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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Orden und Ehrenzeichen - Ritterkreuz : Nachlass des Trägers des

In 63. Auktion - Orden und militärhistorische Ant...

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Kirchheim Unter Teck
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Orden und Ehrenzeichen - Ritterkreuz : Nachlass des Trägers des Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes Generalmajors Karl Göbel, Kommandeur 299. Inf.Div.
Nachlass des Trägers des Eichenlaubs zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes Generalmajor Karl Göbel, Kommandeur 299. Inf. Div. Medaille "Winterschlacht im Osten" 1941/42. Zink getönt, ohne Band. Deutsches Schutzwall-Ehrenzeichen. Bronze, ohne Band. Ehrenurkunde zum 3-maligen Erwerb des Schützen-Abzeichens mit dem s.M.G. vom 26. 9. 1929. Preisurkunde des Landes-Schießens vom Oktober 1931. Verleihungsurkunde des Bundes der Frontsoldaten zur Schützenschnur mit grünen Eicheln vom 13. 11. 1931. Verleihungsurkunde des Bundes der Frontsoldaten zur Schützenschnur mit goldenen Eicheln vom 1. 10. 1932. Dazu Abschrift des Glückwunschschreibens der Stahlhelm-Gauführung Niederbayern vom 27. 9. 1932. Stahlhelm-Wehrsportkreuz. Versilbert und emailliert, an Nadel. Auf der Rückseite eingeschlagene Matrikelnummer "501". Dazu Verleihungsurkunde zum Stahlhelm-Wehrsportkreuz vom 27. 9. 1932. Schmuckurkunde, 1 x gefaltet. Dazu Eintrittsabzeichen des Stahlhelmbundes 1931. Silber und emailliert, an Nadel. Auf der Rückseite Silbermarke "935". Konvolut (12). Schießpreise, Sportauszeichnungen, Miniaturen u. a., darunter bronzenes und silbernes SA-Sportabzeichen und bronzenes Reichssportabzeichen (mit Verleihungsheft). Notiz- und Merkbücher 1942, 1943 und Kalender 1945 mit Bleistifteinträgen über die Kriegsereignisse bis zu seiner Verwundung, letztmals am 27. 2. 1945 (am 2. 3. 1945 seinen Verletzungen erlegen). 31 Feldpostbriefe 1944/45 an seine Frau. Zigaretten- und Schlüsseletuis. Urkunde zur Beförderung zum Major vom 1. 12. 1940, mit Prägesiegel und FU Adolf Hitler sowie OU v. Brauchitsch. Große Urkunde in mit goldenem Adler bedruckten Kartonmappe. Großformatiges Gruppenfoto der 3. MG-Kompanie des Erg.-Batl. Sulzbach, im Feldpostumschlag. Broschüre "Der Lohn der Tat". Papierumschlag, 32 Seiten über die Orden und Ehrenzeichen mit Abbildungen. Um 1944. Großformatiges Portraitfoto Oberst Göbels mit Eichenlaub. Am Rand Fotografensignatur 1943. Im modernen Rahmen unter Glas. Format: 57 x 47 cm. Porträt-Bleistiftzeichnung Oberst Göbels mit Stahlhelm und Ritterkreuz. Am linken unteren Rand bezeichnet: "vor Noworussijsk April 1943" sowie Künstlersignatur. Dazu zwei kleine gerahmte Fotos Oberst Göbels, eines in Uniform mit Eichenlaub und eines zu Pferde. Konvolut Erinnerungsstücke: Pferdefoto, Springpreisplakette 1930, Anerkennungsurkunde des 20. Bayr. Infanterie-Regiments 1930; Scheide zum Heeres-Offiziersdolch mit Originalgehänge und Portepee; Geschenk-Schreibmappe zur Erinnerung an den Esslinger Lazarettaufenthalt 19. 4. 1944; Bücher: Ehrentafel des Grenadier-Regiments Königin Olga (1. Württ.) Nr. 19; Grenadier-Regt. Königin Olga im Weltkrieg 1914 - 1918; Zigarettenbilderalbum Olympia 1932; H. Allen: Antonio Adverso. Auf den Deckblättern Geschenkwidmung an Hauptmann Göbel und Unterschriften der Unterführer-Anwärter des III. Lehrgangs des 1.R.119. Vorläufiges Besitzzeugnis für das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes vom 18. 8. 1943, mit Originalunterschrift Generalmajor Meinels und Dienstsiegel. Vorläufiges Besitzzeugnis zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes vom 11. 9. 1942, mit Originalunterschrift des Generals der Infanterie Keitel und Dienstsiegel. Anerkennungsurkunde für hervorragende Leistungen auf dem Schlachtfeld bei Montelimar vom 17. 11. 1944, mit Insiegel und FU Adolf Hitler. Seltene Verleihungsurkunde der Ehrenblattspange an einen Eichenlaubträger, in sehr schöner Erhaltung. Dazu Ehrenblatt des Deutschen Heeres vom 17. 11. 1944, mit FU Adolf Hitler. Dazu auszugsweise beglaubigte Abschrift vom 23. 5. 1951 Verleihungsurkunde zum Deutschen Kreuz in Gold vom 24. 5. 1942, mit Originalunterschrift GFM Keitel und Dienstsiegel. Papierflecken. Dazu "Vorläufiges Besitzzeugnis" vom 24. 5. 1942, mit Originalunterschrift Generalfeldmarschall Keitel. Dazu Übersendungsschreiben des Reservelazaretts Esslingen/Neckar an die Witwe, mit Ankündigung der Weiterleitung der Auszeichnung. Verleihungsurkunde zum Eisernen Kreuz 1. Klasse vom 3. 8. 1941, mit OU des Kommaneurs der 125. Inf. Division, Generalmajor Schneckenburger. Nahkampfspange in Silber. Zink versilbert, an Nadel. Mit gebläutem Plättchen. Besitzzeugnis zum Verwundetenabzeichen in Gold vom 18. 2. 1945, mit OU des Adjudanten der 299. Inf. Regt. Dazu Besitzzeugnis zum Verwundetenabzeichen in Silber vom 18. 6. 1943 und zum Verwundetenabzeichen in Schwarz vom 20. 9. 1942. Dazu drei silberne Verwundetenabzeichen in Originaletuis. Eines Hohlprägung, eines Massivprägung mit Herstellerzeichen "30" sowie Feinzinkausführung ohne Herstellerzeichen im LDO-Etui. Dazu schwarzes Verwundetenabzeichen (Buntmetall) im LDO-Etui. Panzerkampfabzeichen in Silber. Zink versilbert, an Nadel. Mit Hersteller "FRANK & REIF STUTTGART". Der Nadelhaken fehlt. Infanterie-Sturmabzeichen (2). Zink versilbert und Leichtmetall, an Nadeln. Dazu Besitzzeugnis zum Infanterie-Sturmabzeichen vom 20. 8. 1941, mit OU des Kommandeurs des Inf. Rgt. 419, Oberst Faulenbach. Große 4-teilige Ordensspange: Eisernes Kreuz 2. Klasse, 1939; Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer 1914 - 1918; DA 3. Klasse für 12 Dienstjahre; DA 4. Klasse für vier Dienstjahre. An Quernadel. Dazu zwei Feldschnallen. Verleihungsurkunde zum Eisernen Kreuz 2. Klasse vom 16. 6. 1940, mit OU des Kommandeurs der 260. Inf.-Division, Generalleutnant Schmidt. Dazu Verleihungsurkunde zum Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer vom 15. 12. 1934. Dazu Verleihungsurkunde zur Dienstauszeichnung 3. - 4. Klasse vom 2. 10. 1938, mit OU des Kommandeurs des Inf.-Regiments 41, Oberst Gollwitzer. Slowakei-Tapferkeitsmedaille 1. Klasse. Vergoldet, an Trageband mit Auflage. Dazu Miniatur-Ansteckknopf. Umfangreiches Fotomaterial aus der gesamten Kriegszeit darunter Eichenlaub­verleihung durch Adolf Hitler, Porträtfotos, Kriegsereignisse und Front, zahlreiche­ Zeitungsauschnitte, Sterbeurkunde, Fotos und Zeitungsausschnitte der Beerdigung 1945; Gezeichnete Kriegsweihnachtskarte 1944 des Art. Regt. 299; zahlreiche Glückwunsch­schreiben und Telegramme zum Ritterkreuz, bzw. Eichenlaub u.a.Generalleutnant Schleinitz, Gauleiter Paul Giesler; OB Esslingen Klaiber; GFM v. Kleist; Zahlreiche Zeitungsausschnitte anlässlich der Eichenlaubverleihung, Regimentstagesbefehl 12. 9. 1942; Beförderungsurkunde zum Hauptmann, 2. 10. 1936 mit Prägesiegel und OU v. Blomberg Korrespondenz bzgl. Dienstverwendung usw.: Beförderung zum Oberfeldwebel 25. 10. 1927, bzw. Feldwebel, 4. 11. 1926; Umfangreiche Erlebnisberichte über das Kriegsgeschehen 1939 - 1945 Oberst Karl Göbels; Bescheinigungen, Beurteilungen und Korrespondenz des Stahlhelmbundes, darunter Urkunde zum Eintrittsabzeichen. Zahlreiche Korrespondenz, Urkunden, Führungszeugnisse usw.; Ausweise SA-Sportabzeichen in Bronze; Militärpass 1918; Mitgliedskarte Reichsbund ehem. Berufsoldaten; dito Soldatenbund e. V.; Ahnenpass. Aktenordner mit zahlreichen Erinnerungsfotos aus der Reichswehrzeit und dem Ersten Weltkrieg. Hochinteressanter und umfangreicher Nachlass dieses tapferen und hochdekorierten Esslinger Infanterie-Offiziers. Direkt aus Familienbesitz.
Zustand 2

Deutsches Reich 1933 - 1945 - Orden und Ehrenzeichen - Ritterkreuz : Knight's Cross with Oak Leaves Grouping to Major General Karl Göbel, Commander 299 Infantry Division.
Knight's Cross with Oak Leaves Grouping to Major General Karl Göbel, Commander 299 Infantry Division. Preliminary document for the Oak Leaves to the Knight's Cross of the Iron Cross dated 18. 8. 1943 with original signature of Major General Meinels and official seal. Preliminary document for the Knight's Cross of the Iron Cross dated 11. 9. 1942 with original signature of General of Infantry Keitel and official seal. Honor Role Document for excepti
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Orden und Ehrenzeichen - Ritterkreuz : Nachlass des Trägers des Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes Generalmajors Karl Göbel, Kommandeur 299. Inf.Div.
Nachlass des Trägers des Eichenlaubs zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes Generalmajor Karl Göbel, Kommandeur 299. Inf. Div. Medaille "Winterschlacht im Osten" 1941/42. Zink getönt, ohne Band. Deutsches Schutzwall-Ehrenzeichen. Bronze, ohne Band. Ehrenurkunde zum 3-maligen Erwerb des Schützen-Abzeichens mit dem s.M.G. vom 26. 9. 1929. Preisurkunde des Landes-Schießens vom Oktober 1931. Verleihungsurkunde des Bundes der Frontsoldaten zur Schützenschnur mit grünen Eicheln vom 13. 11. 1931. Verleihungsurkunde des Bundes der Frontsoldaten zur Schützenschnur mit goldenen Eicheln vom 1. 10. 1932. Dazu Abschrift des Glückwunschschreibens der Stahlhelm-Gauführung Niederbayern vom 27. 9. 1932. Stahlhelm-Wehrsportkreuz. Versilbert und emailliert, an Nadel. Auf der Rückseite eingeschlagene Matrikelnummer "501". Dazu Verleihungsurkunde zum Stahlhelm-Wehrsportkreuz vom 27. 9. 