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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Sonderauktion - Bedeutende museale Sammlungsgegenstände aus dem Besitz

In Sale 67: Decorations & Military Antiques

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Kirchheim Unter Teck
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Sonderauktion - Bedeutende museale Sammlungsgegenstände aus dem Besitz Adolf Hitlers : Braunhemd des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler.Exemplar der Ben-Lieber-Collection.Brauner Baumwoll-Uniformstoff mit vergoldeten Knöpfen. Die linke Brust-Innentasche mit Namensetikett der Schneiderfirma Wilhelm Holters, Berlin W.8. Wilhelmstr. 49 mit handschriftlicher Bezeichnung in schwarzer Tinte:Reichskanzler Adolf Hitler / No. 1377 im Juli 1935".Im Innenfutter des Braunhemdes ebenfalls Herstelleretikett der renommierten Uniformschneidereifirma Wilhelm Holters, Berlin.Auf der rechten Brusttasche original vernähtes Blutordensband. Auf der linken Brust Hitlers persönliche Auszeichnungen des 1. Weltkriegs, das Eiserne Kreuz 1. Klasse sowie das schwarze Verwundetenabzeichen. Über dem EK genähte Schlaufen für das Goldene Parteiabzeichen. Adolf Hitler's personal Brown Shirt from the Ben Lieber Collection.The brown shirt with gilded buttons shows light wear/age. The left breast inside pocket features a tailor's label from the renowned Berlin uniform maker Wilhelm Holters and reads "Wilhelm Holters, Berlin W.8. Wilhelmstr. 49" with handwritten name in black ink: Reichkanzler Adolf Hitler / No. 1377, im Juli 1935". The lining of the shirt has a second tailor's label also for Wilhelm Holters, Berlin.The right breast pocket has an originally sewn blood order ribbon. On the left breast pocket are Hitler's personal awards consisting of the 1914 Iron Cross 1st Class as well as the World War I Black Wound Badge. Above the Iron Cross are loops for the Golden party badge. Die Krawatte mit der nur für Adolf Hitler in echt goldener Ausführung hergestellten Nadel mit dem Hoheitszeichen der NSDAP.Der Hoheitsadler Gold, an Nadel. Auf der Rückseite Goldstempel 585". Das vornehmlich als Krawattennadel, bzw. als Anstecker für das Revers verwendete Hoheitszeichen der NSDAP wurde in dieser Form nur von Adolf Hitler selbst getragen.Dazu übermittelt der Zeitzeuge Henry Picker in seinem bekannten Werk, Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, folgende zeitgeschichtliche Feststellung:Als Sinnbild seiner Hoheitsrechte über Staat, Partei und Wehrmacht sollte das jeweilige Staatsoberhaupt das echt Goldene Hoheitsabzeichen' tragen, das den Reichsadler auf einem Eichenkranz mit Hakenkreuzsymbol zeigt und von Hitler selbst entworfen worden war. Sein alter Münchner Spezi, der Kunst-Goldschmied Otto Gahr, hatte für Hitler davon zehn Exemplare (sieben als Schlipsnadeln, drei als Reversknöpfe) gefertigt. Nur ein Exemplar (Schlipsnadel) hat Hitler je verschenkt, und zwar an Mussolini am 25. September 1937.Die anderen, deren Trageberechtigung ihm - Hitler - allein vorbehalten war, verwahrte er sorgfältigst. Denn er wollte das jeweilige Staatsoberhaupt nur durch ein Minimum an Status-Symbol gekennzeichnet wissen. Im übrigen sollte es durch seine Persönlichkeit und die Inhaberschaft seines Amtes wirken. Die politischen Leiter der NSDAP hatten als NS-Hoheitsträger das Hoheitszeichen in Silber (neben dem Parteiabzeichen) zu tragen zum Zeichen der Verbundenheit von Staat, Partei und Wehrmacht".The NSDAP tie pin that accompanies this shirt was made specifically for Adolf Hitler in pure gold. This tie pin is unique to him as he was the only person to wear a party tie pin in this style. The golden eagle with pin has on the reverse a "585" gold hallmark. In his famous book, "Hitler's Table Talks at the Führer Headquarters", Henry Pickler who was a contemporary witness, wrote:"as a symbol of his sovereign rights over the State, Party and Wehrmacht, Hitler wore the gold NSDAP party pin which shows the Nazi eagle atop on an oak wreath that surrounds a swastika symbol. This pin was designed by Hitler himself". Hitler's design was crafted by the famous Munich Goldsmith, Otto Gahr. Gahr took the design and made 10 individual specimens in pure gold; seven as tie pins and three as lapel buttons. One of the tie pins was presented by Hitler to Benito Mussolini on 25 September 1937. The other specimens were retained by Hitler himself. It is important to remember that Hitler was the only person in Nazi Germany who wore the NSDAP tie pin emblem in gold. The other political leaders of the NSDAP had to wear the pin in silver.Das Eiserne Kreuz 1. Klasse aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers. Eisenkern mit versilberter Zarge. An Nadel. Typisches Exemplar in besonders leichter Ausführung, wie sie auch von den wenigen anderen Uniformjacken Adolf Hitlers mit gesicherter Provenienz bekannt sind.Am 5. März 1917 kehrte Hitler zu seiner inzwischen nach Vimy verlegten alten Einheit zurück. Im Frühjahr nahm er an der Schlacht von Arras, im Sommer an der Dritten Flandernschlacht, ab Ende März 1918 an der deutschen Frühjahrsoffensive und an der kriegsentscheidenden zweiten Schlacht an der Marne teil.Im Mai 1918 erhielt er ein Regimentsdiplom für hervorragende Tapferkeit und das Verwundetenabzeichen in Schwarz. Am 4. August erhielt er das Eiserne Kreuz I. Klasse für einen Meldegang an die Front nach dem Ausfall aller Telefonleitungen. Der Regimentsadjutant Hugo Gutmann hatte ihm dafür diese Auszeichnung versprochen; der Divisionskommandeur genehmigte sie nach zwei Wochen.Adolf Hitler trug besonders diese für einen Gefreiten außerordentlich hohe und seltene Auszeichnung, die er sich durch persönliche Tapferkeit verdient hatte, an sämtlichen seiner Uniformen.Im Gegensatz zu fast allen anderen hohen Funktionären und Militärs des Dritten Reiches nahm er nach der Machtübernahme 1933 keinerlei Orden und Auszeichnungen, egal von welcher Seite mehr an. Hitler trug dieses Braunhemd vor allem während der Kampfzeit der NS-Bewegung vor 1933 sowie in den ersten Jahren nach der Machtübernahme 1933 bei zahlreichen Anlässen. Danach legte er es alljährlich zu den Feierlichkeiten anlässlich des Marsches auf die Feldherrnhalle vom 8./9. November 1923 und bei seinen Ansprachen zu den Alten Kämpfern" im Münchner Bürgerbräukeller und in den Jahren nach dem Elser-Attentat 1939 im Löwenbräu, an.Außerordentlich bedeutendes Uniformstück aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers von gesicherter Provenienz und insbesondere in Verbindung mit den -persönlichen Auszeichnungen und dem Hoheitsadler ein wichtiges historisches Stück von wahrhaft musealem Rang.Die ausführliche Dokumentation zur Provenienz dieser Stücke aus derBen-Lieber-Collection findet sich bei der Beschreibung zu Los-Nr. 254.On the shirt, Adolf Hitler's personal 1914 Iron Cross 1st Class. Features an iron core with silver plated frame. The hinge, pin and catch to the medal is undamaged. This Iron Cross 1st class is made in a special light-weight metal which was a feature of the medals worn by Hitler on other uniforms.This particular medal has verifiable provenance from the Ben Lieber Collection.For historical context on Hitler's award of the Iron Cross 1st class, here is a short history. On March 19, 1917, Hitler moved with his unit to Vimy, France. Later that spring, Hitler and his unit were committed to the Battle of Arras. That summer, they were involved in the third battle of Flanders. During one of the the bloody battles in Flanders, Hitler was de-signated to carry important messages to the battle front when all the telephones lines were cut between the regimental command center and the forward units. Hitler's bravery in successfully carrying these important messages to and from the battle front was recognized by the Regimental Adjutant, Hugo Gutmann who wrote the narrative to the presentation of this high level medal. The award was approved by the Division Commander two weeks later. Hitler was proud of this award and wore
