Lot

251

Eward Onslow-Ford. Tänzerin im Jugendstil.

In Auction 193: Art & Antiques

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München
Eward Onslow-Ford. TÀnzerin im Jugendstil. Eward Onslow-Ford. Britischer Bildhauer 1852 - 1901. TÀnzerin im Jugendstil. Bronze, braun patiniert. Eine auf Zehenspitzen stehende Schönheit mit konzentriertem Blick, elegante Armhaltung, der Rock umspielt ausdrucksstark ihre Beine, auf rundem Stand geschraubt, auf der Plinthe signiert "Onslow Ford", Höhe ca. 68 cm.
Eward Onslow-Ford. TÀnzerin im Jugendstil. Eward Onslow-Ford. Britischer Bildhauer 1852 - 1901. TÀnzerin im Jugendstil. Bronze, braun patiniert. Eine auf Zehenspitzen stehende Schönheit mit konzentriertem Blick, elegante Armhaltung, der Rock umspielt ausdrucksstark ihre Beine, auf rundem Stand geschraubt, auf der Plinthe signiert "Onslow Ford", Höhe ca. 68 cm.

Auction 193: Art & Antiques

Sale Date(s)
Venue Address
Nymphenburger Str. 133 + 135
München
80636
Germany
  1. Ein Versand der Versteigerungswaren ist unsererseits nur innerhalb  Deutschland und der EU möglich.
  2. Wir versenden ausschließlich mit der DHL, wenn dies aufgrund von Höhe, Breite und Gewicht lt. Vorschriften der DHL möglich ist.

         3.   Keine  Verpflichtung zum Versand:  wenn die Sicherheit der Waren beim Versand nicht gewĂ€hrleistet werden kann.

Important Information

Aufgeld 27,37 % einschließlich MwST.

BuyerÂŽs premium 27.37 % including VAT

Terms & Conditions

Allgemeine GeschÀftsbedingungen

Versteigerungsbedingungen AGB.



Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden nachstehende Bedingungen anerkannt. Dies gilt auch fĂŒr Gebote per Fax, E-Mail oder im Live-Bieten- Service per Internet.

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Pfandversteigerungen). Sie wird vom der Auktionshaus RĂŒtten GmbH („Auktionshaus“) in fremdem Namen und fĂŒr fremde Rechnung durchgefĂŒhrt (Agent). Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche GegenstĂ€nde von welchem Auftraggeber eingeliefert wurde.

2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum grĂ¶ĂŸten Teil auf Angaben der Einlieferer. Die GegenstĂ€nde sind gebraucht. Alle GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch fĂŒr ergĂ€nzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion in den RĂ€umlichkeiten des Auktionshauses wĂ€hrend der Vorbesichtigungszeiten besichtigt und geprĂŒft werden. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche GewĂ€hrleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene MĂ€ngelrĂŒgen werden dem Einlieferer ĂŒbermittelt, wobei offensichtliche MĂ€ngel innerhalb von vier Wochen, nicht offensichtliche MĂ€ngel innerhalb eines Jahres gerĂŒgt werden mĂŒssen. Kommt es zu einer RĂŒckabwicklung, so behĂ€lt der Versteigerer dennoch seinen Anspruch auf das Aufgeld.

3. BeschĂ€digungen finden im Auktionskatalog nur ErwĂ€hnung, wenn sie nach unserer EinschĂ€tzung den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes deutlich beeintrĂ€chtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, ErgĂ€nzungen oder sonstige Maßnahmen am Kunstwerk, Restaurierungen, BeschĂ€digungen etc. nicht, dass sich das Kunstwerk in einem perfekten Zustand befindet. Katalogabbildungen, Bildeinblendungen oder Internetabbildungen sind nicht verbindlich.

4. Maßgeblich ist bei Geboten jeder Art immer die im Gebot genannte Katalognummer, nicht der Text oder Abbildungen.

5. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Preis. Ist kein Preis angegeben (o.L.), beginnt der Ausruf mit dem vom Versteigerer geschĂ€tzten Richtpreis oder dem Preis, der sich aus vorliegenden Geboten ergibt. Die Steigerungsstufen werden vom Versteigerer vorgegeben. Gebote können im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion (Vorgebot = Bietauftrag) oder telefonisch abgegeben werden. Gebote können nicht nach dem Recht fĂŒr FernabsatzvertrĂ€ge widerrufen werden. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der mit dem Auftraggeber vereinbarte Limitpreis erreicht ist. Das Auktionshaus ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĂŒckzuziehen.

6. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von GrĂŒnden ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhĂ€lt das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit ĂŒber einen Zuschlag so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr fĂŒr etwaige Verluste, BeschĂ€digungen und Verwechslungen usw. auf den KĂ€ufer ĂŒber. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

7. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird sofort unwirksam, wenn wĂ€hrend oder nach der Auktion ein Bieter ein höheres Angebot macht oder das Limit bietet. Eine RĂŒckfrage oder Benachrichtigung beim Erstbieter erfolgt nicht.

8. Aufgeld. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 23 % zuzĂŒglich der gesetzlichen MWSt. von zur Zeit 19 % nur auf das Aufgeld erhoben. (= 27,37 % Gesamtaufgeld).

9. Der gesamte vom KĂ€ufer zu entrichtende Betrag (Zuschlagspreis und Aufgeld und Mehrwertsteuer) ist in bar geschuldet. Unbare Zahlungen werden nur erfĂŒllungshalber angenommen. Zahlungen mit der EC-Karte können nur mit Geheimzahl angenommen werden. Schecks mĂŒssen bankbestĂ€tigt oder LZB-Schecks sein.

Beim Erwerb durch schriftlich oder telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsdatum zu erbringen. Zahlungsverzug tritt spĂ€testens 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Jede Mahnung wird dem KĂ€ufer mit einer Pauschale von € 15,-- pro Schreiben berechnet. VerspĂ€tete Zahlungen sind mit 10 % p.a. ab FĂ€lligkeit zu verzinsen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem KĂ€ufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskrĂ€ftig festgestellt sind.

10. AnsprĂŒche auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzungen sowie aus Delikt gegen den Versteigerer sind auf Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit beschrĂ€nkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefĂ€hrdet) und VerzugsschĂ€den. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmĂ€ĂŸig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Haftung fĂŒr SchĂ€den fĂŒr leichte FahrlĂ€ssigkeit nicht ausgeschlossen ist verjĂ€hren derartige AnsprĂŒche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

11. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt ist ErfĂŒllungs- und Zahlungsort unser GeschĂ€ftssitz.

12. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Bezahlung auf den KĂ€ufer ĂŒber, das Auktionsgut wird erst danach ausgeliefert.

Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos auf Kosten und Gefahr im gesonderten Auftrag des Ersteigerers. Postsendungen erfolgen versichert als Paket; eventuelle VersandschĂ€den sind ausschließlich bei der Post geltend zu machen. Versandkosten sind fĂŒr Porto und Verpackungsaufwand zu entrichten. Zur Versendung ist der Versteigerer nicht verpflichtet. Der Versteigerer ist berechtigt, Ware die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Rechnungsausstellung bezahlt und abgeholt wird auf Kosten des KĂ€ufers einlagern zu lassen.

13. Verweigert der KĂ€ufer die Zahlung oder die Abnahme, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Falle haftet der KĂ€ufer fĂŒr den Schaden, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Der Versteigerer kann auch die Forderung im eigenen Namen und fĂŒr Rechnung des Auftraggebers einklagen.

14. FreihĂ€ndiger Verkauf. Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf.

15. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Sofern das Auktionshaus Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu Ă€hnlichen Zwecken.

16. Rechtserhebliche ErklĂ€rungen und Anzeigen, die der Kunde gegenĂŒber dem Versteigerer oder Dritten abzugeben hat, bedĂŒrfen der Schriftform.

17. Soweit sich aus dem Gesetz nicht anderes ergibt ist ErfĂŒllungs- und Zahlungsort unser GeschĂ€ftssitz.

18. Ist der KĂ€ufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser GeschĂ€ftssitz.

19. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EU-Heimatland des Kunden gĂŒnstiger sind. Das UN-Abkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.

20. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrĂŒcklich zugestimmt. Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen oder entgegen nehmen.



Auktionshaus RĂŒtten GmbH

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