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Paula Modersohn-Becker, Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken

In Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kun...

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Köln
Paula Modersohn-Becker, Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken
Öl auf Karton, auf Holzplatte montiert. 52,5 x 71,2 cm. Gerahmt. Unten links rot datiert '04.'. - In sehr gutem Zustand, am Unterrand mit einzelnen unbedeutend kleinen Retuschen.

Busch/Schicketanz/Werner 485

Provenienz
Nachlass der Künstlerin; Bernhard Hoetger, Worpswede; Familienbesitz in dritter Generation, Privatsammlung Bayern

Ausstellungen
Hannover 1917 (Kestner-Gesellschaft), X. Sonderausstellung, Paula Modersohn. Gemälde, Zeichnungen, Radierungen, Kat. Nr. 39; Wuppertal 1954 (Städtisches Museum), Paula Modersohn-Becker. Bernhard Hoetger, Kat. Nr. 28

Literatur
Gustav Pauli, Paula Modersohn-Becker, in: Das Neue Bild, Bücher für die Kunst der Gegenwart, (Hg. Carl Heise), Bd. 1, Leipzig 1919, Nr. 75; Bernhard Hoetger, Erinnerungen an Paula Modersohn, in: C.E. Uphoff, Paula Modersohn, Junge Kunst, Bd. 2, Leipzig 1919, mit Abb. ("Knabe unter Birken"); Günter Busch, Worpswede gestern und heute, in: Worpsweder Biographie, Bremen 1953, mit Abb. S. 8

Bereits 1917 in der großen Paula Modersohn-Ausstellung in der Kestner-Gesellschaft Hannover gezeigt, weist das Gemälde „Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken“ zwei Jahre darauf die prominente Provenienz Bernhard Hoetger auf. Sein Erwerb 1919 und die Publikation in seinem Aufsatz weisen zudem auf die Bedeutung dieses reizvollen Kinderbildes hin (s. Hoetger, 1919, op. cit.).
Die beiden Künstler hatten sich 1906 während ihres längeren Aufenthalts in Paris kennengelernt, woraus sich eine intensive Zusammenarbeit entwickelte. Zu Beginn des I. Weltkriegs – Paula Modersohn-Becker war 1907 im Kindbett gestorben - zieht Hoetger mit seiner Frau nach Worpswede und erklärt die Wahl dieses Orts: „Es wurde mir in den Jahren immer klarer, daß eine Landschaft, in deren Luft eine Kunst wie die der Paula Modersohn groß werden konnte, auch für mein Schaffen die rechte Atmosphäre sein müsse.“ (zit. nach Ausst. Kat. Bernhard Hoetger, Bildhauer – Maler – Baukünstler – Designer, Dortmund, 1984, S. 14).
Die Menschen in Worpswede, häufig platziert zwischen den für die norddeutsche Landschaft typischen Birken, sind das Hauptmotiv im Werk von Paula Modersohn-Becker. Wie auf der Suche nach dem Ursprünglichen, hält sie – ähnlich den zeitgenössischen Künstlerkollegen, die ihr Motiv in der Südsee oder an der deutschen Ostsee finden – die Landbevölkerung in Worpswede fest. So entstehen in ihrer konzentrierten Einfachheit äußerst überzeugende Kinderbildnisse, innerhalb derer das vorliegende durch die Monumentalität der Natur und die Präsenz des Knaben auffällt. Sehr viel kleiner die in kräftigem Rot gegebene Figur im Mittelgrund, erinnert diese nicht zufällig an einen Fliegenpilz und setzt einen Kontrapunkt zu den Erdfarben des Waldes wie sie auch den Bildraum tiefenräumlich auslotet. Farblich korrespondiert die Kleidung des Jungen mit dem Birkenweiß der kräftigen Stämme, die Schuhe mit dem Erdton des Waldbodens und bindet die Kinderfigur in der Landschaft ein; das Blau des Himmels wiederholt sich im Blau der Strümpfe. Das Werk stellt gleichsam ein Sinnbild der Verwurzelung von Mensch und Natur dar.
Paula Modersohn-Becker, Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken
Oil on cardboard, mounted on wooden panel. 52.5 x 71.2 cm. Framed. Dated '04.' in red lower left. - Very good condition, few insignificant small retouchings at lower margin.

Busch/Schicketanz/Werner 485

Provenance
Estate of the artist; Bernhard Hoetger, Worpswede; family ownership for three generations, private collection, Bavaria

Exhibitions
Hanover 1917 (Kestner-Gesellschaft), X. Sonderausstellung, Paula Modersohn. Gemälde, Zeichnungen, Radierungen. cat. no. 39; Wuppertal 1954 (Städtisches Museum), Paula Modersohn-Becker. Bernhard Hoetger, cat. no.28

Literature
Gustav Pauli, Paula Modersohn-Becker, in: Das Neue Bild, Bücher für die Kunst der Gegenwart, (ed. Carl Heise), Vol. 1, Leipzig 1919, no. 75; Bernhard Hoetger, Erinnerungen an Paula Modersohn, in: C.e. Uphoff, Paula Modersohn, Junge Kunst, Vol. 2, Leipzig 1919, with ill. ("Knabe unter Birken"); Günter Busch, Worpswede gestern und heute, in: Worpsweder Biographie, Bremen 1953, with ill. p.8

Already shown in 1917 at the major Paula Modersohn-Becker exhibition at Hannover’s Kestner Gesellschaft, the provenance of the painting “Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken” prominently features Bernhard Hoetger two years later. His purchase of the work in 1919 and its publication in his essay additionally indicate the significance of this captivating picture of a child (see Hoetger, 1919, op. cit.).
The two artists had met in 1906 while both were in the midst of extended stays in Paris, and this meeting developed into an intense collaboration. When World War I began – Paula Modersohn-Becker had already died after giving birth to her child in 1907 – Hoetger and his wife moved to Worpswede, and he explained his choice to live there like this: “In those years, it became more and more clear to me that a landscape in whose air an art like that of Paula Modersohn could grow would also have to be the right atmosphere for my work” (cited in exh. cat. Bernhard Hoetger, Bildhauer – Maler – Baukünstler – Designer, Dortmund, 1984, p. 14).
The people in Worpswede, often placed between the birch trees typical of the north German landscape, became one of the main motifs in the work of Paula Modersohn-Becker. As if searching for a pristine primitivity, she recorded – much like contemporary colleagues who found their motifs in the South Pacific or along the German shores of the Baltic – the rural populace of Worpswede. This led to images of children that are extraordinarily convincing in their concentrated simplicity: among these, the present example is remarkable for the monumentality of the natural element and the powerful presence of the boy. It is no coincidence that the figure depicted in bold red in the middle ground is reminiscent of a fly agaric mushroom, and she establishes a counterpoint to the earthy colours of the forest while gauging the depth of the depicted space. In terms of colour, the boy’s clothes correspond to the white of the stout birch trunks and his shoes to the earth tone of the forest floor, integrating the figure of the child into the landscape, while the blue of the sky is repeated in the blue of his stockings. The work depicts a sort of allegorical image of the common roots of humankind and nature.
Paula Modersohn-Becker, Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken
Öl auf Karton, auf Holzplatte montiert. 52,5 x 71,2 cm. Gerahmt. Unten links rot datiert '04.'. - In sehr gutem Zustand, am Unterrand mit einzelnen unbedeutend kleinen Retuschen.

Busch/Schicketanz/Werner 485

Provenienz
Nachlass der Künstlerin; Bernhard Hoetger, Worpswede; Familienbesitz in dritter Generation, Privatsammlung Bayern

Ausstellungen
Hannover 1917 (Kestner-Gesellschaft), X. Sonderausstellung, Paula Modersohn. Gemälde, Zeichnungen, Radierungen, Kat. Nr. 39; Wuppertal 1954 (Städtisches Museum), Paula Modersohn-Becker. Bernhard Hoetger, Kat. Nr. 28

Literatur
Gustav Pauli, Paula Modersohn-Becker, in: Das Neue Bild, Bücher für die Kunst der Gegenwart, (Hg. Carl Heise), Bd. 1, Leipzig 1919, Nr. 75; Bernhard Hoetger, Erinnerungen an Paula Modersohn, in: C.E. Uphoff, Paula Modersohn, Junge Kunst, Bd. 2, Leipzig 1919, mit Abb. ("Knabe unter Birken"); Günter Busch, Worpswede gestern und heute, in: Worpsweder Biographie, Bremen 1953, mit Abb. S. 8

Bereits 1917 in der großen Paula Modersohn-Ausstellung in der Kestner-Gesellschaft Hannover gezeigt, weist das Gemälde „Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken“ zwei Jahre darauf die prominente Provenienz Bernhard Hoetger auf. Sein Erwerb 1919 und die Publikation in seinem Aufsatz weisen zudem auf die Bedeutung dieses reizvollen Kinderbildes hin (s. Hoetger, 1919, op. cit.).
Die beiden Künstler hatten sich 1906 während ihres längeren Aufenthalts in Paris kennengelernt, woraus sich eine intensive Zusammenarbeit entwickelte. Zu Beginn des I. Weltkriegs – Paula Modersohn-Becker war 1907 im Kindbett gestorben - zieht Hoetger mit seiner Frau nach Worpswede und erklärt die Wahl dieses Orts: „Es wurde mir in den Jahren immer klarer, daß eine Landschaft, in deren Luft eine Kunst wie die der Paula Modersohn groß werden konnte, auch für mein Schaffen die rechte Atmosphäre sein müsse.“ (zit. nach Ausst. Kat. Bernhard Hoetger, Bildhauer – Maler – Baukünstler – Designer, Dortmund, 1984, S. 14).
Die Menschen in Worpswede, häufig platziert zwischen den für die norddeutsche Landschaft typischen Birken, sind das Hauptmotiv im Werk von Paula Modersohn-Becker. Wie auf der Suche nach dem Ursprünglichen, hält sie – ähnlich den zeitgenössischen Künstlerkollegen, die ihr Motiv in der Südsee oder an der deutschen Ostsee finden – die Landbevölkerung in Worpswede fest. So entstehen in ihrer konzentrierten Einfachheit äußerst überzeugende Kinderbildnisse, innerhalb derer das vorliegende durch die Monumentalität der Natur und die Präsenz des Knaben auffällt. Sehr viel kleiner die in kräftigem Rot gegebene Figur im Mittelgrund, erinnert diese nicht zufällig an einen Fliegenpilz und setzt einen Kontrapunkt zu den Erdfarben des Waldes wie sie auch den Bildraum tiefenräumlich auslotet. Farblich korrespondiert die Kleidung des Jungen mit dem Birkenweiß der kräftigen Stämme, die Schuhe mit dem Erdton des Waldbodens und bindet die Kinderfigur in der Landschaft ein; das Blau des Himmels wiederholt sich im Blau der Strümpfe. Das Werk stellt gleichsam ein Sinnbild der Verwurzelung von Mensch und Natur dar.
Paula Modersohn-Becker, Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken
Oil on cardboard, mounted on wooden panel. 52.5 x 71.2 cm. Framed. Dated '04.' in red lower left. - Very good condition, few insignificant small retouchings at lower margin.

Busch/Schicketanz/Werner 485

Provenance
Estate of the artist; Bernhard Hoetger, Worpswede; family ownership for three generations, private collection, Bavaria

Exhibitions
Hanover 1917 (Kestner-Gesellschaft), X. Sonderausstellung, Paula Modersohn. Gemälde, Zeichnungen, Radierungen. cat. no. 39; Wuppertal 1954 (Städtisches Museum), Paula Modersohn-Becker. Bernhard Hoetger, cat. no.28

Literature
Gustav Pauli, Paula Modersohn-Becker, in: Das Neue Bild, Bücher für die Kunst der Gegenwart, (ed. Carl Heise), Vol. 1, Leipzig 1919, no. 75; Bernhard Hoetger, Erinnerungen an Paula Modersohn, in: C.e. Uphoff, Paula Modersohn, Junge Kunst, Vol. 2, Leipzig 1919, with ill. ("Knabe unter Birken"); Günter Busch, Worpswede gestern und heute, in: Worpsweder Biographie, Bremen 1953, with ill. p.8

Already shown in 1917 at the major Paula Modersohn-Becker exhibition at Hannover’s Kestner Gesellschaft, the provenance of the painting “Sitzender Junge mit Strohhut unter Birken” prominently features Bernhard Hoetger two years later. His purchase of the work in 1919 and its publication in his essay additionally indicate the significance of this captivating picture of a child (see Hoetger, 1919, op. cit.).
The two artists had met in 1906 while both were in the midst of extended stays in Paris, and this meeting developed into an intense collaboration. When World War I began – Paula Modersohn-Becker had already died after giving birth to her child in 1907 – Hoetger and his wife moved to Worpswede, and he explained his choice to live there like this: “In those years, it became more and more clear to me that a landscape in whose air an art like that of Paula Modersohn could grow would also have to be the right atmosphere for my work” (cited in exh. cat. Bernhard Hoetger, Bildhauer – Maler – Baukünstler – Designer, Dortmund, 1984, p. 14).
The people in Worpswede, often placed between the birch trees typical of the north German landscape, became one of the main motifs in the work of Paula Modersohn-Becker. As if searching for a pristine primitivity, she recorded – much like contemporary colleagues who found their motifs in the South Pacific or along the German shores of the Baltic – the rural populace of Worpswede. This led to images of children that are extraordinarily convincing in their concentrated simplicity: among these, the present example is remarkable for the monumentality of the natural element and the powerful presence of the boy. It is no coincidence that the figure depicted in bold red in the middle ground is reminiscent of a fly agaric mushroom, and she establishes a counterpoint to the earthy colours of the forest while gauging the depth of the depicted space. In terms of colour, the boy’s clothes correspond to the white of the stout birch trunks and his shoes to the earth tone of the forest floor, integrating the figure of the child into the landscape, while the blue of the sky is repeated in the blue of his stockings. The work depicts a sort of allegorical image of the common roots of humankind and nature.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

Wichtige Informationen

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AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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