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Olympic Games London 1948 Collection Participant - Collection of Swiss fencer Walter Widemann who

In Sports Memorabilia

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Olympic Games London 1948 Collection Participant - Collection of Swiss fencer Walter Widemann who
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Kassel
Olympic Games London 1948 Collection Participant - Collection of Swiss fencer Walter Widemann who participated in the Olympic Games in Blondon 1948. 1) Official ID card for the Olympic Games with portrait photo, 14x9.5 cm. 2) "Travel Pass" for London public transport (for atheletes at the Olympic Games 1948). Leather case (10x6.5 cm) gold embossed and ID card for Walter Widemann. 3) "Competitors Guide XIVth Olympiad Uxbridge" 4 pages, 19.5x14.5 cm. 4) Official programme "Fencing 30th July - 13th August 1948". Official verision for athletes with 64 instead of 32 pages. 32 of these without pagination, blak sheets for notes. Prograqmme with brackets. Handwritten notes by Widemann about the competitions on one page. Beautiful collection from the estate of the Swiss athlete.

Olympiateilnehmer 1948 - Sammlung des schweizer Fechters Walter Widemann, der als Teilnehmer an den Olympischen Spielen London 1948 teilnahm. 1) Offizieller Olympiaausweis mit Passfoto, 14x9,5 cm. 2) "Travel Pass" Freifahrtsschein für die öffentlichen Verkehrsmittel in London für Athleten der Olmypiade 1948. Ledermäppchen (10x6,5 cm) mit Goldprägung und Ausweis für Walter Widemann. 3) "Competitors Guide XIVth Olympiad Uxbridge" 4 Seiten, 19,5x14,5 cm. 4) Offizielles Programm "Fencing 30th July - 13th August 1948" Athleten + Offiziellen Version mit doppelter Seitenzahl 64 Seiten statt 32 Seiten, davon 32 unpagnierte Blncoseiten für Notizen. Programm wurde Klammerung produziert!. Eine Seite mit handschriftlichen Wettkampfaufzeichnungen von Widemann. - Sehr schöne Sammlung aus dem Nachlass des Athleten aus der Schweiz.

Olympic Games London 1948 Collection Participant - Collection of Swiss fencer Walter Widemann who participated in the Olympic Games in Blondon 1948. 1) Official ID card for the Olympic Games with portrait photo, 14x9.5 cm. 2) "Travel Pass" for London public transport (for atheletes at the Olympic Games 1948). Leather case (10x6.5 cm) gold embossed and ID card for Walter Widemann. 3) "Competitors Guide XIVth Olympiad Uxbridge" 4 pages, 19.5x14.5 cm. 4) Official programme "Fencing 30th July - 13th August 1948". Official verision for athletes with 64 instead of 32 pages. 32 of these without pagination, blak sheets for notes. Prograqmme with brackets. Handwritten notes by Widemann about the competitions on one page. Beautiful collection from the estate of the Swiss athlete.

Olympiateilnehmer 1948 - Sammlung des schweizer Fechters Walter Widemann, der als Teilnehmer an den Olympischen Spielen London 1948 teilnahm. 1) Offizieller Olympiaausweis mit Passfoto, 14x9,5 cm. 2) "Travel Pass" Freifahrtsschein für die öffentlichen Verkehrsmittel in London für Athleten der Olmypiade 1948. Ledermäppchen (10x6,5 cm) mit Goldprägung und Ausweis für Walter Widemann. 3) "Competitors Guide XIVth Olympiad Uxbridge" 4 Seiten, 19,5x14,5 cm. 4) Offizielles Programm "Fencing 30th July - 13th August 1948" Athleten + Offiziellen Version mit doppelter Seitenzahl 64 Seiten statt 32 Seiten, davon 32 unpagnierte Blncoseiten für Notizen. Programm wurde Klammerung produziert!. Eine Seite mit handschriftlichen Wettkampfaufzeichnungen von Widemann. - Sehr schöne Sammlung aus dem Nachlass des Athleten aus der Schweiz.

Sports Memorabilia

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Frankfurter Str. 92a
Kassel
34121
Germany

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Wichtige Informationen

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15.00 % buyer's premium on the hammer price
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3% internet surcharge plus VAT

AGB

Auctionterms


The lots have been described conscientiously. The authenticity of the lots is guaranteed if nothing to the contrary is mentioned in the text.

Prices listed in the catalogue are estimates only. The lots may be sold at higher or lower prices. Auctioning will start at 80% of estimate unless at least two higher bids have been received. Bids under 80% of estimate are not accepted by the auctioneer.

Bids are to be submitted in € only. They areexecuted conscientiously and without any commission.

A buyer´s fee of 15% is added to the successful bid. Foreign purchasers from EEC countries will be charged the German VAT. Postage, insurance and bank charges will also be added. Payment ist due within 10 days of the auction invoice. The buyer is resposible for compliance with import regulations.

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The auctioneer reserves the right to sent lots only after payment has been made by a bank transfer to one of our accounts, or by a check in € drawn on a German bank. A personal check has to clear first.

Only the German text is legally binding.

 

Auktionsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie sind auf Kommissionsbasis in eigenem Namen für fremde Rechnung durchgeführt mit Ausnahme eigener Beiträge, die besonders gekennzeichnet sind.

Der Ausruf erfolgt mit ca. 80% des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5-10%. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag wenn das angegebene Auktionsende erreicht ist. Bei mehreren gleichhohen Geboten entscheidet der zeitliche Eingang der Gebote. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden bis maximal zum Zehnfachen des Schätzpreises ausgeführt. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Nummer erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes, höheres Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote zurückzuweisen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen angegeben werden.

Der Käufer hat auf den Zuschlag ein Aufgeld von 15% zu entrichten; auf den daraus entstehenden Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum ermäßigtem Satz von zur Zeit 7% erhoben. Ausländischen Käufern außerhalb der EU wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden; sie kann jedoch bei Nachweis der Ausfuhr bzw. der Einfuhr in das Ausland erstattet werden. Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden, außer bei Gewerbetreibern, die uns ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben. In diesem Fall sind die betreffenden Käufer verpflichtet, die Käufe in ihrem eigenen Land in ihren Steuersätzen nachzuversteuern.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften entsprechend für ihre Auftraggeber. Das Eigentum des ersteigerten Gutes geht erst mit der vollständigen Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichen Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der Auktion nicht anders vereinbart, bei schriftlichen Käufern (Bietern) 10 Tage nach Ausstellung der Auktionsrechnung fällig. Eine Stundung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt. Aufbewahrung und Versand an auswärtige Käufer geht auf deren Rechnung und Gefahr. Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet und unterliegen der 7%igen Mehrwertsteuer. An uns unbekannte Kunden erfolgt der Versand per Nachname oder Vorauskasse. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird, und der säumige Käufer für den Mindesterlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühr des Auktionshauses aufzukommen hat.
Sämtliche zur Versteigerung kommende Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit größter Sorgfalt vorgenommen, jedoch keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§459ff BGB
. Wir übernehmen keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Die Sachen sind gebraucht. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt, gut und dem Alter des Stückes entsprechend. Auf Besitzvermerke (Namenszüge, Exlibris, Stempel) sowie altersbedingte Mängel (Papierbräunung, Bleichung des Buchrückens) wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Zeitschriften, Serienwerke, vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, festgestellte Mängel jedoch vermerkt, der Erhaltungszustand bei Konvoluten ist nicht angegeben; eine Reklamation ist bei diesen Nummern in keinem Fall möglich.

Schriftliche Aufträge übernimmt die AGON GmbH spesenfrei für den Auftraggeber. Aufträge per Telefon, Telegramm oder E-mail bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Für Aufträge, die später als einen Tag vor der Versteigerung eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung, für ordnungsgemäß eingegangene und fahrlässig nicht wahrgenommene Aufträge höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso trägt der Auftraggeber das Risiko für technische Probleme, insbesondere bei E-mail- und telefonischen Geboten (Übermittlungsfehler, besetzte Telefonleitung, Ausfall der Telefonanlage, usw.). Der im Auftrag genannte Preis ist der Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Das gilt auch für die Verkäufe nach der Versteigerung.

Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Kassel. Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gebracht, die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts sind ausgeschlossen. Sollte einer der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

 

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