Los

98

B. Besler, Hortus Eystettensis. Eichstätt 1613.

In Venator & Hanstein - Herbstauktion 2023

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Köln

Besler, Basilius: Hortus Eystettensis, sive diligens et accurata omnium plantarum, florum, stirpium, ex variis orbis terrae partibus, singulari studio collectarum, quae in celeberrimis viridariis arcem episcopalem ibidem cingentibus, hoc tempore conspiciuntur delineatio et ad vivum repraesentatio. 4 Teile in 1 Band. [Altdorf: K. Bauer] 1613. 57,2 x 46,8 cm (Blattgröße 55,5 x 44,5 cm). Mit illustr. Kupfertitel, gest. von Wolfg. Kilian, gest. Porträt und Wappen Beslers auf 1 Blatt, 4 illustr. Zwischentiteln in Kupferstich und 366 Kupfer (dabei ein doppelblattgr., von zwei Platten gedrucktes Faltkupfer) mit über 1080 Abb. Mit Vorwort und Indices auf nicht nummerierten Blättern dazwischengebunden. Modernes schlichtes braunes HLdr. mit Deckelbezügen aus Pgt. mit Filetendekor; schlichter Pappschuber.

(Deckelbezüge etwas fleckig; Vorsätze erneuert. Kupfertitel mit Randläsuren und komplett unterlegt sowie Unter- und Längsrand mit Transparentband unterlegt; weitere folgende 5 Textblätter am Rand bzw. an der oberen Außenecke unterlegt. Faltkupfer im Rand unterlegt und mit Einriss im Falz. Wasserrand im Oberrand mit Bräunung. Der halbkreisförmige Braunrand im Oberrand im Durchmesser von ca. 18 cm und bis zu ca. 12 cm ins Bild bzw. in den Text reichend. Auf ca. 25 Blättern ist der Braunrand schwach sichtbar; auf ca. 80 Blättern stärkerer bis stark sichtbarer Braunrand, jedoch meist nur bis zum Plattenrand reichend. Weiterhin vereinzelt Randeinrisse und wenige Blätter mit Einrissen bis ins Bild, ein Einriss längs im Unterrand einer Tafel. Alle Risse ohne Papierverlust. Alle Risse und Bräunungen sind restaurierbar. Letzte 6 Blätter mit Unterlegungen im Außenrand und Bräunung im Bug. Quetschfalten besonders am Anfang und Schluss. Weitere, meist nur geringe Alters- und Gebrauchsspuren.)

Nissen BBI 158. Stafleu-Cowan I, 497. Arpad-Plesch 140 f. VD17 75:701971D. Erste Ausgabe. - Die beschreibenden Texte auf die Rückseite der Kupfer gedruckt und den zu beschreibenden Pflanzen gegenüber stehend. Die Vorlagen und Kupfer stammen nach Nissen von Dominicus und Raphael Custos, Levin und Friedrich van Hulsen, Wolfgang Kilian, Johann Leypold, Heinrich Ulrich u. a. - Monumentales Werk mit wissenschaftlicher Beschreibung von Ludwig Jungermann und Abbildungen der Pflanzen im Garten des Bischofs von Eichstätt, Johann Conrad von Gemmingen, den dieser auf der Willibaldsburg angelegt hatte. Der Botaniker und Apotheker Besler hatte selbst einen botanischen Garten und ein Naturalienkabinett. Er erhielt deshalb wohl den Auftrag für vorliegendes Werk. Beschrieben werden die Gewächse des Gartens nach ihren Blütezeiten im Frühling, Sommer, Herbst und Winter. - Vorliegende Erstausgabe ist in höchstens 300 Exemplaren auf starkes Papier ohne Wasserzeichen gedruckt worden. Die Kupfer liegen meist in sehr guten und klaren Drucken vor. - Eines der größten und umfangreichsten Florilegien und das erste, das ausschließlich einem einzigen Garten gewidmet ist.