1932. Schmuckurkunde, 1 x gefaltet. Dazu Eintrittsabzeichen des Stahlhelmbundes 1931. Silber und emailliert, an Nadel. Auf der Rückseite Silbermarke "935". Konvolut (12). Schießpreise, Sportauszeichnungen, Miniaturen u. a., darunter bronzenes und silbernes SA-Sportabzeichen und bronzenes Reichssportabzeichen (mit Verleihungsheft). Notiz- und Merkbücher 1942, 1943 und Kalender 1945 mit Bleistifteinträgen über die Kriegsereignisse bis zu seiner Verwundung, letztmals am 27. 2. 1945 (am 2. 3. 1945 seinen Verletzungen erlegen). 31 Feldpostbriefe 1944/45 an seine Frau. Zigaretten- und Schlüsseletuis. Urkunde zur Beförderung zum Major vom 1. 12. 1940, mit Prägesiegel und FU Adolf Hitler sowie OU v. Brauchitsch. Große Urkunde in mit goldenem Adler bedruckten Kartonmappe. Großformatiges Gruppenfoto der 3. MG-Kompanie des Erg.-Batl. Sulzbach, im Feldpostumschlag. Broschüre "Der Lohn der Tat". Papierumschlag, 32 Seiten über die Orden und Ehrenzeichen mit Abbildungen. Um 1944. Großformatiges Portraitfoto Oberst Göbels mit Eichenlaub. Am Rand Fotografensignatur 1943. Im modernen Rahmen unter Glas. Format: 57 x 47 cm. Porträt-Bleistiftzeichnung Oberst Göbels mit Stahlhelm und Ritterkreuz. Am linken unteren Rand bezeichnet: "vor Noworussijsk April 1943" sowie Künstlersignatur. Dazu zwei kleine gerahmte Fotos Oberst Göbels, eines in Uniform mit Eichenlaub und eines zu Pferde. Konvolut Erinnerungsstücke: Pferdefoto, Springpreisplakette 1930, Anerkennungsurkunde des 20. Bayr. Infanterie-Regiments 1930; Scheide zum Heeres-Offiziersdolch mit Originalgehänge und Portepee; Geschenk-Schreibmappe zur Erinnerung an den Esslinger Lazarettaufenthalt 19. 4. 1944; Bücher: Ehrentafel des Grenadier-Regiments Königin Olga (1. Württ.) Nr. 19; Grenadier-Regt. Königin Olga im Weltkrieg 1914 - 1918; Zigarettenbilderalbum Olympia 1932; H. Allen: Antonio Adverso. Auf den Deckblättern Geschenkwidmung an Hauptmann Göbel und Unterschriften der Unterführer-Anwärter des III. Lehrgangs des 1.R.119. Vorläufiges Besitzzeugnis für das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes vom 18. 8. 1943, mit Originalunterschrift Generalmajor Meinels und Dienstsiegel. Vorläufiges Besitzzeugnis zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes vom 11. 9. 1942, mit Originalunterschrift des Generals der Infanterie Keitel und Dienstsiegel. Anerkennungsurkunde für hervorragende Leistungen auf dem Schlachtfeld bei Montelimar vom 17. 11. 1944, mit Insiegel und FU Adolf Hitler. Seltene Verleihungsurkunde der Ehrenblattspange an einen Eichenlaubträger, in sehr schöner Erhaltung. Dazu Ehrenblatt des Deutschen Heeres vom 17. 11. 1944, mit FU Adolf Hitler. Dazu auszugsweise beglaubigte Abschrift vom 23. 5. 1951 Verleihungsurkunde zum Deutschen Kreuz in Gold vom 24. 5. 1942, mit Originalunterschrift GFM Keitel und Dienstsiegel. Papierflecken. Dazu "Vorläufiges Besitzzeugnis" vom 24. 5. 1942, mit Originalunterschrift Generalfeldmarschall Keitel. Dazu Übersendungsschreiben des Reservelazaretts Esslingen/Neckar an die Witwe, mit Ankündigung der Weiterleitung der Auszeichnung. Verleihungsurkunde zum Eisernen Kreuz 1. Klasse vom 3. 8. 1941, mit OU des Kommaneurs der 125. Inf. Division, Generalmajor Schneckenburger. Nahkampfspange in Silber. Zink versilbert, an Nadel. Mit gebläutem Plättchen. Besitzzeugnis zum Verwundetenabzeichen in Gold vom 18. 2. 1945, mit OU des Adjudanten der 299. Inf. Regt. Dazu Besitzzeugnis zum Verwundetenabzeichen in Silber vom 18. 6. 1943 und zum Verwundetenabzeichen in Schwarz vom 20. 9. 1942. Dazu drei silberne Verwundetenabzeichen in Originaletuis. Eines Hohlprägung, eines Massivprägung mit Herstellerzeichen "30" sowie Feinzinkausführung ohne Herstellerzeichen im LDO-Etui. Dazu schwarzes Verwundetenabzeichen (Buntmetall) im LDO-Etui. Panzerkampfabzeichen in Silber. Zink versilbert, an Nadel. Mit Hersteller "FRANK & REIF STUTTGART". Der Nadelhaken fehlt. Infanterie-Sturmabzeichen (2). Zink versilbert und Leichtmetall, an Nadeln. Dazu Besitzzeugnis zum Infanterie-Sturmabzeichen vom 20. 8. 1941, mit OU des Kommandeurs des Inf. Rgt. 419, Oberst Faulenbach. Große 4-teilige Ordensspange: Eisernes Kreuz 2. Klasse, 1939; Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer 1914 - 1918; DA 3. Klasse für 12 Dienstjahre; DA 4. Klasse für vier Dienstjahre. An Quernadel. Dazu zwei Feldschnallen. Verleihungsurkunde zum Eisernen Kreuz 2. Klasse vom 16. 6. 1940, mit OU des Kommandeurs der 260. Inf.-Division, Generalleutnant Schmidt. Dazu Verleihungsurkunde zum Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer vom 15. 12. 1934. Dazu Verleihungsurkunde zur Dienstauszeichnung 3. - 4. Klasse vom 2. 10. 1938, mit OU des Kommandeurs des Inf.-Regiments 41, Oberst Gollwitzer. Slowakei-Tapferkeitsmedaille 1. Klasse. Vergoldet, an Trageband mit Auflage. Dazu Miniatur-Ansteckknopf. Umfangreiches Fotomaterial aus der gesamten Kriegszeit darunter Eichenlaub­verleihung durch Adolf Hitler, Porträtfotos, Kriegsereignisse und Front, zahlreiche­ Zeitungsauschnitte, Sterbeurkunde, Fotos und Zeitungsausschnitte der Beerdigung 1945; Gezeichnete Kriegsweihnachtskarte 1944 des Art. Regt. 299; zahlreiche Glückwunsch­schreiben und Telegramme zum Ritterkreuz, bzw. Eichenlaub u.a.Generalleutnant Schleinitz, Gauleiter Paul Giesler; OB Esslingen Klaiber; GFM v. Kleist; Zahlreiche Zeitungsausschnitte anlässlich der Eichenlaubverleihung, Regimentstagesbefehl 12. 9. 1942; Beförderungsurkunde zum Hauptmann, 2. 10. 1936 mit Prägesiegel und OU v. Blomberg Korrespondenz bzgl. Dienstverwendung usw.: Beförderung zum Oberfeldwebel 25. 10. 1927, bzw. Feldwebel, 4. 11. 1926; Umfangreiche Erlebnisberichte über das Kriegsgeschehen 1939 - 1945 Oberst Karl Göbels; Bescheinigungen, Beurteilungen und Korrespondenz des Stahlhelmbundes, darunter Urkunde zum Eintrittsabzeichen. Zahlreiche Korrespondenz, Urkunden, Führungszeugnisse usw.; Ausweise SA-Sportabzeichen in Bronze; Militärpass 1918; Mitgliedskarte Reichsbund ehem. Berufsoldaten; dito Soldatenbund e. V.; Ahnenpass. Aktenordner mit zahlreichen Erinnerungsfotos aus der Reichswehrzeit und dem Ersten Weltkrieg. Hochinteressanter und umfangreicher Nachlass dieses tapferen und hochdekorierten Esslinger Infanterie-Offiziers. Direkt aus Familienbesitz.
Zustand 2

Deutsches Reich 1933 - 1945 - Orden und Ehrenzeichen - Ritterkreuz : Knight's Cross with Oak Leaves Grouping to Major General Karl Göbel, Commander 299 Infantry Division.
Knight's Cross with Oak Leaves Grouping to Major General Karl Göbel, Commander 299 Infantry Division. Preliminary document for the Oak Leaves to the Knight's Cross of the Iron Cross dated 18. 8. 1943 with original signature of Major General Meinels and official seal. Preliminary document for the Knight's Cross of the Iron Cross dated 11. 9. 1942 with original signature of General of Infantry Keitel and official seal. Honor Role Document for excepti

63. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Wichtige Informationen

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1. allgemeines
die firma andreas thies e. K. (nachstehend versteigerer genannt), vertreten durch den
geschäftsführer und zugelassenen versteigerer andreas thies, verkauft die angebotenen
Lose im rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eigenen namen für rechnung der einlieferer. für die versteigerung gelten die allgemeinen
versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen auktionsnachverkäufen und freiverkäufen
in angebotslisten sowie der vermittlung von Kaufverträgen auf unserer internetseite
„online - auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – gewährleistung
die originalität der gegenstände wird garantiert. Berechtigte reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach rechnungsdatum vorgebracht werden. darüber hinaus ist jedwede
haftung ausgeschlossen. gegenstände, die als Kopien beschrieben sind, sind von jeglicher
gewährleistung ausgenommen. die Katalogbeschreibungen dienen als orientierungshilfe
für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der gegenstände, die wir empfehlen
möchten. saalbieter, die die gegenstände besichtigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich abgegebene erklärungen beinhalten außer der
gewährleistung für die originalität der gegenstände keine eigenschaftszusicherungen
oder garantieübernahmen. das Versteigerungsgut ist gebraucht. sämtliche
gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des
Zuschlages befinden. Jegliche garantie für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche reklamationen sind ausgeschlossen. nach erfolgter endgültiger abrechnung
mit den einlieferern, also 8 Wochen nach der auktion, sind keinerlei reklamationen wegen
offener oder versteckter Mängel oder aus gründen gleich welcher art mehr möglich.
reklamationen sind nur für bezahlte gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der gegenstände, nicht von dritterwerbern entgegengenommen. alle anderen ansprüche sind ausgeschlossen.
3. ausruf
die versteigerung erfolgt in der regel in der im Katalog genannten reihenfolge. der
versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder außerhalb der reihenfolge anzubieten. der versteigerer bestimmt die höhe des
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4. gebote
nach dem ausruf nimmt der versteigerer die gebote entgegen. die Festlegung der
jeweiligen steigerungsrate liegt im ermessen des Versteigerers; sie liegt in der regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen gebot.
der versteigerer ist berechtigt, ohne angabe von gründen Personen von der teilnahme an
der versteigerung auszuschließen, bzw. die annahme von geboten abzulehnen.
dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende sicherheiten
stellen oder referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer gebote zu ermöglichen.
nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die abgabe schriftlicher
gebote an der versteigerung teilnehmen. solche gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen höchstgebote enthalten. sie werden ebenso wie die gebote von saalbietern
behandelt, d. h. das höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung anderer gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen höchstpreises sind daher
möglich. die ausführung der schriftlichen aufträge durch den versteigerer erfolgt gewissenhaft und ohne extraberechnung, jedoch ohne gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im auftrag eines dritten gehandelt zu haben und die rechnung auf diesen ausgestellt wurde.
Bei der vermittlung von Kaufverträgen im rahmen unserer internet-auktionen müssen
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5. Zuschlag
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gebot mehr abgegeben wird. Bei abgabe mehrerer gleich hoher gebote ist der versteigerer
berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. im falle irgendwelcher unklarheiten
oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige abgabe von geboten,
liegt es im ermessen des versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig zu erklären
oder das betreffende Los nochmals zum ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben alle abgegebenen gebote verbindlich. der auktionator hat das recht, bis zum erreichen eines mit dem
einlieferer vereinbarten Limits auch gebote für den einlieferer abzugeben und das Los
gegebenenfalls dem einlieferer unter nennung der einlieferungsnummer zuzuschlagen;
das Los bleibt dann unverkauft.
sollte ein Zuschlag unter dem vorbehalt der Zustimmung des einlieferers erfolgen, insbesondere bei nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein gebot gebunden.
Bei der vermittlung von Kaufverträgen im rahmen unserer internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
geschäftsräumen. der Bieter mit dem höchsten gebot erhält den Zuschlag.
6. rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem aufgeld von 23 %
sowie eventuellen nebenkosten, insbesondere für Lagerung und versand. dieser Betrag
beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (differenzbesteuerung § 25 a ustg), die nicht
gesondert ausgewiesen wird. Bei anwendung der regelbesteuerung wird der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von 7 % auf den gesamtpreis (Zuschlag + 20 % aufgeld = gesamtpreis
+ 7 % Mwst. = endpreis) berechnet.
im falle einer eventuellen nichtanerkennung der einstufung zum ermäßigten
Mehrwertsteuersatz durch die finanzbehörden ist der versteigerer berechtigt – gegen entsprechenden nachweis – zu wenig erhobene Mehrwertsteuer nachzufordern.
ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
am versteigerungstag erstellte rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. k.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. die Firma
Andreas Thies e. k. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzuheben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. der ursprüngliche
käufer hat in diesem Fall eine gebühr in höhe des vollen Aufgeldes in höhe von 23 %
sowie der einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle rechnungen am versteigerungstag, bzw. bei online-auktionen,
am tag des ablaufs der jeweiligen Lose während der öffnungszeit zur Barzahlung in
euro fällig, vorausrechnungen schriftlicher auftraggeber eine Woche nach versand.
Zahlungen in fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung verbindlich;
Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben. Bei Zahlung
durch Überweisung oder erfüllungshalber durch scheck ist diese erst nach erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. der versteigerer ist in diesem falle berechtigt, verzugszinsen
in höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, sofern nicht
der schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger
entstanden ist.
8. Lieferung
die lieferung erfolgt erst nach Bezahlung. Wird ein gegenstand trotzdem vor Bezahlung
des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. der Käufer ist bis dahin nicht
zur Weiterveräußerung oder veränderung des versteigerungsgutes berechtigt. saalbieter
sind gehalten, die erworbenen objekte nach Bezahlung am auktionstag mitzunehmen. ein
Versand durch die Fa. Thies e. k. erfolgt erst nach entsprechender Versandanweisung
durch den käufer. sperrige gegenstände werden von uns generell nicht versandt,
bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem käufer.
Für gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
lagergebühr von 10 € pro Objekt und Tag berechnet.
9. gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle risiken, insbesondere des zufälligen untergangs und der
zufälligen verschlechterung, auf den Käufer über. die versteigerten gegenstände sind
gebraucht.
der versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
gewährleistung, für die originalität der gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
art. er verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des erwerbers innerhalb
der gesetzlichen gewährleistungsfrist dem einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im verkehr zwischen
versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. der versteigerer oder seine erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten schaden.
10. erhaltungsangaben
1 = hervorragende erhaltung
2 = normale erhaltung
3 = stark getragen-/-gebraucht
4 = mäßige erhaltung
orden und historische sammlungsgegenstände sind objekte, die zum tragen bzw.
zum gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen exemplaren berücksichtigt die erhaltungseinstufung das alter.
Mängel, restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im text erwähnt. erhaltungsangaben als ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb ausdrücklich hingewiesen.
reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten objektes beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11. nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a stgB
Zum schutz der öffentlichkeit und mit rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher sorgfalt und umsicht im umgang mit zeitgeschichtlichen objekten
aus der Zeit des 3. reiches verpflichtet.
die gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. titel und Bezeichnungen einzelner Personen oder truppenteile wurden wie im sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die gegenstände aus der Zeit des 3. reiches vorbesichtigen möchten und der
firma andreas thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr sammelgebiet einzutragen.
gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a stgB und deren strikte einhaltung
zugesichert.
schriftliche Bieter, die unserem hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei abgabe
von geboten auf gegenstände aus der Zeit des 3. reiches gebeten, art und Zweck ihres
sammelgebietes anzugeben, z. B. aufbau einer nach wissenschaftlichen grundsätzen aufgebauten sammlung über vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die
Wehrmacht, etc.
die firma andreas thies e. K. nimmt gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten einhaltung der §§ 86, 86 a stgB verpflichten.
indem Kataloginhaber, auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten gegenstände aus der Zeit des
3. reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen aufklärung, der abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über vorgänge des Zeitgeschehens oder der geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 stgB).
die firma andreas thies e. K. bietet diese gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen voraussetzungen an. Mit der abgabe eines gebotes werden diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen teil des Kataloges abgedruckten
versteigerungs- und geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. erfüllungsort und gerichtsstand
die geschäftsräume des versteigerers sind für beide teile erfüllungsort. das am
erfüllungsort geltende recht ist maßgebend für alle rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem versteigerer, und zwar auch dann, wenn der rechtsstreit im ausland geführt
wird. das einheitliche gesetz über den internationalen Kauf beweglicher sachen und das
einheitliche gesetz über den abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche sachen gelten nicht. für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen ansprüche aus der
geschäftsverbindung mit vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen rechts und
öffentlich-rechtlichen sondervermögen ist nürtingen ausschließlicher gerichtsstand. der
gleiche gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen gerichtsstand im inland
hat oder nach vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthaltsort aus dem
inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Vollständige AGBs