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4005

Baron Dominique Vivant Denon, attr., Ägyptenfeldzug Napoleons auf Einladung Napoleon Bonapartes

In Art, Antiques, Collectibles

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Plauen
Baron Dominique Vivant Denon, attr., Ägyptenfeldzug Napoleons
auf Einladung Napoleon Bonapartes beteiligte sich Denon 1798 am napoleonischen Expeditionskorps nach Ägypten als Zeichner und wissenschaftlicher Begleiter, in den 13 Monaten seines Aufenthalts in Ägypten galt Denons Aufmerksamkeit vor allem den erhaltenen Altertümern und Stadtansichten, die er in zahlreichen Studien und Skizzen festhielt, seine Erlebnisse und Eindrücke veröffentlichte Denon 1802 in seinem zweibändigen Monumentalwerk mit separatem Tafelband "Voyage dans la Basse et la Haute Égypte, pendant les campagnes du général Bonaparte.", das Werk begründete die Begeisterung der europäischen Wissenschaft für die ägyptischen Altertümer und gilt als Geburtsstunde der Ägyptologie, es erschien in mehreren Auflagen zumeist in London, wobei Denon die Zeichnungen für die ca. 140 Abbildungen lieferte und sie von Stechern wie Le Gouaz, Réville, Perrier, Dufrène und Berthault in Kupfer stechen ließ, nachdem Denon 1825 kinderlos starb, wurde seine umfangreiche Kunstsammlung und sein künstlerischer Nachlass 1826-46 in mehreren Teilen versteigert, einen Teil der Zeichnungen zu seinem Hauptwerk "Voyage dans la Basse et la Haute Égypte ..." gelangte so in die Nationalbibliothek zu Paris, andere Blätter ans Britische Museum London, wobei die Akten des Britischen Museums verraten, dass das auch in vorliegenden Konvolut vorliegende Motiv "Vues d'Alexandrie [Ansichten von Alexandria]" (3,5 x 17,5 cm) mit Ansicht des Hafens von Alexandria - welches letztendlich keine Aufnahme in die Buchausgabe fand - 1826 in zwei zur Versteigerung stehenden Lots als Zeichnung in mehreren Exemplaren enthalten war und nicht verkauft wurde, als das Museum schließlich 1835 das Konvolut erneut zum Kauf angeboten bekam und erwarb, registrierten die Fachleute, dass zwei oder drei Exemplare eben dieses Motivs nicht mehr im Konvolut enthalten waren und wie andere Blätter wohl anderweitig veräußert wurden, so ist es möglich, dass alle hier angebotenen lavierten Tuschezeichnungen in Sepia und Schwarz auf Büttenpapier (mit Wasserzeichen einer Sonne) aus eben jenen Konvoluten stammen, darüber hinaus angeboten ist das im Tafelband als "Vue de l´Obélisque de Cléopatre [Ansicht des Obelisks der Kleopatra]" (3,6 x 17,2 cm) bezeichnete Motiv aus Alexandria mit einem der beiden "Nadeln der Kleopatra" genannten Obelisken neben der Ruine des Caesariums, der 1799 noch stehende der beiden Obelisken gelangte 1880 als Geschenk nach New York, im vorliegenden Exemplar unter dem Passepartout betitelt "l´obelisqe de Cleopatre" und links oben als "Pl. 10 No. 2" bezeichnet, das Motiv in vergleichbarer Ausführung ist auch in der Sammlung des Britischen Museums enthalten und wird hier als "... eine von (ehemals) vier Studien zu Platte 10 ..." verzeichnet, weiterhin enthalten ist eine der vier Ansichten der Tafel 4 "Vues d´Aboukir [Ansichten von Abukir]" (5,6 x 17,2 cm) mit Darstellung von Beobachtern auf einer Turmruine am Meer, der Seeschlacht von Abukir, zwischen dem Expeditionsheer Napoleons und der französischen Mittelmeerflotte unter Admiral Nelson (1798) beiwohnend, auffällig sind die ähnlichen Zeichnungsformate und Blattgrößen von vorliegenden und im Britischen Museum verwahrten Arbeiten, damit dürfte Denon den Umständen der Entstehung seiner Studien Rechnung getragen haben, der straffe Büttenkarton und die schmalen Formate der Blätter eigneten sich zur unkomplizierten Verwahrung in einer Jackentasche, um während des Eroberungsfeldzugs jederzeit unkompliziert wichtige Ansichten zu notieren, ebenfalls charakteristisch für die hier vorliegenden und die Londoner Blätter sind die fehlende Signatur Denons, der die Blätter wohl nur als Arbeitsmittel betrachtete, heute stellen die Miniaturen jedoch wichtige, wie authentische Zeugnisse der Zeitgeschichte dar, wenige neuzeitliche Annotationen in Blei, Altersspuren, je hinter Glas und Passepartout gerahmt. Künstlerinfo: zunächst bis 1793 Dominique Vivant de Non, später Dominique Vivant Denon, frz. Diplomat und Kunstpolitiker sowie Zeichner, Radierer, Lithograph, Maler, Medailleur, Entwerfer, Kunstsammler, Archäologe und Schriftsteller (1747 Givry bei Châlons-sur-Saône/Saône-et-Loire bis 1825 Paris), ab 1765 zunächst Studium der Rechte in Paris, parallel als Literat tätig und Zeichenschüler von Noë Hallé, avancierte 1769 zum Kammerherrn des Königs und Verwalter der durch die Madame de Pompadour dem frz. König vererbten Gemmensammlung, ab 1771 als Diplomat im Dienste des frz. Königs in St. Petersburg, in der Schweiz und in Neapel, parallel künstlerisch tätig, 1775 Treffen mit Voltaire, 1777 Reise nach Sizilien, 1778-83 tätig für die frz. Botschaft in Neapel, 1885 Rückkehr nach Paris, auf Empfehlung von Quatremère de Quincy 1787 Berufung an die Pariser Académie des Beaux-Arts, 1789-93 Studienaufenthalt in Venedig, hier Bekanntschaft und Freundschaft mit Johann Wolfgang von Goethe, nach Ausbruch der Französischen Revolution Enteignung, jedoch protegiert durch den republikanischen Maler Jacques-Louis David, für den er einige Entwürfe radierte, 1797 über Joséphine de Beauharnais Bekanntschaft mit Napoleon Bonaparte, 1798-99 Teilnahme als wissenschaftlicher Begleiter und Zeichner am Ägyptenfeldzug Napoleons, 1802 Veröffentlichung seines Hauptwerks "Voyage dans la Basse et la Haute Egypte [Reisen in Ober- und Unterägypten]", 1802 Ernennung zum Generaldirektor des Kunstmuseums (ab 1804 Musée Napoléon, heute Louvre), ab 1805 als Napoleons Bevollmächtigter und Kunstsachverständiger (Spitzname "das Auge Napoleons") maßgeblicher Organisator der Verbringung von Kunstwerken aus den besetzten Gebieten nach Paris, wirkte in der Folge als Regisseur napoleonischer Kulturpolitik, künstlerischer Leiter und Gestalter von Staatsakten und Feierlichkeiten sowie Planer der kaiserlichen Monumente in Paris, 1803 zum Direktor der Pariser Münze ernannt, parallel Direktor der Galerien des Regierungspalasts, Verwalter und Entwerfer der Porzellanmanufaktur Sèvres sowie der Gobelinproduktion, 1805 Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, ab 1808 Leiter und Organisator des Salon de Paris, um 1809 Schüler der Lithographie bei Alois Senefelder in München, 1809 Ernennung zum Ritter des Ordens der Heiligen Anna durch Zar Alexander I., 1812 Ernennung durch Napoleon I. zum Freiherrn, nannte sich fortan "Baron Denon", 1815 Aufgabe aller Ämter, tätig in Paris, Quelle: Thieme-Becker und Wikipedia.
Baron Dominique Vivant Denon, attr., Ägyptenfeldzug Napoleons
auf Einladung Napoleon Bonapartes beteiligte sich Denon 1798 am napoleonischen Expeditionskorps nach Ägypten als Zeichner und wissenschaftlicher Begleiter, in den 13 Monaten seines Aufenthalts in Ägypten galt Denons Aufmerksamkeit vor allem den erhaltenen Altertümern und Stadtansichten, die er in zahlreichen Studien und Skizzen festhielt, seine Erlebnisse und Eindrücke veröffentlichte Denon 1802 in seinem zweibändigen Monumentalwerk mit separatem Tafelband "Voyage dans la Basse et la Haute Égypte, pendant les campagnes du général Bonaparte.", das Werk begründete die Begeisterung der europäischen Wissenschaft für die ägyptischen Altertümer und gilt als Geburtsstunde der Ägyptologie, es erschien in mehreren Auflagen zumeist in London, wobei Denon die Zeichnungen für die ca. 140 Abbildungen lieferte und sie von Stechern wie Le Gouaz, Réville, Perrier, Dufrène und Berthault in Kupfer stechen ließ, nachdem Denon 1825 kinderlos starb, wurde seine umfangreiche Kunstsammlung und sein künstlerischer Nachlass 1826-46 in mehreren Teilen versteigert, einen Teil der Zeichnungen zu seinem Hauptwerk "Voyage dans la Basse et la Haute Égypte ..." gelangte so in die Nationalbibliothek zu Paris, andere Blätter ans Britische Museum London, wobei die Akten des Britischen Museums verraten, dass das auch in vorliegenden Konvolut vorliegende Motiv "Vues d'Alexandrie [Ansichten von Alexandria]" (3,5 x 17,5 cm) mit Ansicht des Hafens von Alexandria - welches letztendlich keine Aufnahme in die Buchausgabe fand - 1826 in zwei zur Versteigerung stehenden Lots als Zeichnung in mehreren Exemplaren enthalten war und nicht verkauft wurde, als das Museum schließlich 1835 das Konvolut erneut zum Kauf angeboten bekam und erwarb, registrierten die Fachleute, dass zwei oder drei Exemplare eben dieses Motivs nicht mehr im Konvolut enthalten waren und wie andere Blätter wohl anderweitig veräußert wurden, so ist es möglich, dass alle hier angebotenen lavierten Tuschezeichnungen in Sepia und Schwarz auf Büttenpapier (mit Wasserzeichen einer Sonne) aus eben jenen Konvoluten stammen, darüber hinaus angeboten ist das im Tafelband als "Vue de l´Obélisque de Cléopatre [Ansicht des Obelisks der Kleopatra]" (3,6 x 17,2 cm) bezeichnete Motiv aus Alexandria mit einem der beiden "Nadeln der Kleopatra" genannten Obelisken neben der Ruine des Caesariums, der 1799 noch stehende der beiden Obelisken gelangte 1880 als Geschenk nach New York, im vorliegenden Exemplar unter dem Passepartout betitelt "l´obelisqe de Cleopatre" und links oben als "Pl. 10 No. 2" bezeichnet, das Motiv in vergleichbarer Ausführung ist auch in der Sammlung des Britischen Museums enthalten und wird hier als "... eine von (ehemals) vier Studien zu Platte 10 ..." verzeichnet, weiterhin enthalten ist eine der vier Ansichten der Tafel 4 "Vues d´Aboukir [Ansichten von Abukir]" (5,6 x 17,2 cm) mit Darstellung von Beobachtern auf einer Turmruine am Meer, der Seeschlacht von Abukir, zwischen dem Expeditionsheer Napoleons und der französischen Mittelmeerflotte unter Admiral Nelson (1798) beiwohnend, auffällig sind die ähnlichen Zeichnungsformate und Blattgrößen von vorliegenden und im Britischen Museum verwahrten Arbeiten, damit dürfte Denon den Umständen der Entstehung seiner Studien Rechnung getragen haben, der straffe Büttenkarton und die schmalen Formate der Blätter eigneten sich zur unkomplizierten Verwahrung in einer Jackentasche, um während des Eroberungsfeldzugs jederzeit unkompliziert wichtige Ansichten zu notieren, ebenfalls charakteristisch für die hier vorliegenden und die Londoner Blätter sind die fehlende Signatur Denons, der die Blätter wohl nur als Arbeitsmittel betrachtete, heute stellen die Miniaturen jedoch wichtige, wie authentische Zeugnisse der Zeitgeschichte dar, wenige neuzeitliche Annotationen in Blei, Altersspuren, je hinter Glas und Passepartout gerahmt. Künstlerinfo: zunächst bis 1793 Dominique Vivant de Non, später Dominique Vivant Denon, frz. Diplomat und Kunstpolitiker sowie Zeichner, Radierer, Lithograph, Maler, Medailleur, Entwerfer, Kunstsammler, Archäologe und Schriftsteller (1747 Givry bei Châlons-sur-Saône/Saône-et-Loire bis 1825 Paris), ab 1765 zunächst Studium der Rechte in Paris, parallel als Literat tätig und Zeichenschüler von Noë Hallé, avancierte 1769 zum Kammerherrn des Königs und Verwalter der durch die Madame de Pompadour dem frz. König vererbten Gemmensammlung, ab 1771 als Diplomat im Dienste des frz. Königs in St. Petersburg, in der Schweiz und in Neapel, parallel künstlerisch tätig, 1775 Treffen mit Voltaire, 1777 Reise nach Sizilien, 1778-83 tätig für die frz. Botschaft in Neapel, 1885 Rückkehr nach Paris, auf Empfehlung von Quatremère de Quincy 1787 Berufung an die Pariser Académie des Beaux-Arts, 1789-93 Studienaufenthalt in Venedig, hier Bekanntschaft und Freundschaft mit Johann Wolfgang von Goethe, nach Ausbruch der Französischen Revolution Enteignung, jedoch protegiert durch den republikanischen Maler Jacques-Louis David, für den er einige Entwürfe radierte, 1797 über Joséphine de Beauharnais Bekanntschaft mit Napoleon Bonaparte, 1798-99 Teilnahme als wissenschaftlicher Begleiter und Zeichner am Ägyptenfeldzug Napoleons, 1802 Veröffentlichung seines Hauptwerks "Voyage dans la Basse et la Haute Egypte [Reisen in Ober- und Unterägypten]", 1802 Ernennung zum Generaldirektor des Kunstmuseums (ab 1804 Musée Napoléon, heute Louvre), ab 1805 als Napoleons Bevollmächtigter und Kunstsachverständiger (Spitzname "das Auge Napoleons") maßgeblicher Organisator der Verbringung von Kunstwerken aus den besetzten Gebieten nach Paris, wirkte in der Folge als Regisseur napoleonischer Kulturpolitik, künstlerischer Leiter und Gestalter von Staatsakten und Feierlichkeiten sowie Planer der kaiserlichen Monumente in Paris, 1803 zum Direktor der Pariser Münze ernannt, parallel Direktor der Galerien des Regierungspalasts, Verwalter und Entwerfer der Porzellanmanufaktur Sèvres sowie der Gobelinproduktion, 1805 Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, ab 1808 Leiter und Organisator des Salon de Paris, um 1809 Schüler der Lithographie bei Alois Senefelder in München, 1809 Ernennung zum Ritter des Ordens der Heiligen Anna durch Zar Alexander I., 1812 Ernennung durch Napoleon I. zum Freiherrn, nannte sich fortan "Baron Denon", 1815 Aufgabe aller Ämter, tätig in Paris, Quelle: Thieme-Becker und Wikipedia.

Art, Antiques, Collectibles

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Hammerstraße 30
Plauen
08523
Germany

Für Auktionshaus Mehlis Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)3741 221005.

Wichtige Informationen

Buyers' premium: 20 % plus 19 % VAT

3 % additional premium for sales to internet bidders.

AGB

§ 1 - Geschäftsgegenstand

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.


§ 2 - Ablauf der Versteigerung

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, daß die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet.


Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefaßte Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen.


Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%.

Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam.

Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen.

Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden.

Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend.

Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.


§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 20 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld.


Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4.


Mit Abschluß des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluß des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über.


Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.


§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes.


Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluß des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt.


Im übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots.


Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlaß seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.


§ 5 - Vertragsabwicklung

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen.


Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19%).


Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adreßänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist.


Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von zehn Tagen abgenommen, kann ihn das Auktionshaus einlagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%). Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluß einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform.


Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solche Ansprüche ausüben.


Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.


§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.


§ 7 - Salvatorische Klausel

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft.


Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

 

Vollständige AGBs