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DDR - Deutsche Demokratische Republik : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa...

In Orden und militärhistorische Antiquitäten - Sc...

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Kirchheim Unter Teck

Deutschland nach 1945 - DDR - Deutsche Demokratische Republik : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa Thälmann.

Die Ordensdekoration 1.Modell in Gold, an goldener Spange sowie goldener Interimssspange. Alle Teile mit Goldpunze "900". Das Medaillon des Ordenssterns emailliert. Im frühen Originaletui aus elfenbeinfarbenem Leder. Innen mit Samteinlage, bzw. Kunstseidenfutter.

Dazu der Trägerausweis Nr. 1098 für Rosa Thälmann mit Foto und Dienstsiegeldes Büros des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Der Deckel mit goldgeprägter Bezeichnung: "VATERLÄNDISCHER VERDIENSTORDEN".

Der Orden wurde an Rosa Thälmann, Wittwe des legendären KPD - Vorsitzenden Ernst Thälmann, am 6.10.1957 aus Anlaß des 8jährugen Bestehens der DDR verliehen. Die Verleihung ist im Zentralorgan der SED, der Zeitung "Neues Deutschland", vom Mittwoch, den 07. Oktober 1957 auf S. 4 dokumentiert.

Interessanterweise wird das Geburtsdatum der Trägerin (wohl unbeabsichtigt) in dem Ausweis um 10 Jahre verjüngt.

Rosa Thälmann, geborene Rosa Koch (* 27. März 1890 in Bargfeld bei Hamburg; ? 21. September 1962 in Berlin), war eine deutsche Kommunistin und die Ehefrau des Politikers Ernst Thälmann. Aus ärmlichen Verhältnissen stammend, war Rosa Koch das achte von zehn Kindern eines Schuhmachers. Bereits vor ihrer Einschulung mussten sie und die anderen Geschwister zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. Sie arbeitete auf den umliegenden Feldern, versorgte das Kleinkind einer Gastwirtsfamilie und arbeitete in deren Küche. Mit vierzehn Jahren arbeitete sie in einem Gutshaus. Drei Jahre später erhielt sie eine Anstellung in Hamburg, die sie nach kurzer Zeit kündigte. Danach arbeitete sie als Plätterin in der Großwäscherei ?Frauenlob?. Hier lernte sie ihren späteren Mann Ernst Thälmann kennen, der als Kutscher in derselben Wäscherei arbeitete. Ernst Thälmann vermittelte ihr erste Grundlagen der Politik, verschaffte ihr Zugang zu entsprechenden Broschüren und überzeugte sie, Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Im Jahr 1915 heirateten Ernst Thälmann und Rosa Koch; am 6. November 1919 wurde ihre Tochter Irma Thälmann geboren. Am 5. März 1933 erfuhr Rosa Thälmann von der am 3. März erfolgten Verhaftung ihres Ehemannes. Sie reiste nach Berlin und durfte Thälmann in einem dreiwöchigen Rhythmus im Moabiter Gefängnis besuchen. Auf diesem Weg und mithilfe von Kassibern hielt die Führung der KPD die Verbindung zu Thälmann aufrecht. Im Oktober 1937 schrieb Rosa Thälmann einen Brief an Hermann Göring, in dem sie entschiedene Hafterleichterungen für ihren Mann forderte. In Hamburg drang sie in das Hotel Atlantic ein, um diesen Brief selbst an Göring zu übergeben. Ab Weihnachten 1937 durften sie und ihr Mann allein in seiner Zelle bleiben. Nachdem im März 1939 ihr Kurier beim Grenzübertritt verhaftet wurde, blieben die finanziellen Mittel für ihren Unterhalt aus. Ab November 1939 versuchte sie vergeblich, in der sowjetischen Botschaft in Berlin Hilfe für sich und ihren Ehemann zu erhalten. Ende 1939 bekam Rosa Thälmann durch Ruth Werner noch einmal Geld von der KPD. Im April 1944 wurden Irma Thälmann und im Mai Rosa Thälmann verhaftet. Im September 1944 kamen beide in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, wobei Irma in das Außenlager Neubrandenburg deportiert wurde. Dort blieben die Frauen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Für die SED wurde sie Abgeordnete der Volkskammer (1950), Mitglied des Präsidiums des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer sowie Mitglied des Präsidiums des Demokratischen Frauenbunds Deutschlands. Rosa Thälmann hielt 1959 die Eröffnungsrede für die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück und sprach dort regelmäßig bei Gedenkveranstaltungen. Ihre Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt, wo eine Gedenkplatte auch an Ernst Thälmann erinnert.

Bedeutendes Ensemble zur Geschichte des deutschen Kommunismus von musealem Wert.




Post-1945 - German Democratic Republic (GDR) : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa Thälmann.

The order decoration 1st model in gold, on golden clasp as well as golden interim clasp. All parts with gold hallmark "900". The medallion of the order star enameled. In early original ivory leather case. Inside with velvet inlay, resp. artificial silk lining. Comes with the bearer's badge No. 1098 for Rosa Thälmann with photo and official seal of the Office of the Council of Ministers of the German Democratic Republic. The cover with gold embossed inscription: "VATERLÄNDISCHER VERDIENSTORDEN". The medal was awarded to Rosa Thälmann, widow of the legendary KPD chairman Ernst Thälmann, on 6.10.1957 on the occasion of the 8th anniversary of the GDR. The award is documented in the central organ of the SED, the newspaper "Neues Deutschland", from Wednesday, 07 October 1957 on page 4. Interestingly, the date of birth of the bearer is (probably unintentionally) tapered by 10 years in the badge. Rosa Thälmann, née Rosa Koch (* 27 March 1890 in Bargfeld near Hamburg; ? 21 September 1962 in Berlin), was a German communist and the wife of the politician Ernst Thälmann. Coming from a poor background, Rosa Koch was the eighth of ten children of a shoemaker. Even before she started school, she and the other siblings had to contribute to the family's livelihood. She worked in the surrounding fields, cared for the infant child of an innkeeper's family, and worked in their kitchen. At the age of fourteen, she worked in a manor house. Three years later she got a job in Hamburg, which she quit after a short time. She then worked as a flatterer in the "Frauenlob" laundry. Here she met her future husband Ernst Thälmann, who worked as a coachman in the same laundry. Ernst Thälmann taught her the first basics of politics, gave her access to relevant brochures and convinced her to become a member of the trade union. In 1915, Ernst Thälmann and Rosa Koch married; on November 6, 1919, their daughter Irma Thälmann was born. On March 5, 1933, Rosa Thälmann learned of her husband's arrest on March 3. She traveled to Berlin and was allowed to visit Thälmann in Moabit prison every three weeks. In this way, and with the help of Kassibern, the leadership of the KPD maintained contact with Thälmann. In October 1937, Rosa Thälmann wrote a letter to Hermann Göring in which she demanded decisive prison relief for her husband. In Hamburg, she forced her way into the Hotel Atlantic to deliver this letter to Göring herself. From Christmas 1937, she and her husband were allowed to stay alone in his cell. After her courier was arrested in March 1939 while crossing the border, she ran out of funds to support herself. From November 1939, she tried in vain to obtain help for herself and her husband at the Soviet embassy in Berlin. At the end of 1939, Rosa Thälmann once again received money from the KPD through Ruth Werner. In April 1944 Irma Thälmann and in May Rosa Thälmann were arrested. In September 1944, both were sent to the Ravensbrück women's concentration camp, with Irma being deported to the Neubrandenburg subcamp. The women remained there until the end of World War II. For the SED, she became a member of the People's Chamber (1950), a member of the presidium of the Committee of Anti-Fascist Resistance Fighters, and a member of the presidium of the Democratic Women's League of Germany. Rosa Thälmann gave the opening speech for the Ravensbrück Memorial in 1959 and spoke there regularly at commemorative events. Her urn was interred in the Socialists' Memorial at the Friedrichsfelde Central Cemetery in Berlin-Lichtenberg, where a memorial plaque also commemorates Ernst Thälmann. Important ensemble on the history of German communism of museum value.

Deutschland nach 1945 - DDR - Deutsche Demokratische Republik : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa Thälmann.

Die Ordensdekoration 1.Modell in Gold, an goldener Spange sowie goldener Interimssspange. Alle Teile mit Goldpunze "900". Das Medaillon des Ordenssterns emailliert. Im frühen Originaletui aus elfenbeinfarbenem Leder. Innen mit Samteinlage, bzw. Kunstseidenfutter.

Dazu der Trägerausweis Nr. 1098 für Rosa Thälmann mit Foto und Dienstsiegeldes Büros des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Der Deckel mit goldgeprägter Bezeichnung: "VATERLÄNDISCHER VERDIENSTORDEN".

Der Orden wurde an Rosa Thälmann, Wittwe des legendären KPD - Vorsitzenden Ernst Thälmann, am 6.10.1957 aus Anlaß des 8jährugen Bestehens der DDR verliehen. Die Verleihung ist im Zentralorgan der SED, der Zeitung "Neues Deutschland", vom Mittwoch, den 07. Oktober 1957 auf S. 4 dokumentiert.

Interessanterweise wird das Geburtsdatum der Trägerin (wohl unbeabsichtigt) in dem Ausweis um 10 Jahre verjüngt.

Rosa Thälmann, geborene Rosa Koch (* 27. März 1890 in Bargfeld bei Hamburg; ? 21. September 1962 in Berlin), war eine deutsche Kommunistin und die Ehefrau des Politikers Ernst Thälmann. Aus ärmlichen Verhältnissen stammend, war Rosa Koch das achte von zehn Kindern eines Schuhmachers. Bereits vor ihrer Einschulung mussten sie und die anderen Geschwister zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. Sie arbeitete auf den umliegenden Feldern, versorgte das Kleinkind einer Gastwirtsfamilie und arbeitete in deren Küche. Mit vierzehn Jahren arbeitete sie in einem Gutshaus. Drei Jahre später erhielt sie eine Anstellung in Hamburg, die sie nach kurzer Zeit kündigte. Danach arbeitete sie als Plätterin in der Großwäscherei ?Frauenlob?. Hier lernte sie ihren späteren Mann Ernst Thälmann kennen, der als Kutscher in derselben Wäscherei arbeitete. Ernst Thälmann vermittelte ihr erste Grundlagen der Politik, verschaffte ihr Zugang zu entsprechenden Broschüren und überzeugte sie, Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Im Jahr 1915 heirateten Ernst Thälmann und Rosa Koch; am 6. November 1919 wurde ihre Tochter Irma Thälmann geboren. Am 5. März 1933 erfuhr Rosa Thälmann von der am 3. März erfolgten Verhaftung ihres Ehemannes. Sie reiste nach Berlin und durfte Thälmann in einem dreiwöchigen Rhythmus im Moabiter Gefängnis besuchen. Auf diesem Weg und mithilfe von Kassibern hielt die Führung der KPD die Verbindung zu Thälmann aufrecht. Im Oktober 1937 schrieb Rosa Thälmann einen Brief an Hermann Göring, in dem sie entschiedene Hafterleichterungen für ihren Mann forderte. In Hamburg drang sie in das Hotel Atlantic ein, um diesen Brief selbst an Göring zu übergeben. Ab Weihnachten 1937 durften sie und ihr Mann allein in seiner Zelle bleiben. Nachdem im März 1939 ihr Kurier beim Grenzübertritt verhaftet wurde, blieben die finanziellen Mittel für ihren Unterhalt aus. Ab November 1939 versuchte sie vergeblich, in der sowjetischen Botschaft in Berlin Hilfe für sich und ihren Ehemann zu erhalten. Ende 1939 bekam Rosa Thälmann durch Ruth Werner noch einmal Geld von der KPD. Im April 1944 wurden Irma Thälmann und im Mai Rosa Thälmann verhaftet. Im September 1944 kamen beide in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück, wobei Irma in das Außenlager Neubrandenburg deportiert wurde. Dort blieben die Frauen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Für die SED wurde sie Abgeordnete der Volkskammer (1950), Mitglied des Präsidiums des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer sowie Mitglied des Präsidiums des Demokratischen Frauenbunds Deutschlands. Rosa Thälmann hielt 1959 die Eröffnungsrede für die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück und sprach dort regelmäßig bei Gedenkveranstaltungen. Ihre Urne wurde in der Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde in Berlin-Lichtenberg beigesetzt, wo eine Gedenkplatte auch an Ernst Thälmann erinnert.

Bedeutendes Ensemble zur Geschichte des deutschen Kommunismus von musealem Wert.




Post-1945 - German Democratic Republic (GDR) : Vaterländischer Verdienstorden in Gold verliehen an Rosa Thälmann.

The order decoration 1st model in gold, on golden clasp as well as golden interim clasp. All parts with gold hallmark "900". The medallion of the order star enameled. In early original ivory leather case. Inside with velvet inlay, resp. artificial silk lining. Comes with the bearer's badge No. 1098 for Rosa Thälmann with photo and official seal of the Office of the Council of Ministers of the German Democratic Republic. The cover with gold embossed inscription: "VATERLÄNDISCHER VERDIENSTORDEN". The medal was awarded to Rosa Thälmann, widow of the legendary KPD chairman Ernst Thälmann, on 6.10.1957 on the occasion of the 8th anniversary of the GDR. The award is documented in the central organ of the SED, the newspaper "Neues Deutschland", from Wednesday, 07 October 1957 on page 4. Interestingly, the date of birth of the bearer is (probably unintentionally) tapered by 10 years in the badge. Rosa Thälmann, née Rosa Koch (* 27 March 1890 in Bargfeld near Hamburg; ? 21 September 1962 in Berlin), was a German communist and the wife of the politician Ernst Thälmann. Coming from a poor background, Rosa Koch was the eighth of ten children of a shoemaker. Even before she started school, she and the other siblings had to contribute to the family's livelihood. She worked in the surrounding fields, cared for the infant child of an innkeeper's family, and worked in their kitchen. At the age of fourteen, she worked in a manor house. Three years later she got a job in Hamburg, which she quit after a short time. She then worked as a flatterer in the "Frauenlob" laundry. Here she met her future husband Ernst Thälmann, who worked as a coachman in the same laundry. Ernst Thälmann taught her the first basics of politics, gave her access to relevant brochures and convinced her to become a member of the trade union. In 1915, Ernst Thälmann and Rosa Koch married; on November 6, 1919, their daughter Irma Thälmann was born. On March 5, 1933, Rosa Thälmann learned of her husband's arrest on March 3. She traveled to Berlin and was allowed to visit Thälmann in Moabit prison every three weeks. In this way, and with the help of Kassibern, the leadership of the KPD maintained contact with Thälmann. In October 1937, Rosa Thälmann wrote a letter to Hermann Göring in which she demanded decisive prison relief for her husband. In Hamburg, she forced her way into the Hotel Atlantic to deliver this letter to Göring herself. From Christmas 1937, she and her husband were allowed to stay alone in his cell. After her courier was arrested in March 1939 while crossing the border, she ran out of funds to support herself. From November 1939, she tried in vain to obtain help for herself and her husband at the Soviet embassy in Berlin. At the end of 1939, Rosa Thälmann once again received money from the KPD through Ruth Werner. In April 1944 Irma Thälmann and in May Rosa Thälmann were arrested. In September 1944, both were sent to the Ravensbrück women's concentration camp, with Irma being deported to the Neubrandenburg subcamp. The women remained there until the end of World War II. For the SED, she became a member of the People's Chamber (1950), a member of the presidium of the Committee of Anti-Fascist Resistance Fighters, and a member of the presidium of the Democratic Women's League of Germany. Rosa Thälmann gave the opening speech for the Ravensbrück Memorial in 1959 and spoke there regularly at commemorative events. Her urn was interred in the Socialists' Memorial at the Friedrichsfelde Central Cemetery in Berlin-Lichtenberg, where a memorial plaque also commemorates Ernst Thälmann. Important ensemble on the history of German communism of museum value.

Orden und militärhistorische Antiquitäten - Schusswaffen (militärisch)

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

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lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs