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Los
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In 81. Auktion
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Generalität - Heer Allgemein : Auszeichnungs- und Dokumentennachlaß des Ritterkreuzträgers Major Walter Kopp, Kommandeur Grenadier Regiment 1077, 542. Volksgrenadier - Division.
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, verliehen am 9.2.1945 an Major Walter Kopp, Kommandeur Gren. Rgt.1077, 542. Volksgrenadier-Division.
Eisenkern mit Silberzarge. Auf der Rückseite unterhalb der Öse das Hersellerzeichen in Form der liegenden "2" der Firma C.E Juncker, Berlin sowie der Silberstempel "800". Der Sprungring ebenfalls mit Silberstempel "800". Am originalen Halsbandabschnitt mit vernähten Druckknöpfen.
Der schwarze Lack mit leichten Korrosionspuren und Tragespuren.
Im schönen Originaletui aus schwarzem Kunstleder. Scharnier und Druckknopf magnetisch. Im Innenteil schwarze Samteinlage, bzw. weißes Kunstseidenfutter.
Dazu Zweitschrift des vorläufigen Besitzzeugnisses. Mit Dienstsiegel und Originalunterschrift des diensthabenden Offiziers (ursprünglich Unterschrift Generalleutnant Maisel).
Extrem seltenes verliehenes und getragenes Originalexemplar des letzten Typs der Juncker - Fertigung. Das Stück weißt insbesondere an den Kreuzarmspitzen und auf der Zargenriffelung authentische Tragespuren auf, die exakt der Tragedauer entsprechen.
Ritterkreuze des Typs mit der "liegenden 2" kommen fast ausschließlich in ungetragenem, d.h. nicht verausgabtem Zustand vor. Wirklich verliehene Stücke, zudem im Kontext eines Auszeichnungsnachlaß sind nur in ganz wenigen Exemplaren bekannt.
Seltene Gelegenheit zum Erwerb eines verliehenen und getragenen Originalexemplars mit Trägerprovenienz.
Diese und die nachfolgenden Losnummern aus dem Nachlaß Major Kopps werden zunächst einzeln versteigert (unter Vorbehalt eines möglichen Gesamtgebots), danach besteht die Möglichkeit der Abgabe eines Gesamtgebotes auf alle Losnummern der Auszeichnungsgruppe. Sollte kein Gesamtgebot das die Summe der Einzelzuschläge um mindestens 10% übersteigt erfolgen behalten die Vorbehaltszuschläge Ihre Gültigkeit.
Walter Kopp (1913 in Alsenz - 1974 in Gauting) war zuletzt Oberstleutnant in der Wehrmacht:
1933: Fähnrich. 1. Juli 1938: Oberleutnant. 1. Juli 1943: Major.
10. März 1945: Oberstleutnant mit RDA vom 1.2.1945.
1940: Chef, 3./ Pionier-Bataillon 5
27. 05.1944: Führer Jg.Rgt. 75.
20. 08.1944: Führer Jg.Rgt. 56.
11.11. 1944: mdFb Gren.Rgt. 1077, 542. Volksgrenadier-Division
24.02. 1945: Führer-Reserve OKH.
21.03. 1945: gem.Mldg.Pz.Pi.Ers.Btl. 5.
Nach der deutschen Niederlage im Jahr 1945 wurde er Chef eines Stay-behind-Netzwerks in Westdeutschland mit dem Codenamen KIBITZ-15. Die britischen und US-amerikanischen Geheimdienste hatten geheime antikommunistische Organisationen eingerichtet, die im Falle einer sowjetischen Invasion "zurückbleiben" sollten. In den im Juni 2006 veröffentlichten CIA-Dokumenten wurde Walter Kopp von seinen eigenen nordamerikanischen Vorgesetzten als "unverbesserlicher Nazi" und das KIBITZ-15-Netzwerk als "eine Gruppe mit Nazi-Tendenzen" bezeichnet.
Im Mai 1945 schrieb Kopp einen Brief an Hochkommissar McCloy, in dem er erklärte, er und eine Gruppe seiner Freunde seien besorgt darüber, was im Falle eines russischen Einmarsches in Deutschland geschehen könnte, und wollten sich den Amerikanern zur Verfügung stellen. Walter Kopp wurde später zum Chefagenten des KIBITZ-Netzes ernannt.
Im Mai 1953 wurde Kopps Vertrag mit der CIA "unter den freundlichsten Bedingungen" aufgelöst.
1968 war er Verbindungsoffizier des Wehrkreiskommandos in München zu den politischen Parteien.
Eine Kopie der offiziellen, veröffentlichten CIA - Dokumente werden dem Käufer ausgehändigt.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
General Officer Rank - Heer Allgemein : Award and document grouping of the Knight's Cross recipient Major Walter Kopp, Commander Grenadier Regiment 1077, 542nd Volksgrenadier - Division.
Knight's Cross of the Iron Cross, awarded on 9 February 1945 to Major Walter Kopp, Commander Gren. Rgt.1077, 542. Volksgrenadier-Division.
Iron core with silver frame. On the reverse below the eyelet the maker's mark in the form of the "lazy 2" of the firm C.E Juncker, Berlin as well as the silver mark "800". The ring also with silver mark "800". On original neck ribbon section with sewn press studs.
The black lacquer with slight traces of corrosion and wear.
In beautiful original case of issue made of black imitation leather. Hinge and press stud magnetic. Black velvet inlay and white imitation silk lining on the inside.
Comes with an official duplicate of the preliminary award certificate issued by the Heerespersonalamt. With service seal and original signature of the officer on duty (originally signed by Lieutenant General Maisel).
Extremely rare awarded and worn original Knight's Cross of the last type of the Juncker production. The piece shows authentic traces of wear, especially on the tips of the arms of the cross and the beading.
Knight's crosses of the type with the "lazy 2" occur almost exclusively in unworn, i.e. unissued condition. Only very few examples are known to have actually been awarded and worn, and are of the greatest rarity especially in the context of a grouping of awards to the same recipient.
Rare opportunity to acquire an issued and worn original example with solid recipient's provenance.
This and the following lot numbers from Major Kopp's estate will first be auctioned individually (subject to a possible total bid for the entire group), after which there is the possibility of submitting a total bid on all lot numbers of the group to Major Kopp. If no total bid is made that exceeds the sum of the individual bids by at least 10%, these remain valid. Otherwise the highest bidder for the entire group will win the items.
Walter Kopp (1913 in Alsenz - 1974 in Gauting) was a lieutenant colonel in the Wehrmacht:
1933: Ensign. 1 July 1938: First Lieutenant. 1 July 1943: Major.
10 March 1945: Lieutenant Colonel with RDA from 1 February 1945.
1940: Chief, 3rd / Pioneer Battalion 5
27 May 1944: Leader Jg.Rgt. 75.
20. 08.1944: Führer Jg.Rgt. 56.
11 Nov. 1944: mdFb Gren.Rgt. 1077, 542nd Volksgrenadier-Division
24.02. 1945: Führer-Reserve OKH.
21.03. 1945: Mldg.Pz.Pi.Ers.Btl. 5.
Walter Kopp (1913 in Alsenz ? 1974 in Gauting was a lieutenant colonel in the Wehrmacht in Nazi Germany. After the Nazi defeat in 1945, he became the chief of one stay-behind network in West Germany, code-named KIBITZ-15. The British and US intelligence services had set up clandestine anti-communist organisations supposed to "stay-behind" in case of a Soviet invasion. Walter Kopp was described by his own North-American handlers as an "unreconstructed Nazi," and the KIBITZ-15 network as "a group with Nazi tendencies" in CIA documents released in June 2006.
In May 1945 Kopp wrote a letter to High Commissioner McCloy stating that he and a group of his friends were concerned over what might happen in case of a Russian invasion of Germany and wished to place themselves at the disposal of the Americans. Walter Kopp was later made chief agent of the KIBITZ stay-behind network.
In May 1953 Kopp's contract with the CIA was terminated "on the friendliest terms".
In 1968 he was Liaison officer of the Military District Command in Munich to the political parties.
A copy of his published CIA file will be given to the buyer of this lot.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
Versand gemäß Instruktionen des Kunden
Shipment according to buyer's instructions.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Generalität - Heer Allgemein : Auszeichnungs- und Dokumentennachlaß des Ritterkreuzträgers Major Walter Kopp, Kommandeur Grenadier Regiment 1077, 542. Volksgrenadier - Division.
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes, verliehen am 9.2.1945 an Major Walter Kopp, Kommandeur Gren. Rgt.1077, 542. Volksgrenadier-Division.
Eisenkern mit Silberzarge. Auf der Rückseite unterhalb der Öse das Hersellerzeichen in Form der liegenden "2" der Firma C.E Juncker, Berlin sowie der Silberstempel "800". Der Sprungring ebenfalls mit Silberstempel "800". Am originalen Halsbandabschnitt mit vernähten Druckknöpfen.
Der schwarze Lack mit leichten Korrosionspuren und Tragespuren.
Im schönen Originaletui aus schwarzem Kunstleder. Scharnier und Druckknopf magnetisch. Im Innenteil schwarze Samteinlage, bzw. weißes Kunstseidenfutter.
Dazu Zweitschrift des vorläufigen Besitzzeugnisses. Mit Dienstsiegel und Originalunterschrift des diensthabenden Offiziers (ursprünglich Unterschrift Generalleutnant Maisel).
Extrem seltenes verliehenes und getragenes Originalexemplar des letzten Typs der Juncker - Fertigung. Das Stück weißt insbesondere an den Kreuzarmspitzen und auf der Zargenriffelung authentische Tragespuren auf, die exakt der Tragedauer entsprechen.
Ritterkreuze des Typs mit der "liegenden 2" kommen fast ausschließlich in ungetragenem, d.h. nicht verausgabtem Zustand vor. Wirklich verliehene Stücke, zudem im Kontext eines Auszeichnungsnachlaß sind nur in ganz wenigen Exemplaren bekannt.
Seltene Gelegenheit zum Erwerb eines verliehenen und getragenen Originalexemplars mit Trägerprovenienz.
Diese und die nachfolgenden Losnummern aus dem Nachlaß Major Kopps werden zunächst einzeln versteigert (unter Vorbehalt eines möglichen Gesamtgebots), danach besteht die Möglichkeit der Abgabe eines Gesamtgebotes auf alle Losnummern der Auszeichnungsgruppe. Sollte kein Gesamtgebot das die Summe der Einzelzuschläge um mindestens 10% übersteigt erfolgen behalten die Vorbehaltszuschläge Ihre Gültigkeit.
Walter Kopp (1913 in Alsenz - 1974 in Gauting) war zuletzt Oberstleutnant in der Wehrmacht:
1933: Fähnrich. 1. Juli 1938: Oberleutnant. 1. Juli 1943: Major.
10. März 1945: Oberstleutnant mit RDA vom 1.2.1945.
1940: Chef, 3./ Pionier-Bataillon 5
27. 05.1944: Führer Jg.Rgt. 75.
20. 08.1944: Führer Jg.Rgt. 56.
11.11. 1944: mdFb Gren.Rgt. 1077, 542. Volksgrenadier-Division
24.02. 1945: Führer-Reserve OKH.
21.03. 1945: gem.Mldg.Pz.Pi.Ers.Btl. 5.
Nach der deutschen Niederlage im Jahr 1945 wurde er Chef eines Stay-behind-Netzwerks in Westdeutschland mit dem Codenamen KIBITZ-15. Die britischen und US-amerikanischen Geheimdienste hatten geheime antikommunistische Organisationen eingerichtet, die im Falle einer sowjetischen Invasion "zurückbleiben" sollten. In den im Juni 2006 veröffentlichten CIA-Dokumenten wurde Walter Kopp von seinen eigenen nordamerikanischen Vorgesetzten als "unverbesserlicher Nazi" und das KIBITZ-15-Netzwerk als "eine Gruppe mit Nazi-Tendenzen" bezeichnet.
Im Mai 1945 schrieb Kopp einen Brief an Hochkommissar McCloy, in dem er erklärte, er und eine Gruppe seiner Freunde seien besorgt darüber, was im Falle eines russischen Einmarsches in Deutschland geschehen könnte, und wollten sich den Amerikanern zur Verfügung stellen. Walter Kopp wurde später zum Chefagenten des KIBITZ-Netzes ernannt.
Im Mai 1953 wurde Kopps Vertrag mit der CIA "unter den freundlichsten Bedingungen" aufgelöst.
1968 war er Verbindungsoffizier des Wehrkreiskommandos in München zu den politischen Parteien.
Eine Kopie der offiziellen, veröffentlichten CIA - Dokumente werden dem Käufer ausgehändigt.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
General Officer Rank - Heer Allgemein : Award and document grouping of the Knight's Cross recipient Major Walter Kopp, Commander Grenadier Regiment 1077, 542nd Volksgrenadier - Division.
Knight's Cross of the Iron Cross, awarded on 9 February 1945 to Major Walter Kopp, Commander Gren. Rgt.1077, 542. Volksgrenadier-Division.
Iron core with silver frame. On the reverse below the eyelet the maker's mark in the form of the "lazy 2" of the firm C.E Juncker, Berlin as well as the silver mark "800". The ring also with silver mark "800". On original neck ribbon section with sewn press studs.
The black lacquer with slight traces of corrosion and wear.
In beautiful original case of issue made of black imitation leather. Hinge and press stud magnetic. Black velvet inlay and white imitation silk lining on the inside.
Comes with an official duplicate of the preliminary award certificate issued by the Heerespersonalamt. With service seal and original signature of the officer on duty (originally signed by Lieutenant General Maisel).
Extremely rare awarded and worn original Knight's Cross of the last type of the Juncker production. The piece shows authentic traces of wear, especially on the tips of the arms of the cross and the beading.
Knight's crosses of the type with the "lazy 2" occur almost exclusively in unworn, i.e. unissued condition. Only very few examples are known to have actually been awarded and worn, and are of the greatest rarity especially in the context of a grouping of awards to the same recipient.
Rare opportunity to acquire an issued and worn original example with solid recipient's provenance.
This and the following lot numbers from Major Kopp's estate will first be auctioned individually (subject to a possible total bid for the entire group), after which there is the possibility of submitting a total bid on all lot numbers of the group to Major Kopp. If no total bid is made that exceeds the sum of the individual bids by at least 10%, these remain valid. Otherwise the highest bidder for the entire group will win the items.
Walter Kopp (1913 in Alsenz - 1974 in Gauting) was a lieutenant colonel in the Wehrmacht:
1933: Ensign. 1 July 1938: First Lieutenant. 1 July 1943: Major.
10 March 1945: Lieutenant Colonel with RDA from 1 February 1945.
1940: Chief, 3rd / Pioneer Battalion 5
27 May 1944: Leader Jg.Rgt. 75.
20. 08.1944: Führer Jg.Rgt. 56.
11 Nov. 1944: mdFb Gren.Rgt. 1077, 542nd Volksgrenadier-Division
24.02. 1945: Führer-Reserve OKH.
21.03. 1945: Mldg.Pz.Pi.Ers.Btl. 5.
Walter Kopp (1913 in Alsenz ? 1974 in Gauting was a lieutenant colonel in the Wehrmacht in Nazi Germany. After the Nazi defeat in 1945, he became the chief of one stay-behind network in West Germany, code-named KIBITZ-15. The British and US intelligence services had set up clandestine anti-communist organisations supposed to "stay-behind" in case of a Soviet invasion. Walter Kopp was described by his own North-American handlers as an "unreconstructed Nazi," and the KIBITZ-15 network as "a group with Nazi tendencies" in CIA documents released in June 2006.
In May 1945 Kopp wrote a letter to High Commissioner McCloy stating that he and a group of his friends were concerned over what might happen in case of a Russian invasion of Germany and wished to place themselves at the disposal of the Americans. Walter Kopp was later made chief agent of the KIBITZ stay-behind network.
In May 1953 Kopp's contract with the CIA was terminated "on the friendliest terms".
In 1968 he was Liaison officer of the Military District Command in Munich to the political parties.
A copy of his published CIA file will be given to the buyer of this lot.
Please note bidders should check if the item is permitted in their country of origin prior to bidding.
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Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
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sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
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aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
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sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
Katalog