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DDR - Deutsche Demokratische Republik : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann

In Orden und militärhistorische Antiquitäten - Sc...

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Kirchheim Unter Teck

Deutschland nach 1945 - DDR - Deutsche Demokratische Republik : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann

Präsentationsdolch an Armeegeneral Heinz Hoffmann überreicht von den Mitarbeitern des Ministeriums für Nationale Verteidigung anläßlich seines 67. Geburtstages.

Der Griff und die Parierstange in feiner Vergoldung. Ebenso der mit dem Staatswappen der DDR geschmückte Knauf. Elfenbeinfarbener Kunststoffgriff mit vergoldeter Drahtwickelung.

Zweischneidige doppelt gekehlte Klinge. Brünierte Eisenscheide mit vergoldeten Beschlägen. An zwei Tragringen. Auf dem oberen Beschlag im Relieff Staatswappen der DDR sowie Eichenzweig.

Länge: 40 cm.

Dazu Generalsgehänge aus vergoldeten Metallfäden auf roter Tuchunterlage und vergoldeten Leichtmetallhaken, bzw. Schließe.

Im prächtigen und aufwendig gearbeitetem Präsentationsetui aus rotem Leder mit DDR Staatsemblem in Goldprägung. Innenteil mit blauer Samteinlage und vergoldeter Präsentationsplakette mit Gravur:

"überreicht vom Kollegium des Ministeriums für Nationale Verteidigung 28. November 1977".

Kasten: 49 x 22 x 7 cm.

Es handelt sich um den Typ des so genannten "Marschall - Dolches", dessen einziges bekanntes Exemplar bei Kurt Glemser, "A Guide to Military Dress Daggers" , Volume IV (1991) dargestellt ist.

Ebenso behandelnBarth / Max in ihrem Buch: Militärische Blankwaffen in der DDR, Lichtenau 2009, S.166 ff, das Thema dieses und anderer Präsentationsdolche ausführlich.

Heinz Hoffmann (* 28. November 1910 in Mannheim; ? 2. Dezember 1985 in Strausberg, eigentlich Karl-Heinz Hoffmann) war Armeegeneral, Mitglied des Ministerrats der DDR, Minister für Nationale Verteidigung, Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates und Abgeordneter der Volkskammer der DDR. Seit dem 2. Oktober 1973 war er Mitglied des Politbüros des ZK der SED. Hoffmann entstammte einer Arbeiterfamilie. Nach dem Besuch der Schule in Mannheim absolvierte er 1925 bis 1930 eine Lehre zum Motorenschlosser bei den Motoren-Werken Mannheim. Von 1926 bis 1930 war er Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes Deutschlands, danach der KPD. In dieser Zeit verbüßte Hoffmann mehrere kurze Haftstrafen wegen Teilnahmen an Demonstrationen und Handgreiflichkeiten. Emigration 1933 tauchte er nach der Machtübernahme der NSDAP unter, emigrierte 1935 zunächst in die Schweiz, ging aber im gleichen Jahr in die Sowjetunion, wo er die Internationale Lenin-Schule in Moskau besuchte. In den Jahren 1936 und 1937 wurde er an der Offiziersschule in Rjasan zum Offizier ausgebildet und zum Leutnant ernannt. 1937 und 1938 kämpfte er in der 11. Internationalen Brigade im Spanischen Bürgerkrieg. Dort war er als Polit-Kommissar und Batterie-Kommissar des Hans-Beimler-Bataillons unter dem Decknamen ?Heinz Roth? tätig. Nach einer Verwundung kam Hoffmann zunächst in ein Madrider Lazarett, bevor er einige Monate in den Jahren 1938 und 1939 im Internierungslager Eaux-Bonnes in Frankreich verbrachte. Ab April 1939 bis November 1940 befand er sich in einem Erholungsheim in der Sowjetunion. Hoffmann besuchte ab März 1941 einen Sonderlehrgang der Komintern in Puschkino bei Moskau. Bis heute ist umstritten, welchem genauen Ausbildungszweck dieser Lehrgang diente. Neben einer umfangreichen gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung wurden auch militärische Fächer gelehrt. Vermutet wird ein beabsichtigter Einsatz der Absolventen in den damals bereits von Deutschland besetzten Gebieten Europas. Gleichzeitig war er bis 1944 Mitarbeiter des NKWD. In den Jahren 1942 bis 1944 war Hoffmann Lehrer an einer Antifa-Schule, zunächst im Gebiet Gorki, später in Krasnogorsk. Er trat dort auch dem NKFD bei. 1945 leitete Hoffmann die Parteischule Nr. 12 bei Moskau. Parteifunktionär in der SBZ und der DDR Im Januar 1946 kehrte Hoffmann nach Berlin zurück und wurde zunächst persönlicher Mitarbeiter von Wilhelm Pieck, später von Walter Ulbricht. Von 1950 bis zu seinem Tod gehörte er der Volkskammer an, war ab 1952 Mitglied des Zentralkomitees der SED und ab 1973 Mitglied des SED-Politbüros. Vom Leiter der Hauptverwaltung Ausbildung zum Armeegeneral der NVA Hoffmann im September 1969 Absolventen der Militärakademie der NVA begrüßen am 27. Oktober 1980 Erich Honecker und Heinz Hoffmann Ab 1949 war Hoffmann mit dem Aufbau bewaffneter Kräfte in der DDR betraut. Er war zunächst Vizepräsident der Deutschen Verwaltung des Innern und Leiter der Hauptabteilung Polit-Kultur im Range eines Generalinspekteurs. 1950 wurde Hoffmann zum Leiter der Hauptverwaltung Ausbildung ernannt und wurde dadurch gleichzeitig auch stellvertretender Minister des Innern. Während des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei (KVP) wurde er am 1. Juli 1952 deren Chef und am 1. Oktober 1952 zum Generalleutnant befördert. Von 1955 bis 1957 studierte Hoffmann an der Generalstabsakademie der UdSSR. Nach seiner Rückkehr aus der Sowjetunion diente er von 1957 bis 1960 als erster Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und von 1958 bis 1960 zusätzlich als Chef des Hauptstabes. 1959 wurde er zum Generaloberst und 1961 zum Armeegeneral befördert und somit als Nachfolger von Willi Stoph Minister für Nationale Verteidigung der DDR. Mit der Übernahme der Amtsgeschäfte des Ministers wurde er auch Mitglied im Nationalen Verteidigungsrat. Schießbefehl Seit dem 6. Oktober 1961 gab es einen Befehl des damaligen DDR-Verteidigungsministers Armeegeneral Hoffmann, der die Grenztruppen der DDR verpflichtete, die Schusswaffe nach Zuruf und Warnschuss sofort scharf anzuwenden, wenn Flüchtlinge nicht auf andere Weise festzunehmen seien. In einer Rede, die filmisch festgehalten wurde, sagte Hoffmann:[1] ?Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren.? ? Heinz Hoffmann

Bedeutender und einmaliger Geschenkdolch von größter Seltenheit.




Post-1945 - German Democratic Republic (GDR) : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann

Presentation dagger to Army General Heinz Hoffmann presented by the staff of the Ministry of National Defense on the occasion of his 67th birthday. The handle and the guard in fine gilding. Also the pommel decorated with the national emblem of the GDR. Ivory colored plastic grip with gilded wire wrapping. Double-edged blade with double fullers. Burnished iron scabbard with gilded fittings. On two suspension rings. GDR coat of arms and oak branch in relief on the upper fitting. Length: 40 cm. Comes with a general's harness made of gilded metal threads on a red cloth base and gilded light metal hooks and clasp. In a magnificent and elaborately crafted presentation case made of red leather with GDR state emblem in gold embossing. Interior with blue velvet inlay and gilt presentation plaque with engraving: "presented by the College of the Ministry of National Defense November 28, 1977". Box: 49 x 22 x 7 cm. It is the type of the so-called "Marshall - Dagger", the only known example of which is illustrated in Kurt Glemser, "A Guide to Military Dress Daggers" , Volume IV (1991). Likewise, Barth / Max in their book: Militärische Blankwaffen in der DDR, Lichtenau 2009, p.166 ff, treat the subject of this and other presentation daggers in detail. Heinz Hoffmann (* 28 November 1910 in Mannheim; ? 2 December 1985 in Strausberg, actually Karl-Heinz Hoffmann) was an army general, member of the Council of Ministers of the GDR, Minister of National Defense, member of the National Defense Council and deputy of the People's Chamber of the GDR. He had been a member of the Politburo of the Central Committee of the SED since October 2, 1973. Hoffmann came from a working-class family. After attending school in Mannheim, he completed an apprenticeship as an engine fitter at Motoren-Werke Mannheim from 1925 to 1930. From 1926 to 1930 he was a member of the Communist Youth League of Germany, then of the KP

Deutschland nach 1945 - DDR - Deutsche Demokratische Republik : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann

Präsentationsdolch an Armeegeneral Heinz Hoffmann überreicht von den Mitarbeitern des Ministeriums für Nationale Verteidigung anläßlich seines 67. Geburtstages.

Der Griff und die Parierstange in feiner Vergoldung. Ebenso der mit dem Staatswappen der DDR geschmückte Knauf. Elfenbeinfarbener Kunststoffgriff mit vergoldeter Drahtwickelung.

Zweischneidige doppelt gekehlte Klinge. Brünierte Eisenscheide mit vergoldeten Beschlägen. An zwei Tragringen. Auf dem oberen Beschlag im Relieff Staatswappen der DDR sowie Eichenzweig.

Länge: 40 cm.

Dazu Generalsgehänge aus vergoldeten Metallfäden auf roter Tuchunterlage und vergoldeten Leichtmetallhaken, bzw. Schließe.

Im prächtigen und aufwendig gearbeitetem Präsentationsetui aus rotem Leder mit DDR Staatsemblem in Goldprägung. Innenteil mit blauer Samteinlage und vergoldeter Präsentationsplakette mit Gravur:

"überreicht vom Kollegium des Ministeriums für Nationale Verteidigung 28. November 1977".

Kasten: 49 x 22 x 7 cm.

Es handelt sich um den Typ des so genannten "Marschall - Dolches", dessen einziges bekanntes Exemplar bei Kurt Glemser, "A Guide to Military Dress Daggers" , Volume IV (1991) dargestellt ist.

Ebenso behandelnBarth / Max in ihrem Buch: Militärische Blankwaffen in der DDR, Lichtenau 2009, S.166 ff, das Thema dieses und anderer Präsentationsdolche ausführlich.

Heinz Hoffmann (* 28. November 1910 in Mannheim; ? 2. Dezember 1985 in Strausberg, eigentlich Karl-Heinz Hoffmann) war Armeegeneral, Mitglied des Ministerrats der DDR, Minister für Nationale Verteidigung, Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates und Abgeordneter der Volkskammer der DDR. Seit dem 2. Oktober 1973 war er Mitglied des Politbüros des ZK der SED. Hoffmann entstammte einer Arbeiterfamilie. Nach dem Besuch der Schule in Mannheim absolvierte er 1925 bis 1930 eine Lehre zum Motorenschlosser bei den Motoren-Werken Mannheim. Von 1926 bis 1930 war er Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes Deutschlands, danach der KPD. In dieser Zeit verbüßte Hoffmann mehrere kurze Haftstrafen wegen Teilnahmen an Demonstrationen und Handgreiflichkeiten. Emigration 1933 tauchte er nach der Machtübernahme der NSDAP unter, emigrierte 1935 zunächst in die Schweiz, ging aber im gleichen Jahr in die Sowjetunion, wo er die Internationale Lenin-Schule in Moskau besuchte. In den Jahren 1936 und 1937 wurde er an der Offiziersschule in Rjasan zum Offizier ausgebildet und zum Leutnant ernannt. 1937 und 1938 kämpfte er in der 11. Internationalen Brigade im Spanischen Bürgerkrieg. Dort war er als Polit-Kommissar und Batterie-Kommissar des Hans-Beimler-Bataillons unter dem Decknamen ?Heinz Roth? tätig. Nach einer Verwundung kam Hoffmann zunächst in ein Madrider Lazarett, bevor er einige Monate in den Jahren 1938 und 1939 im Internierungslager Eaux-Bonnes in Frankreich verbrachte. Ab April 1939 bis November 1940 befand er sich in einem Erholungsheim in der Sowjetunion. Hoffmann besuchte ab März 1941 einen Sonderlehrgang der Komintern in Puschkino bei Moskau. Bis heute ist umstritten, welchem genauen Ausbildungszweck dieser Lehrgang diente. Neben einer umfangreichen gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung wurden auch militärische Fächer gelehrt. Vermutet wird ein beabsichtigter Einsatz der Absolventen in den damals bereits von Deutschland besetzten Gebieten Europas. Gleichzeitig war er bis 1944 Mitarbeiter des NKWD. In den Jahren 1942 bis 1944 war Hoffmann Lehrer an einer Antifa-Schule, zunächst im Gebiet Gorki, später in Krasnogorsk. Er trat dort auch dem NKFD bei. 1945 leitete Hoffmann die Parteischule Nr. 12 bei Moskau. Parteifunktionär in der SBZ und der DDR Im Januar 1946 kehrte Hoffmann nach Berlin zurück und wurde zunächst persönlicher Mitarbeiter von Wilhelm Pieck, später von Walter Ulbricht. Von 1950 bis zu seinem Tod gehörte er der Volkskammer an, war ab 1952 Mitglied des Zentralkomitees der SED und ab 1973 Mitglied des SED-Politbüros. Vom Leiter der Hauptverwaltung Ausbildung zum Armeegeneral der NVA Hoffmann im September 1969 Absolventen der Militärakademie der NVA begrüßen am 27. Oktober 1980 Erich Honecker und Heinz Hoffmann Ab 1949 war Hoffmann mit dem Aufbau bewaffneter Kräfte in der DDR betraut. Er war zunächst Vizepräsident der Deutschen Verwaltung des Innern und Leiter der Hauptabteilung Polit-Kultur im Range eines Generalinspekteurs. 1950 wurde Hoffmann zum Leiter der Hauptverwaltung Ausbildung ernannt und wurde dadurch gleichzeitig auch stellvertretender Minister des Innern. Während des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei (KVP) wurde er am 1. Juli 1952 deren Chef und am 1. Oktober 1952 zum Generalleutnant befördert. Von 1955 bis 1957 studierte Hoffmann an der Generalstabsakademie der UdSSR. Nach seiner Rückkehr aus der Sowjetunion diente er von 1957 bis 1960 als erster Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und von 1958 bis 1960 zusätzlich als Chef des Hauptstabes. 1959 wurde er zum Generaloberst und 1961 zum Armeegeneral befördert und somit als Nachfolger von Willi Stoph Minister für Nationale Verteidigung der DDR. Mit der Übernahme der Amtsgeschäfte des Ministers wurde er auch Mitglied im Nationalen Verteidigungsrat. Schießbefehl Seit dem 6. Oktober 1961 gab es einen Befehl des damaligen DDR-Verteidigungsministers Armeegeneral Hoffmann, der die Grenztruppen der DDR verpflichtete, die Schusswaffe nach Zuruf und Warnschuss sofort scharf anzuwenden, wenn Flüchtlinge nicht auf andere Weise festzunehmen seien. In einer Rede, die filmisch festgehalten wurde, sagte Hoffmann:[1] ?Wer unsere Grenze nicht respektiert, der bekommt die Kugel zu spüren.? ? Heinz Hoffmann

Bedeutender und einmaliger Geschenkdolch von größter Seltenheit.




Post-1945 - German Democratic Republic (GDR) : Präsentationsdolch für Armeegeneral Hoffmann

Presentation dagger to Army General Heinz Hoffmann presented by the staff of the Ministry of National Defense on the occasion of his 67th birthday. The handle and the guard in fine gilding. Also the pommel decorated with the national emblem of the GDR. Ivory colored plastic grip with gilded wire wrapping. Double-edged blade with double fullers. Burnished iron scabbard with gilded fittings. On two suspension rings. GDR coat of arms and oak branch in relief on the upper fitting. Length: 40 cm. Comes with a general's harness made of gilded metal threads on a red cloth base and gilded light metal hooks and clasp. In a magnificent and elaborately crafted presentation case made of red leather with GDR state emblem in gold embossing. Interior with blue velvet inlay and gilt presentation plaque with engraving: "presented by the College of the Ministry of National Defense November 28, 1977". Box: 49 x 22 x 7 cm. It is the type of the so-called "Marshall - Dagger", the only known example of which is illustrated in Kurt Glemser, "A Guide to Military Dress Daggers" , Volume IV (1991). Likewise, Barth / Max in their book: Militärische Blankwaffen in der DDR, Lichtenau 2009, p.166 ff, treat the subject of this and other presentation daggers in detail. Heinz Hoffmann (* 28 November 1910 in Mannheim; ? 2 December 1985 in Strausberg, actually Karl-Heinz Hoffmann) was an army general, member of the Council of Ministers of the GDR, Minister of National Defense, member of the National Defense Council and deputy of the People's Chamber of the GDR. He had been a member of the Politburo of the Central Committee of the SED since October 2, 1973. Hoffmann came from a working-class family. After attending school in Mannheim, he completed an apprenticeship as an engine fitter at Motoren-Werke Mannheim from 1925 to 1930. From 1926 to 1930 he was a member of the Communist Youth League of Germany, then of the KP

Orden und militärhistorische Antiquitäten - Schusswaffen (militärisch)

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

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lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs