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WOLFGANG MATTHEUER (1927 Reichenbach im Vogtland – 2004 Leipzig)

In AD fine art auction / Q102 Moderne und Zeitgen...

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Berlin
WOLFGANG MATTHEUER (1927 Reichenbach im Vogtland – 2004 Leipzig) Die Nacht
Öl auf Hartfaser. 1982.
106 x 140 cm.
Unten links mit Pinsel in Blau signiert "W. Mattheuer" und datiert.
Michels G 82/7.

Provenienz: Privatsammlung Berlin

Ausstellungen: Zeitvergleich - Malerei und Grafik aus der DDR, Wanderausstellung 1982 (Katalog S. 169) / Menschenbilder - Kunst aus der DDR, Westfäl. Landesmuseum für Kunst u. Kulturgeschichte Münster 1987 (Kat.-Nr. 75) / Sie malen ja nur: Zeitvergleich 88, aktuelle Malerei aus der DDR, Neues Kunstquartier Berlin 1988 (Brusberg Dokumente 19, Abb. S. 53) / Wolfgang Mattheuer – Bilder, Linol- und Holzschnitte, Sprengel Museum Hannover, 1990 (Kat.-Nr. 2)

Literatur: Malerei und Grafik aus der DDR: [Verkaufsausstellung d. Staatl. Kunsthandels d. DDR in Zsarb. mit d. Galerie Brusberg, Hannover; Kunstverein in Hamburg], 1986, Abb. S. 169 / Menschenbilder – Kunst aus der DDR, DuMont Köln, 1986, Abb. Nr. 75 / Brusberg Dokumente 19, Zeitvergleich ‘88, 1988, Abb. S. 53 / Schönemann, Heinz: Wolfgang Mattheuer, E.A. Seemann, Leipzig 1988, Nr. 115 / Sprengel Museum Hannover (Hrsg.): Wolfgang Mattheuer, Bilder, Linol- und Holzschnitte, 1990, Kat. Nr. 2, Abb. S. 8

Der Maler, Grafiker und Bildhauer Wolfgang Mattheuer darf zu den bedeutendsten Künstlern der ehemaligen DDR gezählt werden und gilt als einer der wichtigsten Vertreter der Leipziger Schule. Seine Arbeiten zeichnen sich durch eine klare stilistische Einfachheit aus, doch sind seine Bilder stets voller Tiefgründigkeit und Doppelsinn. Er reflektiert in ihnen nicht nur seine eigenen Wünsche, Träume und Sehnsüchte, sondern die eines ganzen Volkes. So scheint es kaum verwunderlich, dass das Thema Freiheit ein Leitmotiv Mattheuers ist. Mythologische und symbolische Bildinhalte, die immer auch im aktuellen und politischen Kontext zu verstehen sind, sind charakteristisch für sein Werk.
Im Mittelpunkt der "Nacht" blicken wir in ein Gartenhäuschen, welches auf einer Straße steht, darin zwei Figuren bei Kerzenschein. Links davon in einem Kahn sitzt ein alter gebeugter Mann, während sich rechts der junge Ikarus in die Lüfte erhebt. Fast unmerklich, ganz rechts am Bildrand scheint es, als würde sich eine Figur klammheimlich aus dem Blickfeld schleichen. All dies geschieht im Schutze der Dunkelheit - Wären da nicht die Autos, die sich bedrohlich mit grellen Scheinwerfern der Szenerie nähern. Begleitet von erhobenem Arm und Stiefelbein.
Auch ohne das Werk Mattheuers zu kennen erschließt sich dem Betrachter sofort die Situation und nichts Anderes mag man denken, als dass hier zu später Stunde Fluchtpläne geschmiedet werden - Zumindest aber von der Freiheit geträumt wird. Traumflüge. Ob über Land, zu Wasser oder in der Luft – nur weg, scheint das Bild sagen zu wollen. Doch mahnt es gleich zur Vorsicht: Es birgt doch jeder Weg ein Risiko und nichts bleibt unentdeckt.
Mattheuers Bild geht zurück auf einen 1981 entstandenen Linolstich mit dem Titel "Nachtstück", auf dem bereits alle wesentlichen Elemente seines Werkes vereint sind, bis auf die Fragmente aus dem "Jahrhundertschritt" und die nach rechts ins Dunkle verschwindende Person. Es folgt 1982 eine Gouache, die dann schon den Titel "Die Nacht" trägt.
Bereits 1979 entsteht die erste Arbeit zum Ikarus, der abgestürzt am Boden liegend nur noch seinen davon fliegenden Flügeln, und damit Träumen, hinterherschauen kann, weswegen das Blatt auch den Titel "Und die Flügel ziehen himmelwärts" trägt. Der gleichnamige Holzschnitt aus demselben Jahr verdeutlicht noch mehr den "Verlust der Träume", denn darauf steigen die Flügel gar engelsgleich zum Himmel empor, während er am Boden liegend von den Umstehenden besungen, wenn nicht gar betrauert, wird. Ikarus wird zum Sinnbild für den Drang nach Freiheit, der Überwindung aller Hindernisse und so verwundert es nicht, dass er eine Schlüsselfigur in Mattheuers Werk wird.
Mit der "Verlorenen Mitte" aus dem Jahr 1980 veranschaulicht der Künstler erstmalig die Suche nach einer geistigen Mitte die er verloren glaubt, indem er verschiedene Gliedmaßen in alle Himmelsrichtungen streben lässt, bevor er mit dem Gemälde "Aggression" von 1982 die Figur konzipiert, die bezeichnend für sein Werk werden wird. Es ist der Grundstein für den "Jahrhundertschritt". Mattheuer hat den Extremitäten nun einen Körper gegeben und im "Albtraum", ebenfalls aus 1982, marschiert derselbe unterdessen in grauen Welten umher, den rechten Arm zum faschistischen Hitler-Gruß ausgestreckt, die linke Hand zur kommunistischen Faust des Proletariats geballt, mit einem linken Stiefelbein und dem nackten weißen rechten Bein.
Immer wiederkehrend in Mattheuers Werk sind auch die endlos langen Straßen, die sich durch die Landschaft ziehen und zumeist hinter Hügeln oder Bergen verschwinden. Zunächst in den 1950er Jahren noch Teil der Landschaftsidylle, gewinnt die Straße im Laufe der Zeit zunehmend an Bedeutung. Beispielhaft ist hier die "Große Straße I" von 1961, auf der der Verkehr noch in beide Richtungen fließt. Mit dem 1969 entstandenen Gemälde "Der Zeitungsleser" verändert sich die Lage. Der Verkehr fließt nun fast nur noch einseitig, nämlich in Richtung auf die in der Luft schwebende Frau mit Ballons hinter den Bergen zu. Mattheuer zitiert hier das Gemälde "Die Freiheit führt das Volk auf die Barrikaden" von Eugène Delacroix aus dem Jahre 1831, denn Marianne, die Symbolfigur für Freiheit schlechthin, wird fortan in mehreren Werken Mattheuers den Ruf nach Freiheit unterstreichen. Noch ist Marianne allerdings voll bekleidet und vielleicht erschließt sich nicht jedem der Zusammenhang auf den ersten Blick. Spätestens aber mit dem Bild "Hinter den 7 Bergen" von 1973 ist klar, wen die schwebende Dame darstellen soll. Denn nun ähnelt seine Marianne der von Delacroix noch mehr. Zu den Ballons hat sich überdies auch noch ein Blumenstrauß gesellt.
Und Mattheuer hört mit seinen Werken nicht auf zu bohren und zu fordern. Im Gemälde "Der Nachbar will fliegen" von 1983 lässt er uns wissen, dass nicht nur in dieser "Nacht" von Freiheit geträumt und darauf gehofft wird, nein, auch am Tage sind es eben genau jene Gedanken, die die Menschen umtreiben. Hier allerdings ist der Ikarus fast gespenstisch durchsichtig dargestellt, als wäre er nur ein flüchtiger "Gedanke", den man nicht fassen kann. Erst ein Jahr später, nämlich 1984, wagt es der "Nachbar" und erhebt sich mutig aus der Gartenkolonie heraus in die Lüfte - kritisch, aber auch neugierig von der Nachbarschaft beäugt. Das Gemälde mit dem Titel "Der Nachbar, der will fliegen" stellt sich wie ein Gegenentwurf zur „Nacht“ dar. Es scheint, als wenn nun endlich, nach all den heimlich geschmiedeten Plänen, der Mut überhandgenommen hat und trotz Zweifeln und Hindernissen das große Abenteuer in Angriff genommen wird. Doch der Versuch scheitert, wie wir spätestens durch den "Seltsamen Zwischenfall" erfahren und welcher uns den gefallenen Ikarus zeigt, an der Straße liegend, die Flügel gebrochen, doch nicht entmutigt und von einer Gruppe Gaffern aus einem Reisebus heraus beobachtet.
All dies erscheint uns heute geradezu wie ein Schrei nach Freiheit und Selbstbestimmtheit, auch danach das Land verlassen zu können, wann immer es einem beliebt. Doch Mattheuer habe nicht auf die Sehnsucht nach Reisefreiheit anspielen wollen, vielmehr sei es ihm vorrangig um die geistige Freiheit und den steten Kampf zwischen Gut und Böse gegangen (vgl. Michels: Wolfgang Mattheuer – Bilder als Botschaft, S. 263).

WOLFGANG MATTHEUER (1927 Reichenbach im Vogtland – 2004 Leipzig) Die Nacht
Öl auf Hartfaser. 1982.
106 x 140 cm.
Unten links mit Pinsel in Blau signiert "W. Mattheuer" und datiert.
Michels G 82/7.

Provenienz: Privatsammlung Berlin

Ausstellungen: Zeitvergleich - Malerei und Grafik aus der DDR, Wanderausstellung 1982 (Katalog S. 169) / Menschenbilder - Kunst aus der DDR, Westfäl. Landesmuseum für Kunst u. Kulturgeschichte Münster 1987 (Kat.-Nr. 75) / Sie malen ja nur: Zeitvergleich 88, aktuelle Malerei aus der DDR, Neues Kunstquartier Berlin 1988 (Brusberg Dokumente 19, Abb. S. 53) / Wolfgang Mattheuer – Bilder, Linol- und Holzschnitte, Sprengel Museum Hannover, 1990 (Kat.-Nr. 2)

Literatur: Malerei und Grafik aus der DDR: [Verkaufsausstellung d. Staatl. Kunsthandels d. DDR in Zsarb. mit d. Galerie Brusberg, Hannover; Kunstverein in Hamburg], 1986, Abb. S. 169 / Menschenbilder – Kunst aus der DDR, DuMont Köln, 1986, Abb. Nr. 75 / Brusberg Dokumente 19, Zeitvergleich ‘88, 1988, Abb. S. 53 / Schönemann, Heinz: Wolfgang Mattheuer, E.A. Seemann, Leipzig 1988, Nr. 115 / Sprengel Museum Hannover (Hrsg.): Wolfgang Mattheuer, Bilder, Linol- und Holzschnitte, 1990, Kat. Nr. 2, Abb. S. 8

Der Maler, Grafiker und Bildhauer Wolfgang Mattheuer darf zu den bedeutendsten Künstlern der ehemaligen DDR gezählt werden und gilt als einer der wichtigsten Vertreter der Leipziger Schule. Seine Arbeiten zeichnen sich durch eine klare stilistische Einfachheit aus, doch sind seine Bilder stets voller Tiefgründigkeit und Doppelsinn. Er reflektiert in ihnen nicht nur seine eigenen Wünsche, Träume und Sehnsüchte, sondern die eines ganzen Volkes. So scheint es kaum verwunderlich, dass das Thema Freiheit ein Leitmotiv Mattheuers ist. Mythologische und symbolische Bildinhalte, die immer auch im aktuellen und politischen Kontext zu verstehen sind, sind charakteristisch für sein Werk.
Im Mittelpunkt der "Nacht" blicken wir in ein Gartenhäuschen, welches auf einer Straße steht, darin zwei Figuren bei Kerzenschein. Links davon in einem Kahn sitzt ein alter gebeugter Mann, während sich rechts der junge Ikarus in die Lüfte erhebt. Fast unmerklich, ganz rechts am Bildrand scheint es, als würde sich eine Figur klammheimlich aus dem Blickfeld schleichen. All dies geschieht im Schutze der Dunkelheit - Wären da nicht die Autos, die sich bedrohlich mit grellen Scheinwerfern der Szenerie nähern. Begleitet von erhobenem Arm und Stiefelbein.
Auch ohne das Werk Mattheuers zu kennen erschließt sich dem Betrachter sofort die Situation und nichts Anderes mag man denken, als dass hier zu später Stunde Fluchtpläne geschmiedet werden - Zumindest aber von der Freiheit geträumt wird. Traumflüge. Ob über Land, zu Wasser oder in der Luft – nur weg, scheint das Bild sagen zu wollen. Doch mahnt es gleich zur Vorsicht: Es birgt doch jeder Weg ein Risiko und nichts bleibt unentdeckt.
Mattheuers Bild geht zurück auf einen 1981 entstandenen Linolstich mit dem Titel "Nachtstück", auf dem bereits alle wesentlichen Elemente seines Werkes vereint sind, bis auf die Fragmente aus dem "Jahrhundertschritt" und die nach rechts ins Dunkle verschwindende Person. Es folgt 1982 eine Gouache, die dann schon den Titel "Die Nacht" trägt.
Bereits 1979 entsteht die erste Arbeit zum Ikarus, der abgestürzt am Boden liegend nur noch seinen davon fliegenden Flügeln, und damit Träumen, hinterherschauen kann, weswegen das Blatt auch den Titel "Und die Flügel ziehen himmelwärts" trägt. Der gleichnamige Holzschnitt aus demselben Jahr verdeutlicht noch mehr den "Verlust der Träume", denn darauf steigen die Flügel gar engelsgleich zum Himmel empor, während er am Boden liegend von den Umstehenden besungen, wenn nicht gar betrauert, wird. Ikarus wird zum Sinnbild für den Drang nach Freiheit, der Überwindung aller Hindernisse und so verwundert es nicht, dass er eine Schlüsselfigur in Mattheuers Werk wird.
Mit der "Verlorenen Mitte" aus dem Jahr 1980 veranschaulicht der Künstler erstmalig die Suche nach einer geistigen Mitte die er verloren glaubt, indem er verschiedene Gliedmaßen in alle Himmelsrichtungen streben lässt, bevor er mit dem Gemälde "Aggression" von 1982 die Figur konzipiert, die bezeichnend für sein Werk werden wird. Es ist der Grundstein für den "Jahrhundertschritt". Mattheuer hat den Extremitäten nun einen Körper gegeben und im "Albtraum", ebenfalls aus 1982, marschiert derselbe unterdessen in grauen Welten umher, den rechten Arm zum faschistischen Hitler-Gruß ausgestreckt, die linke Hand zur kommunistischen Faust des Proletariats geballt, mit einem linken Stiefelbein und dem nackten weißen rechten Bein.
Immer wiederkehrend in Mattheuers Werk sind auch die endlos langen Straßen, die sich durch die Landschaft ziehen und zumeist hinter Hügeln oder Bergen verschwinden. Zunächst in den 1950er Jahren noch Teil der Landschaftsidylle, gewinnt die Straße im Laufe der Zeit zunehmend an Bedeutung. Beispielhaft ist hier die "Große Straße I" von 1961, auf der der Verkehr noch in beide Richtungen fließt. Mit dem 1969 entstandenen Gemälde "Der Zeitungsleser" verändert sich die Lage. Der Verkehr fließt nun fast nur noch einseitig, nämlich in Richtung auf die in der Luft schwebende Frau mit Ballons hinter den Bergen zu. Mattheuer zitiert hier das Gemälde "Die Freiheit führt das Volk auf die Barrikaden" von Eugène Delacroix aus dem Jahre 1831, denn Marianne, die Symbolfigur für Freiheit schlechthin, wird fortan in mehreren Werken Mattheuers den Ruf nach Freiheit unterstreichen. Noch ist Marianne allerdings voll bekleidet und vielleicht erschließt sich nicht jedem der Zusammenhang auf den ersten Blick. Spätestens aber mit dem Bild "Hinter den 7 Bergen" von 1973 ist klar, wen die schwebende Dame darstellen soll. Denn nun ähnelt seine Marianne der von Delacroix noch mehr. Zu den Ballons hat sich überdies auch noch ein Blumenstrauß gesellt.
Und Mattheuer hört mit seinen Werken nicht auf zu bohren und zu fordern. Im Gemälde "Der Nachbar will fliegen" von 1983 lässt er uns wissen, dass nicht nur in dieser "Nacht" von Freiheit geträumt und darauf gehofft wird, nein, auch am Tage sind es eben genau jene Gedanken, die die Menschen umtreiben. Hier allerdings ist der Ikarus fast gespenstisch durchsichtig dargestellt, als wäre er nur ein flüchtiger "Gedanke", den man nicht fassen kann. Erst ein Jahr später, nämlich 1984, wagt es der "Nachbar" und erhebt sich mutig aus der Gartenkolonie heraus in die Lüfte - kritisch, aber auch neugierig von der Nachbarschaft beäugt. Das Gemälde mit dem Titel "Der Nachbar, der will fliegen" stellt sich wie ein Gegenentwurf zur „Nacht“ dar. Es scheint, als wenn nun endlich, nach all den heimlich geschmiedeten Plänen, der Mut überhandgenommen hat und trotz Zweifeln und Hindernissen das große Abenteuer in Angriff genommen wird. Doch der Versuch scheitert, wie wir spätestens durch den "Seltsamen Zwischenfall" erfahren und welcher uns den gefallenen Ikarus zeigt, an der Straße liegend, die Flügel gebrochen, doch nicht entmutigt und von einer Gruppe Gaffern aus einem Reisebus heraus beobachtet.
All dies erscheint uns heute geradezu wie ein Schrei nach Freiheit und Selbstbestimmtheit, auch danach das Land verlassen zu können, wann immer es einem beliebt. Doch Mattheuer habe nicht auf die Sehnsucht nach Reisefreiheit anspielen wollen, vielmehr sei es ihm vorrangig um die geistige Freiheit und den steten Kampf zwischen Gut und Böse gegangen (vgl. Michels: Wolfgang Mattheuer – Bilder als Botschaft, S. 263).

AD fine art auction / Q102 Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 1-422
Ort der Versteigerung
Kurfürstendamm 96
Berlin
10709
Germany

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(mindestens ein Maß über 120x 60x 60 cm): 26,78 €

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(außer Schmuck und Edelmetalle)

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ab

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(Ausland 14,- € pro angefangener 1.000,- € Wert)

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Wichtige Informationen

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AGB

Versteigerungsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Einlieferer bestätigt, dass er mittels dieses Vertrages von Ort und Zeit der Versteigerung benachrichtigt ist. Er bestätigt weiterhin, dass Anlass der Versteigerung eine freiwillige Veräußerung ist.
(2) Der Versteigerer versteigert gegenüber den in der Auktion bzw. im Nachverkauf auftretenden Erwerbern als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers auf der Grundlage seiner Versteigerungsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Bis zur Durchführung der Auktion ist der Einlieferer an den Auftrag gebunden. Der Versteigerer ist berechtigt, in der Auktion nicht abgesetzte Gegenstände innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Auktionsschluss zu dem vereinbarten Limit freihändig zu verkaufen (Nachverkauf). Dieser Nachverkauf ist insoweit als Teil der Auktion anzusehen; diese Auftragsbedingungen gelten hierfür entsprechend.
(3) Der Einlieferer versichert, verfügungsberechtigter Eigentümer der zur Versteigerung kommenden Gegenstände zu sein bzw. dass er jedenfalls ermächtigt ist, für diesen Eigentümer zu handeln. Auf Anforderung ist der Einlieferer verpflichtet, eine ihn legitimierende Vollmacht des Eigentümers im Original vorzulegen. Er versichert ferner, dem Versteigerer über alle ihm bekannten Informationen zu Provenienz und Herkunft Auskunft gegeben zu haben und bei der Einfuhr von Kulturgut, das aus einem anderen Land stammt, insbesondere die dort geltenden Ausfuhrbestimmungen beachtet zu haben (vgl. §§ 28 ff. des KulturgutschutzG vom 06.08.2016).
(4) Dem Versteigerer wird vom Einlieferer ausdrücklich gestattet, sich zum Zwecke der Auftragsdurchführung eine Kopie oder vergleichbare Vervielfältigung seines Legitimationspapieres (Personalausweis, Pass, Vollmacht etc.) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu fertigen.
(5) Die Sachen sind gebraucht. Der Einlieferer steht dem Versteigerer in entsprechender Anwendung des Kaufrechts für alle Sach- und Rechtsmängel ein. Dabei beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate und beginnt mit der Auslieferung an den Erwerber.
2. Schätzpreis, Limit, Zuschlag unter Vorbehalt
(1) Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände werden durch den Versteigerer geschätzt; diese Schätzpreise werden im Katalog angegeben. Maßgeblich ist der in Euro angegebene Betrag. Erfolgen von einer Vertragsseite Wertangaben in anderweitigen Währungen, gilt als maßgeblicher Umtauschkurs derjenige am Auktionstag bzw. im Falle des Nachverkaufs derjenige des konkreten Verkaufstages.
(2) Der in der Versteigerung zu erzielende Mindestzuschlagspreis (Limit) beträgt in der Regel 80 % des Schätzpreises. Mit dem Einlieferer kann schriftlich ein höheres Limit vereinbart werden.
(3) Wird ein vereinbartes Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Gegenstand unter Vorbehalt zuschlagen. In diesem Fall bleibt der Bieter 3 Wochen ab dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden; danach erlischt das Angebot des Bieters. Der Versteigerer setzt den Einlieferer vom Vorbehaltszuschlag sowie vom Ablauf der für den Bieter bestehenden Bindungsfrist in Kenntnis. Geht dem Versteigerer die Stellungnahme des Einlieferers nicht rechtzeitig vor dem Erlöschen des Angebotes zu, gehen alle Nachteile einschließlich des Nichtzustandekommens des Vertrages zu Lasten des Einlieferers.
3. Entgelt, weitere Kosten
(1) Für seine Tätigkeit erhält der Versteigerer vom Einlieferer ein Entgelt, welches sich – bezogen auf jede Katalogposition – wie folgt bemisst:
Zuschlag bzw. Abrechnungspreis bis einschließlich 10.000 €: hieraus 20 %;
Zuschlag bzw. Abrechnungspreis über 10.000 €: hieraus 15 %
(2) Für alle Originalwerke der bildenden Kunst mit Zuschlagswerten ab 400 €, deren Urheber vor Ablauf des Kalenderjahres des Verkaufs noch nicht 70 Jahre verstorben ist, leistet der Versteigerer eine Abgabe gemäß § 26 UrhG von idR 4 % auf den Verkaufserlös an die VG Bild-Kunst, Bonn. Der Einlieferer trägt einen Anteil von 2 % des Zuschlagpreises, mit dem er von eigenen Verpflichtungen aus dem Folgerecht freigestellt wird.
(3) Katalogabbildungen werden mit einem Betrag in Höhe von 50 € je Abbildung berechnet.
(4) Zu den vorstehend in Abs. (1) bis (3) beschriebenen Kosten kommt – soweit anfallend – die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % hinzu.
(5) Restaurierungs- und Reinigungsarbeiten, die sich in Bezug auf eingelieferte Kunstwerke zum Zwecke der Versteigerung als notwendig erweisen, veranlasst der Versteigerer auf Kosten des Einlieferers. Soweit diese Kosten 300 € je eingeliefertem Kunstwerk übersteigen, erfolgt eine vorherige Information an den Einlieferer.
(6) Rückgänge sind – mit Ausnahme der Abbildungskosten im Katalog sowie der Kosten für Restaurierungs- und Reinigungsarbeiten – kostenfrei. Dies gilt nicht, wenn nachträglich vom Einlieferer Mindestpreise erhöht wurden und somit die ausbedungenen Mindestpreise nicht erzielbar waren. In letzterem Fall behält sich der Versteigerer vor, dem Einlieferer den entgangenen Provisionsausfall, bemessen an der Höhe des ursprünglichen Mindestpreises, in Rechnung zu stellen. Tritt der Einlieferer vor der Versteigerung vom Vertrag zurück, ohne dass der Versteigerer dies zu vertreten hat, muss der Einlieferer dem Versteigerer die entgangene Provision, sowie die dem Versteigerer entstandenen Kosten ersetzen.
4. Versicherung, Anspruch auf Schadensersatz
(1) Die Versteigerungsgegenstände sind vom Tage der quittierten Einlieferung bzw. Quittungsdatum gegenüber dem Spediteur, soweit dieser im Auftrag des Versteigerers tätig wird, bis zum Verkauf durch den Versteigerer kostenfrei gegen Verlust, Feuer- und Leitungswasserschäden bemessen an der Höhe des Mindestpreises versichert. Rahmen und Verglasungen sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Für Schäden an den eingelieferten Gegenständen haftet der Versteigerer dem Einlieferer nur in dem Umfang, wie eine Schadensregulierung seitens der Versicherung erfolgt.
(3) Weitergehende Ansprüche des Einlieferers gegen den Versteigerer (auch seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen) sind unbeschadet des zugrundeliegenden Rechtsgrundes ausgeschlossen. Dies gilt nicht für auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhende Schadensersatzansprüche. Unberührt bleiben darüber hinaus die Haftung für eine übernommene Garantie bzw. Zusicherung sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Abrechnung, Auszahlung des Versteigerungserlöses
(1) Der Einlieferer erhält vier Wochen nach der Auktion eine schriftliche Abrechnung über die erfolgten Verkäufe.
(2) Drei Wochen später beginnt der Versteigerer mit den Auszahlungen (Überweisungen), soweit der Erlös bei ihm eingegangen ist. Erhält der Versteigerer den Versteigerungserlös später, wird er ihn binnen einer Woche an den Einlieferer weiterleiten. Die Auszahlung erfolgt in Euro. Wird vom Einlieferer die Auszahlung in einer anderen Währung gewünscht, gilt der Umrechnungskurs am Tag der Beauftragung der Auszahlung durch den Versteigerer gegenüber seiner Bank.
(3) Der Versteigerer darf vom auszuzahlenden Betrag sein Entgelt sowie alle ihm zu erstattenden Kosten in Abzug bringen.
6. Haftung nach der Auktion; Rückgabe nicht veräußerter Gegenstände
(1) Sind die Gegenstände für keine weitere Auktion vorgesehen, besteht nur eine Haftung für 8 weitere Wochen, berechnet ab dem Datum der Auktion. Werden die Gegenstände binnen dieses Zeitraums nicht durch den Einlieferer abgeholt, geht die Gefahr auf den Einlieferer über. Das Recht des Versteigerers zur Hinterlegung und zum Selbsthilfeverkauf von Gegenständen nach §§ 372 ff BGB, die der Einlieferer trotz Aufforderung nicht abgeholt hat, sowie etwaige Ansprüche wegen Annahmeverzugs bleiben unberührt.
(2) Die – auf Wunsch des Einlieferers durchgeführte – Rücksendung unverkaufter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Einlieferers. Der Versteigerer kann nach eigenem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmen. Es obliegt dem Versteigerer, das Versteigerungsgut auf Kosten des Einlieferers für den Transport zu versichern.
7. Dauer und Beendigung des Vertrages
(1) Dieser Vertrag gilt für die oben (eingangs des Vertrages) näher bezeichnete Auktion. Er ist bis zum Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach der Auktion ordentlich unkündbar. Durch schriftliche Vereinbarung können die Parteien die Wirkung des Vertrages auch für weitere Auktionen vereinbaren (verlängern).
(2) Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(3) Kündigt der Einlieferer den Vertrag, ohne hierzu berechtigt zu sein, steht dem Versteigerer neben der Erstattung der Kosten noch ein Schadensersatzanspruch zu. Die Höhe des Schadens bemisst sich nach dem entgangenen Gewinn, den der Versteigerer im Falle der Durchführung der Auktion (= Erteilung eines Zuschlags) erzielt hätte. Anstelle des Zuschlags- bzw. Nachverkaufspreises gilt der Wert der Schätzung; im Falle eines Schätzungsrahmens dessen Mittelwert. Kann der Versteigerer einen höheren Schaden als den so ermittelten entgangenen Gewinn nachweisen, ist der Einlieferer zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.
(4) Nimmt der Einlieferer unberechtigterweise ein eingeliefertes Werk aus der Auktion, gelten die vorstehenden Regelungen sinngemäß.
(5) Dem Einlieferer ist in jedem Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzes ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
8. Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Absprachen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Einlieferer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Versteigerer und dem Einlieferer Berlin.
(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.

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