Ein monumentaler Prachtband der botanischen Buchillustration

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts diente die Willibaldsburg auf dem Frauenberg als Sitz der Fürstbischöfe des Hochstifts Eichstätt. Im Laufe der Jahrhunderte erneuerte und erweiterte man die spätmittelalterliche Burg fortdauernd bis ins erste Drittel des 17. Jahrhunderts. Es entstand die beeindruckend hoch über dem Altmühltal liegende Schlossburg der Spätrenaissance.

Bereits Fürstbischof Martin von Schaumberg (1560-1590) hatte prachtvolle Gärten mit Bewässerungsanlagen, fremdländischen Pflanzen, Sommerhäusern und Duftgärten anlegen lassen. Danach machte es sich der weltläufige, für seine Förderung der Künste bekannte Fürstbischof Johann Conrad von Gemmingen (1593/95-1612) zur Aufgabe, Schloss- und Gartenanlage in ein einheitliches Konzept zu fügen. Das Schloss mit seinen prunkvoll eingerichteten Räumen, die Schatzkammern mit ihren Pflanzenornamenten und -schmuckfiguren und besonders die Außenbereiche: alles sollte im Stil der harmonischen Lustschloss- und Gartenanlagen gestaltet werden, wie sie in Italien bereits weit verbreitet, auf deutschem Boden bislang jedoch nahezu unbekannt waren. Von der Altane (Dachterrasse) sollte nicht nur ein um 1600 üblicher hortus conclusus, ein in sich abgeschlossener Garten, bewundert werden. Über verschiedene Landschaftseinheiten, die sich über die Gärten hinaus erstreckten und einen fließenden Übergang andeuteten, wollte der Fürstbischof den Blick in die weite Landschaft schweifen lassen, Gäste des Hochstifts mit der Vielfalt seltener und exotischer Pflanzen beeindrucken und seinen Sinn für Architektur, Ästhetik und Botanik in einer der prächtigsten Gartenanlagen der Zeit zur Schau stellen.

Für die Konzeption des Gartens war zunächst der Arzt und Botaniker Joachim Camerarius, der erste Vorsitzende des Nürnberger „Collegium medicum“ und ein ausgewiesener Fachmann in der Anlage von botanischen Gärten, vorgesehen, der allerdings schon 1598 starb. An seiner statt beauftragte der Fürstbischof überraschenderweise den weit weniger renommierten Nürnberger Apotheker Basilius Besler (1561-1629), der die fehlende wissenschaftliche Fachkompetenz mit den in seinem eigenen botanischen Garten und durch die Pflege eines privaten Naturalienkabinetts gesammelten Erfahrungen, dem Studium der maßgeblichen botanischen Literatur und insbesondere durch den Aufbau eines Netzwerkes von Fachleuten aufzuwiegen versuchte. Dieses Netzwerk kam Besler nicht nur bei der Anlage des Gartens und der Beschaffung der Pflanzen zugute, sondern auch bei der Herstellung des berühmten Kupferstichwerkes, für das er schon 1606/07 den Auftrag erhielt. Um die Pflanzen möglichst originalgetreu darstellen zu können, pflanzte Besler viele Arten im eigenen Garten an, denn obwohl ihm zwei Mal wöchentlich frisch geerntete Pflanzen aus dem Eichstätter Garten und dem Umland geliefert wurden, kamen die Blumen wegen des aufwendigen Transports nicht immer frisch genug für die Zeichenvorlagen an.

Besler war bestrebt, ein dekoratives, prachtvolles Florilegium zu schaffen, das die Pflanzen in ihrer üppigen Blüte zeigt. Kleinere, wildwachsende Pflänzchen wurden als dekoratives Beiwerk zum Auffüllen des Blattes hinzugefügt, allerdings nicht immer botanisch korrekt, da etwa unterschiedliche Blühzeiten außer Acht gelassen wurden. Botanische Korrektheit oder ein dem Stand der Wissenschaft entsprechender Anspruch sind dem Hortus Eystettensis generell wohl nur in Maßen zuzuschreiben. Von falschen Tafelunterschriften über willkürliche Bezeichnungen und das fehlerhafte Latein bis hin zur Erfindung einzelner Arten - es wird deutlich, dass es Auftraggeber und Verfasser mehr um eine kunstvolle Komposition der über 1000 ausgewählten Pflanzen als um eine wissenschaftliche Abhandlung auf dem Gebiete der Botanik ging.

In der Betonung der Schönheit lässt sich neben der dokumentarischen, bewahrenden und repräsentativen Funktion ein Hauptmotiv des Werkes erkennen, das sich auf dem Titelblatt der Ausgabe von 1613 widerspiegelt. Auf einem die Bildfläche beherrschenden Tempelvorbau sitzen die Göttinnen Flora und Ceres als Botschafterinnen für das Blühen und Gedeihen. Sie flankieren das Wappen Johann Conrads von Gemmingen als bischöflichen Initiator des Werkes. Vor den beiden Pfeilern am linken und rechten Bildrand stehen König Salomon und der Perserkönig Cyrus, die weisen antiken Gartenkenner, zwischen denen sich der Blick in den Garten Eden öffnet. Diese Feier der Schönheit der Schöpfung verankert das Buch nicht nur in der Renaissance, sondern transportiert auch dessen theologischen, in der Sehnsucht nach dem Paradies Ausdruck findenden Anspruch. [...]

[Die gesamte Beschreibung finden Sie auf unserer Website. Wir lassen Ihnen diese gerne zukommen. For the full text please visit our online catalogue.]

Besler, Basilius: Hortus Eystettensis, sive diligens et accurata omnium plantarum, florum, stirpium, ex variis orbis terrae partibus, singulari studio collectarum, quae in celeberrimis viridariis arcem episcopalem ibidem cingentibus, hoc tempore conspiciuntur delineatio et ad vivum repraesentatio. 4 Teile in 1 Band. [Altdorf: K. Bauer] 1613. 57,2 x 46,8 cm (Blattgröße 55,5 x 44,5 cm). Mit illustr. Kupfertitel, gest. von Wolfg. Kilian, gest. Porträt und Wappen Beslers auf 1 Blatt, 4 illustr. Zwischentiteln in Kupferstich und 366 Kupfer (dabei ein doppelblattgr., von zwei Platten gedrucktes Faltkupfer) mit über 1080 Abb. Mit Vorwort und Indices auf nicht nummerierten Blättern dazwischengebunden. Modernes schlichtes braunes HLdr. mit Deckelbezügen aus Pgt. mit Filetendekor; schlichter Pappschuber.

(Deckelbezüge etwas fleckig; Vorsätze erneuert. Kupfertitel mit Randläsuren und komplett unterlegt sowie Unter- und Längsrand mit Transparentband unterlegt; weitere folgende 5 Textblätter am Rand bzw. an der oberen Außenecke unterlegt. Faltkupfer im Rand unterlegt und mit Einriss im Falz. Wasserrand im Oberrand mit Bräunung. Der halbkreisförmige Braunrand im Oberrand im Durchmesser von ca. 18 cm und bis zu ca. 12 cm ins Bild bzw. in den Text reichend. Auf ca. 25 Blättern ist der Braunrand schwach sichtbar; auf ca. 80 Blättern stärkerer bis stark sichtbarer Braunrand, jedoch meist nur bis zum Plattenrand reichend. Weiterhin vereinzelt Randeinrisse und wenige Blätter mit Einrissen bis ins Bild, ein Einriss längs im Unterrand einer Tafel. Alle Risse ohne Papierverlust. Alle Risse und Bräunungen sind restaurierbar. Letzte 6 Blätter mit Unterlegungen im Außenrand und Bräunung im Bug. Quetschfalten besonders am Anfang und Schluss. Weitere, meist nur geringe Alters- und Gebrauchsspuren.)

Nissen BBI 158. Stafleu-Cowan I, 497. Arpad-Plesch 140 f. VD17 75:701971D. Erste Ausgabe. - Die beschreibenden Texte auf die Rückseite der Kupfer gedruckt und den zu beschreibenden Pflanzen gegenüber stehend. Die Vorlagen und Kupfer stammen nach Nissen von Dominicus und Raphael Custos, Levin und Friedrich van Hulsen, Wolfgang Kilian, Johann Leypold, Heinrich Ulrich u. a. - Monumentales Werk mit wissenschaftlicher Beschreibung von Ludwig Jungermann und Abbildungen der Pflanzen im Garten des Bischofs von Eichstätt, Johann Conrad von Gemmingen, den dieser auf der Willibaldsburg angelegt hatte. Der Botaniker und Apotheker Besler hatte selbst einen botanischen Garten und ein Naturalienkabinett. Er erhielt deshalb wohl den Auftrag für vorliegendes Werk. Beschrieben werden die Gewächse des Gartens nach ihren Blütezeiten im Frühling, Sommer, Herbst und Winter. - Vorliegende Erstausgabe ist in höchstens 300 Exemplaren auf starkes Papier ohne Wasserzeichen gedruckt worden. Die Kupfer liegen meist in sehr guten und klaren Drucken vor. - Eines der größten und umfangreichsten Florilegien und das erste, das ausschließlich einem einzigen Garten gewidmet ist.


Ein monumentaler Prachtband der botanischen Buchillustration

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts diente die Willibaldsburg auf dem Frauenberg als Sitz der Fürstbischöfe des Hochstifts Eichstätt. Im Laufe der Jahrhunderte erneuerte und erweiterte man die spätmittelalterliche Burg fortdauernd bis ins erste Drittel des 17. Jahrhunderts. Es entstand die beeindruckend hoch über dem Altmühltal liegende Schlossburg der Spätrenaissance.

Bereits Fürstbischof Martin von Schaumberg (1560-1590) hatte prachtvolle Gärten mit Bewässerungsanlagen, fremdländischen Pflanzen, Sommerhäusern und Duftgärten anlegen lassen. Danach machte es sich der weltläufige, für seine Förderung der Künste bekannte Fürstbischof Johann Conrad von Gemmingen (1593/95-1612) zur Aufgabe, Schloss- und Gartenanlage in ein einheitliches Konzept zu fügen. Das Schloss mit seinen prunkvoll eingerichteten Räumen, die Schatzkammern mit ihren Pflanzenornamenten und -schmuckfiguren und besonders die Außenbereiche: alles sollte im Stil der harmonischen Lustschloss- und Gartenanlagen gestaltet werden, wie sie in Italien bereits weit verbreitet, auf deutschem Boden bislang jedoch nahezu unbekannt waren. Von der Altane (Dachterrasse) sollte nicht nur ein um 1600 üblicher hortus conclusus, ein in sich abgeschlossener Garten, bewundert werden. Über verschiedene Landschaftseinheiten, die sich über die Gärten hinaus erstreckten und einen fließenden Übergang andeuteten, wollte der Fürstbischof den Blick in die weite Landschaft schweifen lassen, Gäste des Hochstifts mit der Vielfalt seltener und exotischer Pflanzen beeindrucken und seinen Sinn für Architektur, Ästhetik und Botanik in einer der prächtigsten Gartenanlagen der Zeit zur Schau stellen.

Für die Konzeption des Gartens war zunächst der Arzt und Botaniker Joachim Camerarius, der erste Vorsitzende des Nürnberger „Collegium medicum“ und ein ausgewiesener Fachmann in der Anlage von botanischen Gärten, vorgesehen, der allerdings schon 1598 starb. An seiner statt beauftragte der Fürstbischof überraschenderweise den weit weniger renommierten Nürnberger Apotheker Basilius Besler (1561-1629), der die fehlende wissenschaftliche Fachkompetenz mit den in seinem eigenen botanischen Garten und durch die Pflege eines privaten Naturalienkabinetts gesammelten Erfahrungen, dem Studium der maßgeblichen botanischen Literatur und insbesondere durch den Aufbau eines Netzwerkes von Fachleuten aufzuwiegen versuchte. Dieses Netzwerk kam Besler nicht nur bei der Anlage des Gartens und der Beschaffung der Pflanzen zugute, sondern auch bei der Herstellung des berühmten Kupferstichwerkes, für das er schon 1606/07 den Auftrag erhielt. Um die Pflanzen möglichst originalgetreu darstellen zu können, pflanzte Besler viele Arten im eigenen Garten an, denn obwohl ihm zwei Mal wöchentlich frisch geerntete Pflanzen aus dem Eichstätter Garten und dem Umland geliefert wurden, kamen die Blumen wegen des aufwendigen Transports nicht immer frisch genug für die Zeichenvorlagen an.

Besler war bestrebt, ein dekoratives, prachtvolles Florilegium zu schaffen, das die Pflanzen in ihrer üppigen Blüte zeigt. Kleinere, wildwachsende Pflänzchen wurden als dekoratives Beiwerk zum Auffüllen des Blattes hinzugefügt, allerdings nicht immer botanisch korrekt, da etwa unterschiedliche Blühzeiten außer Acht gelassen wurden. Botanische Korrektheit oder ein dem Stand der Wissenschaft entsprechender Anspruch sind dem Hortus Eystettensis generell wohl nur in Maßen zuzuschreiben. Von falschen Tafelunterschriften über willkürliche Bezeichnungen und das fehlerhafte Latein bis hin zur Erfindung einzelner Arten - es wird deutlich, dass es Auftraggeber und Verfasser mehr um eine kunstvolle Komposition der über 1000 ausgewählten Pflanzen als um eine wissenschaftliche Abhandlung auf dem Gebiete der Botanik ging.

In der Betonung der Schönheit lässt sich neben der dokumentarischen, bewahrenden und repräsentativen Funktion ein Hauptmotiv des Werkes erkennen, das sich auf dem Titelblatt der Ausgabe von 1613 widerspiegelt. Auf einem die Bildfläche beherrschenden Tempelvorbau sitzen die Göttinnen Flora und Ceres als Botschafterinnen für das Blühen und Gedeihen. Sie flankieren das Wappen Johann Conrads von Gemmingen als bischöflichen Initiator des Werkes. Vor den beiden Pfeilern am linken und rechten Bildrand stehen König Salomon und der Perserkönig Cyrus, die weisen antiken Gartenkenner, zwischen denen sich der Blick in den Garten Eden öffnet. Diese Feier der Schönheit der Schöpfung verankert das Buch nicht nur in der Renaissance, sondern transportiert auch dessen theologischen, in der Sehnsucht nach dem Paradies Ausdruck findenden Anspruch. [...]

[Die gesamte Beschreibung finden Sie auf unserer Website. Wir lassen Ihnen diese gerne zukommen. For the full text please visit our online catalogue.]

Venator & Hanstein - Herbstauktion 2023

Auktionsdatum
Lose: 1-454
Lose: 500-1376
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

An Kunden, die ihre ersteigerten Objekte nicht persönlich abholen, erfolgt der Versand in der handelsüblichen Verpackung durch einen Paketdienst, auf deren Kosten und Gefahr.

Neben den baren Portoauslagen und Kosten angemessener Versicherung werden je Paket mindestens 8,- Euro für Packmaterial, Packerlohn und Versandabfertigung berechnet.

Gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas und Rahmen versandt. Paketsendungen nach Übersee erfolgen grundsätzlich per FedEx.

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie unser Aufgeld von brutto 30,94 % (Differenzbesteuerung) bzw. 26 % + gesetzl. MWSt. (Regelbesteuerung).

AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

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