Los

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Netsuke Elfenbeinfigur eines Mannes, am Boden sitzend mit Teekanne hinter dem Rücken, fein

In Winter Sale 2014

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Netsuke  Elfenbeinfigur eines Mannes, am Boden sitzend mit Teekanne hinter dem Rücken, fein
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Gunzenhausen
Netsuke
Elfenbeinfigur eines Mannes, am Boden sitzend mit Teekanne hinter dem Rücken, fein gearbeitet, Japan, 19. Jh., signiert, mit Herkunftszertifikat, Höhe: 4 cm.

Aufrufpreis: 50
Netsuke
Elfenbeinfigur eines Mannes, am Boden sitzend mit Teekanne hinter dem Rücken, fein gearbeitet, Japan, 19. Jh., signiert, mit Herkunftszertifikat, Höhe: 4 cm.

Aufrufpreis: 50

Winter Sale 2014

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Laubenzedel 18
Gunzenhausen
91710
Germany

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Wichtige Informationen

AGB


Auktionsbedingungen

Der Bieter erkennt folgende Bedingungen an:

1. Die Auktion erfolgt öffentlich und freiwillig. Die Auktion wird in fremden Namen und auf fremde Rechnung durchgeführt. Die Ware ist nach Einlieferungen nummeriert.

2. Die zu versteigernden Gegenstände können vorher zu unseren Geschäftszeiten besichtigt werden. Sie werden ohne Gewährleistung versteigert. Haftung für offene oder versteckte Mängel werden weder vom Einlieferer noch vom Auktionshaus Zwack übernommen. Wird seitens des Auktionshauses Zwack eine Echtheitsgarantie in Verbindung mit einer oder mehreren Expertisen gegeben, so ist immer der Sachverständige welcher die Expertise ausgestellt hat, rechtlich haftend. Das Auktionshaus Zwack haftet nicht für Expertisen, welche nach der Auktion/freihändigen Verkauf sich als falsch erweisen. Haftend ist in diesem Fall immer der verantwortliche Sachverständige.

3. Alle Angaben, die über Katalog, Internetpräsentation, schriftlicher, oder mündlicher Form erstellt oder mitgeteilt werden, sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Das Auktionshaus Zwack übernimmt für Abweichungen keine Haftung oder Gewährleistung. Die Gegenstände sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.

4. Der Auktionator hat das Recht, Gegenstände der Aktion zurückzuziehen, zu trennen oder zusammenzulegen.

5. Der Saalbieter hat die Möglichkeit gegen Vorlage eines rechtsgültigen Ausweises, eine Bieternummer zu erhalten. Das Auktionshaus Zwack behält sich die Zulassung zur Auktion vor.

6. Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Onlineportal im Internet abgegeben werden. Das Objekt muss mit Katalognummer und Katalogbezeichnung im Auftrag angegeben sein. Bei Unklarheiten gilt die Katalognummer. Der Auftrag ist vom Bieter zu unterzeichnen. Das Auktionshaus Zwack ist für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung nicht verantwortlich, sondern der Bieter. Kommt keine Verbindung zustande, gilt der Aufrufpreis automatisch als geboten. Onlinegebote können erst nach Registrierung auf unserem Onlineportal abgegeben werden, diese werden behandelt wie schriftliche Gebote. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b ? BGB) finden keine Anwendung.

7. Der Auktionator bestimmt den Ablauf der Auktion und die Steigerungsrate. Der Aufruf erfolgt zum Limit oder Schätzpreis. Gegenstände ohne Limit werden nach Ermessen des Auktionators aufgerufen. Der Auktionator hat das Recht, einen erteilten Zuschlag zurückzunehmen und das Objekt erneut anzubieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen, und dies vom Bieter unmittelbar beanstandet wurde. (§ 2 Ziffer 4 VerstVO) Der Auktionator kann bis zum vertraglich vereinbarten Limit für den Einlieferer Mitbieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig von anderen abgegebenen Geboten. Falls trotz abgegebenen Gebotes kein Zuschlag erteilt wurde, haftet der Auktionator dem Bieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf dem Höchstbietenden erteilt. Geben mehrere Personen dasselbe Höchstgebot ab, bekommt der Erstbietende den Zuschlag. Ein Gebot kann nicht zurückgenommen werden und verfällt wenn es überboten wird. Liegt ein schriftliches Gebot vor, überbietet das gleiche Gebot einer anwesenden Person das schriftliche Gebot. Telefonische Gebote sind Saalbietern gleichgestellt.

9. Bei Zuschlag ist der Betrag sofort bar oder gegen bankbestätigten Scheck dem Auktionshaus Zwack zu bezahlen, bei Bietern mit Bieternummer ist der Endpreis unmittelbar nach Beendigung der Auktion zu zahlen. Telefonische und schriftliche Bieter müssen den Gesamtbetrag (Zuschlag + Aufgeld) innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung bezahlen. Bei Beträgen über 2000.-? kann gegen eine Anzahlung, welche der Auktionator festsetzt, der Bieter den Restbetrag innerhalb von 5 Werktagen bezahlen. Die Anzahlung muss mindestens 20 % des Zuschlagpreises betragen. Der Auktionator übergibt den Gegenstand erst nach vollständiger Bezahlung. Die Gefahr gegenüber jeglichen Schäden geht mit dem Zuschlag sofort an den Käufer über. Bei Zahlungsverzug kann das Auktionshaus Zwack Schadensersatz verlangen, den Gegenstand auf Kosten des säumigen Kunden nochmals versteigern, dieser Kunde verliert die Rechte am zugeschlagenen Gegenstand und haftet für den Mindererlös und die entstandenen Kosten. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Rechnungen sind unmittelbar nach Ausgabe vom Auftraggeber zu kontrollieren, Irrtum vorbehalten.

10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% des Zuschlagspreises pro Monat berechnet.

11. Der Käufer verpflichtet sich zur Abholung des ersteigerten Gegenstandes innerhalb von 6 Werktagen. Wird der Gegenstand nicht abgeholt, ist das Auktionshaus Zwack berechtigt, Unterstellkosten zu verlangen.

12. Das Auktionshaus Zwack akzeptiert nur Gebote von Bietern, die sich zu einer strikten Einhaltung der §§86, 86a StGB verpflichten. Indem das Auktionshaus Zwack, deren Bieter, Einlieferer und Besucher sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, sämtliche zur Verfügung gestellten Bilder, Beschreibungen und Information der Objekte aus der Zeit des 3. Reiches, ausschließlich zum Zwecke der Wissenschaft, Forschung oder Lehre, der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens, Geschichte oder ähnlichen zu erwerben. (§§86, 86a StGB)

13. Hat ein Bieter den Zuschlag erhalten, verpflichtet er sich ein Aufgeld von 17 % zzgl. ges. MwSt. = 20,23 % inkl. zu bezahlen.

14. Versand: Die Ware kann auf Kundenwunsch versandt werden. Der Kunde trägt die Kosten für Verpackung und Versand. Das Auktionshaus Zwack haftet nicht für das Versandrisiko (Beschädigung, Abhandenkommen etc.).

15. Mehrwertsteuer Rückzahlung für ausländische Kunden: Eine MwSt. Rückzahlung ist nur dann möglich, wenn der versteigerte Artikel mit MwSt behaftet ist. Die reine MwSt. auf die Courtage ist nicht rückzahlungsfähig, da es sich um eine Steuer auf in Deutschland erbrachte Dienstleistung handelt.

16. Folgerecht: Sind für einen Artikel Folgerechtskosten zu entrichten, trägt diese der Käufer in Höhe von 1,9 % zuzgl. MwSt.

17. Der Auktionator kann Personen von der Auktion ausschließen, bzw. von einer weiteren Teilnahme.

18. Für Unfälle während der Besichtigung, Auktion und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.

19. Alle Besucher der Auktion haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.

20. Für Unfälle, Beschädigung an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer, die beim Abbau und Abtransport ersteigerter Gegenstände entstehen.

21. Es gilt deutsches Recht, Zahlungs- bzw. Erfüllungsort ist Gunzenhausen. Gerichtsstand Weißenburg gilt als vereinbart.

22. Sollte einer der genannten Punkte unwirksam sein berührt das nicht die Gültigkeit der anderen.
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