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Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an G

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Kirchheim Unter Teck

Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an G


Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an General Baron Ermanno (Hermann) Kanzler, letzter Kommandant der päpstlichen Streitkräfte.
Normal 0 21 MicrosoftInternetExplorer4
Griff und Parierstange aus feuervergoldeter Bronze.mit neoklassizistischem Dekor. Auf dem Griff die gekreuzten Schlüssel Petri. Der Knauf in Form der päpstlichen Tiara. Die Griffrückseite kaneliert.

Die zweischneitige Klinge mit breitem, hohen Mittelgrad beidseitig gebläut und vergoldet. Auf der terzseitigen Fehlschärfe die vergoldeten Initialen des Trägers "EK" (Ermanno Kanzler) von der Eisernen Krone der Lombardei überhöht.

Die Scheide aus weiß lackiertem Leder mit vergoldeten Beschlägen. Auf der Rückseite des oberen Beschlags die Widmungsgravur:

"DONO DI S.S. P. PIO IX / AL GENERALE KANZLER APRILE 1868".

Länge: 97 cm.

Hermann Kanzler (* 28. März 1822 in Weingarten; † 6. Januar 1888 in Rom) war päpstlicher General, Pro-Minister der Waffen und Oberkommandierender der Päpstlichen Armee im Kirchenstaat. Er wurde als Baron von Kanzler geadelt. Hermann Kanzler wurde 1822 in Weingarten bei Karlsruhe als Sohn des Steuerperäquators Max Anton Kanzler geboren. Später verzog die Familie nach Bruchsal, wo der Junge aufwuchs. Er diente bei den Dragonern in Karlsruhe. Gemäß örtlicher Tradition quittierte sein Rittmeister – verärgert über die kirchenfeindliche Haltung der badischen Regierung – seinen Dienst und trat in die päpstliche Armee ein. Dabei habe er seinen Burschen, den Korporal Kanzler, bewogen, mit ihm nach Rom zu gehen und ebenfalls päpstlicher Soldat zu werden. Im Dezember 1843 nahm Hermann Kanzler seinen Abschied vom Großherzoglich Badischen Militär. In päpstlichen Diensten   Hermann Kanzler trat 1845 in den päpstlichen Heeresdienst, kämpfte 1848 gegen Österreich, wurde 1859 zum Obersten des 1. Regiments der päpstlichen Armee ernannt und vom Oberbefehlshaber Lamoricière 1860 zum General befördert, als Auszeichnung für sein kühnes Durchbrechen von Pesaro nach Ancona durch das piemontesische Korps. Seit Oktober 1865 war er Oberkommandierender der päpstlichen Streitkräfte und päpstlicher Prominister der Waffen. Er befehligte die päpstlichen Truppen bei ihrem Sieg am 3. November 1867 in der Schlacht bei Mentana über die zahlenmäßig unterlegenen Truppen Garibaldis (4700 Garibaldi-Freiwillige gegen etwa 12000 Soldaten auf päpstlich-französischer Seite). Später leitete er die Scheinverteidigung von Rom im September 1870, bei welcher Papst Pius IX. zwar vor der Welt seine unveräußerlichen Rechte als Staatsoberhaupt demonstrieren, aber gleichzeitig möglichst kein Blut vergießen wollte. Die päpstliche Armee leistete daher nur symbolischen Widerstand. Als am 20. September die erste Bresche in die Mauer an der Porta Pia geschossen war, wurde der Kampf auf Befehl des Papstes an seinen Oberbefehlshaber Hermann Kanzler sofort eingestellt.   Der Kirchenstaat hatte nach über 1000 Jahren aufgehört zu existieren und der Papst besaß kein eigentliches Staatsgebiet mehr. Er betrachtete sich – unter nomineller Wahrung seiner Rechte – als „Gefangener im Vatikan“. Italien respektierte die Vatikanstadt mit dem Papst als quasi exterritorial, ohne dass der Rechtsstatus formell geklärt wurde. Deshalb blieb General Hermann Kanzler bis zu seinem Tode am 6. Januar 1888 im Vatikan und führte nominell sein Amt als Prominister der Waffen und Oberbefehlshaber der päpstlichen Truppen weiter; es hatte wegen der fehlenden staatlichen Souveränität aber nur noch symbolischen Charakter. Erst 1929 wurde der Streit zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien beigelegt. Der Papst verzichtete auf die historischen Rechte am Kirchenstaat und Italien erkannte die Vatikanstadt als souveränen Zwergstaat an. Hermann Kanzler trug den päpstlichen Adelstitel eines Barons von Kanzler. Seine Frau entstammte der uralten römischen Grafenfamilie Vannutelli, aus der auch zwei Kardinäle hervorgingen. Er saß lange Zeit im Verwaltungsrat des Campo Santo Teutonico und war mit dessen Direktor Anton de Waal befreundet.[1] Hermann Kanzlers Sohn Baron Rudolf Kanzler (* 7. Mai 1864) war vatikanischer Archäologe und seit 1896 Mitglied der Päpstlichen Kommission für Christliche Archäologie. Er galt als „tüchtigster Kenner der Topographie des alten Rom“ und war führend an Ausgrabungen unter dem Petersdom und in den Katakomben beteiligt.Beindruckende Ehrenwaffe von feinster Qualität und größter Seltenheit. Meines Wissens das einzige derartige päpstliche Ehrenschwert, das jemals auf einer Auktion angeboten wurde.
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Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an G


Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Presentation Sword of Honor awarded by Pope Pio IX to General Baron Ermanno Kanzler, last Commander of the Papal Armed Forces.

Presentation Sword of Honor  awarded by Pope Pio IX to General Baron Ermanno Kanzler, last Commander of the Papal Armed Forces.

Handle and quillon in fire-gilt bronze with neoclassical decoration. On the handle the crossed keys of  Saint Peter. The pommel in the shape of the papal tiara. The back of the handle is fluted. The double-edged blade with a wide, high central degree blued and gilded on both sides. On the obverse side the gilded initials of the bearer "EK" (Ermanno Kanzler) and the Iron Crown of Lombardy (Italy). The scabbard is made of white lacquered leather with gilded fittings. On the back of the upper fitting the engraved dedication: "DONO DI S.S. P. PIO IX / AL GENERALE KANZLER APRILE 1868".Length: 97 cm. Hermann Kanzler (* 28. March 1822 in Weingarten; † 6. January 1888 in Rome) was papal general, pro-minister of arms and supreme commander of the papal army in the Papal States. He was ennobled as Baron of Chancellor. Hermann Kanzler was born in Weingarten near Karlsruhe in 1822, the son of the tax equator Max Anton Kanzler. Later the family moved to Bruchsal, where the boy grew up. He served with the dragoons in Karlsruhe. In accordance with local tradition, his cavalry captain - annoyed by the anticlerical attitude of the Baden government - resigned from his service and joined the papal army. He had persuaded his fellow, the Corporal Chancellor, to go with him to Rome and become a papal soldier as well. In December 1843 Hermann Kanzler took his leave of the Grand Ducal Baden military. Hermann Kanzler entered the papal army in 1845, fought against Austria in 1848, was appointed colonel of the 1st regiment of the papal army in 1859, and was promoted to general by the commander-in-chief Lamoricière in 1860, as a reward for his bold breakthrough from Pesaro to Ancona by the Piedmontese corps. From October 1865 he was Commander-in-Chief of the Papal Armed Forces and Papal Pro-Minister of Arms. He commanded the papal troops in their victory on 3 November 1867 at the Battle of Mentana over Garibaldi's numerically inferior troops (4700 Garibaldi volunteers against about 12000 soldiers on the papal-French side). He later led the sham defence of Rome in September 1870, in which Pope Pius IX wanted to demonstrate to the world his inalienable rights as head of state, but at the same time to avoid bloodshed. The papal army theref

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Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an G


Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an General Baron Ermanno (Hermann) Kanzler, letzter Kommandant der päpstlichen Streitkräfte.
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Griff und Parierstange aus feuervergoldeter Bronze.mit neoklassizistischem Dekor. Auf dem Griff die gekreuzten Schlüssel Petri. Der Knauf in Form der päpstlichen Tiara. Die Griffrückseite kaneliert.

Die zweischneitige Klinge mit breitem, hohen Mittelgrad beidseitig gebläut und vergoldet. Auf der terzseitigen Fehlschärfe die vergoldeten Initialen des Trägers "EK" (Ermanno Kanzler) von der Eisernen Krone der Lombardei überhöht.

Die Scheide aus weiß lackiertem Leder mit vergoldeten Beschlägen. Auf der Rückseite des oberen Beschlags die Widmungsgravur:

"DONO DI S.S. P. PIO IX / AL GENERALE KANZLER APRILE 1868".

Länge: 97 cm.

Hermann Kanzler (* 28. März 1822 in Weingarten; † 6. Januar 1888 in Rom) war päpstlicher General, Pro-Minister der Waffen und Oberkommandierender der Päpstlichen Armee im Kirchenstaat. Er wurde als Baron von Kanzler geadelt. Hermann Kanzler wurde 1822 in Weingarten bei Karlsruhe als Sohn des Steuerperäquators Max Anton Kanzler geboren. Später verzog die Familie nach Bruchsal, wo der Junge aufwuchs. Er diente bei den Dragonern in Karlsruhe. Gemäß örtlicher Tradition quittierte sein Rittmeister – verärgert über die kirchenfeindliche Haltung der badischen Regierung – seinen Dienst und trat in die päpstliche Armee ein. Dabei habe er seinen Burschen, den Korporal Kanzler, bewogen, mit ihm nach Rom zu gehen und ebenfalls päpstlicher Soldat zu werden. Im Dezember 1843 nahm Hermann Kanzler seinen Abschied vom Großherzoglich Badischen Militär. In päpstlichen Diensten   Hermann Kanzler trat 1845 in den päpstlichen Heeresdienst, kämpfte 1848 gegen Österreich, wurde 1859 zum Obersten des 1. Regiments der päpstlichen Armee ernannt und vom Oberbefehlshaber Lamoricière 1860 zum General befördert, als Auszeichnung für sein kühnes Durchbrechen von Pesaro nach Ancona durch das piemontesische Korps. Seit Oktober 1865 war er Oberkommandierender der päpstlichen Streitkräfte und päpstlicher Prominister der Waffen. Er befehligte die päpstlichen Truppen bei ihrem Sieg am 3. November 1867 in der Schlacht bei Mentana über die zahlenmäßig unterlegenen Truppen Garibaldis (4700 Garibaldi-Freiwillige gegen etwa 12000 Soldaten auf päpstlich-französischer Seite). Später leitete er die Scheinverteidigung von Rom im September 1870, bei welcher Papst Pius IX. zwar vor der Welt seine unveräußerlichen Rechte als Staatsoberhaupt demonstrieren, aber gleichzeitig möglichst kein Blut vergießen wollte. Die päpstliche Armee leistete daher nur symbolischen Widerstand. Als am 20. September die erste Bresche in die Mauer an der Porta Pia geschossen war, wurde der Kampf auf Befehl des Papstes an seinen Oberbefehlshaber Hermann Kanzler sofort eingestellt.   Der Kirchenstaat hatte nach über 1000 Jahren aufgehört zu existieren und der Papst besaß kein eigentliches Staatsgebiet mehr. Er betrachtete sich – unter nomineller Wahrung seiner Rechte – als „Gefangener im Vatikan“. Italien respektierte die Vatikanstadt mit dem Papst als quasi exterritorial, ohne dass der Rechtsstatus formell geklärt wurde. Deshalb blieb General Hermann Kanzler bis zu seinem Tode am 6. Januar 1888 im Vatikan und führte nominell sein Amt als Prominister der Waffen und Oberbefehlshaber der päpstlichen Truppen weiter; es hatte wegen der fehlenden staatlichen Souveränität aber nur noch symbolischen Charakter. Erst 1929 wurde der Streit zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien beigelegt. Der Papst verzichtete auf die historischen Rechte am Kirchenstaat und Italien erkannte die Vatikanstadt als souveränen Zwergstaat an. Hermann Kanzler trug den päpstlichen Adelstitel eines Barons von Kanzler. Seine Frau entstammte der uralten römischen Grafenfamilie Vannutelli, aus der auch zwei Kardinäle hervorgingen. Er saß lange Zeit im Verwaltungsrat des Campo Santo Teutonico und war mit dessen Direktor Anton de Waal befreundet.[1] Hermann Kanzlers Sohn Baron Rudolf Kanzler (* 7. Mai 1864) war vatikanischer Archäologe und seit 1896 Mitglied der Päpstlichen Kommission für Christliche Archäologie. Er galt als „tüchtigster Kenner der Topographie des alten Rom“ und war führend an Ausgrabungen unter dem Petersdom und in den Katakomben beteiligt.Beindruckende Ehrenwaffe von feinster Qualität und größter Seltenheit. Meines Wissens das einzige derartige päpstliche Ehrenschwert, das jemals auf einer Auktion angeboten wurde.
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Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Geschenk - Schwert Papst Pius IX. an G


Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Vatikan : Presentation Sword of Honor awarded by Pope Pio IX to General Baron Ermanno Kanzler, last Commander of the Papal Armed Forces.

Presentation Sword of Honor  awarded by Pope Pio IX to General Baron Ermanno Kanzler, last Commander of the Papal Armed Forces.

Handle and quillon in fire-gilt bronze with neoclassical decoration. On the handle the crossed keys of  Saint Peter. The pommel in the shape of the papal tiara. The back of the handle is fluted. The double-edged blade with a wide, high central degree blued and gilded on both sides. On the obverse side the gilded initials of the bearer "EK" (Ermanno Kanzler) and the Iron Crown of Lombardy (Italy). The scabbard is made of white lacquered leather with gilded fittings. On the back of the upper fitting the engraved dedication: "DONO DI S.S. P. PIO IX / AL GENERALE KANZLER APRILE 1868".Length: 97 cm. Hermann Kanzler (* 28. March 1822 in Weingarten; † 6. January 1888 in Rome) was papal general, pro-minister of arms and supreme commander of the papal army in the Papal States. He was ennobled as Baron of Chancellor. Hermann Kanzler was born in Weingarten near Karlsruhe in 1822, the son of the tax equator Max Anton Kanzler. Later the family moved to Bruchsal, where the boy grew up. He served with the dragoons in Karlsruhe. In accordance with local tradition, his cavalry captain - annoyed by the anticlerical attitude of the Baden government - resigned from his service and joined the papal army. He had persuaded his fellow, the Corporal Chancellor, to go with him to Rome and become a papal soldier as well. In December 1843 Hermann Kanzler took his leave of the Grand Ducal Baden military. Hermann Kanzler entered the papal army in 1845, fought against Austria in 1848, was appointed colonel of the 1st regiment of the papal army in 1859, and was promoted to general by the commander-in-chief Lamoricière in 1860, as a reward for his bold breakthrough from Pesaro to Ancona by the Piedmontese corps. From October 1865 he was Commander-in-Chief of the Papal Armed Forces and Papal Pro-Minister of Arms. He commanded the papal troops in their victory on 3 November 1867 at the Battle of Mentana over Garibaldi's numerically inferior troops (4700 Garibaldi volunteers against about 12000 soldiers on the papal-French side). He later led the sham defence of Rome in September 1870, in which Pope Pius IX wanted to demonstrate to the world his inalienable rights as head of state, but at the same time to avoid bloodshed. The papal army theref

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Orden und militärhistorische Antiquitäten | Decorations & Military Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
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nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
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„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
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sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
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von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
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zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
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der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
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Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
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sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
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Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
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7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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