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Zanuolo, Ottavio (?-1607, italienischer Bildnismaler, Hofmaler am Steirer Hof, Umkreis/Nachfolge) -

In 184. Auktion Kunst*Antiquitäten*Schmuck*Asiati...

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Frankfurt / Bad Vilbel
Zanuolo, Ottavio (?-1607, italienischer Bildnismaler, Hofmaler am Steirer Hof, Umkreis/Nachfolge) -16./17.Jh.- Kleines Halbfigurenportrait der Erzherzogin Eleonore von Österreich (1582-1620) als Fünfjährige in prachtvollem Gewand mit Spitzenhalskrause und fürstlichem Juwelenschmuck, oben links Datierung "1.5.87.", Öl auf Leinwand, doubliert und auf Holzplatte aufgezogen, Leinwand eventuell beschnitten, Farbschicht durchgehend krakeliert, verblasst, mit Abrieb, kleine Farbabplatzer und Kratzer, Rahmenspuren, Bildgröße 21,5 x 16,5 cm, in goldfarbener einfacher Holzleiste mit Abrieb und Bestoßung, Außenmaße: 26,6 x 21,7 cm, kleinere zum Teil etwas detailärmere Ausführung eines größeren Portraitgemäldes (Erzherzogin Eleonore (1582-1620) im Alter von 5 Jahren, Halbfigur, Öl auf Leinwand, Schloss Ambras / Innsbruck, Inventarnr. "Gemäldegalerie, 3272", Maße: 56 × 45 cm, die komplette Inschrift am oberen Rand lautet hier "15.8.7 Leonora Ertzherzogin zu Osterreich"); Eleonore war eine Tochter des Erzherzogs Karl II. von Österreich-Steiermark (1540-1590) aus dem Hause Habsburg und dessen Gattin Maria Anna von Bayern (1551-1608); nachdem Graz 1564 zur Residenzstadt von Innerösterreich bestimmt worden war, etablierte jenes Erzherzogspaar dort eine opulente Hofhaltung samt ausgiebiger Kunstförderung; die aus dem späten 16.Jh. stammenden Bildnisse der erzherzoglichen Nachkommen zeichnen sich insbesondere durch ihren überaus starren niederländischen Portraitstil aus, eingeführt von ausländischen Künstlern, die über den Wiener Hof auf die Grazer Burg gelangt waren, diese prunkvollen stilisierten Darstellungen dienten naturgemäß der dynastischen Repräsentation, wobei die Zurschaustellung der eigenen höfischen Pracht und Opulenz eine entscheidende Rolle spielte, dem heutigen Betrachter bieten sie nun als bildliche "Zeitdokumente" Einblicke in die hochadelige Kleidermode am Ausklang des 16.Jhs, die nicht nur in den habsburgisch regierten Ländern geprägt war durch die Eigenheiten und Manierismen der strengen spanischen Tracht, Provenienz: Privatbesitz Rhein-Main-Gebiet
Zanuolo, Ottavio (?-1607, italienischer Bildnismaler, Hofmaler am Steirer Hof, Umkreis/Nachfolge) -16./17.Jh.- Kleines Halbfigurenportrait der Erzherzogin Eleonore von Österreich (1582-1620) als Fünfjährige in prachtvollem Gewand mit Spitzenhalskrause und fürstlichem Juwelenschmuck, oben links Datierung "1.5.87.", Öl auf Leinwand, doubliert und auf Holzplatte aufgezogen, Leinwand eventuell beschnitten, Farbschicht durchgehend krakeliert, verblasst, mit Abrieb, kleine Farbabplatzer und Kratzer, Rahmenspuren, Bildgröße 21,5 x 16,5 cm, in goldfarbener einfacher Holzleiste mit Abrieb und Bestoßung, Außenmaße: 26,6 x 21,7 cm, kleinere zum Teil etwas detailärmere Ausführung eines größeren Portraitgemäldes (Erzherzogin Eleonore (1582-1620) im Alter von 5 Jahren, Halbfigur, Öl auf Leinwand, Schloss Ambras / Innsbruck, Inventarnr. "Gemäldegalerie, 3272", Maße: 56 × 45 cm, die komplette Inschrift am oberen Rand lautet hier "15.8.7 Leonora Ertzherzogin zu Osterreich"); Eleonore war eine Tochter des Erzherzogs Karl II. von Österreich-Steiermark (1540-1590) aus dem Hause Habsburg und dessen Gattin Maria Anna von Bayern (1551-1608); nachdem Graz 1564 zur Residenzstadt von Innerösterreich bestimmt worden war, etablierte jenes Erzherzogspaar dort eine opulente Hofhaltung samt ausgiebiger Kunstförderung; die aus dem späten 16.Jh. stammenden Bildnisse der erzherzoglichen Nachkommen zeichnen sich insbesondere durch ihren überaus starren niederländischen Portraitstil aus, eingeführt von ausländischen Künstlern, die über den Wiener Hof auf die Grazer Burg gelangt waren, diese prunkvollen stilisierten Darstellungen dienten naturgemäß der dynastischen Repräsentation, wobei die Zurschaustellung der eigenen höfischen Pracht und Opulenz eine entscheidende Rolle spielte, dem heutigen Betrachter bieten sie nun als bildliche "Zeitdokumente" Einblicke in die hochadelige Kleidermode am Ausklang des 16.Jhs, die nicht nur in den habsburgisch regierten Ländern geprägt war durch die Eigenheiten und Manierismen der strengen spanischen Tracht, Provenienz: Privatbesitz Rhein-Main-Gebiet

184. Auktion Kunst*Antiquitäten*Schmuck*Asiatika

Auktionsdatum
Lose: 1-572
Lose: 573-1.090

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Wichtige Informationen

Aufgeld / Premium: 22 %
Live: 3 %
jeweils zzgl. 19 % USt. / both subject to 19 % VAT

Begin    10:00   Lot 1 - Lot 572

Lunch break 13:30 - 14.00 Uhr

Begin     14:00   Lot 573 - 1090

AGB

Versteigerungsbedingungen

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.

6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.

7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.

8. Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.

9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.

10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht.

11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen über 250 € Limit.

12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.

13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.

14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.

15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.

16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.   

 

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