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18

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In Auction 80

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München
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von Burtenbach (1496-1577). Deutsche Handschrift auf Papier. Wohl Stuttgart, dat. "Jan. 1780". 4°. Bl. 2-205 (von alter Hand numeriert); 7 Bl. später vorgebunden (davon 6 weiß). Hlwd. 2. Hälfte 19. Jhdt. mit Rtit. (geringe Altersspuren). - Der Landsknechtführer Schertlin (auch Schärtlin oder Schertel) zu Burtenbach, der vielen Herren diente und auch seine Konfession wechselte, gehört zu den schillerndsten Persönlichkeiten der Reformationszeit. Unser Manuskript liefert einen weiteren Beleg für das große lokalhistorische Interesse am Leben des aus Württemberg stammenden Feldherrn im 18. Jahrhundert. Der Band befand sich, wie das Exlibris (mit der Inventar-Nr. 820) bezeugt, ehemals in der Bibliothek des Freiherrn Gustav Adolf von Liebenstein (1853-1913) in Jebenhausen. Der Vermerk auf dem ersten (vorgebundenen) Blatt "Wortgetreue Abschrift des Diarii manuscripti des Sebastian Schertel von Burtenbach nebst einigen auf denselben Bezug habenden Dokumenten" stammt wohl wie der Einband aus der Zeit der Bindung für diese Bibliothek. Wohl ebenfalls in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde in Bleistift die Annahme ergänzt "(das Original soll nicht mehr vorhanden sein)", die sich jedoch als irrig erweist. Denn bei unserem Band handelt sich wohl um eine Abschrift eines Manuskriptes aus der Hand des Historikers Johann Christian Volz (1721-1783), Professor und ab 1774 Rektor des Gymnasiums in Stuttgart. Sein Name ist am Beginn einer Reihe von Quellenabschriften (fol. 5-14) genannt, die Daten zur Familie und Herkunft des berühmten Landsknechtes beitragen: "Aus der Herzogl. obern Registratur zu Stuttgardt Fascl. 1701 hier nach dem Original abgeschrieben, von J. C. Volz Prof. St." Laut Schlußvermerk (fol. 205) wurde unsere Handschrift, das in gleichmäßiger Kurrentschrift geschrieben und am Rand gelegentlich mit zusammenfassenden Marginalien versehen ist, "decopirt den Monat Jan(uar) 1780". Das Manuskript von Volz (heute Württembergische Landesbibliothek, Cod. Hist. 2° 286; beschrieben bei Heyd, S. 136) sollte wohl der Vorbereitung einer Edition der Lebensbeschreibung des Schertel von Burtenbach dienen. Seine Hauptquelle war ein Manuskript aus dem 16. Jahrhundert mit der eigenhändigen Autobiographie des Landsknechtes, das der württembergischen Geheime Rat und Regierungspräsident Eberhard Friedrich von Gemmingen (1726-1791) der Königlichen Bibliothek 1776 geschenkt hatte, auf vorgebundenen Blättern mit einer eigenen Beschreibung und durch Abschriften von Urkunden aus der herzoglichen "obern Registratur" ergänzt (heute Württembergische Landesbibliothek, Cod. Hist. 2° 10; beschrieben bei Heyd, S. 8-9; nach diesem Codex gab Schönhuth die Autobiographie "urkundlichtreu" heraus). Ferner benutzte Volz eine Handschrift aus der Bibliothek des Geheimen Rates Karl Heinrich Frommann (1736-1815; heute Württembergische Landesbibliothek, Cod. Hist. 2° 337; beschrieben bei Heyd, S. 159). Der Beschreibung des Cod. Hist. 2° 286 von Heyd ist zu entnehmen, daß Volz die Urkunden, die von Gemmingen beigetragen hatte, erneut nach den Originalen kollationierte, so wie es auch der oben zitierte Vermerk bei den Urkundenabschriften in unserem Manuskript angibt. Literatur: Leben und Thaten des weiland wohledlen und gestrengen Herrn Sebastian Schertlin von Burtenbach durch ihn selbst beschrieben. Nach der eigenen Handschrift des Ritters urkundlichtreu hrsg. von Ottmar F. H. Schönhuth, Münster, Aschendorff, 1858. Wilhelm von Heyd, Die historischen Handschriften der Koeniglichen Oeffentlichen Bibliothek zu Stuttgart. Bd. 1: Die Handschriften in Folio. Stuttgart, Kohlhammer, 1889-90. Für freundliche Auskünfte danken wir Frau Prof. Dr. Maria Magdalena Rückert, Staatsarchiv Ludwigsburg, und Frau Gabriele Löffler, Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Den entscheidenden Hinweis verdanken wir Frau Helga Engster-Möck, Württembergische Landesbibliothek.
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von Burtenbach (1496-1577). Deutsche Handschrift auf Papier. Wohl Stuttgart, dat. "Jan. 1780". 4°. Bl. 2-205 (von alter Hand numeriert); 7 Bl. später vorgebunden (davon 6 weiß). Hlwd. 2. Hälfte 19. Jhdt. mit Rtit. (geringe Altersspuren). - Der Landsknechtführer Schertlin (auch Schärtlin oder Schertel) zu Burtenbach, der vielen Herren diente und auch seine Konfession wechselte, gehört zu den schillerndsten Persönlichkeiten der Reformationszeit. Unser Manuskript liefert einen weiteren Beleg für das große lokalhistorische Interesse am Leben des aus Württemberg stammenden Feldherrn im 18. Jahrhundert. Der Band befand sich, wie das Exlibris (mit der Inventar-Nr. 820) bezeugt, ehemals in der Bibliothek des Freiherrn Gustav Adolf von Liebenstein (1853-1913) in Jebenhausen. Der Vermerk auf dem ersten (vorgebundenen) Blatt "Wortgetreue Abschrift des Diarii manuscripti des Sebastian Schertel von Burtenbach nebst einigen auf denselben Bezug habenden Dokumenten" stammt wohl wie der Einband aus der Zeit der Bindung für diese Bibliothek. Wohl ebenfalls in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde in Bleistift die Annahme ergänzt "(das Original soll nicht mehr vorhanden sein)", die sich jedoch als irrig erweist. Denn bei unserem Band handelt sich wohl um eine Abschrift eines Manuskriptes aus der Hand des Historikers Johann Christian Volz (1721-1783), Professor und ab 1774 Rektor des Gymnasiums in Stuttgart. Sein Name ist am Beginn einer Reihe von Quellenabschriften (fol. 5-14) genannt, die Daten zur Familie und Herkunft des berühmten Landsknechtes beitragen: "Aus der Herzogl. obern Registratur zu Stuttgardt Fascl. 1701 hier nach dem Original abgeschrieben, von J. C. Volz Prof. St." Laut Schlußvermerk (fol. 205) wurde unsere Handschrift, das in gleichmäßiger Kurrentschrift geschrieben und am Rand gelegentlich mit zusammenfassenden Marginalien versehen ist, "decopirt den Monat Jan(uar) 1780". Das Manuskript von Volz (heute Württembergische Landesbibliothek, Cod. Hist. 2° 286; beschrieben bei Heyd, S. 136) sollte wohl der Vorbereitung einer Edition der Lebensbeschreibung des Schertel von Burtenbach dienen. Seine Hauptquelle war ein Manuskript aus dem 16. Jahrhundert mit der eigenhändigen Autobiographie des Landsknechtes, das der württembergischen Geheime Rat und Regierungspräsident Eberhard Friedrich von Gemmingen (1726-1791) der Königlichen Bibliothek 1776 geschenkt hatte, auf vorgebundenen Blättern mit einer eigenen Beschreibung und durch Abschriften von Urkunden aus der herzoglichen "obern Registratur" ergänzt (heute Württembergische Landesbibliothek, Cod. Hist. 2° 10; beschrieben bei Heyd, S. 8-9; nach diesem Codex gab Schönhuth die Autobiographie "urkundlichtreu" heraus). Ferner benutzte Volz eine Handschrift aus der Bibliothek des Geheimen Rates Karl Heinrich Frommann (1736-1815; heute Württembergische Landesbibliothek, Cod. Hist. 2° 337; beschrieben bei Heyd, S. 159). Der Beschreibung des Cod. Hist. 2° 286 von Heyd ist zu entnehmen, daß Volz die Urkunden, die von Gemmingen beigetragen hatte, erneut nach den Originalen kollationierte, so wie es auch der oben zitierte Vermerk bei den Urkundenabschriften in unserem Manuskript angibt. Literatur: Leben und Thaten des weiland wohledlen und gestrengen Herrn Sebastian Schertlin von Burtenbach durch ihn selbst beschrieben. Nach der eigenen Handschrift des Ritters urkundlichtreu hrsg. von Ottmar F. H. Schönhuth, Münster, Aschendorff, 1858. Wilhelm von Heyd, Die historischen Handschriften der Koeniglichen Oeffentlichen Bibliothek zu Stuttgart. Bd. 1: Die Handschriften in Folio. Stuttgart, Kohlhammer, 1889-90. Für freundliche Auskünfte danken wir Frau Prof. Dr. Maria Magdalena Rückert, Staatsarchiv Ludwigsburg, und Frau Gabriele Löffler, Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Den entscheidenden Hinweis verdanken wir Frau Helga Engster-Möck, Württembergische Landesbibliothek.

Auction 80

Sale Date(s)
Lots: 1-795
Lots: 796-2342
Lots: 3000-3517
Venue Address
Unterer Angerer 15
München
80331
Germany

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Terms & Conditions

Terms and conditions:

Versteigerungsbedingungen
1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen
und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die un -
benannt bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer.
Die Auftragsverhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl
(Einlieferer-Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme
jeweils angefügt ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(
1). Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind Schätzpreise,
keine Limite.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten
und zurückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen,
wenn nicht vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten
geleistet oder Referenzen angegeben wurden.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können
vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen
sind gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch
und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser
wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt. Die Katalog beschreibungen
sind keine Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen
deutsch-englischen Lotbeschreibungen ist der englische
Text nur eine Zusatzinformation. Für die Vollständigkeit der
Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche Text maßgeblich.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung aus Mängeln, soweit
er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Dies gilt ausdrücklich
auch für alle photographischen oder sonstigen Wiedergaben
von Losinhalten wo auch immer und für wirtschaftliche
und sonstige Nachteile infolge technischer Störungen der benutzten
Internetportale. Der Erwerber hat Beanstandungen unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach der
Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im Falle einer erfolgreichen
Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer dem
Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld) entsprechend;
ein über die Zuschlagshöhe hinausgehender An -
spruch ist ausgeschlossen. Einzelstücke aus Konvoluten, größere
Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben
und Objekte, die den Vermerk „nicht kollationiert“ oder „ohne
Rückgaberecht“ tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.
5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus
bietet Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen
Gedankenguts mißbraucht werden könnten,
nur unter der Bedingung an, daß sich Bieter auf diese Gegenstände
mit ihrer Gebotsabgabe automatisch verpflichten, diese
Gegenstände im Falle des Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich
unbedenkliche wissenschaftliche Zwecke zu erwerben.
6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit der Hälfte des Schätzpreises
bzw. bei Vorgabe zweier Schätzpreise beim unteren. Gesteigert
wird jeweils um ca. 5 – 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall
hiervon situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach
dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer
kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei
Gleichstand schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer
kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen er -
neut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres
Gebot übersehen worden ist, oder wenn der Höchstbietende
sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den
Zuschlag bestehen.
7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab -
gabe eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer
und dem Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus
einer unrichtigen Übermittlung gehen zu Lasten des Auftrag -
gebers. Bei Nichterteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der
Versteigerer dem Bieter höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises
und dies nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet
werden kann. Aufträge, die später als 24 Stunden vor oder
erst während der Versteigerung eingehen, sind von jeder Haftung
ausgeschlossen. Die in den Geboten genannten Limite gelten als
Zuschlagspreise, auf welche das Aufgeld und die Mehrwertsteuer
zusätzlich erhoben werden. Unser Haus unterstellt sich den geltenden
Vorschriften des GwG ausnahmslos.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende
Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über.
Das Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer
erst mit dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.
9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem
die Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen
wird (Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren
Schätzpreisen der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld
von 20 % und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die
ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern,
deren Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt
steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. Für steuer -
inländische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot
berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung über die
von einem solchen ersteigerten Positionen auf Wunsch wie bisher
nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Die Mehrwertsteuer
entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern, wenn der Versand
der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-EU-Land
erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb von
vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die
Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische
USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen
erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum
am Tag der Auszahlung geltenden Devisenkurs. Die Kosten für
Porto, Verpackung, Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten
des Käufers.
10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien
werden als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben
(§ 26 UrHG) 4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.
11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA &
LACHER 2 %, Invaluable und Lot-tissimo 3 %) trägt der jeweilige
Ersteigerer.
12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar
oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Er -
steigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen
vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
13. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % per
angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet.
Im Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug
wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz
kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die
Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der
säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen
Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses
aufzukommen hat.
14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der
Auktion in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht,
erfolgt diese auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden
vorhandene Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn,
das Haus wurde vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb
zur Mitlieferung desselben beauftragt.
15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines
Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich
an. Dies gilt auch für Verkäufe aus den Rückgängen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen
Verkehr ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das
UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs
(CISG) findet keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt
(Salvatorische Klausel).
18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine
englische Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche
Fassung maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von
Rechtsbegriffen und Katalogangaben.
München, den 01.07.2020
ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

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