Lot

63

CURT EHRHARDT (1895 Ziesar - 1972 Schwarz)

In AD fine art auction / Q104 Modern and Contempo...

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Passed EUR
Berlin
CURT EHRHARDT (1895 Ziesar - 1972 Schwarz) "Am Grenadier-Wald"
Öl auf Leinwand. 1933.
61,3 x 81,3 cm.
Recto unten rechts von fremder Hand mit Bleistift bezeichnet "Ehrhardt".
Verso mit Pinsel in Schwarz-Braun signiert "Curt Erhardt", datiert, betitelt und bezeichnet "Brandenburg Havel" sowie "22. - 25. Mai 1933 beendet".

Provenienz: Privatsammlung Norddeutschland

Als einsamer Überlebender wandert der Soldat aus dem zerstörten Wald heraus in die granatendurchlöcherte Weite und wird vor die wichtigste Frage gestellt: In welche Richtung soll er gehen und was erwartet ihn dort in der fernen, kahlen Landschaft der Zukunft?
In seiner Jugend von den Erlebnissen als Freiwilliger im Ersten Weltkrieg traumatisiert, beginnt Curt Ehrhardt erst Anfang der 1930er Jahre den Krieg in seinen Bildern aufzuarbeiten. Es ist der Anfang einer seiner produktivsten Phasen von 1932 bis 1935, in der er sich stilistisch an die GegenstĂ€nde der realen Außenwelt annĂ€hert. Womöglich ist Otto Dix‘ Werk „Der Krieg“ von 1932 der Grund fĂŒr die plötzliche Auseinandersetzung mit seiner Kriegserfahrung. Vielleicht ist es auch die politische Besorgnis des KĂŒnstlers auf Grund der MachtĂŒbernahme der Nationalsozialisten 1933, die sein Schaffen anregt. Im Zeitgeschehen zwischen zwei Weltkriegen gefangen, reflektiert der Maler ĂŒber die sich wiederholende Vergangenheit und hoffnungslose Zukunft.
CURT EHRHARDT (1895 Ziesar - 1972 Schwarz) "Am Grenadier-Wald"
Öl auf Leinwand. 1933.
61,3 x 81,3 cm.
Recto unten rechts von fremder Hand mit Bleistift bezeichnet "Ehrhardt".
Verso mit Pinsel in Schwarz-Braun signiert "Curt Erhardt", datiert, betitelt und bezeichnet "Brandenburg Havel" sowie "22. - 25. Mai 1933 beendet".

Provenienz: Privatsammlung Norddeutschland

Als einsamer Überlebender wandert der Soldat aus dem zerstörten Wald heraus in die granatendurchlöcherte Weite und wird vor die wichtigste Frage gestellt: In welche Richtung soll er gehen und was erwartet ihn dort in der fernen, kahlen Landschaft der Zukunft?
In seiner Jugend von den Erlebnissen als Freiwilliger im Ersten Weltkrieg traumatisiert, beginnt Curt Ehrhardt erst Anfang der 1930er Jahre den Krieg in seinen Bildern aufzuarbeiten. Es ist der Anfang einer seiner produktivsten Phasen von 1932 bis 1935, in der er sich stilistisch an die GegenstĂ€nde der realen Außenwelt annĂ€hert. Womöglich ist Otto Dix‘ Werk „Der Krieg“ von 1932 der Grund fĂŒr die plötzliche Auseinandersetzung mit seiner Kriegserfahrung. Vielleicht ist es auch die politische Besorgnis des KĂŒnstlers auf Grund der MachtĂŒbernahme der Nationalsozialisten 1933, die sein Schaffen anregt. Im Zeitgeschehen zwischen zwei Weltkriegen gefangen, reflektiert der Maler ĂŒber die sich wiederholende Vergangenheit und hoffnungslose Zukunft.

AD fine art auction / Q104 Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 1-841
Venue Address
Kurfürstendamm 96
Berlin
10709
Germany

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Versandkostenpauschalen in EUR – Deutschland

Bis max. 120x 60x 60 cm

Bis 2 kg

Bis 5 kg

Bis 10 kg

Bis 31,5 kg

Portokosten

6,99 €

6,99 €

9,49 €

16,49 €

Verpackung

Ab 5,- €

Ab 10,- €

Ab 15,- €

Ab 20,- €

Sonderverpackungen bei großen Bronzen

Verpackungskosten zzgl. 15,00 Spezialverpackung

Versand von GemÀlden GemÀlde

ab 25,- € Verpackungskosten pro GemĂ€lde zzgl. Versandkosten

Sperrgutzuschlag in Deutschland

(mindestens ein Maß ĂŒber 120x 60x 60 cm): 26,78 €

Versicherung

(außer Schmuck und Edelmetalle)

bis 

 500 €

 inkl.

ab

 501 €

 1% vom Rechnungsbetrag
(Ausland 14,- € pro angefangener 1.000,- € Wert)

Möbel und nicht versandfĂ€hige Objekte wie schwere Skulpturen, große Lampen, große GemĂ€lde (mit Rahmen), große Stuck-Rahmen oder Spiegel, etc. können nur per Spedition transportiert werden, die vom KĂ€ufer selbst beauftragt werden muss (§ 15).

Aus Kosten- und OrganisationsgrĂŒnden werden Sendungen mit einem Volumen von mehr als 2 Umzugskartons nur als Beiladung ĂŒber Spediteure transportiert!

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.

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Terms & Conditions

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

  1. Mit der persönlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion oder Teilnahme via Telekommunikation und mit der Einlieferung von GegenstĂ€nden zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch fĂŒr den freihĂ€ndigen Nachverkauf gelten.
  2. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB im Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber.
  3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Im Zweifel gilt der Katalogtext vor einer Abbildung. Der Versteigerer behĂ€lt sich vor, Katalogangaben zu berichtigen oder zu ergĂ€nzen. Das kann insbesondere durch Berichtigung des im Internet veröffentlichen Katalogtextes oder mĂŒndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes geschehen. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Beschreibungen im gedruckten Katalog. Auch alle anderen Angaben des Versteigerers und seiner Angestellten ĂŒber den Zustand der VersteigerungsgegenstĂ€nde, Bezeichnungen, Zuschreibungen, Maße, Gewicht, VollstĂ€ndigkeit usw. erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Es wird bei allen AuktionsgegenstĂ€nden gebeten, sich selbst vom Zustand zu ĂŒberzeugen oder, wenn dies nicht möglich ist, Zustandsberichte anzufordern. SĂ€mtliche zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden.
  4. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht und werden unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung nach § 437 Nr. 1, 2 und 3 zweite Alternative BGB so versteigert, wie sie zur Zeit des Zuschlages beschaffen sind. Die Haftung nach Punkt 17 bleibt unberĂŒhrt. ErhaltungszustĂ€nde der einzelnen angebotenen Arbeiten bleiben im Katalog in der Regel unerwĂ€hnt. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Gleiches gilt fĂŒr individuell angeforderte Zustandsberichte. Sie bringen nur die subjektive EinschĂ€tzung des Versteigerers zum Ausdruck und dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Soweit nicht in der Katalogbeschreibung explizit erwĂ€hnt, sind Rahmungen nicht bindender Bestandteil des Angebots.
  5. Weist der KĂ€ufer jedoch innerhalb von vier Wochen ab Auktionsdatum nach, dass tatsĂ€chliche Angaben ĂŒber den versteigerten Gegenstand in wesentlichen Punkten unrichtig, nimmt der Versteigerer den Gegenstand gegen KaufpreisrĂŒckerstattung zurĂŒck. Nach Ablauf dieser 4-Wochen-Frist ist der Versteigerer bis zu 12 Monate nach der Versteigerung noch berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kaufvertrag im Namen des Einlieferers rĂŒckabzuwickeln und dem KĂ€ufer gegen RĂŒckgabe des versteigerten Gegenstandes den Kaufpreis zu erstatten, wenn tatsĂ€chliche Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig waren, wird dies grundsĂ€tzlich aber nur bei EinverstĂ€ndnis des Einlieferers tun. Der Einlieferer hat, soweit der Erlös bereits an ihn ausgekehrt wurde, den an ihn ausgezahlten Betrag dem Versteigerer fĂŒr die RĂŒckabwicklung wieder zur VerfĂŒgung zu stellen. Beabsichtigt der Versteigerer, den Kaufvertrag auf eine Reklamation hin rĂŒckgĂ€ngig zu machen, unterrichtet er den Einlieferer davon; eine Absendung an die dem Versteigerer letzte bekannte Anschrift genĂŒgt. Die RĂŒckabwicklung unterbleibt, wenn der Einlieferer einer RĂŒckabwicklung innerhalb von zwei Wochen nach der Unterrichtung widerspricht. Der KĂ€ufer muss in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten, um sein Verlangen durchzusetzen.
  6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen zugleich das selbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhĂ€lt der Ersteingang den Zuschlag. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen worden ist oder wenn der Höchstbietenden sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen. Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot fĂŒhrt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
  7. Im Falle eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Interessent den Versteigerer fĂŒr ihn wĂ€hrend der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen AuftrĂ€gen ist bei Abweichungen zwischen Katalognummer und Kennwort immer die Katalognummer maßgebend. Um die AusfĂŒhrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĂŒssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Adresse, Telefonnummer und Katalognummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur bis zu dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten.
  8. Telefonische und Online-Gebote bedĂŒrfen der vorherigen schriftliche Anmeldung beim Versteigerer, spĂ€testens 24 Stunden vor Auktionsbeginn, und dessen Zustimmung. FĂŒr die Bearbeitung ĂŒbernimmt der Versteigerer jedoch keine GewĂ€hr. Telefonische Gebote werden fĂŒr Objekte ab einem SchĂ€tzwert von 500 € angenommen. Durch Anmeldung zum telefonischen Gebot erklĂ€rt sich der Bieter automatisch bereit, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Dieses gilt auch dann, wenn der Bieter zum Zeitpunkt der Versteigerung nicht erreichbar ist oder eine Verbindung nicht zu Stande kommt. FĂŒr das Zustandekommen einer entsprechenden Telefon- oder Onlineverbindung ĂŒbernimmt der Versteigerer keine GewĂ€hr. Alle Gebote sind bindend und können nicht annulliert oder in der Höhe reduziert werden. Ein Anspruch auf BerĂŒcksichtigung telefonischer oder Online-Gebote besteht nicht.
  9. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt, auch wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusĂ€tzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Der Auktionator ist berechtigt, zusĂ€tzliche Informationen als Sicherheiten anzufordern, wie z.B. die Kopie eines gĂŒltigen Personaldokumentes (Personalausweise oder Reisepass) sowie Angaben zu einer gĂŒltigen Kreditkarte. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung. Er erhĂ€lt zum Mitbieten eine Bieternummer und ist fĂŒr eventuellen Missbrauch verantwortlich. Neukunden können dazu aufgefordert werden, eine aktuelle BonitĂ€tsbestĂ€tigung ihrer Bank vorzulegen.
  10. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurĂŒckzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern.  Wird der mit dem Einlieferer vereinbarte Mindestpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebots des Mindestpreises auch ohne RĂŒcksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf verĂ€ußert werden. Gebote mit UV-Zuschlag sind fĂŒr Bieter 6 Wochen verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend.  Ein UV-Zuschlag kann ohne RĂŒcksprache mit dem Einlieferer auch dann erfolgen, wenn ein Dritter geltend macht, EigentĂŒmer des versteigerten Gegenstandes zu sein. Der Versteigerer ist in diesem Fall berechtigt, die Eigentumslage zu klĂ€ren und den Gegenstand zu bewahren, bis darĂŒber Einvernehmen erzielt oder eine vollstreckbare oder rechtskrĂ€ftige Entscheidung vorliegt. Die fĂŒr die KlĂ€rung und Verwahrung entstehenden Kosten trĂ€gt, soweit darĂŒber nicht anders entschieden ist, der Einlieferer.
  11. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, dieser verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen (Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB), die Gefahr gegenĂŒber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den KĂ€ufer ĂŒber.
  12. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fĂ€llig. Auf einen Zuschlagspreis von bis zu 100.000 € ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, auf die darĂŒberhinausgehenden BetrĂ€ge ist ein Aufgeld von 25% zu zahlen. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten (Differenzbesteuerung). Bei regelbesteuerten Objekten, die mit einem * im Katalog gekennzeichnet sind, betrĂ€gt das Aufgeld 23% auf einen Zuschlag von bis zu 100.000 € und 21% auf die darĂŒberhinausgehenden BetrĂ€ge, zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), bei BĂŒchern betrĂ€gt die Umsatzsteuer 7% (Regelbesteuerung). Die Umsatzsteuer wird nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist fĂŒr auslĂ€ndische Bieter nicht erstattungsfĂ€hig. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine Servicepauschale in Höhe von 3,5% des Rechnungsbetrages zzgl. USt. erhoben, bei Maestro-Karten auslĂ€ndischer Banken 1% zzgl. Ust.

Bei den im Katalog mit einem ^ gekennzeichneten Objekten ist eine Einfuhrumsatzsteuer angefallen. In diesen FÀllen wird zusÀtzlich zum Aufgeld von 28% (Differenzbesteuerung) die verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% auf den Zuschlag erhoben.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie fĂŒr gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich.

  1. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt nach geleisteter Zahlung gegen Vorlage der quittierten Rechnung. Bankspesen, TransaktionsgebĂŒhren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Holt der KĂ€ufer die GegenstĂ€nde nicht binnen 14 Tagen nach Ende der Versteigerung ab, so erfolgt die Aufbewahrung auf Rechnung und Gefahr des KĂ€ufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgefĂŒhrt. Die Versandkosten sowie die Kosten fĂŒr Versicherung gegen Verlust und BeschĂ€digung gehen zu Lasten des KĂ€ufers. WĂ€hrend der Versteigerung ist die AushĂ€ndigung und der Abtransport von ersteigerten GegenstĂ€nden nur in AusnahmefĂ€llen nach vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers zulĂ€ssig. Befindet sich der KĂ€ufer seit 12 Monaten in Annahmeverzug, ist der Versteigerer berechtigt, die ersteigerten GegenstĂ€nde im Namen und auf Rechnung des KĂ€ufers zu verwerten, um z.B. aufgelaufene Lagerkosten zu kompensieren.
  2. Zieht der Einlieferer den Auftrag ganz oder teilweise zurĂŒck oder kann die Versteigerung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Einlieferers, einem Mangel des eingelieferten Gegenstandes, den der Einlieferer zu vertreten hat, oder schuldhaft unzutreffender Angaben nicht durchgefĂŒhrt werden, so hat er 20% des SchĂ€tzwertes zzgl. 19% USt. und die bis zur Abholung entstandenen Kosten an den Versteigerer zu zahlen. Der Einlieferer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. MĂŒndlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann GĂŒltigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestĂ€tigt werden.
  4. Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten GegenstÀnden oder nicht versteigerten eingelieferten Objekten ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.
  5. Der Versteigerer haftet fĂŒr von ihm, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinem ErfĂŒllungsgehilfen vorsĂ€tzlich oder fahrlĂ€ssig verursachten SchĂ€den aus der Verletzung der Kardinalpflichten oder im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€ĂŸe DurchfĂŒhrung des Vertrages ĂŒberhaupt erste ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. In allen anderen FĂ€llen, insbesondere der BeschĂ€digung von Sachen oder bei VermögensschĂ€den (auch VerzugsschĂ€den) durch Verletzung von Neben-, Schutz- oder anderen Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Versteigerer nur bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit auf Schadensersatz, und nur auf Ersatz vorhersehbarer SchĂ€den. Dies gilt auch fĂŒr seine gesetzlichen Vertreter und ErfĂŒllungshilfen.
  6. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand im kaufmĂ€nnischen Verkehr ist Berlin. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes ĂŒber den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes ĂŒber den Abschluss von internationalen KaufvertrĂ€gen ĂŒber bewegliche Sachen.
  7. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€ußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten bzw. enthaltenen GegenstĂ€nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Einlieferer bieten diese GegenstĂ€nde nur unter o.g. Voraussetzungen an, AD fine art auction und seine Versteigerer geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab.
  8. Die Abgabe eines Gebots in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend ZuschlĂ€ge. KommissionĂ€re haften fĂŒr die KĂ€ufe ihrer Auftraggeber.
  9. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt.

Stand: Januar 2022

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Tags: Otto Dix, Modern & Impressionist Art