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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Sonderauktion - Bedeutende museale Sammlungsgegenstände aus dem Besitz

In Sale 67: Decorations & Military Antiques

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Kirchheim Unter Teck
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Sonderauktion - Bedeutende museale Sammlungsgegenstände aus dem Besitz Adolf Hitlers : Adolf Hitler - Persönliche Schirmmütze des Führers und Reichskanzlers. Braunes Mützentuch, am oberen Rand breiter goldener Vorstoß aus vergoldeten Metallfäden. Gestickter Hoheitsadler in bester Qualität in vergoldeter Metallfadenstickerei und gelben Wollfäden.Brauner Samtbund mit weißen Vorstößen. Noch ohne die bei späteren Mützentypen von Hitler getragene Eichenkranzkokarde.Goldene Mützenschnur aus gewirkten, vergoldeten Metallfäden an vergoldeten Knöpfen. Besonders weit nach vorne gezogener braun lackierter Lederschirm.Innenfutter aus elfenbeinfarbener Seide mit Celluloidtrapez und Herstellerzeichen Holters - Uniformen Berlin W. 50".Feines, hellbraunes Lederschweißband.Verschiedene kleine Mottenschäden, die Metalleffekten gedunkelt, der Lederschirm rissig.Dazu großformatiges Originaloto Adolf Hitlers auf dem er genau die hier angebotene Schirmmütze trägt. Am unteren Rand mit eigenhändiger Widmung in schwarzer Tinte:Dem freien Bauern auf freier Scholle Günther Held herzlichst zugeeignet / Bückeburg 1935". Mit Originalunterschrift Adolf Hitler".Das Foto im originalen silbernen Präsentationsrahmen. Am unteren Rand Herstellerzeichen der Firma H.J.Wilm Berlin", Silberstempel 800" sowie Krone und Halbmond.Format: 320 x 257 mm.Dieser Mützentyp wurde ausschließlich von Adolf Hitler als Führer und Reichskanzler getragen. Der Mützentypus lehnt sich an die Schirmmützen für die politischen Reichsleiter der NSDAP an, unterscheidet sich von diesen jedoch durch den von weißen Vorstößen eingefassten, emblemlosen Samtbund.Typisch für alle Kopfbedeckungen Adolf Hitlers ist der weit nach vorne gezogene Vorderschirm zum Schutz vor zu starkem Lichteinfall. Ganz ähnlich wie vor ihm Napoleon hielt Adolf Hitler seine persönliche Uniformierung ganz bewusst äußerst schlicht und verzichtete auf jeden unnötigen Schmuck. Er trug weder besondere Dienstgradabzeichen, noch irgendwelche anderen auffälligen Ranginsignien.Durch diese nach außen sichtbare Bescheidenheit trat er eindrucksvoll aus der ihn umgebenden, oftmals pompös auftretenden Entourage hochrangiger Funktionäre, hervor. Die von manchen hochrangigen politischen Leitern zur Schau gestellte übersteigerte Selbstdarstellung wurde von Hitler nur mit Mühe ertragen" und ausgesprochen missbilligt.Die Ben Lieber Adolf Hitler-Collection"Die in den nachfolgenden Losnummern angebotenen Gegenstände stammen aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers und wurden Ende April 1945 von First Lieutenant Ben Lieber, einem jüdischen US-Offizier der gemeinsam mit einigen Kameraden als erster die Privaträume Adolf Hitlers betreten durfte, aus dessen Wohnung am Prinzregentenplatz 16in München erbeutet".Eine ausführliche Schilderung des Besuchs der Führerwohnung und ein Foto Ben Liebers mit den Beutestücken aus dem Besitz Adolf Hitlers wurde in der Zeitung The Shreveport Journal" des Heimatortes des US-Offiziers in Louisianna, veröffentlicht.Sämtliche historische Hitler-Objekte befanden sich von 1945 - 1968 in der Privatsammlung Ben Liebers von wo sie im Jahr 1968 von dessen Chauffeur gestohlen und unrechtmäßig verkauft wurden.Sie gelangten dann über den renommierten Händler Historischer Americana Peter Hlinka aus New York City, der die Sammlung ohne Kenntnis der Eigentumsverhältnisse angekauft hatte, im Dezember 1968 an die Firma Mohawk Arms Inc., Utica N.Y.Schon kurz nach dem Erwerb der Gegenstände entbrannte ein Rechsstreit zwischen Ben Lieber, der über seinen Rechtsanwalt die von ihm gestohlenen Gegenstände zurückforderte und der Firma Mohawk Arms Inc. um die Eigentumsrechte, der Ende 1970 mit einem Gerichtsurteil des New York State Supreme Courts zugunsten des rechtmäßigen Eigentümers Ben Lieber endete.Im Zuge der Restitution der Sammlung an Ben Lieber machte der Präsident der Firma Mohawk Arms Inc, Raymond J. Zyla ein erneutes spektakuläres Kaufangebot, das schließlich akzeptiert wurde und zum endgültigen Verkauf der Hitler-Collection" führte.Mohawk Arms wurde damit endgültig rechtmäßiger Eigentümer der Sammlung.Die Kollektion wurde dann, nachdem sie sich über 25 Jahre in der Sammlung Ray Zylas befunden hatte im Jahr 1995 an die bekannten Händler historischer Sammlungsgegenstände Wolfe & Hardin, Long Beach, CA, USA veräußert.Von dort gelangte Sie in den Besitz des Auktionshauses Craig Gottlieb in Southern California.Beigefügt notariell beglaubigte Bestätigung vom 24. September 1985 der Firma Mohawk Arms, Inc. bezüglich des geschilderten Rechsstreits über die Eigentumsverhältnisse und den rechtmäßigen Erwerb von Ben Lieber nach der gerichtlich angeordneten Restituierung.Kopie eines Briefes Ben Liebers an seine Eltern auf persönlichem Briefbogen Adolf Hitlers geschrieben und datiert vom 7. Mai 1945 mit ausführlicher Beschreibung der von ihm erbeuteten" Gegenstände aus dem Besitz Adolf Hitlers. Dem Stück außerdem beigefügt umfangreiche Dokumentation mit folgenden Unterlagen: 1. Kopien verschiedener Zeitungs- und Zeitschriftenartikel die 1st Lieutenant Ben Lieber mit den Gegenständen seiner Sammlung zeigen. 2. Dokument über die Zugehörigkeit Ben Liebers zum 692nd Tank Destroyer Battalion". 3. Brief des bekannten Sachverständigen, Buchautors und Historikers Ben Swearingen an Mr. Lieber vom 27. August 1960 mit Beschreibungen und Erläuterungen zu den in der Sammlung befindlichen Gegenständen aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers. 4. Verschiedene Fotos des Braunhemdes Adolf Hitlers und der entsprechenden Schneideretiketten mit handschriftlichen Erläuterungen Ben Swearingens. 5. Abzüge der Fotos der Hitler-Sammlung aus dem Jahr 1968 als Anlage zum Kaufangebot Peter Hlinkas an die Firma Mohawk Arms Inc. 6. Kopie eines notariell beglaubigten Briefes, bzw. einer Rechnung Peter Hlinkas mit ausführlicher Beschreibung der persönlichen Gegenstände Adolf Hitlers aus der Lieber-Collection sowie seine schriftlicher Authentizitätsgarantie vom 20. Januar 1969. 7. Brief Ben Swearingens vom 31. August 1969 mit Auflistung sämtlicher Gegenstände aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers aus der Ben-Lieber-Collection basierend auf einer von ihm verfassten Inventarliste und Fotos aus dem Jahr 1960. 8. Brief der Anwaltskanzlei Blaugrund, Grossmann & Pozefsky an Mohawk Arms Inc. mit der Mitteilung des Gerichtsurteils des Supreme Courts des Staates New York über den Herausgabeanspruchs Ben Liebers, bzw. dessen Rechtsanwalts Mr. Drake. Kopie des State Supreme Court Judgement, index number 69 2422 gegen Mohawk Arms Inc., vom 31. August 1970. 9. Kopie des Telegramms Ben Liebers an RA Charles Drake mit der Ermächtigung die Sammlung an Mohawk Arms Inc. zu verkaufen.10. Kaufvertrag des Rechtsanwaltes Charles Drake mit Mohawk Arms Inc. über den rechtmäßigen Verkauf der Ben-Lieber-Hitler-Collection.11. Quittung Raymond J. Zylas (Mohawk Arms Inc.) über den Erhalt der Gegenstände von Ben Lieber, bzw. RA Charles Drake12. Verschiedene Kopien aus zeitgenössischen Publikationen, die Adolf Hitler mit eben diesem Braunhemd aus der Lieber-Collection mit vernähtem Blutordensband zeigen.13. Verschiedene Kopien zeitgenössischer Publikationen, die Hitler mit genau dieser Schirmmütze aus der Ben-Lieber-Collection zeigen.14. Kopie aus dem Buch Dress and Field Service Hats of the Third Reich von Tom Shutt, dem ersten Autor dem gestattet wurde die Schirmmütze in seiner Publikation abzubilden.15. Kopie einer Seite aus dem Heinrich-Hoffmann-Bildband Hitler wie ihn keiner kennt" mit Abbildung eines Fotos der Mutter Adolf Hitl
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Sonderauktion - Bedeutende museale Sammlungsgegenstände aus dem Besitz Adolf Hitlers : Adolf Hitler - Persönliche Schirmmütze des Führers und Reichskanzlers. Braunes Mützentuch, am oberen Rand breiter goldener Vorstoß aus vergoldeten Metallfäden. Gestickter Hoheitsadler in bester Qualität in vergoldeter Metallfadenstickerei und gelben Wollfäden.Brauner Samtbund mit weißen Vorstößen. Noch ohne die bei späteren Mützentypen von Hitler getragene Eichenkranzkokarde.Goldene Mützenschnur aus gewirkten, vergoldeten Metallfäden an vergoldeten Knöpfen. Besonders weit nach vorne gezogener braun lackierter Lederschirm.Innenfutter aus elfenbeinfarbener Seide mit Celluloidtrapez und Herstellerzeichen Holters - Uniformen Berlin W. 50".Feines, hellbraunes Lederschweißband.Verschiedene kleine Mottenschäden, die Metalleffekten gedunkelt, der Lederschirm rissig.Dazu großformatiges Originaloto Adolf Hitlers auf dem er genau die hier angebotene Schirmmütze trägt. Am unteren Rand mit eigenhändiger Widmung in schwarzer Tinte:Dem freien Bauern auf freier Scholle Günther Held herzlichst zugeeignet / Bückeburg 1935". Mit Originalunterschrift Adolf Hitler".Das Foto im originalen silbernen Präsentationsrahmen. Am unteren Rand Herstellerzeichen der Firma H.J.Wilm Berlin", Silberstempel 800" sowie Krone und Halbmond.Format: 320 x 257 mm.Dieser Mützentyp wurde ausschließlich von Adolf Hitler als Führer und Reichskanzler getragen. Der Mützentypus lehnt sich an die Schirmmützen für die politischen Reichsleiter der NSDAP an, unterscheidet sich von diesen jedoch durch den von weißen Vorstößen eingefassten, emblemlosen Samtbund.Typisch für alle Kopfbedeckungen Adolf Hitlers ist der weit nach vorne gezogene Vorderschirm zum Schutz vor zu starkem Lichteinfall. Ganz ähnlich wie vor ihm Napoleon hielt Adolf Hitler seine persönliche Uniformierung ganz bewusst äußerst schlicht und verzichtete auf jeden unnötigen Schmuck. Er trug weder besondere Dienstgradabzeichen, noch irgendwelche anderen auffälligen Ranginsignien.Durch diese nach außen sichtbare Bescheidenheit trat er eindrucksvoll aus der ihn umgebenden, oftmals pompös auftretenden Entourage hochrangiger Funktionäre, hervor. Die von manchen hochrangigen politischen Leitern zur Schau gestellte übersteigerte Selbstdarstellung wurde von Hitler nur mit Mühe ertragen" und ausgesprochen missbilligt.Die Ben Lieber Adolf Hitler-Collection"Die in den nachfolgenden Losnummern angebotenen Gegenstände stammen aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers und wurden Ende April 1945 von First Lieutenant Ben Lieber, einem jüdischen US-Offizier der gemeinsam mit einigen Kameraden als erster die Privaträume Adolf Hitlers betreten durfte, aus dessen Wohnung am Prinzregentenplatz 16in München erbeutet".Eine ausführliche Schilderung des Besuchs der Führerwohnung und ein Foto Ben Liebers mit den Beutestücken aus dem Besitz Adolf Hitlers wurde in der Zeitung The Shreveport Journal" des Heimatortes des US-Offiziers in Louisianna, veröffentlicht.Sämtliche historische Hitler-Objekte befanden sich von 1945 - 1968 in der Privatsammlung Ben Liebers von wo sie im Jahr 1968 von dessen Chauffeur gestohlen und unrechtmäßig verkauft wurden.Sie gelangten dann über den renommierten Händler Historischer Americana Peter Hlinka aus New York City, der die Sammlung ohne Kenntnis der Eigentumsverhältnisse angekauft hatte, im Dezember 1968 an die Firma Mohawk Arms Inc., Utica N.Y.Schon kurz nach dem Erwerb der Gegenstände entbrannte ein Rechsstreit zwischen Ben Lieber, der über seinen Rechtsanwalt die von ihm gestohlenen Gegenstände zurückforderte und der Firma Mohawk Arms Inc. um die Eigentumsrechte, der Ende 1970 mit einem Gerichtsurteil des New York State Supreme Courts zugunsten des rechtmäßigen Eigentümers Ben Lieber endete.Im Zuge der Restitution der Sammlung an Ben Lieber machte der Präsident der Firma Mohawk Arms Inc, Raymond J. Zyla ein erneutes spektakuläres Kaufangebot, das schließlich akzeptiert wurde und zum endgültigen Verkauf der Hitler-Collection" führte.Mohawk Arms wurde damit endgültig rechtmäßiger Eigentümer der Sammlung.Die Kollektion