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MILITARIA AUSLAND - FRANKREICH : Großadmiralstab des Léonard Victor Joseph Charner (1797 - 1869),

In 59th Sale - Decorations and Military Antiques

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MILITARIA AUSLAND - FRANKREICH : Großadmiralstab des Léonard Victor Joseph Charner (1797 - 1869),seit 15. November 1864 Amiral de France. Der Stab mit dunkelblauem Samt bezogen und mit vier Reihen von jeweils fünf französischen Kaiseradlern besetzt. Die Adler in Gold geprägt. Die Knäufe aus Gold gefertigt und in allerfeinster französischer Juweliersqualität. Beide Knäufe mit französischen Goldpunzen aus der Zeit des 2. Kaiserreichs versehen. Der obere Knauf mit dem plastisch modelierten kaiserlichen Adler in allerbester Goldschmiedearbeit. Das Gefieder besonders sorgfältig und fein ziseliert. Darunter die umlaufenden Inschrift:" TERROR BELLI, DECUS PACIS". Der untere Knauf in feinster Goldschmiedearbeit mit der gekröntenChiffre Charners von einem Anker unterlegt.Der Stab im prächtigen Originaletui aus dunkelblauem Leder mitfranzösischen Kaiseradlern in Goldprägung. Auf dem oberen Abschlussgoldgeprägte Trägerinitialen "V.C." (Victor Charner). Innenteil mit feinem weißen Seidenfutter mit dem Herstelleretikett des Juweliers "MICHEL ANGE MARION FOURNISSEUR DE S.M.L’ EMPEREUR PARIS" in Goldprägung. An der Innenseite des Etuis altes Papieretikett mit handschriftlicher Bezeichnung: "Amiral Charner baton d’Amiral de France 1864". Der Titel "Amiral de France" oder "Grand Amiral de France" (Großadmiral) ist ein Ehrentitel der in Frankreich für außergewöhnliche militärische Verdienste vergeben wird. Er entspricht dem Titel eines Maréchal de France (Marschall von Frankreich)Das Amt des Amiral de France wurde im Jahr 1270 vom Hl. Ludwig während des8. Kreuzzuges eingeführt und entsprach dem Connétable de France. Es ist eines der bedeutenden Kronämter Frankreichs.Die Würde eines Amiral de France wurde in der französischen Geschichte nur sehr selten vergeben. Einer der berühmtesten Vertreter ist der legendäre Gaspard II de Coligny (1552 - 1572). Seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde der Titel nur noch an wirkliche Admirale verliehen. Folgende Persönlichkeiten wurden zu Großadmiralen ernannt:Louis de Bourbon, comte de Vermandois: 1669 - 1683Louis Alexandre de Bourbon, comte de Toulouse: 1683 - 1737Louis Jean Marie de Bourbon, duc de Penthièvre: 1737 - 1791Charles Henri d‘Estaing: 1792Joachim Murat: 1805 - 1814Louis-Antoine d’Artois, duc d‘Angoulême: 1814 - 1830Victor Duperré: 1830Laurent Truguet:1831Albin-Reine Roussin: 1840Ange-René-Armand de Mackau: 1847Charles Baudin: 1854Ferdinand Hamelin: 1854Alexandre Ferdinand Parseval-Deschenes: 1854Armand Joseph Bruat: 1855Joseph Romain-Desfossés: 1860Charles Rigault de Genouilly: 1864Léonard Victor Charner: 1864François Thomas Tréhouart: 1869Biographie (nach Wikipedia):Léonard Victor Joseph Charner(né le 13 février 1797 à Saint-Brieuc - mort le 7 février 1869 à Paris) : Léonard Victor Charner était le fils d’un distillateur d’origine suisse établi à Saint-Brieuc.Il fut admis à l’école impériale de la Marine de Toulon en février 1812. Restauration et Monarchie de JuilletNommé aspirant de première classe au début 1815, il est promu enseigne de vaisseau en 1820, puis lieutenant de vaisseau en 1828.Il effectue de nombreuses campagnes et participe notamment à l’expédition d’Alger (1830), où il consigne le résultat de ses observations dans un mémoire sur la durée des évolutions navales.Après avoir reçu (1832) la croix de la Légion d’honneur à la prise d’Ancône, il passe capitaine de corvette en 1837, et accompagne, comme second de la Belle Poule, le prince de Joinville à Sainte-Hélène, lorsque cette frégate rapporte les cendres de l’empereur Napoléon Ier. Il sera l’un des 13 Français présents lors de l’exhumation de la dépouille impériale.Capitaine de vaisseau en