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Sonderauktion - Bedeutende museale Sammlungsgegenstände aus dem Besitz Adolf Hitlers : Braunhemd des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler.Exemplar der Ben-Lieber-Collection.Brauner Baumwoll-Uniformstoff mit vergoldeten Knöpfen. Die linke Brust-Innentasche mit Namensetikett der Schneiderfirma Wilhelm Holters, Berlin W.8. Wilhelmstr. 49 mit handschriftlicher Bezeichnung in schwarzer Tinte:Reichskanzler Adolf Hitler / No. 1377 im Juli 1935".Im Innenfutter des Braunhemdes ebenfalls Herstelleretikett der renommierten Uniformschneidereifirma Wilhelm Holters, Berlin.Auf der rechten Brusttasche original vernähtes Blutordensband. Auf der linken Brust Hitlers persönliche Auszeichnungen des 1. Weltkriegs, das Eiserne Kreuz 1. Klasse sowie das schwarze Verwundetenabzeichen. Über dem EK genähte Schlaufen für das Goldene Parteiabzeichen. Adolf Hitler's personal Brown Shirt from the Ben Lieber Collection.The brown shirt with gilded buttons shows light wear/age. The left breast inside pocket features a tailor's label from the renowned Berlin uniform maker Wilhelm Holters and reads "Wilhelm Holters, Berlin W.8. Wilhelmstr. 49" with handwritten name in black ink: Reichkanzler Adolf Hitler / No. 1377, im Juli 1935". The lining of the shirt has a second tailor's label also for Wilhelm Holters, Berlin.The right breast pocket has an originally sewn blood order ribbon. On the left breast pocket are Hitler's personal awards consisting of the 1914 Iron Cross 1st Class as well as the World War I Black Wound Badge. Above the Iron Cross are loops for the Golden party badge. Die Krawatte mit der nur für Adolf Hitler in echt goldener Ausführung hergestellten Nadel mit dem Hoheitszeichen der NSDAP.Der Hoheitsadler Gold, an Nadel. Auf der Rückseite Goldstempel 585". Das vornehmlich als Krawattennadel, bzw. als Anstecker für das Revers verwendete Hoheitszeichen der NSDAP wurde in dieser Form nur von Adolf Hitler selbst getragen.Dazu übermittelt der Zeitzeuge Henry Picker in seinem bekannten Werk, Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier, folgende zeitgeschichtliche Feststellung:Als Sinnbild seiner Hoheitsrechte über Staat, Partei und Wehrmacht sollte das jeweilige Staatsoberhaupt das echt Goldene Hoheitsabzeichen' tragen, das den Reichsadler auf einem Eichenkranz mit Hakenkreuzsymbol zeigt und von Hitler selbst entworfen worden war. Sein alter Münchner Spezi, der Kunst-Goldschmied Otto Gahr, hatte für Hitler davon zehn Exemplare (sieben als Schlipsnadeln, drei als Reversknöpfe) gefertigt. Nur ein Exemplar (Schlipsnadel) hat Hitler je verschenkt, und zwar an Mussolini am 25. September 1937.Die anderen, deren Trageberechtigung ihm - Hitler - allein vorbehalten war, verwahrte er sorgfältigst. Denn er wollte das jeweilige Staatsoberhaupt nur durch ein Minimum an Status-Symbol gekennzeichnet wissen. Im übrigen sollte es durch seine Persönlichkeit und die Inhaberschaft seines Amtes wirken. Die politischen Leiter der NSDAP hatten als NS-Hoheitsträger das Hoheitszeichen in Silber (neben dem Parteiabzeichen) zu tragen zum Zeichen der Verbundenheit von Staat, Partei und Wehrmacht".The NSDAP tie pin that accompanies this shirt was made specifically for Adolf Hitler in pure gold. This tie pin is unique to him as he was the only person to wear a party tie pin in this style. The golden eagle with pin has on the reverse a "585" gold hallmark. In his famous book, "Hitler's Table Talks at the Führer Headquarters", Henry Pickler who was a contemporary witness, wrote:"as a symbol of his sovereign rights over the State, Party and Wehrmacht, Hitler wore the gold NSDAP party pin which shows the Nazi eagle atop on an oak wreath that surrounds a swastika symbol. This pin was designed by Hitler himself". Hitler's design was crafted by the famous Munich Goldsmith, Otto Gahr. Gahr took the design and made 10 individual specimens in pure gold; seven as tie pins and three as lapel buttons. One of the tie pins was presented by Hitler to Benito Mussolini on 25 September 1937. The other specimens were retained by Hitler himself. It is important to remember that Hitler was the only person in Nazi Germany who wore the NSDAP tie pin emblem in gold. The other political leaders of the NSDAP had to wear the pin in silver.Das Eiserne Kreuz 1. Klasse aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers. Eisenkern mit versilberter Zarge. An Nadel. Typisches Exemplar in besonders leichter Ausführung, wie sie auch von den wenigen anderen Uniformjacken Adolf Hitlers mit gesicherter Provenienz bekannt sind.Am 5. März 1917 kehrte Hitler zu seiner inzwischen nach Vimy verlegten alten Einheit zurück. Im Frühjahr nahm er an der Schlacht von Arras, im Sommer an der Dritten Flandernschlacht, ab Ende März 1918 an der deutschen Frühjahrsoffensive und an der kriegsentscheidenden zweiten Schlacht an der Marne teil.Im Mai 1918 erhielt er ein Regimentsdiplom für hervorragende Tapferkeit und das Verwundetenabzeichen in Schwarz. Am 4. August erhielt er das Eiserne Kreuz I. Klasse für einen Meldegang an die Front nach dem Ausfall aller Telefonleitungen. Der Regimentsadjutant Hugo Gutmann hatte ihm dafür diese Auszeichnung versprochen; der Divisionskommandeur genehmigte sie nach zwei Wochen.Adolf Hitler trug besonders diese für einen Gefreiten außerordentlich hohe und seltene Auszeichnung, die er sich durch persönliche Tapferkeit verdient hatte, an sämtlichen seiner Uniformen.Im Gegensatz zu fast allen anderen hohen Funktionären und Militärs des Dritten Reiches nahm er nach der Machtübernahme 1933 keinerlei Orden und Auszeichnungen, egal von welcher Seite mehr an. Hitler trug dieses Braunhemd vor allem während der Kampfzeit der NS-Bewegung vor 1933 sowie in den ersten Jahren nach der Machtübernahme 1933 bei zahlreichen Anlässen. Danach legte er es alljährlich zu den Feierlichkeiten anlässlich des Marsches auf die Feldherrnhalle vom 8./9. November 1923 und bei seinen Ansprachen zu den Alten Kämpfern" im Münchner Bürgerbräukeller und in den Jahren nach dem Elser-Attentat 1939 im Löwenbräu, an.Außerordentlich bedeutendes Uniformstück aus dem persönlichen Besitz Adolf Hitlers von gesicherter Provenienz und insbesondere in Verbindung mit den -persönlichen Auszeichnungen und dem Hoheitsadler ein wichtiges historisches Stück von wahrhaft musealem Rang.Die ausführliche Dokumentation zur Provenienz dieser Stücke aus derBen-Lieber-Collection findet sich bei der Beschreibung zu Los-Nr. 254.On the shirt, Adolf Hitler's personal 1914 Iron Cross 1st Class. Features an iron core with silver plated frame. The hinge, pin and catch to the medal is undamaged. This Iron Cross 1st class is made in a special light-weight metal which was a feature of the medals worn by Hitler on other uniforms.This particular medal has verifiable provenance from the Ben Lieber Collection.For historical context on Hitler's award of the Iron Cross 1st class, here is a short history. On March 19, 1917, Hitler moved with his unit to Vimy, France. Later that spring, Hitler and his unit were committed to the Battle of Arras. That summer, they were involved in the third battle of Flanders. During one of the the bloody battles in Flanders, Hitler was de-signated to carry important messages to the battle front when all the telephones lines were cut between the regimental command center and the forward units. Hitler's bravery in successfully carrying these important messages to and from the battle front was recognized by the Regimental Adjutant, Hugo Gutmann who wrote the narrative to the presentation of this high level medal. The award was approved by the Division Commander two weeks later. Hitler was proud of this award and wore

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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Für Auktionshaus Andreas Thies Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)7021-484050.

Wichtige Informationen

25.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable

3 % live surcharge plus 19 % VAT

AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs