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Joaquín Torres-García, Construcción con sol y luna

In Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kun...

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Köln
Joaquín Torres-García, Construcción con sol y luna
Öl auf Karton, auf Leinwand aufgezogen. 81,2 x 51,8 cm. Gerahmt. Unten rechts schwarz monogrammiert und datiert 'JTG 48'. - Links am Rand eine leichte Stauchung, sonst in gutem, farbfrischem Zustand.

De Torres 1948.06

Provenienz
Privatsammlung New York; Privatsammlung Nordrhein-Westfalen

Ausstellungen
Montevideo 1965 (Amigos del Arte), Arte Constructivo: Joaquín Torres-García, Kat. Nr. 16/17; Paris 1990 (Galerie Marwan Hoss), Hommage à Torres-García: Oeuvres de 1928 à 1948, S. 66, mit Farbabb. (mit rückwärtigem Etikett)

Literatur
Mario H. Gradowczyk, Joaquín Torres-García. Artistas de América. Buenos Aires 1985, S. 78, Nr. 56, mit Abb.; Ernesto Sabato, Redecouvrir la vertu de l'emerveillement, c. 1990, S. 6; Cecilia de Torres, Joaquín Torres-García: An Online Catalogue Raisonné (www.torresgarcia.com), Nr. 1948.06, mit Farbabb.

Der in Montevideo, Uruguay, geborene Joaquín Torres-García ist einer der wenigen Künstler, der aus den Erfahrungen mit der präkolumbianischen Kunst und den Mitteln der europäisch geprägten geometrischen Abstraktion einen – wie er es nannte – „Universalismo Constructivo“ entwickelte. In der „Escuela Oficial de Bellas Artes“ in Barcelona ausgebildet, lebte er anschließend in New York, Genua und Nizza bevor er 1926 nach Paris zog, wo er 1930 mit Michel Seuphor, Piet Mondrian, Hans Arp und Le Corbusier die Gruppe „Cercle et Carré“ gründete und die entscheidenden künstlerischen Anregungen aufnahm. Dort verband er erstmals die damals aktuellen, abstrakten Tendenzen mit den Motiven und Zeichen der prähistorischen und primitiven Kunst seiner Heimat und fand so zu einem eigenen, konstruktivistischen Stil. Aus finanziellen und politischen Gründen kehrte er 1934 nach Montevideo zurück, wo er eine weitere Künstlergruppe gründete, Zeichenunterricht gab und mit offiziellen Aufträgen auch endlich künstlerische Anerkennung erfuhr.
Die Arbeit „Construcción con sol y luna“ von 1948 ist eines der letzten Werke von Torres-García. Die streng gegliederte Komposition mit einer schematisch aufgefassten Figur in der Mitte sowie Mond und Sonne zu beiden Seiten diente ihm als Vorarbeit für ein Glasfenster in seinem Haus in Montevideo. In späten Gemälden wie diesem arbeitete er mit einem strengen, meist im Goldenen Schnitt aufgeteilten Raster, in das er altamerikanisch inspirierte Motive, darunter die Sonne, Fische, Gefäße und Herzen, einfügte und aufeinander bezog. Die Farbigkeit mit Rot, Blau und Gelb dürfte von peruanischen Stoffen herrühren.
Joaquín Torres-García, Construcción con sol y luna
Oil on cardboard, mounted on canvas. 81.2 x 51.8 cm. Framed. Monnogrammed and dated 'JTG 48' in black lower right. - A light compression at left margin, otherwise in very good condition with fresh colours.

De Torres 1948.06

Provenance
Private collection, New York; private collection, North Rhine-Westphalia

Exhibitions
Montevideo 1965 (Amigos del Arte), Arte Constructivo: Joaquín Torres-García, cat. no. 16/17; Paris 1990 (Galerie Marwan Hoss), Hommage à Torres-García: Oeuvres de 1928 à 1948, p. 66, with col.ill. (label verso)

Literature
Mario H. Gradowczyk, Joaquín Torres-García. Artistas de América. Buenos Aires 1985, p. 78, no. 56, with ill; Ernesto Sabato, Redecouvrir la vertu de l'emerveillement, c. 1990, p. 6; Cecilia de Torres, Joaquín Torres-García: An Online Catalogue Raisonné (www.torresgarcia.com), no. 1948.06 (colour ill.)

Born in Montevideo, Uruguay, Joaquín Torres-García was among the few artists to develop what he referred to as a “Universalismo Constructivo” out of his experiences with pre-Columbian art and the techniques of European-influenced geometric abstraction. After training at the Escuela Oficial de Bellas Artes in Barcelona and subsequently living in New York, Genoa and Nice, he moved to Paris in 1926: there he absorbed decisive artistic impulses and founded the group “Cercle et Carré” together with Michel Seuphor, Piet Mondrian, Hans Arp and Le Corbusier in 1930. It was in Paris that he first combined the abstract tendencies current at that time with motifs and symbols from the prehistoric and primitive art of his homeland, finding his way to his own personal constructivist style. In 1934 financial and political reasons led him to return to Montevideo, where he founded another artists’ group, provided drawing instruction and also finally experienced artistic recognition in the form of official commissions.
The 1948 painting “Construcción con sol y luna” is one of Torres-García’s last works. This strictly arranged composition, which features a schematically depicted figure in the middle with the moon and sun to either side, served as a preparatory work for a stained-glass window in his house in Montevideo. In late paintings like this one, he worked with a strict grid that he usually divided up according to the golden section before adding interrelated Native American-inspired motifs, including the sun, fish, vessels and hearts. The colour scheme featuring red, blue and yellow was probably derived from Peruvian textiles.
Joaquín Torres-García, Construcción con sol y luna
Öl auf Karton, auf Leinwand aufgezogen. 81,2 x 51,8 cm. Gerahmt. Unten rechts schwarz monogrammiert und datiert 'JTG 48'. - Links am Rand eine leichte Stauchung, sonst in gutem, farbfrischem Zustand.

De Torres 1948.06

Provenienz
Privatsammlung New York; Privatsammlung Nordrhein-Westfalen

Ausstellungen
Montevideo 1965 (Amigos del Arte), Arte Constructivo: Joaquín Torres-García, Kat. Nr. 16/17; Paris 1990 (Galerie Marwan Hoss), Hommage à Torres-García: Oeuvres de 1928 à 1948, S. 66, mit Farbabb. (mit rückwärtigem Etikett)

Literatur
Mario H. Gradowczyk, Joaquín Torres-García. Artistas de América. Buenos Aires 1985, S. 78, Nr. 56, mit Abb.; Ernesto Sabato, Redecouvrir la vertu de l'emerveillement, c. 1990, S. 6; Cecilia de Torres, Joaquín Torres-García: An Online Catalogue Raisonné (www.torresgarcia.com), Nr. 1948.06, mit Farbabb.

Der in Montevideo, Uruguay, geborene Joaquín Torres-García ist einer der wenigen Künstler, der aus den Erfahrungen mit der präkolumbianischen Kunst und den Mitteln der europäisch geprägten geometrischen Abstraktion einen – wie er es nannte – „Universalismo Constructivo“ entwickelte. In der „Escuela Oficial de Bellas Artes“ in Barcelona ausgebildet, lebte er anschließend in New York, Genua und Nizza bevor er 1926 nach Paris zog, wo er 1930 mit Michel Seuphor, Piet Mondrian, Hans Arp und Le Corbusier die Gruppe „Cercle et Carré“ gründete und die entscheidenden künstlerischen Anregungen aufnahm. Dort verband er erstmals die damals aktuellen, abstrakten Tendenzen mit den Motiven und Zeichen der prähistorischen und primitiven Kunst seiner Heimat und fand so zu einem eigenen, konstruktivistischen Stil. Aus finanziellen und politischen Gründen kehrte er 1934 nach Montevideo zurück, wo er eine weitere Künstlergruppe gründete, Zeichenunterricht gab und mit offiziellen Aufträgen auch endlich künstlerische Anerkennung erfuhr.
Die Arbeit „Construcción con sol y luna“ von 1948 ist eines der letzten Werke von Torres-García. Die streng gegliederte Komposition mit einer schematisch aufgefassten Figur in der Mitte sowie Mond und Sonne zu beiden Seiten diente ihm als Vorarbeit für ein Glasfenster in seinem Haus in Montevideo. In späten Gemälden wie diesem arbeitete er mit einem strengen, meist im Goldenen Schnitt aufgeteilten Raster, in das er altamerikanisch inspirierte Motive, darunter die Sonne, Fische, Gefäße und Herzen, einfügte und aufeinander bezog. Die Farbigkeit mit Rot, Blau und Gelb dürfte von peruanischen Stoffen herrühren.
Joaquín Torres-García, Construcción con sol y luna
Oil on cardboard, mounted on canvas. 81.2 x 51.8 cm. Framed. Monnogrammed and dated 'JTG 48' in black lower right. - A light compression at left margin, otherwise in very good condition with fresh colours.

De Torres 1948.06

Provenance
Private collection, New York; private collection, North Rhine-Westphalia

Exhibitions
Montevideo 1965 (Amigos del Arte), Arte Constructivo: Joaquín Torres-García, cat. no. 16/17; Paris 1990 (Galerie Marwan Hoss), Hommage à Torres-García: Oeuvres de 1928 à 1948, p. 66, with col.ill. (label verso)

Literature
Mario H. Gradowczyk, Joaquín Torres-García. Artistas de América. Buenos Aires 1985, p. 78, no. 56, with ill; Ernesto Sabato, Redecouvrir la vertu de l'emerveillement, c. 1990, p. 6; Cecilia de Torres, Joaquín Torres-García: An Online Catalogue Raisonné (www.torresgarcia.com), no. 1948.06 (colour ill.)

Born in Montevideo, Uruguay, Joaquín Torres-García was among the few artists to develop what he referred to as a “Universalismo Constructivo” out of his experiences with pre-Columbian art and the techniques of European-influenced geometric abstraction. After training at the Escuela Oficial de Bellas Artes in Barcelona and subsequently living in New York, Genoa and Nice, he moved to Paris in 1926: there he absorbed decisive artistic impulses and founded the group “Cercle et Carré” together with Michel Seuphor, Piet Mondrian, Hans Arp and Le Corbusier in 1930. It was in Paris that he first combined the abstract tendencies current at that time with motifs and symbols from the prehistoric and primitive art of his homeland, finding his way to his own personal constructivist style. In 1934 financial and political reasons led him to return to Montevideo, where he founded another artists’ group, provided drawing instruction and also finally experienced artistic recognition in the form of official commissions.
The 1948 painting “Construcción con sol y luna” is one of Torres-García’s last works. This strictly arranged composition, which features a schematically depicted figure in the middle with the moon and sun to either side, served as a preparatory work for a stained-glass window in his house in Montevideo. In late paintings like this one, he worked with a strict grid that he usually divided up according to the golden section before adding interrelated Native American-inspired motifs, including the sun, fish, vessels and hearts. The colour scheme featuring red, blue and yellow was probably derived from Peruvian textiles.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

Wichtige Informationen

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For buyer’s premium and VAT please refer to the particular lot.

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

Vollständige AGBs

Stichworte: Piet Mondrian, Le Corbusier, Hans Arp, Modern & Impressionist Art