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Portugal : Chiffre der Königin Amalie von Portugal (Kgn. 1889-1908)

In Orden und militärhistorische Antiquitäten - Sc...

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Kirchheim Unter Teck
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Portugal : Chiffre der Königin Amalie von Portugal (Kgn. 1889-1908)
Die königliche Chiffre Gold und Emaille, die besonders plastisch gearbeitete Krone mit geschliffenen Rubinen, Smaragden und Diamanten besetzt. Das Kronenfutter in transluzidem roten Emaille mit feiner Guillochierung ausgeführt. Die Initialen der Königin in transluzidem dunkelblauen, bzw. weißem Emaille. Vermutlich wurde diese Auszeichnung an die höchsten Hofdamen der Königin sowie besonders hochgestellte adelige Damen verliehen. Außerordentlich fein gearbeitet, prächtige Dekoration von allerbester portugiesischer Goldschmiedearbeit. Amélie d'Orléans (voller Name: Marie Amélie Louise Hélène d'Orléans; * 28. September 1865 in London-Twickenham; ? 25. Oktober 1951 in Le Chesnay) war durch ihre Heirat mit Karl I. von 1889 bis 1908 die letzte Königin von Portugal. 1884 wurde der portugiesische Thronfolger Karl durch eine Fotografie Amélies auf die junge Frau aufmerksam. Um sie persönlich kennenzulernen, begab er sich im Januar 1886[2] nach Chantilly, wo die Orléans-Familie seit ihrer Rückkehr nach Frankreich im Jahr 1871 im dortigen Schloss residierte. Karl und Amélie verband von Anfang an eine gegenseitige Zuneigung, und schon bald wurde ihre Verlobung bekanntgegeben, die mit großem Pomp in Paris gefeiert wurde. Anschließend reiste die Frischverlobte mit dem Zug nach Portugal, wo sie am 19. Mai 1886 in Vimieiro ankam.[2] Von dort ging es für die Prinzessin in den Palast von Necessidades in Lissabon. Drei Tage später heiratete Amélie am Nachmittag des 22. Mai 1886 in der Lissaboner Kirche Sao Domingos den späteren portugiesischen König Karl I. Nach einer kurzen Hochzeitsreise nach Sintra bezog das Thronfolgerpaar den Palácio Nacional de Belém. Dort erreichte Amélie die Nachricht, dass ihre Familie erneut aus Frankreich ausgewiesen worden war. Ihre Eltern gingen daraufhin wieder nach England. Noch im gleichen Jahr gab das Paar offiziell bekannt, dass Amélie schwanger war. Nach einer unkomplizierten Schwangerschaft brachte sie am 21. März 1887 bei einer ungewöhnlich langwierigen Niederkunft ihren ersten Sohn Ludwig Philipp zur Welt. Die Geburt hatte derart lange gedauert, dass Verwandte und Höflinge enorm beunruhigt gewesen waren und schon das Schlimmste befürchtet hatten. Im gleichen Jahr hatte Amélie Gelegenheit, ihre Familie wiederzusehen. Diese bot sich bei der ersten offiziellen Reise des Thronfolgerpaars, die es anlässlich des 50-jährigen Jubiläums von Königin Victoria in die englische Hauptstadt führte. Anschließend reiste das Paar weiter nach Schottland, von wo aus die beiden die Nachricht von der zweiten Schwangerschaft Amélies nach Portugal schicken konnten.   Als Amélies Schwiegervater Ludwig I. im Oktober 1889 verstorben war, bestieg ihr Mann im Dezember als Karl I. den portugiesischen Thron und machte sie damit zur Königin von Portugal. Rund einen Monat zuvor hatte die Monarchin am 15. November ihren zweiten Sohn Manuel zur Welt gebracht. Als Karl am 2. Oktober zu seiner ersten offiziellen Auslandsreise aufbrach, blieb Amélie in Portugal zurück und übernahm für die Zeit seiner Abwesenheit die Regentschaft. Doch ihr gelang es genauso wenig wie ihrem Mann, dem von Parteikämpfen tief gespaltenen Land die innere Ruhe wiederzugeben. Zu politischen Problemen gesellten sich auch zunehmende finanzielle Schwierigkeiten, die 1891 schließlich im Staatsbankrott gipfelten. Dies alles führte zu einem enormen Ansehensverlust der Monarchie und des Königshauses.   1902 musste die Königin mehrere Schicksalsschläge verkraften. Zu Beginn des Jahres nahm sich Joaquim Augusto Mouzinho de Albuquerque, der Erzieher ihres Sohnes Ludwig Philipp, das Leben, weil er die am Hof kursierenden Gerüchte bezüglich seiner platonischen Leidenschaft zu Amélie nicht länger ertragen konnte.[2] Dazu wurde ihre Herzerkrankung immer schlimmer und gipfelte im Juni in einer ersten schweren Krankheit. Kurz nachdem ihr älterer Sohn als Repräsentant des portugiesischen Königshauses von der Krönung des englischen Königs Eduard VII. im August 1902 zurückgekehrt war, hatte Amélie einen Schlaganfall,[2] von dessen Folgen sie sich aber wieder erholten konnte.   In den folgenden Jahren verschärften sich die politischen Kämpfe immer mehr, und die sozialen Unruhen im Land mündeten immer häufiger in lokale Revolten. Die Auseinandersetzungen und der zunehmende Hass auf das Königshaus gipfelten am 1. Februar 1908 in einem Attentat auf den König, als er gemeinsam mit Amélie und den beiden Söhnen in einer offenen Kutsche über den Praça do Comércio fuhr. Zwei Republikaner gaben Pistolenschüsse auf das königliche Gefährt ab. Karl I. wurde dabei tödlich am Hals getroffen und starb sofort. Der Kronprinz Ludwig Philipp wurde ebenfalls tödlich verwundet und starb wenige Minuten nach seinem Vater. Prinz Manuel wurde durch die Schüsse am Arm verletzt. Amélie blieb als einzige der Königsfamilie unverletzt und versuchte im allgemeinen Tumult voller Verzweiflung, einen der beiden Attentäter mit ihrem Blumenbouquet zu verprügeln.[3]   Nachdem ihr jüngerer und in Regierungsgeschäften vollkommen unerfahrener Sohn Manuel seinem ermordeten Vater am 3. Februar 1908[1] auf den Thron gefolgt war, sah es Amélie als ihrer oberste Aufgabe an, dem jungen König mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Während der folgenden zwei Jahre übte sie einen großen Einfluss auf Manuel II. aus. So formulierte sie offizielle Verlautbarungen des Königs, die er nur unterschrieb, las Berichte und Depeschen, um ihm anschließend Empfehlungen zu geben, und leitete sogar politische Ratsversammlungen.[3] Doch auch Manuel II. konnte sein Land nicht befrieden, in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1910 brachen in Lissabon und anderen großen Städten Aufstände aus. Am 5. Oktober wurde in Porto die Republik ausgerufen. Amélie hielt sich gemeinsam mit ihrer Schwiegermutter Maria Pia von Savoyen in Sintra auf, als sie die Nachricht von den Unruhen erreichte. Sie eilte sofort zurück nach Lissabon, musste aber, angesichts dessen, dass der Palast von Necessidades von Kriegsschiffen beschossen wurde, mit ihrem Sohn nach Ericeira flüchten.[3] Weil die Situation für die königliche Familie aussichtslos war, ging es von dort weiter nach Gibraltar. Amélie ging mit ihrer Familie schließlich nach England, wo sie bei ihrem Bruder Louis Philippe auf dessen Landsitz Wood Norton Hall unterkam. Außer dem hier angebotenen Exemplar ist mir nur noch ein weiteres Stück dieser Auszeichnung bekannt.

Foreign Orders & Decorations - Portugal : Cypher from the Estate of Queen Amalie of Portugal (1889 - 1908).
This royal cypher features gold and enamel construction with a superbly chased crown set with polished rubies, emeralds and diamonds. The lining of the crown features translucent red enamel executed in fine guilloche. The initials of the Queen in translucent dark blue, white enamel. Presumably, these badges were given to the highest court ladies of the queen as well as high-ranking noble ladies. Extraordinary fine work. A magnificent decoration of the very best Portuguese Goldsmith craftsmanship.  Amélie d'orléans (full name: Marie Amélie Louise Hélène d'orléans; 28 September 1865-25 October 1951) was the last queen of Portugal from 1889 to 1908, when she married Charles I of France.  In 1884, the Portuguese heir to the throne, Karl, became aware of the young woman through a photograph of Amélie. In January 1886, he went to Chantilly, where the Orléans family had resided since their return to France in 1871. Charles and Amélie had a mutual affection from the beginning and soon their engagement was announced, which was celebrated with great Pomp in Paris. After that, the new fiancée traveled by train to Portugal, where she died on April 19. He arrived
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Portugal : Chiffre der Königin Amalie von Portugal (Kgn. 1889-1908)
Die königliche Chiffre Gold und Emaille, die besonders plastisch gearbeitete Krone mit geschliffenen Rubinen, Smaragden und Diamanten besetzt. Das Kronenfutter in transluzidem roten Emaille mit feiner Guillochierung ausgeführt. Die Initialen der Königin in transluzidem dunkelblauen, bzw. weißem Emaille. Vermutlich wurde diese Auszeichnung an die höchsten Hofdamen der Königin sowie besonders hochgestellte adelige Damen verliehen. Außerordentlich fein gearbeitet, prächtige Dekoration von allerbester portugiesischer Goldschmiedearbeit. Amélie d'Orléans (voller Name: Marie Amélie Louise Hélène d'Orléans; * 28. September 1865 in London-Twickenham; ? 25. Oktober 1951 in Le Chesnay) war durch ihre Heirat mit Karl I. von 1889 bis 1908 die letzte Königin von Portugal. 1884 wurde der portugiesische Thronfolger Karl durch eine Fotografie Amélies auf die junge Frau aufmerksam. Um sie persönlich kennenzulernen, begab er sich im Januar 1886[2] nach Chantilly, wo die Orléans-Familie seit ihrer Rückkehr nach Frankreich im Jahr 1871 im dortigen Schloss residierte. Karl und Amélie verband von Anfang an eine gegenseitige Zuneigung, und schon bald wurde ihre Verlobung bekanntgegeben, die mit großem Pomp in Paris gefeiert wurde. Anschließend reiste die Frischverlobte mit dem Zug nach Portugal, wo sie am 19. Mai 1886 in Vimieiro ankam.[2] Von dort ging es für die Prinzessin in den Palast von Necessidades in Lissabon. Drei Tage später heiratete Amélie am Nachmittag des 22. Mai 1886 in der Lissaboner Kirche Sao Domingos den späteren portugiesischen König Karl I. Nach einer kurzen Hochzeitsreise nach Sintra bezog das Thronfolgerpaar den Palácio Nacional de Belém. Dort erreichte Amélie die Nachricht, dass ihre Familie erneut aus Frankreich ausgewiesen worden war. Ihre Eltern gingen daraufhin wieder nach England. Noch im gleichen Jahr gab das Paar offiziell bekannt, dass Amélie schwanger war. Nach einer unkomplizierten Schwangerschaft brachte sie am 21. März 1887 bei einer ungewöhnlich langwierigen Niederkunft ihren ersten Sohn Ludwig Philipp zur Welt. Die Geburt hatte derart lange gedauert, dass Verwandte und Höflinge enorm beunruhigt gewesen waren und schon das Schlimmste befürchtet hatten. Im gleichen Jahr hatte Amélie Gelegenheit, ihre Familie wiederzusehen. Diese bot sich bei der ersten offiziellen Reise des Thronfolgerpaars, die es anlässlich des 50-jährigen Jubiläums von Königin Victoria in die englische Hauptstadt führte. Anschließend reiste das Paar weiter nach Schottland, von wo aus die beiden die Nachricht von der zweiten Schwangerschaft Amélies nach Portugal schicken konnten.   Als Amélies Schwiegervater Ludwig I. im Oktober 1889 verstorben war, bestieg ihr Mann im Dezember als Karl I. den portugiesischen Thron und machte sie damit zur Königin von Portugal. Rund einen Monat zuvor hatte die Monarchin am 15. November ihren zweiten Sohn Manuel zur Welt gebracht. Als Karl am 2. Oktober zu seiner ersten offiziellen Auslandsreise aufbrach, blieb Amélie in Portugal zurück und übernahm für die Zeit seiner Abwesenheit die Regentschaft. Doch ihr gelang es genauso wenig wie ihrem Mann, dem von Parteikämpfen tief gespaltenen Land die innere Ruhe wiederzugeben. Zu politischen Problemen gesellten sich auch zunehmende finanzielle Schwierigkeiten, die 1891 schließlich im Staatsbankrott gipfelten. Dies alles führte zu einem enormen Ansehensverlust der Monarchie und des Königshauses.   1902 musste die Königin mehrere Schicksalsschläge verkraften. Zu Beginn des Jahres nahm sich Joaquim Augusto Mouzinho de Albuquerque, der Erzieher ihres Sohnes Ludwig Philipp, das Leben, weil er die am Hof kursierenden Gerüchte bezüglich seiner platonischen Leidenschaft zu Amélie nicht länger ertragen konnte.[2] Dazu wurde ihre Herzerkrankung immer schlimmer und gipfelte im Juni in einer ersten schweren Krankheit. Kurz nachdem ihr älterer Sohn als Repräsentant des portugiesischen Königshauses von der Krönung des englischen Königs Eduard VII. im August 1902 zurückgekehrt war, hatte Amélie einen Schlaganfall,[2] von dessen Folgen sie sich aber wieder erholten konnte.   In den folgenden Jahren verschärften sich die politischen Kämpfe immer mehr, und die sozialen Unruhen im Land mündeten immer häufiger in lokale Revolten. Die Auseinandersetzungen und der zunehmende Hass auf das Königshaus gipfelten am 1. Februar 1908 in einem Attentat auf den König, als er gemeinsam mit Amélie und den beiden Söhnen in einer offenen Kutsche über den Praça do Comércio fuhr. Zwei Republikaner gaben Pistolenschüsse auf das königliche Gefährt ab. Karl I. wurde dabei tödlich am Hals getroffen und starb sofort. Der Kronprinz Ludwig Philipp wurde ebenfalls tödlich verwundet und starb wenige Minuten nach seinem Vater. Prinz Manuel wurde durch die Schüsse am Arm verletzt. Amélie blieb als einzige der Königsfamilie unverletzt und versuchte im allgemeinen Tumult voller Verzweiflung, einen der beiden Attentäter mit ihrem Blumenbouquet zu verprügeln.[3]   Nachdem ihr jüngerer und in Regierungsgeschäften vollkommen unerfahrener Sohn Manuel seinem ermordeten Vater am 3. Februar 1908[1] auf den Thron gefolgt war, sah es Amélie als ihrer oberste Aufgabe an, dem jungen König mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Während der folgenden zwei Jahre übte sie einen großen Einfluss auf Manuel II. aus. So formulierte sie offizielle Verlautbarungen des Königs, die er nur unterschrieb, las Berichte und Depeschen, um ihm anschließend Empfehlungen zu geben, und leitete sogar politische Ratsversammlungen.[3] Doch auch Manuel II. konnte sein Land nicht befrieden, in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1910 brachen in Lissabon und anderen großen Städten Aufstände aus. Am 5. Oktober wurde in Porto die Republik ausgerufen. Amélie hielt sich gemeinsam mit ihrer Schwiegermutter Maria Pia von Savoyen in Sintra auf, als sie die Nachricht von den Unruhen erreichte. Sie eilte sofort zurück nach Lissabon, musste aber, angesichts dessen, dass der Palast von Necessidades von Kriegsschiffen beschossen wurde, mit ihrem Sohn nach Ericeira flüchten.[3] Weil die Situation für die königliche Familie aussichtslos war, ging es von dort weiter nach Gibraltar. Amélie ging mit ihrer Familie schließlich nach England, wo sie bei ihrem Bruder Louis Philippe auf dessen Landsitz Wood Norton Hall unterkam. Außer dem hier angebotenen Exemplar ist mir nur noch ein weiteres Stück dieser Auszeichnung bekannt.

Foreign Orders & Decorations - Portugal : Cypher from the Estate of Queen Amalie of Portugal (1889 - 1908).
This royal cypher features gold and enamel construction with a superbly chased crown set with polished rubies, emeralds and diamonds. The lining of the crown features translucent red enamel executed in fine guilloche. The initials of the Queen in translucent dark blue, white enamel. Presumably, these badges were given to the highest court ladies of the queen as well as high-ranking noble ladies. Extraordinary fine work. A magnificent decoration of the very best Portuguese Goldsmith craftsmanship.  Amélie d'orléans (full name: Marie Amélie Louise Hélène d'orléans; 28 September 1865-25 October 1951) was the last queen of Portugal from 1889 to 1908, when she married Charles I of France.  In 1884, the Portuguese heir to the throne, Karl, became aware of the young woman through a photograph of Amélie. In January 1886, he went to Chantilly, where the Orléans family had resided since their return to France in 1871. Charles and Amélie had a mutual affection from the beginning and soon their engagement was announced, which was celebrated with great Pomp in Paris. After that, the new fiancée traveled by train to Portugal, where she died on April 19. He arrived

Orden und militärhistorische Antiquitäten - Schusswaffen (militärisch)

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

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stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

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teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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