3110
Lot
3110
In Auction 77
Noch keine Versandinformationen verfĂŒgbar.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyerâs premium and VAT please check particular lot
Terms and conditions:
Versteigerungsbedingungen
1. Das Auktionshaus handelt als KommissionÀr im eigenen Namen
und fĂŒr Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die un -
benannt bleiben. Zugrunde liegen die AuftrÀge der Einlieferer.
Die AuftragsverhÀltnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl
(Einlieferer-Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme
jeweils angefĂŒgt ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(
1). Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind SchÀtzpreise,
keine Limite.
3. Der Versteigerer behÀlt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge anzubieten
und zurĂŒckzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurĂŒckzuweisen,
wenn nicht vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten
geleistet oder Referenzen angegeben wurden.
4. SÀmtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstÀnde können
vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die Sachen
sind gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch
und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser
wird im Katalog nicht durchgÀngig erwÀhnt. Die Katalog beschreibungen
sind keine Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen
deutsch-englischen Lotbeschreibungen ist der englische
Text nur eine Zusatzinformation. FĂŒr die VollstĂ€ndigkeit der
Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche Text maĂgeblich.
Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung aus MĂ€ngeln, soweit
er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfĂŒllt hat. Dies gilt ausdrĂŒcklich
auch fĂŒr alle photographischen oder sonstigen Wiedergaben
von Losinhalten wo auch immer und fĂŒr wirtschaftliche
und sonstige Nachteile infolge technischer Störungen der benutzten
Internetportale. Der Erwerber hat Beanstandungen unverzĂŒglich,
spÀtestens aber innerhalb von drei Wochen nach der
Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im Falle einer erfolgreichen
Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer dem
Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschlieĂlich Aufgeld) entsprechend;
ein ĂŒber die Zuschlagshöhe hinausgehender An -
spruch ist ausgeschlossen. EinzelstĂŒcke aus Konvoluten, gröĂere
Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbÀndige Gesamtausgaben
und Objekte, die den Vermerk ânicht kollationiertâ oder âohne
RĂŒckgaberechtâ tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.
5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus
bietet GegenstÀnde, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen
Gedankenguts miĂbraucht werden könnten,
nur unter der Bedingung an, daà sich Bieter auf diese GegenstÀnde
mit ihrer Gebotsabgabe automatisch verpflichten, diese
GegenstĂ€nde im Falle des Ersteigerns ausschlieĂlich fĂŒr strafrechtlich
unbedenkliche wissenschaftliche Zwecke zu erwerben.
6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit der HÀlfte des SchÀtzpreises
bzw. bei Vorgabe zweier SchÀtzpreise beim unteren. Gesteigert
wird jeweils um ca. 5 â 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall
hiervon situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach
dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer
kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei
Gleichstand schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer
kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sachen er -
neut anbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres
Gebot ĂŒbersehen worden ist, oder wenn der Höchstbietende
sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel ĂŒber den
Zuschlag bestehen.
7. KommissionĂ€re haften fĂŒr ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab -
gabe eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer
und dem Kennwort, so ist das Kennwort maĂgebend. Folgen aus
einer unrichtigen Ăbermittlung gehen zu Lasten des Auftrag -
gebers. Bei Nichterteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der
Versteigerer dem Bieter höchstens bis zur Höhe des SchÀtzpreises
und dies nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe FahrlÀssigkeit angelastet
werden kann. AuftrÀge, die spÀter als 24 Stunden vor oder
erst wÀhrend der Versteigerung eingehen, sind von jeder Haftung
ausgeschlossen. Die in den Geboten genannten Limite gelten als
Zuschlagspreise, auf welche das Aufgeld und die Mehrwertsteuer
zusÀtzlich erhoben werden. Unser Haus unterstellt sich den geltenden
Vorschriften des GwG ausnahmslos.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr fĂŒr nicht zu vertretende
Verluste und BeschĂ€digungen auf den Ersteigerer ĂŒber.
Das Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer
erst mit dem vollstÀndigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.
9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem
die Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen
wird (Differenzbesteuerung). FĂŒr Katalognummern, vor deren
SchÀtzpreisen der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld
von 20 % und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die
ermĂ€Ăigte Mehrwertsteuer von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern,
deren SchÀtzpreisen der Vermerk ** vorangestellt
steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. FĂŒr steuer -
inlÀndische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot
berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung ĂŒber die
von einem solchen ersteigerten Positionen auf Wunsch wie bisher
nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Die Mehrwertsteuer
entfĂ€llt fĂŒr Kunden aus Nicht-EU-LĂ€ndern, wenn der Versand
der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-EU-Land
erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb von
vier Wochen erbracht wird. HĂ€ndlern aus EU-LĂ€ndern kann die
Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europÀische
USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen
erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum
am Tag der Auszahlung geltenden Devisenkurs. Die Kosten fĂŒr
Porto, Verpackung, Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten
des KĂ€ufers.
10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien
werden als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben
(§ 26 UrHG) 4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.
11. Die GebĂŒhr auf Internet-ZuschlĂ€ge (derzeit Portal ZISSKA &
LACHER 2 %, Invaluable und Lot-tissimo 3 %) trÀgt der jeweilige
Ersteigerer.
12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fÀllig und zahlbar in bar
oder durch bankbestÀtigten Scheck. Zahlungen auswÀrtiger Er -
steigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen
vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung fÀllig.
13. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % per
angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet.
Im Ăbrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug
wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung
Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen; der Schadensersatz
kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daĂ die
Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der
sĂ€umige KĂ€ufer fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen
Versteigerung und fĂŒr die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschlieĂlich der GebĂŒhren des Auktionshauses
aufzukommen hat.
14. Der Erwerber ist verpflichtet, die GegenstÀnde sofort nach der
Auktion in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wĂŒnscht,
erfolgt diese auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden
vorhandene Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn,
das Haus wurde vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb
zur Mitlieferung desselben beauftragt.
15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines
Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrĂŒcklich
an. Dies gilt auch fĂŒr VerkĂ€ufe aus den RĂŒckgĂ€ngen.
16. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand fĂŒr den vollkaufmĂ€nnischen
Verkehr ist MĂŒnchen. Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht. Das
UN-Abkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs
(CISG) findet keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt
(Salvatorische Klausel).
18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine
englische Fassung. In allen Streit- und ZweifelsfÀllen ist die deutsche
Fassung maĂgebend; das gilt auch fĂŒr die Auslegung von
Rechtsbegriffen und Katalogangaben.
MĂŒnchen, den 01.07.2020
ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG
Your question has been sent to the auctioneer.
There was an error sending your enquiry, why not try again later
Noch keine Versandinformationen verfĂŒgbar.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyerâs premium and VAT please check particular lot
Terms and conditions:
Versteigerungsbedingungen
1. Das Auktionshaus handelt als KommissionÀr im eigenen Namen
und fĂŒr Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die un -
benannt bleiben. Zugrunde liegen die AuftrÀge der Einlieferer.
Die AuftragsverhÀltnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl
(Einlieferer-Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme
jeweils angefĂŒgt ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(
1). Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind SchÀtzpreise,
keine Limite.
3. Der Versteigerer behÀlt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge anzubieten
und zurĂŒckzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurĂŒckzuweisen,
wenn nicht vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten
geleistet oder Referenzen angegeben wurden.
4. SÀmtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstÀnde können
vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die Sachen
sind gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch
und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser
wird im Katalog nicht durchgÀngig erwÀhnt. Die Katalog beschreibungen
sind keine Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen
deutsch-englischen Lotbeschreibungen ist der englische
Text nur eine Zusatzinformation. FĂŒr die VollstĂ€ndigkeit der
Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche Text maĂgeblich.
Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine Haftung aus MĂ€ngeln, soweit
er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfĂŒllt hat. Dies gilt ausdrĂŒcklich
auch fĂŒr alle photographischen oder sonstigen Wiedergaben
von Losinhalten wo auch immer und fĂŒr wirtschaftliche
und sonstige Nachteile infolge technischer Störungen der benutzten
Internetportale. Der Erwerber hat Beanstandungen unverzĂŒglich,
spÀtestens aber innerhalb von drei Wochen nach der
Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im Falle einer erfolgreichen
Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer dem
Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschlieĂlich Aufgeld) entsprechend;
ein ĂŒber die Zuschlagshöhe hinausgehender An -
spruch ist ausgeschlossen. EinzelstĂŒcke aus Konvoluten, gröĂere
Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbÀndige Gesamtausgaben
und Objekte, die den Vermerk ânicht kollationiertâ oder âohne
RĂŒckgaberechtâ tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.
5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus
bietet GegenstÀnde, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen
Gedankenguts miĂbraucht werden könnten,
nur unter der Bedingung an, daà sich Bieter auf diese GegenstÀnde
mit ihrer Gebotsabgabe automatisch verpflichten, diese
GegenstĂ€nde im Falle des Ersteigerns ausschlieĂlich fĂŒr strafrechtlich
unbedenkliche wissenschaftliche Zwecke zu erwerben.
6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit der HÀlfte des SchÀtzpreises
bzw. bei Vorgabe zweier SchÀtzpreise beim unteren. Gesteigert
wird jeweils um ca. 5 â 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall
hiervon situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach
dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer
kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei
Gleichstand schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer
kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sachen er -
neut anbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres
Gebot ĂŒbersehen worden ist, oder wenn der Höchstbietende
sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel ĂŒber den
Zuschlag bestehen.
7. KommissionĂ€re haften fĂŒr ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab -
gabe eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer
und dem Kennwort, so ist das Kennwort maĂgebend. Folgen aus
einer unrichtigen Ăbermittlung gehen zu Lasten des Auftrag -
gebers. Bei Nichterteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der
Versteigerer dem Bieter höchstens bis zur Höhe des SchÀtzpreises
und dies nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe FahrlÀssigkeit angelastet
werden kann. AuftrÀge, die spÀter als 24 Stunden vor oder
erst wÀhrend der Versteigerung eingehen, sind von jeder Haftung
ausgeschlossen. Die in den Geboten genannten Limite gelten als
Zuschlagspreise, auf welche das Aufgeld und die Mehrwertsteuer
zusÀtzlich erhoben werden. Unser Haus unterstellt sich den geltenden
Vorschriften des GwG ausnahmslos.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr fĂŒr nicht zu vertretende
Verluste und BeschĂ€digungen auf den Ersteigerer ĂŒber.
Das Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer
erst mit dem vollstÀndigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.
9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem
die Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen
wird (Differenzbesteuerung). FĂŒr Katalognummern, vor deren
SchÀtzpreisen der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld
von 20 % und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die
ermĂ€Ăigte Mehrwertsteuer von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern,
deren SchÀtzpreisen der Vermerk ** vorangestellt
steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. FĂŒr steuer -
inlÀndische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot
berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung ĂŒber die
von einem solchen ersteigerten Positionen auf Wunsch wie bisher
nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Die Mehrwertsteuer
entfĂ€llt fĂŒr Kunden aus Nicht-EU-LĂ€ndern, wenn der Versand
der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-EU-Land
erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb von
vier Wochen erbracht wird. HĂ€ndlern aus EU-LĂ€ndern kann die
Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europÀische
USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen
erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum
am Tag der Auszahlung geltenden Devisenkurs. Die Kosten fĂŒr
Porto, Verpackung, Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten
des KĂ€ufers.
10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien
werden als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben
(§ 26 UrHG) 4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.
11. Die GebĂŒhr auf Internet-ZuschlĂ€ge (derzeit Portal ZISSKA &
LACHER 2 %, Invaluable und Lot-tissimo 3 %) trÀgt der jeweilige
Ersteigerer.
12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fÀllig und zahlbar in bar
oder durch bankbestÀtigten Scheck. Zahlungen auswÀrtiger Er -
steigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen
vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung fÀllig.
13. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % per
angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet.
Im Ăbrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug
wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung
Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen; der Schadensersatz
kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daĂ die
Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der
sĂ€umige KĂ€ufer fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen
Versteigerung und fĂŒr die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschlieĂlich der GebĂŒhren des Auktionshauses
aufzukommen hat.
14. Der Erwerber ist verpflichtet, die GegenstÀnde sofort nach der
Auktion in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wĂŒnscht,
erfolgt diese auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden
vorhandene Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn,
das Haus wurde vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb
zur Mitlieferung desselben beauftragt.
15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines
Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrĂŒcklich
an. Dies gilt auch fĂŒr VerkĂ€ufe aus den RĂŒckgĂ€ngen.
16. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand fĂŒr den vollkaufmĂ€nnischen
Verkehr ist MĂŒnchen. Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht. Das
UN-Abkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs
(CISG) findet keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt
(Salvatorische Klausel).
18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine
englische Fassung. In allen Streit- und ZweifelsfÀllen ist die deutsche
Fassung maĂgebend; das gilt auch fĂŒr die Auslegung von
Rechtsbegriffen und Katalogangaben.
MĂŒnchen, den 01.07.2020
ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG