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Tibet 18. Jahrhundert Bronze Buddha, bronze hinduism deity sculpture,

In Porzellan, Asia, Kunst, Schmuck und Antiquität...

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Krefeld, NRW

Tibet 18. Jahrhundert Bronze Buddha, bronze hinduism deity sculpture,
Bronze, Tibet 18. Jahrhundert, auf Lotussockel, H 4,5 cm x B 2,9 cm x T 1,6 cm, Abrieb

Provenienz: Vormals Privatsammler und Unternehmer aus Rheinberg NRW, Erbschaft als Nachlasspflegschaftsverfahren durch die Rechtsanwaltskanzlei in Moers als bestellter Nachlasspfleger beauftragt vom Amtsgericht Rheinberg.

Bronze, Tibet 18th century, on a lotus base, H 4.5 cm x W 2.9 cm x D 1.6 cm, abrasion

Tibet 18. Jahrhundert Bronze Buddha, bronze hinduism deity sculpture,
Bronze, Tibet 18. Jahrhundert, auf Lotussockel, H 4,5 cm x B 2,9 cm x T 1,6 cm, Abrieb

Provenienz: Vormals Privatsammler und Unternehmer aus Rheinberg NRW, Erbschaft als Nachlasspflegschaftsverfahren durch die Rechtsanwaltskanzlei in Moers als bestellter Nachlasspfleger beauftragt vom Amtsgericht Rheinberg.

Bronze, Tibet 18th century, on a lotus base, H 4.5 cm x W 2.9 cm x D 1.6 cm, abrasion

Porzellan, Asia, Kunst, Schmuck und Antiquitäten Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-594
Lose: 595-1275
Ort der Versteigerung
Antikauktion Krefeld
Kleinewefersstraße 130
Krefeld
NRW
47803
Germany

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AGB

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN / AGB


1. Sebastian Marzeion – Antikauktion Krefeld (im folgenden Versteigerer) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.

2. Der Versteigerer hat in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen. Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren.

3. Der Versteigerer behält sich das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen, trennen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen.

4. Alle Versteigerungsobjekte können vor der Auktion und an Vorbesichtigungstagen ausreichend begutachtet und geprüft werden. Die Beschreibung im Katalog dient lediglich der Information und ist keine zugesicherte Eigenschaft, insbesondere hinsichtlich auf Beschaffenheit und Vollständigkeit. Eine ausführliche Zustandsbeschreibung des Objektes wird im Katalog nicht erwähnt, sofern keine deutlichen Beschädigungen am Objekt vorhanden sind. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Technische und elektronische Objekte werden nicht auf Funktionalität geprüft. Anfragen zum Zustandsbericht müssen rechtzeitig vor Auktionsbeginn erfolgen.

5. Der Ausruf beginnt mit dem Limitpreis und wird in der Regel in 10% Schritten gesteigert, jedoch mindestens in 10,- EUR Betragschritten. Schriftliche Gebote werden mit dem nächst niedrigstem Gebotschritt geboten, solange ein Übergebot erfolgt.

6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, sofern kein höheres Gebot gegeben wird. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Erwerber über.

7. Der Versteigerer kann im Namen des Einlieferers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich ein Gebot abgeben und kein Mehrgebot erfolgt, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Nichterreichen des Limits kann der Zuschlag „unter Vorbehalt“ erteilt werden und bedarf der Zustimmung des Einlieferers.

8. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Bieter über.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 23,8% erhoben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bereits im Aufgeld enthalten und wird auf Grund der Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht ausgewiesen. Regelbesteuerte Versteigerungsobjekte werden mit einem (R) gekennzeichnet, hierbei wird ein Aufgeld von 20% auf den Zuschlagspreis zzgl. auf das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% erhoben. Für Ersteigerer über das Live-Bieter-System gilt ein um 3% erhöhtes Aufgeld.

10. Unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen, bedürfen einer besonderen Nachprüfung. Irrtum vorbehalten.

11. Mit dem Zuschlag erfolgt der Kaufvertrag und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung in bar oder per Banküberweisung. Der Käufer ist verpflichtet die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer durch schriftliche, elektronische oder telefonische Gebote erhalten eine Rechnung. Diese ist nach Zugang innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5% je angefangenen Monat berechnet.

12. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtig.
Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Die Ansprüche des Versteigerers bleiben hiervon unberührt.

13. Vorgebote durch Bieter in schriftlicher, elektronischer und telefonischer Form müssen mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn vorliegen.

14. Telefonische Gebote werden erst ab einem Limitpreis von 100,- EUR zugelassen. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch der Limitpreis geboten.

15. Der gewünschte Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Versandkostenhöhe ist abhängig vom Gewicht, Größe, Verpackungsmaterial, Zielland und Aufwand. Der Versteigerer haftet nicht für Verlust und Beschädigung der Sendung durch die Versandfirma. Nicht versandfähige Objekte oder leicht zerbrechliche Gegenstände werden im Online-Katalog als „kein Versand“ genannt und müssen abgeholt werden.

16. Ersteigerte Gegenstände müssen spätestens 14 Tage nach der Versteigerung abgeholt werden. Bei Verzug berechnen wir für je angefangenen Monat 20,- EUR Lagerkosten.

17. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für technische Probleme im Internet-Live-Bietsystem oder Aufbau von Telefonverbindung zum Auktionszeitpunkt. Hierbei empfiehlt sich eine frühzeitige Gebotsabgabe.

18. Für Beschreibungs-, Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder Onlinekatalog wird jegliche Haftung abgelehnt.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld. Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

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