Los

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Zuchtperlenkette mit weißgoldenem Schloss mit kleinen Rubinen u. Diamanten, 70- er Jahre.

In 87. Schmuck und Antiquitäten Auktion

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Hamburg
Zuchtperlenkette mit weißgoldenem Schloss mit kleinen Rubinen u. Diamanten, 70- er Jahre. 61 leicht cremefarbene Zuchtperlen mit roséfarbenem Lüster. Kleine natürliche Oberflächenmerkmale. Durchgeknotet. Perlendurchmesser ca. 7,2 mm bis 7,5 mm. Rosettenförmiges Schloss aus 750/- Weißgold, zentral gefasste Perle, umrahmt von blütenförmig gefassten Rubinen und Achtkant-Diamanten. Durchmesser ca. 15 mm. Gesamtlänge ca. 53 cm. Original Kaufbeleg von Juwelier Werner Ingwersen, Hamburg-Blankenese, vom 15.07.1971.
Zuchtperlenkette mit weißgoldenem Schloss mit kleinen Rubinen u. Diamanten, 70- er Jahre. 61 leicht cremefarbene Zuchtperlen mit roséfarbenem Lüster. Kleine natürliche Oberflächenmerkmale. Durchgeknotet. Perlendurchmesser ca. 7,2 mm bis 7,5 mm. Rosettenförmiges Schloss aus 750/- Weißgold, zentral gefasste Perle, umrahmt von blütenförmig gefassten Rubinen und Achtkant-Diamanten. Durchmesser ca. 15 mm. Gesamtlänge ca. 53 cm. Original Kaufbeleg von Juwelier Werner Ingwersen, Hamburg-Blankenese, vom 15.07.1971.

87. Schmuck und Antiquitäten Auktion

Auktionsdatum
Lose: 611
Ort der Versteigerung
Lehmweg 55
Hamburg
20251
Germany

Nationaler und internationaler Versand:

Der Versand ersteigerter Objekte (zu „Schmuck“ siehe unten) erfolgt über unseren Versandpartner

Mail Boxes Etc. 0116, Business Services Ghaemi e.K. (Friesenstraße 1, 20097 Hamburg, Fax 040-23 16 6765, Mailadresse: mbe0116@mbe.de; Homepage: www.mbe.de/dembe0116).

Mail Boxes Etc. 0116 übernimmt dabei die Abholung der zu versendenden Objekte bei uns, die Verpackung der Ware sowie den Transport mit entsprechender Versicherung und (falls notwendig) die anfallenden Zollformalitäten.

Die Rechnungserstellung zu Versand u. Verpackung erfolgt separat durch Mail Boxes Etc. 0116 (unabhängig von unserer Auktionsrechnung).

Ihren Versandwunsch leiten wir entsprechend weiter und informieren Sie über die Kosten. Die Bezahlung der Versandrechnung erfolgt separat und direkt an Mail Boxes Etc. 0116.

Schmuck-Wertversand (innerhalb Deutschlands und in Teilen der EU):

Schmucksendungen im Inland und in Teilen der EU organisieren weiterhin wir direkt per versichertem Wertversand (in der Regel bis max. 10.000 €) durch den Bertram-Juwelier-Versandservice/in Kooperation mit UPS.

Die Versandkosten (Inland ca. 21 €, in einigen EU-Ländern ca. 50 €) hierfür sind in unserer Auktionsrechnung unter der Rubrik „Porto“ mit enthalten.

Verpackungskosten:

Unsere Verpackungspauschalen für Schmuck variieren in der Regel je nach Aufwand zwischen 5 und 10 € pro Paket.

Speditionsversand:

Für Versendungen, die aufgrund von Maßen, Gewicht, Wert und Gewährleistung der Transportsicherheit einen Speditionsversand erfordern, empfehlen wir innerhalb Deutschlands und in Teilen der EU die Firmen

Fine Art Transfer (m.heincz@web.de)

Udo Pross Transporte (pross_transporte@yahoo.com)

 

Matthias Fegers

Service für Kunst und Handel (b.schultz@fegers-transporte.de).

Clemens Fehringer/“rollende Kreative“ (Österreich) (anfrage@rollendekreative.eu).

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

Inhaberin: Stephanie Mette-Ernst Schätzerin von Kunst und Antiquitäten. Edelstein –und Diamantgutachterin,Sachverständige, Versteigerin Lehmweg 55, 20251 Hamburg –Eppendorf Allgemeine Geschäftsbedingungen Auftragsbedingungen:Die Versteigerung (Freiverkauf) erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Name und Anschrift des Käufers kann, wen es angeht, unter Angabe der Cavellingsnummer erfragt werden.Für die Ausführung der Versteigerung zahl(t)en der/die Auftraggeber dem Versteigerer vom Verkaufserlös 20 % Provision plus Mehrwertsteuer bei freier Anlieferung. Behördliche, gesetzliche und Folgeabgaben an Künstler oder deren Erben oder Bevollmächtigte gehen zu Lasten des/der Auftraggeber(s).Bei gänzlicher oder teilweiser Zurücknahme dieses Auftrageszahlt der Auftraggeber dem Versteigerer zur Abgeltung seiner daraus entstehenden Ansprüche eine Entschädigung von 30 %, berechnet nach dem Schätzwert der zurückgezogenen Sachen. Die Versteigerung bzw. der Freiverkauf findet statt auf der Grundlage der unten abgedruckten ortsüblichen Versteigerungs-und Verkaufsbedingungen.Der Versteigerer ist ermächtigt, gemäß § 20 der gesetzlichen Versteigerer –Vorschriften in der Versteigerung unverkauft gebliebene Gegenstände im Freiverkauf zu verkaufen, auch die Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu bewirken. Der Versteigerer ist ermächtigt, Gold-und Silbersachen gemäß § 1 der Versteigerer –Vorschriften unter dem Gold –und Silberwert zu verkaufen. Auf Benachrichtigung des Versteigerungstermins wird verzichtet. Auskünfte bzw. Auszahlungen werden nur unter Vorlage des Versteigerungsauftrages des Auftraggebers an diesen oder eine legitimierte Person getätigt.Versteigerungs –und VerkaufsbedingungenDurch Abgabe eines Gebots unterwirft sich der Käufer den nachstehenden Versteigerungs –Verkaufsbedingungen:Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Name und Anschrift des Verkäufers kann unter Angabe der Cavellings –Nummer nach getätigtem Kauf erfragt werden.Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung bzw. des Freien Verkaufs befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Fehler und Mängel, Schäden, besondere Eigenschaften oder dgl. wird eine Haftung nicht übernommen, ausgenommen alle Edelmetalle und Edelsteine, für deren Echtheit bei eindeutiger Angabe Garantie geleistet wird.Alle vom Auktionator, einem Angestellten oder einer anderen im Auktionshaus tätigen Person und (oder) in schriftlicher oder anderer Form in Medien, im Auktionskatalog und im Internet gemachten Angaben zu Objekten in der Versteigerung oder im Verkauf sind KEINEzugesicherten Eigenschaften und unterliegen nicht der Garantie des Auktionators.Dies gilt insbesondere für Angaben zur Urheberschaft, des Alters, der Herkunft und der Beschaffenheit. Angaben wie: Echt, Schule, Umfeld, Original, Authentisch, Werkstatt, Sammlung, Von..., Signiert von..., Bezeichnet, Heil, Signatur, Unikat, Auflage, Nachlass, und ähnliches sind KEINEzugesicherten Eigenschaften, und unterliegen nicht der Haftung des Auktionators. Expertisen geben nur die Meinung der ausführenden Person wieder und sind als vom Auktionshaus unabhängig zu betrachten.Das vom Käufer an den Versteigerer außer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 20 % zuzüglich Mehrwertsteuer.Die Gebote sind laut und vernehmlich oder unzweifelhaft und eindeutig mit der Bieterkarte abzugeben. Zeichen, Nicken, Winke und dgl. Stellen keine Gebote dar.Die Höhe der Beträge, welche geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder für einzelne Objekte. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Nach dem Zuschlag hat der Käufer seinen Namen bzw. seine Bieternummer anzugeben.Der Zuschlag kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden. Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab, und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach eigenem Ermessen.Mit dem Zuschlag bzw. Freiverkaufsabschluss geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung der versteigerten bzw. gekauften Gegenstände auf den Käufer über. Der Versteigerer haftet nach dem Zuschlag bzw. Freiverkaufnicht für die Ware, es sei denn, daß vor Beginn der Auslieferungszeit die Ware durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versteigerers oder eines seiner Angestellten zerstört wird.Alle Gegenstände werden gegen Barzahlung/ec-Kartenzahlung oder durch Überweisung verkauft. Die Bezahlung hat innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen.Der Versteigerer ist berechtigt, sogleich nach dem Zuschlag die Zahlung des vollen Kaufpreises einschließlich Aufgeld oder eine angemessene, von ihm festzusetzende Anzahlung zu verlangen. Der restliche Kaufpreis ist einschließlich Aufgeld bei Empfangnahme innerhalb der von dem Versteigerer festzusetzenden Abholzeit zu bezahlen.Verweigert der Käufer die rechtzeitige Zahlung oder werden Gegenstände nicht innerhalb der festgesetzten Zeit abgeholt, so erlöschen alle Rechte des Käufers aus der Erteilung des Zuschlages. Der Versteigerer ist berechtigt, die Gegenstände ohne Fristsetzung erneut zu Versteigern bzw. gemäß § 20 der gesetzlichen Versteigerer –Vorschriften im Freiverkauf zuverkaufen und den ersten Käufer für den Mindererlös verantwortlich zu machen. Auf den Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen. Als vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg mit deutschem Gesetz. Für den Kaufpreis und die Größe der Cavellinge ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Diese Bedingungen gelten auch für die nach § 20 der Versteigerer –Vorschriften vom Versteigerer auftragsgemäß getätigten Freiverkäufe

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