MILITARIA AUSLAND - FRANKREICH : Großadmiralstab des Léonard Victor Joseph Charner (1797 - 1869),seit 15. November 1864 Amiral de France. Der Stab mit dunkelblauem Samt bezogen und mit vier Reihen von jeweils fünf französischen Kaiseradlern besetzt. Die Adler in Gold geprägt. Die Knäufe aus Gold gefertigt und in allerfeinster französischer Juweliersqualität. Beide Knäufe mit französischen Goldpunzen aus der Zeit des 2. Kaiserreichs versehen. Der obere Knauf mit dem plastisch modelierten kaiserlichen Adler in allerbester Goldschmiedearbeit. Das Gefieder besonders sorgfältig und fein ziseliert. Darunter die umlaufenden Inschrift:" TERROR BELLI, DECUS PACIS". Der untere Knauf in feinster Goldschmiedearbeit mit der gekröntenChiffre Charners von einem Anker unterlegt.Der Stab im prächtigen Originaletui aus dunkelblauem Leder mitfranzösischen Kaiseradlern in Goldprägung. Auf dem oberen Abschlussgoldgeprägte Trägerinitialen "V.C." (Victor Charner). Innenteil mit feinem weißen Seidenfutter mit dem Herstelleretikett des Juweliers "MICHEL ANGE MARION FOURNISSEUR DE S.M.L’ EMPEREUR PARIS" in Goldprägung. An der Innenseite des Etuis altes Papieretikett mit handschriftlicher Bezeichnung: "Amiral Charner baton d’Amiral de France 1864". Der Titel "Amiral de France" oder "Grand Amiral de France" (Großadmiral) ist ein Ehrentitel der in Frankreich für außergewöhnliche militärische Verdienste vergeben wird. Er entspricht dem Titel eines Maréchal de France (Marschall von Frankreich)Das Amt des Amiral de France wurde im Jahr 1270 vom Hl. Ludwig während des8. Kreuzzuges eingeführt und entsprach dem Connétable de France. Es ist eines der bedeutenden Kronämter Frankreichs.Die Würde eines Amiral de France wurde in der französischen Geschichte nur sehr selten vergeben. Einer der berühmtesten Vertreter ist der legendäre Gaspard II de Coligny (1552 - 1572). Seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde der Titel nur noch an wirkliche Admirale verliehen. Folgende Persönlichkeiten wurden zu Großadmiralen ernannt:Louis de Bourbon, comte de Vermandois: 1669 - 1683Louis Alexandre de Bourbon, comte de Toulouse: 1683 - 1737Louis Jean Marie de Bourbon, duc de Penthièvre: 1737 - 1791Charles Henri d‘Estaing: 1792Joachim Murat: 1805 - 1814Louis-Antoine d’Artois, duc d‘Angoulême: 1814 - 1830Victor Duperré: 1830Laurent Truguet:1831Albin-Reine Roussin: 1840Ange-René-Armand de Mackau: 1847Charles Baudin: 1854Ferdinand Hamelin: 1854Alexandre Ferdinand Parseval-Deschenes: 1854Armand Joseph Bruat: 1855Joseph Romain-Desfossés: 1860Charles Rigault de Genouilly: 1864Léonard Victor Charner: 1864François Thomas Tréhouart: 1869Biographie (nach Wikipedia):Léonard Victor Joseph Charner(né le 13 février 1797 à Saint-Brieuc - mort le 7 février 1869 à Paris) : Léonard Victor Charner était le fils d’un distillateur d’origine suisse établi à Saint-Brieuc.Il fut admis à l’école impériale de la Marine de Toulon en février 1812. Restauration et Monarchie de JuilletNommé aspirant de première classe au début 1815, il est promu enseigne de vaisseau en 1820, puis lieutenant de vaisseau en 1828.Il effectue de nombreuses campagnes et participe notamment à l’expédition d’Alger (1830), où il consigne le résultat de ses observations dans un mémoire sur la durée des évolutions navales.Après avoir reçu (1832) la croix de la Légion d’honneur à la prise d’Ancône, il passe capitaine de corvette en 1837, et accompagne, comme second de la Belle Poule, le prince de Joinville à Sainte-Hélène, lorsque cette frégate rapporte les cendres de l’empereur Napoléon Ier. Il sera l’un des 13 Français présents lors de l’exhumation de la dépouille impériale.Capitaine de vaisseau en

59th Sale - Decorations and Military Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

Allgemeine Versteigerungs- und geschäftsbedingungen
1. allgemeines
die firma andreas thies e. K. (nachstehend versteigerer genannt), vertreten durch den
geschäftsführer und zugelassenen versteigerer andreas thies, verkauft die angebotenen
Lose im rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eigenen namen für rechnung der einlieferer. für die versteigerung gelten die allgemeinen
versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen auktionsnachverkäufen und freiverkäufen
in angebotslisten sowie der vermittlung von Kaufverträgen auf unserer internetseite
„online - auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – gewährleistung
die originalität der gegenstände wird garantiert. Berechtigte reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach rechnungsdatum vorgebracht werden. darüber hinaus ist jedwede
haftung ausgeschlossen. gegenstände, die als Kopien beschrieben sind, sind von jeglicher
gewährleistung ausgenommen. die Katalogbeschreibungen dienen als orientierungshilfe
für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der gegenstände, die wir empfehlen
möchten. saalbieter, die die gegenstände besichtigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich abgegebene erklärungen beinhalten außer der
gewährleistung für die originalität der gegenstände keine eigenschaftszusicherungen
oder garantieübernahmen. das Versteigerungsgut ist gebraucht. sämtliche
gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des
Zuschlages befinden. Jegliche garantie für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche reklamationen sind ausgeschlossen. nach erfolgter endgültiger abrechnung
mit den einlieferern, also 8 Wochen nach der auktion, sind keinerlei reklamationen wegen
offener oder versteckter Mängel oder aus gründen gleich welcher art mehr möglich.
reklamationen sind nur für bezahlte gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der gegenstände, nicht von dritterwerbern entgegengenommen. alle anderen ansprüche sind ausgeschlossen.
3. ausruf
die versteigerung erfolgt in der regel in der im Katalog genannten reihenfolge. der
versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder außerhalb der reihenfolge anzubieten. der versteigerer bestimmt die höhe des
ausrufs nach eigenem ermessen.
4. gebote
nach dem ausruf nimmt der versteigerer die gebote entgegen. die Festlegung der
jeweiligen steigerungsrate liegt im ermessen des Versteigerers; sie liegt in der regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen gebot.
der versteigerer ist berechtigt, ohne angabe von gründen Personen von der teilnahme an
der versteigerung auszuschließen, bzw. die annahme von geboten abzulehnen.
dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende sicherheiten
stellen oder referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer gebote zu ermöglichen.
nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die abgabe schriftlicher
gebote an der versteigerung teilnehmen. solche gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen höchstgebote enthalten. sie werden ebenso wie die gebote von saalbietern
behandelt, d. h. das höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung anderer gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen höchstpreises sind daher
möglich. die ausführung der schriftlichen aufträge durch den versteigerer erfolgt gewissenhaft und ohne extraberechnung, jedoch ohne gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im auftrag eines dritten gehandelt zu haben und die rechnung auf diesen ausgestellt wurde.
Bei der vermittlung von Kaufverträgen im rahmen unserer internet-auktionen müssen
die gebote nach erfolgter registrierung auf unserer internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem aufruf des höchstgebotes kein weiteres
gebot mehr abgegeben wird. Bei abgabe mehrerer gleich hoher gebote ist der versteigerer
berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. im falle irgendwelcher unklarheiten
oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige abgabe von geboten,
liegt es im ermessen des versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig zu erklären
oder das betreffende Los nochmals zum ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben alle abgegebenen gebote verbindlich. der auktionator hat das recht, bis zum erreichen eines mit dem
einlieferer vereinbarten Limits auch gebote für den einlieferer abzugeben und das Los
gegebenenfalls dem einlieferer unter nennung der einlieferungsnummer zuzuschlagen;
das Los bleibt dann unverkauft.
sollte ein Zuschlag unter dem vorbehalt der Zustimmung des einlieferers erfolgen, insbesondere bei nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein gebot gebunden.
Bei der vermittlung von Kaufverträgen im rahmen unserer internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
geschäftsräumen. der Bieter mit dem höchsten gebot erhält den Zuschlag.
6. rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem aufgeld von 23 %
sowie eventuellen nebenkosten, insbesondere für Lagerung und versand. dieser Betrag
beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (differenzbesteuerung § 25 a ustg), die nicht
gesondert ausgewiesen wird. Bei anwendung der regelbesteuerung wird der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von 7 % auf den gesamtpreis (Zuschlag + 20 % aufgeld = gesamtpreis
+ 7 % Mwst. = endpreis) berechnet.
im falle einer eventuellen nichtanerkennung der einstufung zum ermäßigten
Mehrwertsteuersatz durch die finanzbehörden ist der versteigerer berechtigt – gegen entsprechenden nachweis – zu wenig erhobene Mehrwertsteuer nachzufordern.
ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
am versteigerungstag erstellte rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. k.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. die Firma
Andreas Thies e. k. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzuheben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. der ursprüngliche
käufer hat in diesem Fall eine gebühr in höhe des vollen Aufgeldes in höhe von 23 %
sowie der einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle rechnungen am versteigerungstag, bzw. bei online-auktionen,
am tag des ablaufs der jeweiligen Lose während der öffnungszeit zur Barzahlung in
euro fällig, vorausrechnungen schriftlicher auftraggeber eine Woche nach versand.
Zahlungen in fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung verbindlich;
Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben. Bei Zahlung
durch Überweisung oder erfüllungshalber durch scheck ist diese erst nach erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. der versteigerer ist in diesem falle berechtigt, verzugszinsen
in höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, sofern nicht
der schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger
entstanden ist.
8. Lieferung
die lieferung erfolgt erst nach Bezahlung. Wird ein gegenstand trotzdem vor Bezahlung
des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. der Käufer ist bis dahin nicht
zur Weiterveräußerung oder veränderung des versteigerungsgutes berechtigt. saalbieter
sind gehalten, die erworbenen objekte nach Bezahlung am auktionstag mitzunehmen. ein
Versand durch die Fa. Thies e. k. erfolgt erst nach entsprechender Versandanweisung
durch den käufer. sperrige gegenstände werden von uns generell nicht versandt,
bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem käufer.
Für gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
lagergebühr von 10 € pro Objekt und Tag berechnet.
9. gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle risiken, insbesondere des zufälligen untergangs und der
zufälligen verschlechterung, auf den Käufer über. die versteigerten gegenstände sind
gebraucht.
der versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
gewährleistung, für die originalität der gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
art. er verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des erwerbers innerhalb
der gesetzlichen gewährleistungsfrist dem einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im verkehr zwischen
versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. der versteigerer oder seine erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten schaden.
10. erhaltungsangaben
1 = hervorragende erhaltung
2 = normale erhaltung
3 = stark getragen-/-gebraucht
4 = mäßige erhaltung
orden und historische sammlungsgegenstände sind objekte, die zum tragen bzw.
zum gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen exemplaren berücksichtigt die erhaltungseinstufung das alter.
Mängel, restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im text erwähnt. erhaltungsangaben als ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb ausdrücklich hingewiesen.
reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten objektes beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11. nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a stgB
Zum schutz der öffentlichkeit und mit rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher sorgfalt und umsicht im umgang mit zeitgeschichtlichen objekten
aus der Zeit des 3. reiches verpflichtet.
die gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. titel und Bezeichnungen einzelner Personen oder truppenteile wurden wie im sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die gegenstände aus der Zeit des 3. reiches vorbesichtigen möchten und der
firma andreas thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr sammelgebiet einzutragen.
gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a stgB und deren strikte einhaltung
zugesichert.
schriftliche Bieter, die unserem hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei abgabe
von geboten auf gegenstände aus der Zeit des 3. reiches gebeten, art und Zweck ihres
sammelgebietes anzugeben, z. B. aufbau einer nach wissenschaftlichen grundsätzen aufgebauten sammlung über vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die
Wehrmacht, etc.
die firma andreas thies e. K. nimmt gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten einhaltung der §§ 86, 86 a stgB verpflichten.
indem Kataloginhaber, auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten gegenstände aus der Zeit des
3. reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen aufklärung, der abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über vorgänge des Zeitgeschehens oder der geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 stgB).
die firma andreas thies e. K. bietet diese gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen voraussetzungen an. Mit der abgabe eines gebotes werden diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen teil des Kataloges abgedruckten
versteigerungs- und geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. erfüllungsort und gerichtsstand
die geschäftsräume des versteigerers sind für beide teile erfüllungsort. das am
erfüllungsort geltende recht ist maßgebend für alle rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem versteigerer, und zwar auch dann, wenn der rechtsstreit im ausland geführt
wird. das einheitliche gesetz über den internationalen Kauf beweglicher sachen und das
einheitliche gesetz über den abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche sachen gelten nicht. für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen ansprüche aus der
geschäftsverbindung mit vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen rechts und
öffentlich-rechtlichen sondervermögen ist nürtingen ausschließlicher gerichtsstand. der
gleiche gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen gerichtsstand im inland
hat oder nach vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthaltsort aus dem
inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

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