Los

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Schleifkanne einer Hufschmiedezunft

In Antiquitäten, Kunst und Varia

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Schleifkanne einer Hufschmiedezunft - Bild 3 aus 8
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Leipzig

Schleifkanne einer Hufschmiedezunft
Zinn. Auf 3 Puttenfüßen über l. ausgestellter Basis schwach konischer Korpus. Geschwungener Bandhenkel. Auf gestuft gewölbtem Deckel kauernder Löwe, ein schräg gestelltes Schild haltend. Darin Gravur eines Straußes mit Hufeisen im Schnabel u. Jahreszahl 1688. Zwischen breiten Rillenbändern im oberen Bereich Inschrift: "DIESE KHANDEL HAT DIE GEDAMBTE BRUETER SACHAFT DER HUFSCHMIT MACHEN LASSEN." Messingkranenausguss. Auf der Bodeninnenseite Plakette mit Kreuzigungsszene. Auf dem Henkel 2 Meistermarken "IPD" über jeweils einem nach links gerichtetem Greif. Vermutlich sind es kombinierte Stadt-/ Meistermarken eines Zinngießers aus der Dynastie der Familie Detmer in Ribnitz. Lit.: Hugo Schneider, Kat. der Slg. des Schweizerischen Landesmuseums Zürich, Pos. Nr. 534/535./ Hintze, Bd. III., Pos Nr. 1859 u. 1861./ Michael Kunzel, Das Zinngießerhandwerk in Mecklenburg, Berlin 2014, S. 325.  Rücks. Riss am Henkelansatz (3 cm). Boden altrest.. H. 50,5 cm. Wohl Ribnitz. 1688.

Schleifkanne einer Hufschmiedezunft
Zinn. Auf 3 Puttenfüßen über l. ausgestellter Basis schwach konischer Korpus. Geschwungener Bandhenkel. Auf gestuft gewölbtem Deckel kauernder Löwe, ein schräg gestelltes Schild haltend. Darin Gravur eines Straußes mit Hufeisen im Schnabel u. Jahreszahl 1688. Zwischen breiten Rillenbändern im oberen Bereich Inschrift: "DIESE KHANDEL HAT DIE GEDAMBTE BRUETER SACHAFT DER HUFSCHMIT MACHEN LASSEN." Messingkranenausguss. Auf der Bodeninnenseite Plakette mit Kreuzigungsszene. Auf dem Henkel 2 Meistermarken "IPD" über jeweils einem nach links gerichtetem Greif. Vermutlich sind es kombinierte Stadt-/ Meistermarken eines Zinngießers aus der Dynastie der Familie Detmer in Ribnitz. Lit.: Hugo Schneider, Kat. der Slg. des Schweizerischen Landesmuseums Zürich, Pos. Nr. 534/535./ Hintze, Bd. III., Pos Nr. 1859 u. 1861./ Michael Kunzel, Das Zinngießerhandwerk in Mecklenburg, Berlin 2014, S. 325.  Rücks. Riss am Henkelansatz (3 cm). Boden altrest.. H. 50,5 cm. Wohl Ribnitz. 1688.

Antiquitäten, Kunst und Varia

Auktionsdatum
Lose: 838
Ort der Versteigerung
Gohliser Straße 19
Leipzig
04155
Germany

Wir bitten Sie, ersteigerte Objekte innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abzuholen oder unsere Versandabteilung mit der Transportabwicklung zu beauftragen. Als Versandauftrag gilt die Überweisung der anfallenden Versandkosten. Sollten Sie Möbel ersteigert haben, Ihre gekauften Objekte sperrig bzw. gar bruchgefährdet sein oder aufgrund des Warenwertes eine Höherversicherung vonnöten sein, sind wir Ihnen gern behilflich, ein geeignetes Transportunternehmen zu finden. Alle Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr sowie die Gefahr von Verlust und Beschädigung trät der Käufer.

Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Erwerb von Objekten, die verpackt ein Gurtmaß (Umfang + längste Seite) von 3 Metern überschreiten, kann der Versand nur eingeschränkt gewährleistet werden. In diesem Fall müssen die Objekte abgeholt werden oder der Käufer beauftragt eine Spedition für Versand und Verpackung.
Im Falle eines Widerrufs und der erfolgten Rücksendung der Ware erstatten wir das Porto der Hinsendung.

Wichtige Informationen

Die Auktion wird nur online stattfinden. Bitte melden Sie sich zur Vorbesichtigung telefonisch oder per Mail an. Es gilt die 2G-Regel.

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf dem der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme) sowie einem Aufgeld von 26,18 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, das vom Versteigerer erhoben wird.

AGB

Auktionsbedingungen:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und auf Rechnung der Einlieferer. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt.

2. Das Versteigerungsgut kann vor der Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe anzubieten, zurückzuziehen oder freihändig zu verkaufen oder einen Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen, wenn der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis nicht erreicht wird.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an sein Gebot gebunden.

5. Schriftliche Gebote können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Für Aufträge, die während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache während der Auktion behoben werden.
Bei der Abgabe schriftlicher Gebote ist die angegebene Katalognummer verbindlich. Gebote haben prinzipiell einen Bezug zur Beschreibung des Objektes und nicht zur Abbildung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rügaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.

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7. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote werden erst ab einem Katalogpreis von 250,00 EUR angenommen. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Bei Telefonbietern gilt der Katalogpreis als geboten, auch wenn keine Telefonverbindung zustande kommen sollte.

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11. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.

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14. Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abgenommen, lagert ihn das Auktionshaus ein. Jede Lagerung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 1 EUR pro Tag erhoben (0,81 EUR netto plus 0,19 EUR Mehrwertsteuer 19%)

15. Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Erwerb von Objekten, die verpackt ein Gurtmaß (Umfang + längste Seite) von 3 Metern überschreiten, kann der Versand nur eingeschränkt gewährleistet werden. In diesem Fall müssen die Objekte abgeholt werden oder der Käufer beauftragt eine Spedition für Versand und Verpackung.
Im Falle eines Widerrufs und der erfolgten Rücksendung der Ware erstatten wir das Porto der Hinsendung.

16. Wir weisen darauf hin, dass Im- bzw. Exportbeschränkungen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, für bestimmte Objekte und Materialien (wie z.B. Elfenbein, Rhinozeroshorn und Schildpatt) gelten. Diese könnten der Ein- und/oder Ausfuhr der Gegenstände, inkl. des postalischen Versands entgegenstehen. Der Käufer ist selbst dazu verpflichtet, sich darüber zu informieren, ob ein von ihm erworbener Gegenstand solchen Beschränkungen unterliegt, ob und wie eine nötige Genehmigung eingeholt werden kann und diese ggf. dem Auktionshaus zum Zweck des Versands zur Verfügung zu stellen. Etwaige in diesem Zusammenhang entstehende Kosten, Zölle, Abgaben etc. sind vom Käufer zu tragen.

17. Die Ausfuhranmeldung beim Zoll ist ab einem Gesamtwarenwert von 1000 EUR zwingend erforderlich. Bei Ausfuhr durch den Käufer bzw. durch diesen beauftragte Speditionen muss die Ausfuhranmeldung vom Käufer durchgeführt werden. Bei Ausfuhr sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union sind (inter-)nationale Gesetze und Abkommen zu beachten (z.B. das deutsche Kulturschutzgesetz von 2016, das Europäische Kulturgüterschutzabkommen von 1993 und die UNESCO-Konvention von 1970).

18. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf einer Auktion, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung. Ein Zuschlag unterhalb des vereinbarten Limits erfolgt nur in Absprache und nach Einverständnis des Einlieferers.

19. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum des Kunstauktionshauses Leipzig und von  uns erstellt.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Leipzig.

Schlussbestimmung und salvatorische Klausel

21. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine Regelung, die dem Sinn bzw. dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird davon nicht berührt.

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