wurde dann, nachdem sie sich über 25 Jahre in der Sammlung Ray Zylas befunden hatte im Jahr 1995 an die bekannten Händler historischer Sammlungsgegenstände Wolfe & Hardin, Long Beach, CA, USA veräußert.Von dort gelangte Sie in den Besitz des Auktionshauses Craig Gottlieb in Southern California.Beigefügt notariell beglaubigte Bestätigung vom 24. September 1985 der Firma Mohawk Arms, Inc. bezüglich des geschilderten Rechsstreits über die Eigentumsverhältnisse und den rechtmäßigen Erwerb von Ben Lieber nach der gerichtlich angeordneten Restituierung.Kopie eines Briefes Ben Liebers an seine Eltern auf persönlichem Briefbogen Adolf Hitlers geschrieben und datiert vom 7. Mai 1945 mit ausführlicher Beschreibung der von ihm erbeuteten" Gegenstände aus dem Besitz Adolf Hitlers. Dem Stück außerdem beigefügt umfangreiche Dokumentation mit folgenden Unterlagen: 1. Kopien verschiedener Zeitungs- und Zeitschriftenartikel die 1st Lieutenant Ben Lieber mit den Gegenständen seiner Sammlung zeigen. 2. Dokument über die Zugehörigkeit Ben Liebers zum 692nd Tank Destroyer Battalion". 3. Brief des bekannten Sachverständigen, Buchautors und Historikers Ben Swearingen an Mr. Lieber vom 27. August 1960 mit Beschreibungen und Erläuterungen zu den in der Sammlung befindlichen Gegenständen aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers. 4. Verschiedene Fotos des Braunhemdes Adolf Hitlers und der entsprechenden Schneideretiketten mit handschriftlichen Erläuterungen Ben Swearingens. 5. Abzüge der Fotos der Hitler-Sammlung aus dem Jahr 1968 als Anlage zum Kaufangebot Peter Hlinkas an die Firma Mohawk Arms Inc. 6. Kopie eines notariell beglaubigten Briefes, bzw. einer Rechnung Peter Hlinkas mit ausführlicher Beschreibung der persönlichen Gegenstände Adolf Hitlers aus der Lieber-Collection sowie seine schriftlicher Authentizitätsgarantie vom 20. Januar 1969. 7. Brief Ben Swearingens vom 31. August 1969 mit Auflistung sämtlicher Gegenstände aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers aus der Ben-Lieber-Collection basierend auf einer von ihm verfassten Inventarliste und Fotos aus dem Jahr 1960. 8. Brief der Anwaltskanzlei Blaugrund, Grossmann & Pozefsky an Mohawk Arms Inc. mit der Mitteilung des Gerichtsurteils des Supreme Courts des Staates New York über den Herausgabeanspruchs Ben Liebers, bzw. dessen Rechtsanwalts Mr. Drake. Kopie des State Supreme Court Judgement, index number 69 2422 gegen Mohawk Arms Inc., vom 31. August 1970. 9. Kopie des Telegramms Ben Liebers an RA Charles Drake mit der Ermächtigung die Sammlung an Mohawk Arms Inc. zu verkaufen.10. Kaufvertrag des Rechtsanwaltes Charles Drake mit Mohawk Arms Inc. über den rechtmäßigen Verkauf der Ben-Lieber-Hitler-Collection.11. Quittung Raymond J. Zylas (Mohawk Arms Inc.) über den Erhalt der Gegenstände von Ben Lieber, bzw. RA Charles Drake12. Verschiedene Kopien aus zeitgenössischen Publikationen, die Adolf Hitler mit eben diesem Braunhemd aus der Lieber-Collection mit vernähtem Blutordensband zeigen.13. Verschiedene Kopien zeitgenössischer Publikationen, die Hitler mit genau dieser Schirmmütze aus der Ben-Lieber-Collection zeigen.14. Kopie aus dem Buch Dress and Field Service Hats of the Third Reich von Tom Shutt, dem ersten Autor dem gestattet wurde die Schirmmütze in seiner Publikation abzubilden.15. Kopie einer Seite aus dem Heinrich-Hoffmann-Bildband Hitler wie ihn keiner kennt" mit Abbildung eines Fotos der Mutter Adolf Hitl

Sale 67: Decorations & Military Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Für Auktionshaus Andreas Thies Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)7021-484050.

Wichtige Informationen

25.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable

3 % live surcharge plus 19 % VAT

AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

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drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

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sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs