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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Preußen: Orden Pour le Merite

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Kirchheim Unter Teck

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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Preußen: Orden Pour le Merite

Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Preußen: Orden Pour le Merite

Auszeichnungsgruppe des Hauptmanns Daniel Gerth, Ritter des Pour le Merite (1891 - 1934).

Die Gruppe besteht aus folgenden Gegenständen und Auszeichnungen:

- Pour le Merite, Silber - vergoldet und emailliert, am langen genähten Originalband mit    Verschlußknöpfen. In der Öse Silberstempel. Die Buchstaben ziseliert. Viel getragenes Exemplar mit beidseitigen Tragespuren und Emailleabsplitterungen.

Sehr schönes Exemplar aus der seltenen Fertigung des Hofjuweliers Godet, Berlin.

- Verleihungsurkunde zum Pour le Merite, datiert vom 1. Oktober 1918, mit Originalunterschrift "Kanitz".

- Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, Silber - vergoldet und emailliert. Mit Herstellerzeichen "JG & S 938".

- Die übrigen Weltkriegsauszeichnungen: EK I. und Silbernes Verwundetenabzeichen.

- SA - Dolch Normal 0 21 MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:"; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman";} (ROB. GIERSCH SOLINGEN) und zugehöriges SA - Braunhemd für einen Hauptsturmführer.

- Ärmelabzeichen des Freikorps Gerth (Ostpreuß. Jägerkorps Gerth) in Sonderausführung für den Chef des Freikorps.

Hauptmann Daniel Gerth erhielt seinen Pour le Merite am 1. 10. 1918 als Führer des III./IR 150 im Rahmen der Abwehrschlacht in der Champagne und an der Maas gegen Briten und Amerikaner. Die Verleihungsbegründung lautet wie folgt:

"Auf Antrag 37. Infanterie - Division erbittet Generalkommando XXI. Orden Pour le Merite für Oblt. Gerth, Führer III./I.R.150. Begründung: Bei der Verteidigung des Dorfes Cierges wies das III./I.R. 150 unter Führung des Oblts. Gerth am gestrigen Tage zehn feindliche Angriffe amerikanischer Waffen, darunter mehrere Tanks, erfolgreich ab. - Am heutigen Vormittag scheiterte vor der Front desselben Bataillons zwei ernete Massenangriffe, bei deren zweitem 10 feindliche Tanks zur Strecke gebracht werden. Zusatz des A.O.K.: Ich befürworte den Vorschlag."

Nach dem 1. Weltkrieg hatte Gerth sein eigenes Freikorps das Grenzschutzkämpfe in Ostpreußen durchführte.

Er machte Karriere in der SA und stieg zum Adjutanten des Stabschefs der SA, Ernst Röhm, auf. Im Zuge des Röhm - Putsches wurde er zusammen mit anderen SA - Führern 1934 von der SS erschossen.

Dem Konvolut beigefügt ist eine Fülle von Dokumenten und Fotos, u.a.: Abschrift des Führungszeugnisses von 1919; Lebenslauf mit Gerths Unterschrift, Kriegsranglistenauszug mit Auflistung der Orden und Ehrenzeichen, Dienstleistungszeugnis von 1919; Verschiedene Fotos im Kreise von SA - Führern, darunter eines zusammen mit dem Prinzen August Wilhelm

von Preußen. Auf diesem Foto trägt Gerth, klar erkennbar, den hier angebotenen Pour le Merite. Ausführliches Dokumentationsmaterial zum Röhmputsch und über das Freikorps Gerth, teilweise Originaldrucke, sowie vier schöne großformatige Dedikationsfotos der SA - Führer Walter Honeck, Gruppenführer Karl Aust, und weiterer.

Außerdem Speisekarte eines Abendessens zu Ehren von Rittern des Pour le Merite vom 23. 01. 1934 mit farbig gedrucktem Ordenskranz und den Originalunterschriften diverser anwesender Pour le Merite Träger.

Schöne, geschichtlich hochintressante und sehr seltene Gruppe.

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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Preußen: Orden Pour le Merite

Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen :

Prussia: Pour le Merite grouping to Captain Daniel Gerth awarded for his gallantry fighting superior US Forces.

Award group of medals and documents to captain Daniel Gerth, Knight of the Pour le Merite (1891 - 1934). The group consists of the following objects and awards: - Pour le Merite, silver - gilded and enamelled, at the long original sewn ribbon with fastening buttons. Silver stamp in the eyelet. The letters chased. Much worn example with traces of wear and enamel chips on both sides. Very nice original example from the rare production of the court jeweller Godet, Berlin. - Award document for the Pour le Merite, dated 1 October 1918, with original signature "Kanitz". - Knight`s breast badge with swords of the Royal House Order of Hohenzollern, Silver - gilt and enamels. With maker`s mark "JG & S 938". - The other World War awards: Iron Cross  Ist Class and Silver Wound Badge. - SA - Dagger (ROB. GIERSCH SOLINGEN) and corresponding SA - Brown Shirt for the rank of Hauptsturmführer. - Sleeve badge of the Freikorps Gerth (Ostpreuß. Jägerkorps Gerth) in special design for the chief of the Freikorps. Captain Daniel Gerth received his Pour le Merite on 1. 10. 1918 as leader of the III./IR 150 during the defensive battle in the Champagne and Maas against British and Americans. The reason for the award is as follows: "On request 37th Infantry - Division General Command XXI requests award of the Order Pour le Merite for Oblt. Gerth, Führer III./I.R.150. Justification: In the defence of the village of Cierges, the IIIrd/Infantry Regiment 150, led by (First Lieutenant) Oblt. Gerth successfully repelled ten enemy attacks by American weapons, including several tanks, yesterday. - This morning, in front of the front line of the same battalion, two mass attacks, the second of which involved 10 enemy tanks which were destroyed, failed. Addendum of the A.O.K.: "I support the proposal. After the 1st World War Gerth had his own Freikorps which carried out border patrols in East Prussia. He made a career in the SA and was promoted to adjutant of the Chief of Staff of the SA, Ernst Röhm. In the course of the Röhm - putsch  he was shot by the SS in 1934 together with other SA - leaders.Included with the medals is a number of  documents and photos, including a copy of the certificate of good conduct of 1919; Curriculum vitae with Gerth's signature, excerpt from the war ranking list with a list of orders and decorations, service record of 1919; Various photos in the circle of SA leaders, including one together with Prince August Wilhelm of Prussia. On this photo Gerth wears, clearly recognizable, the Pour le Merite offered here. Detailed documentation material about the Röhmputsch and about the Freikorps Gerth, partly original prints, as well as four beautiful large format dedication photos of the SA - leader Walter Honeck, group leader Karl Aust, and others. Also menu of a dinner in honour of knights of the Pour le Merite from 23. 01. 1934 with colour printed wreath and the original signatures of several Pour le Merite winners present at the dinner. Important and extremly rare grouping for an action against US forces, one of only a few known to exist. Normal 0 21 MicrosoftIntern

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Auszeichnungsgruppe des Hauptmanns Daniel Gerth, Ritter des Pour le Merite (1891 - 1934).

Die Gruppe besteht aus folgenden Gegenständen und Auszeichnungen:

- Pour le Merite, Silber - vergoldet und emailliert, am langen genähten Originalband mit    Verschlußknöpfen. In der Öse Silberstempel. Die Buchstaben ziseliert. Viel getragenes Exemplar mit beidseitigen Tragespuren und Emailleabsplitterungen.

Sehr schönes Exemplar aus der seltenen Fertigung des Hofjuweliers Godet, Berlin.

- Verleihungsurkunde zum Pour le Merite, datiert vom 1. Oktober 1918, mit Originalunterschrift "Kanitz".

- Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, Silber - vergoldet und emailliert. Mit Herstellerzeichen "JG & S 938".

- Die übrigen Weltkriegsauszeichnungen: EK I. und Silbernes Verwundetenabzeichen.

- SA - Dolch Normal 0 21 MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:"; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman";} (ROB. GIERSCH SOLINGEN) und zugehöriges SA - Braunhemd für einen Hauptsturmführer.

- Ärmelabzeichen des Freikorps Gerth (Ostpreuß. Jägerkorps Gerth) in Sonderausführung für den Chef des Freikorps.

Hauptmann Daniel Gerth erhielt seinen Pour le Merite am 1. 10. 1918 als Führer des III./IR 150 im Rahmen der Abwehrschlacht in der Champagne und an der Maas gegen Briten und Amerikaner. Die Verleihungsbegründung lautet wie folgt:

"Auf Antrag 37. Infanterie - Division erbittet Generalkommando XXI. Orden Pour le Merite für Oblt. Gerth, Führer III./I.R.150. Begründung: Bei der Verteidigung des Dorfes Cierges wies das III./I.R. 150 unter Führung des Oblts. Gerth am gestrigen Tage zehn feindliche Angriffe amerikanischer Waffen, darunter mehrere Tanks, erfolgreich ab. - Am heutigen Vormittag scheiterte vor der Front desselben Bataillons zwei ernete Massenangriffe, bei deren zweitem 10 feindliche Tanks zur Strecke gebracht werden. Zusatz des A.O.K.: Ich befürworte den Vorschlag."

Nach dem 1. Weltkrieg hatte Gerth sein eigenes Freikorps das Grenzschutzkämpfe in Ostpreußen durchführte.

Er machte Karriere in der SA und stieg zum Adjutanten des Stabschefs der SA, Ernst Röhm, auf. Im Zuge des Röhm - Putsches wurde er zusammen mit anderen SA - Führern 1934 von der SS erschossen.

Dem Konvolut beigefügt ist eine Fülle von Dokumenten und Fotos, u.a.: Abschrift des Führungszeugnisses von 1919; Lebenslauf mit Gerths Unterschrift, Kriegsranglistenauszug mit Auflistung der Orden und Ehrenzeichen, Dienstleistungszeugnis von 1919; Verschiedene Fotos im Kreise von SA - Führern, darunter eines zusammen mit dem Prinzen August Wilhelm

von Preußen. Auf diesem Foto trägt Gerth, klar erkennbar, den hier angebotenen Pour le Merite. Ausführliches Dokumentationsmaterial zum Röhmputsch und über das Freikorps Gerth, teilweise Originaldrucke, sowie vier schöne großformatige Dedikationsfotos der SA - Führer Walter Honeck, Gruppenführer Karl Aust, und weiterer.

Außerdem Speisekarte eines Abendessens zu Ehren von Rittern des Pour le Merite vom 23. 01. 1934 mit farbig gedrucktem Ordenskranz und den Originalunterschriften diverser anwesender Pour le Merite Träger.

Schöne, geschichtlich hochintressante und sehr seltene Gruppe.

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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen : Preußen: Orden Pour le Merite

Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Preußen :

Prussia: Pour le Merite grouping to Captain Daniel Gerth awarded for his gallantry fighting superior US Forces.

Award group of medals and documents to captain Daniel Gerth, Knight of the Pour le Merite (1891 - 1934). The group consists of the following objects and awards: - Pour le Merite, silver - gilded and enamelled, at the long original sewn ribbon with fastening buttons. Silver stamp in the eyelet. The letters chased. Much worn example with traces of wear and enamel chips on both sides. Very nice original example from the rare production of the court jeweller Godet, Berlin. - Award document for the Pour le Merite, dated 1 October 1918, with original signature "Kanitz". - Knight`s breast badge with swords of the Royal House Order of Hohenzollern, Silver - gilt and enamels. With maker`s mark "JG & S 938". - The other World War awards: Iron Cross  Ist Class and Silver Wound Badge. - SA - Dagger (ROB. GIERSCH SOLINGEN) and corresponding SA - Brown Shirt for the rank of Hauptsturmführer. - Sleeve badge of the Freikorps Gerth (Ostpreuß. Jägerkorps Gerth) in special design for the chief of the Freikorps. Captain Daniel Gerth received his Pour le Merite on 1. 10. 1918 as leader of the III./IR 150 during the defensive battle in the Champagne and Maas against British and Americans. The reason for the award is as follows: "On request 37th Infantry - Division General Command XXI requests award of the Order Pour le Merite for Oblt. Gerth, Führer III./I.R.150. Justification: In the defence of the village of Cierges, the IIIrd/Infantry Regiment 150, led by (First Lieutenant) Oblt. Gerth successfully repelled ten enemy attacks by American weapons, including several tanks, yesterday. - This morning, in front of the front line of the same battalion, two mass attacks, the second of which involved 10 enemy tanks which were destroyed, failed. Addendum of the A.O.K.: "I support the proposal. After the 1st World War Gerth had his own Freikorps which carried out border patrols in East Prussia. He made a career in the SA and was promoted to adjutant of the Chief of Staff of the SA, Ernst Röhm. In the course of the Röhm - putsch  he was shot by the SS in 1934 together with other SA - leaders.Included with the medals is a number of  documents and photos, including a copy of the certificate of good conduct of 1919; Curriculum vitae with Gerth's signature, excerpt from the war ranking list with a list of orders and decorations, service record of 1919; Various photos in the circle of SA leaders, including one together with Prince August Wilhelm of Prussia. On this photo Gerth wears, clearly recognizable, the Pour le Merite offered here. Detailed documentation material about the Röhmputsch and about the Freikorps Gerth, partly original prints, as well as four beautiful large format dedication photos of the SA - leader Walter Honeck, group leader Karl Aust, and others. Also menu of a dinner in honour of knights of the Pour le Merite from 23. 01. 1934 with colour printed wreath and the original signatures of several Pour le Merite winners present at the dinner. Important and extremly rare grouping for an action against US forces, one of only a few known to exist. Normal 0 21 MicrosoftIntern

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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
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nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
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sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
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aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
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von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
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jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs