Los

69

Goethemedaille : Goethe - Medaille: Nachlaß Prof. Dr. Franz Hamburger, Vorstand der Universitäts...

In 80. Auktion

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49(0)1712662781 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
Eingeschränkter Zugriff
Diese Seite enthält Lose, deren Abbildungen wir Ihnen nur zeigen dürfen, um der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken zu dienen.
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Kirchheim Unter Teck

Orden und Ehrenzeichen - Goethemedaille : Goethe - Medaille: Nachlaß Prof. Dr. Franz Hamburger, Vorstand der Universitätskinderklinik Wien.

Goethemedaille. 2. Modell mit Hakenkreuz. Silber. Mit Randschrift: "FRANZ HAMBURGER" sowie Silberstempel "835", Halbmond und Herstellerzeichen "PR.ST.M.B." der Preußischen Staatsmünze Berlin.Im schönen Originaletui aus schwarzem Leder, der Deckel mit goldgeprägtem Hoheitsadler. Innenteil mit blauer Samteinlage, bzw. Kunstseidenfutter.

Ehrenmünze der Stadt Wien. Feinzinkausführung. Auf der Rückseite Verleihungsgravur: "UNIV. PROF. DR. FRANZ HAMBURGER 14. AUGUST 1944". Im schönen Originaletui aus rotem Kunstleder, der Deckel mit goldgeprägter Bezeichnung: "EHRENMÜNZE DER STADT WIEN". Innenteil mit weißer Samteinlage, bzw. Kunstseidenfutter.

Dazu die außerordentlich seltene Original - Verleihungsurkunde, datiert Wien, am 14. August 1944. Mit Originalunterschrift des Bürgermeisters der Stadt Wien, Hanns Blaschke.

Beigefügt gedruckte Schrift: Naturwissenschaft und Christentum - Ein Vortrag von Prof. Dr. Franz Hamburger, Wien 1930.

Originalfoto von der Antrittsvorlesung Prof. Hamburgers als Nachfolger Clemens v. Pirquets an der Kinderklinik der Universität Wien.

Einladungskarte des Botschafters des Deutschen Reiches Franz von Papen zu einem Empfang anläßlich der Anwesenheit des Reichsministers des Auswärtigen und Freifrau v. Neurath an Prof. Dr. Hamburger und Gemahlin. datiert 23. Februar 1937.

Sonderdruck der Österreichischen Zeitschrift für Kinderheilkunde und Kinderfürsorge anläßlich des 80. Geburtstages Professor Hamburgers (1954) .

Todesanzeige vom 20.08.1954.

Franz Hamburger (* 14. August 1874 in Pitten, Österreich-Ungarn; ? 29. August 1954 in Vöcklabruck) war ein österreichischer Mediziner und Hochschullehrer.

Hamburger war der Sohn des Papierfabrikanten Wilhelm Hamburger. Er besuchte das Gymnasium in Wiener Neustadt und legte 1892 die Matura ab. Danach absolvierte er ein Medizinstudium in Heidelberg, München und Graz. In Heidelberg wurde er 1892 Mitglied des Corps Rhenania. Er bestand 1898 das medizinische Staatsexamen und wurde im selben Jahr zum Dr. med. promoviert. Danach war er zeitweilig als Schiffsarzt tätig und anschließend als Assistenzarzt in Wien und Graz. Seine Fachausbildung als Kinderarzt absolvierte er ab 1900 bei Theodor Escherich. 1906 habilitierte er sich mit einer Arbeit über arteigenes und artfremdes Eiweiß und wurde Privatdozent. Ab 1908 war er Vorstand der Kinderabteilung der Wiener Poliklinik und wurde 1912 zum außerordentlichen Professor ernannt.

Als österreichischer Stabsarzt nahm Hamburger 1914 bis 1917 in Serbien und Italien am Ersten Weltkrieg teil. 1916 wurde er ordentlicher Professor für Kinderheilkunde an der Universität Graz, wo er zudem die Universitätskinderklinik leitete. Nach dem Tod von Clemens von Pirquet erhielt er 1930 einen Ruf an die Universität Wien, wo er zugleich Vorstand der Universitätskinderklinik war.

Ab 1931 gehörte er dem Steirischen Heimatschutz an und trat später der NSDAP und dem NS-Ärztebund bei. Nach dem Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich wurde er Präsident des Wissenschaftlichen Senats der Akademie für ärztliche Fortbildung in Wien. Er gehörte zu den Mitherausgebern der Münchner Medizinische Wochenschrift. Im Sinne der NS-Gesundheitspolitik forderte er die Sterilisierung von ?schwachsinnigen? und diabetischen Kindern. Unter ihm kam es zu einer Zusammenarbeit mit der Heil- und Pflegeanstalt ?Am Steinhof?. Durch Adolf Hitler wurde ihm 1944 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen. 1944 wurde er emeritiert, übernahm aber noch die Leitung der Kinderabteilung im Krankenhaus in Vöcklabruck.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde er am 2. Juni 1945 von seinen Funktionen entbunden und trat 1947 in den Ruhestand.

Hamburger war Autor zahlreicher fachspezifischer Artikel und Bücher. Er forschte zu allen Bereichen der Kinderheilkunde. Herausragend war seine Beteiligung an der Einführung der BCG- und subkutanen Pockenschutzimpfung sowie auf dem Gebiet der Kinder-Tuberkulose und Diphtherie.

Sehr interessanter und außerordentlich seltener Nachlaß eines Trägers nach dem Nationalpreis für Kunst und Wissenschaft höchsten wissenschaftlichen Auszeichnung des Großdeutschen Reiches, der Goethemedaille, und gleichzeitigem Träger der selten verliehenen Ehrenmünze der Stadt Wien.



Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.




Orders and Decorations - Goethe Medal : Goethe Medal: Estate of Prof. Dr Franz Hamburger, Director of the University Children's Hospital Vienna.

Goethe medal. 2nd model with swastika. Silver. With edge inscription: "FRANZ HAMBURGER" as well as silver hallmark "835", crescent and maker's mark "PR.ST.M.B." of the Prussian State Mint Berlin, in the beautiful original case of black leather, the lid with gold-stamped sovereign eagle. Inner part with blue velvet inlay and artificial silk lining.

Coin of honour of the city of Vienna. Fine zinc finish. Award engraving on the reverse: "UNIV. PROF. DR. FRANZ HAMBURGER 14 AUGUST 1944". In the beautiful original case made of red imitation leather, the lid with gold-stamped inscription: "EHRENMÜNZE DER STADT WIEN". Inner part with white velvet inlay and artificial silk lining.

Comes with the extraordinarily rare original award certificate, dated Vienna, 14 August 1944, with the original signature of the Mayor of the City of Vienna, Hanns Blaschke.

Attached is a printed pamphlet: Naturwissenschaft und Christentum - Ein Vortrag von Prof. Dr Franz Hamburger, Vienna 1930.

Original photo of Prof. Hamburger's inaugural lecture as Clemens v. Pirquet's successor at the paediatric clinic of the University of Vienna.

Invitation card from the Ambassador of the German Reich Franz von Papen to a reception on the occasion of the presence of the Reich Minister of Foreign Affairs and Freifrau v. Neurath to Prof. Dr. Hamburger and his wife, dated 23 February 1937.

Special edition of the Österreichische Zeitschrift für Kinderheilkunde und Kinderfürsorge on the occasion of Professor Hamburger's 80th birthday (1954).

Obituary dated 20 August 1954.

Franz Hamburger (* 14 August 1874 in Pitten, Austria-Hungary; ? 29 August 1954 in Vöcklabruck) was an Austrian physician and university lecturer.

Hamburger was the son of the paper manufacturer Wilhelm Hamburger. He attended grammar school in Wiener Neustadt and passed his school-leaving examination in 1892. He then studied medicine in Heidelberg, Munich and Graz. In Heidelberg, he became a member of the Rhenania Corps in 1892. He passed the state medical examination in 1898 and was awarded his doctorate in the same year. He then worked temporarily as a ship's doctor and subsequently as an assistant doctor in Vienna and Graz. He completed his specialist training as a paediatrician from 1900 under Theodor Escherich. In 1906, he habilitated with a thesis on intrinsic and extrinsic proteins and became a private lecturer. From 1908 he was head of the paediatric department of the Vienna Polyclinic and was appointed associate professor in 1912.

As an Austrian staff doctor, Hamburger took part in the First World War in Serbia and Italy from 1914 to 1917. In 1916, he became a full professor of paediatrics at the University of Graz, where he was also head of the university paediatric clinic. After the death of Clemens von Pirquet, he was appointed to the University of Vienna in 1930, where he was also head of the University Paediatric Clinic.

From 1931, he was a member of the Styrian Homeland Defence and later joined the NSDAP and the Nazi Doctors' Association. After the annexation of Austria to the National Socialist German Reich, he became President of the Scientific Senate of the Academy for Continuing Medical Education in Vienna. He was one of the co-editors of the Münchner Medizinische Wochenschrift. In line with Nazi health policy, he called for the sterilisation of "feeble-minded" and diabetic children. He collaborated with the "Am Steinhof" sanatorium and nursing home. In 1944, Adolf Hitler awarded him the Goethe Medal for Art and Science. He retired in 1944, but took over the management of the paediatric department at the hospital in Vöcklabruck.

After the end of the Second World War, he was relieved of his duties on 2 June 1945 and retired in 1947.

Hamburger was the author of numerous specialised articles and books. He researched all areas of paediatrics. His involvement in the introduction of BCG and subcutaneous smallpox vaccination and in the field of paediatric tuberculosis and diphtheria was outstanding.

Very interesting and extraordinarily rare estate of a recipient of the highest scientific honour of the Greater German Reich after the National Prize for Art and Science, the Goethe Medal, and at the same time holder of the rarely awarded Medal of Honour of the City of Vienna.


Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.




Orden und Ehrenzeichen - Goethemedaille : Goethe - Medaille: Nachlaß Prof. Dr. Franz Hamburger, Vorstand der Universitätskinderklinik Wien.

Goethemedaille. 2. Modell mit Hakenkreuz. Silber. Mit Randschrift: "FRANZ HAMBURGER" sowie Silberstempel "835", Halbmond und Herstellerzeichen "PR.ST.M.B." der Preußischen Staatsmünze Berlin.Im schönen Originaletui aus schwarzem Leder, der Deckel mit goldgeprägtem Hoheitsadler. Innenteil mit blauer Samteinlage, bzw. Kunstseidenfutter.

Ehrenmünze der Stadt Wien. Feinzinkausführung. Auf der Rückseite Verleihungsgravur: "UNIV. PROF. DR. FRANZ HAMBURGER 14. AUGUST 1944". Im schönen Originaletui aus rotem Kunstleder, der Deckel mit goldgeprägter Bezeichnung: "EHRENMÜNZE DER STADT WIEN". Innenteil mit weißer Samteinlage, bzw. Kunstseidenfutter.

Dazu die außerordentlich seltene Original - Verleihungsurkunde, datiert Wien, am 14. August 1944. Mit Originalunterschrift des Bürgermeisters der Stadt Wien, Hanns Blaschke.

Beigefügt gedruckte Schrift: Naturwissenschaft und Christentum - Ein Vortrag von Prof. Dr. Franz Hamburger, Wien 1930.

Originalfoto von der Antrittsvorlesung Prof. Hamburgers als Nachfolger Clemens v. Pirquets an der Kinderklinik der Universität Wien.

Einladungskarte des Botschafters des Deutschen Reiches Franz von Papen zu einem Empfang anläßlich der Anwesenheit des Reichsministers des Auswärtigen und Freifrau v. Neurath an Prof. Dr. Hamburger und Gemahlin. datiert 23. Februar 1937.

Sonderdruck der Österreichischen Zeitschrift für Kinderheilkunde und Kinderfürsorge anläßlich des 80. Geburtstages Professor Hamburgers (1954) .

Todesanzeige vom 20.08.1954.

Franz Hamburger (* 14. August 1874 in Pitten, Österreich-Ungarn; ? 29. August 1954 in Vöcklabruck) war ein österreichischer Mediziner und Hochschullehrer.

Hamburger war der Sohn des Papierfabrikanten Wilhelm Hamburger. Er besuchte das Gymnasium in Wiener Neustadt und legte 1892 die Matura ab. Danach absolvierte er ein Medizinstudium in Heidelberg, München und Graz. In Heidelberg wurde er 1892 Mitglied des Corps Rhenania. Er bestand 1898 das medizinische Staatsexamen und wurde im selben Jahr zum Dr. med. promoviert. Danach war er zeitweilig als Schiffsarzt tätig und anschließend als Assistenzarzt in Wien und Graz. Seine Fachausbildung als Kinderarzt absolvierte er ab 1900 bei Theodor Escherich. 1906 habilitierte er sich mit einer Arbeit über arteigenes und artfremdes Eiweiß und wurde Privatdozent. Ab 1908 war er Vorstand der Kinderabteilung der Wiener Poliklinik und wurde 1912 zum außerordentlichen Professor ernannt.

Als österreichischer Stabsarzt nahm Hamburger 1914 bis 1917 in Serbien und Italien am Ersten Weltkrieg teil. 1916 wurde er ordentlicher Professor für Kinderheilkunde an der Universität Graz, wo er zudem die Universitätskinderklinik leitete. Nach dem Tod von Clemens von Pirquet erhielt er 1930 einen Ruf an die Universität Wien, wo er zugleich Vorstand der Universitätskinderklinik war.

Ab 1931 gehörte er dem Steirischen Heimatschutz an und trat später der NSDAP und dem NS-Ärztebund bei. Nach dem Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich wurde er Präsident des Wissenschaftlichen Senats der Akademie für ärztliche Fortbildung in Wien. Er gehörte zu den Mitherausgebern der Münchner Medizinische Wochenschrift. Im Sinne der NS-Gesundheitspolitik forderte er die Sterilisierung von ?schwachsinnigen? und diabetischen Kindern. Unter ihm kam es zu einer Zusammenarbeit mit der Heil- und Pflegeanstalt ?Am Steinhof?. Durch Adolf Hitler wurde ihm 1944 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen. 1944 wurde er emeritiert, übernahm aber noch die Leitung der Kinderabteilung im Krankenhaus in Vöcklabruck.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde er am 2. Juni 1945 von seinen Funktionen entbunden und trat 1947 in den Ruhestand.

Hamburger war Autor zahlreicher fachspezifischer Artikel und Bücher. Er forschte zu allen Bereichen der Kinderheilkunde. Herausragend war seine Beteiligung an der Einführung der BCG- und subkutanen Pockenschutzimpfung sowie auf dem Gebiet der Kinder-Tuberkulose und Diphtherie.

Sehr interessanter und außerordentlich seltener Nachlaß eines Trägers nach dem Nationalpreis für Kunst und Wissenschaft höchsten wissenschaftlichen Auszeichnung des Großdeutschen Reiches, der Goethemedaille, und gleichzeitigem Träger der selten verliehenen Ehrenmünze der Stadt Wien.



Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.




Orders and Decorations - Goethe Medal : Goethe Medal: Estate of Prof. Dr Franz Hamburger, Director of the University Children's Hospital Vienna.

Goethe medal. 2nd model with swastika. Silver. With edge inscription: "FRANZ HAMBURGER" as well as silver hallmark "835", crescent and maker's mark "PR.ST.M.B." of the Prussian State Mint Berlin, in the beautiful original case of black leather, the lid with gold-stamped sovereign eagle. Inner part with blue velvet inlay and artificial silk lining.

Coin of honour of the city of Vienna. Fine zinc finish. Award engraving on the reverse: "UNIV. PROF. DR. FRANZ HAMBURGER 14 AUGUST 1944". In the beautiful original case made of red imitation leather, the lid with gold-stamped inscription: "EHRENMÜNZE DER STADT WIEN". Inner part with white velvet inlay and artificial silk lining.

Comes with the extraordinarily rare original award certificate, dated Vienna, 14 August 1944, with the original signature of the Mayor of the City of Vienna, Hanns Blaschke.

Attached is a printed pamphlet: Naturwissenschaft und Christentum - Ein Vortrag von Prof. Dr Franz Hamburger, Vienna 1930.

Original photo of Prof. Hamburger's inaugural lecture as Clemens v. Pirquet's successor at the paediatric clinic of the University of Vienna.

Invitation card from the Ambassador of the German Reich Franz von Papen to a reception on the occasion of the presence of the Reich Minister of Foreign Affairs and Freifrau v. Neurath to Prof. Dr. Hamburger and his wife, dated 23 February 1937.

Special edition of the Österreichische Zeitschrift für Kinderheilkunde und Kinderfürsorge on the occasion of Professor Hamburger's 80th birthday (1954).

Obituary dated 20 August 1954.

Franz Hamburger (* 14 August 1874 in Pitten, Austria-Hungary; ? 29 August 1954 in Vöcklabruck) was an Austrian physician and university lecturer.

Hamburger was the son of the paper manufacturer Wilhelm Hamburger. He attended grammar school in Wiener Neustadt and passed his school-leaving examination in 1892. He then studied medicine in Heidelberg, Munich and Graz. In Heidelberg, he became a member of the Rhenania Corps in 1892. He passed the state medical examination in 1898 and was awarded his doctorate in the same year. He then worked temporarily as a ship's doctor and subsequently as an assistant doctor in Vienna and Graz. He completed his specialist training as a paediatrician from 1900 under Theodor Escherich. In 1906, he habilitated with a thesis on intrinsic and extrinsic proteins and became a private lecturer. From 1908 he was head of the paediatric department of the Vienna Polyclinic and was appointed associate professor in 1912.

As an Austrian staff doctor, Hamburger took part in the First World War in Serbia and Italy from 1914 to 1917. In 1916, he became a full professor of paediatrics at the University of Graz, where he was also head of the university paediatric clinic. After the death of Clemens von Pirquet, he was appointed to the University of Vienna in 1930, where he was also head of the University Paediatric Clinic.

From 1931, he was a member of the Styrian Homeland Defence and later joined the NSDAP and the Nazi Doctors' Association. After the annexation of Austria to the National Socialist German Reich, he became President of the Scientific Senate of the Academy for Continuing Medical Education in Vienna. He was one of the co-editors of the Münchner Medizinische Wochenschrift. In line with Nazi health policy, he called for the sterilisation of "feeble-minded" and diabetic children. He collaborated with the "Am Steinhof" sanatorium and nursing home. In 1944, Adolf Hitler awarded him the Goethe Medal for Art and Science. He retired in 1944, but took over the management of the paediatric department at the hospital in Vöcklabruck.

After the end of the Second World War, he was relieved of his duties on 2 June 1945 and retired in 1947.

Hamburger was the author of numerous specialised articles and books. He researched all areas of paediatrics. His involvement in the introduction of BCG and subcutaneous smallpox vaccination and in the field of paediatric tuberculosis and diphtheria was outstanding.

Very interesting and extraordinarily rare estate of a recipient of the highest scientific honour of the Greater German Reich after the National Prize for Art and Science, the Goethe Medal, and at the same time holder of the rarely awarded Medal of Honour of the City of Vienna.


Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.




80. Auktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Versand gemäß Instruktionen des Kunden

Shipment according to buyer's instructions.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs