, und es gelten nicht die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB].
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in der Woche nach der Versteigerung abgeholt werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
Gerichtsstand des Mahnverfahrens ist Heidelberg; im übrigen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute Heidelberg. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
Versteigerer
Dr. Thilo Winterberg
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator