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Prof. Franz Stassen, "Die Lebensalter"

In 105. Auktion 24.-26. Februar 2022

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Prof. Franz Stassen, "Die Lebensalter"
Blick in sonnige, paradiesische Sommerlandschaft, mit tanzenden Putti und Reitern im Hintergrund, mittig thront vor einem Lorbeerhain der spärlich in eine purpurne Tunika gehüllte Jupiter, er hält mit seiner rechten Hand eine große Kristallkugel als Zeichen seiner hellseherischen Fähigkeiten, aus seinem Thron entspringt der mythische Quell des Lebens, an dem sich zwei Frauenakte niedergelassen haben, links eine brünette sinnende Schönheit mit Rosen im Haar wie im Schoß und rechts eine junge Mutter mit ihrem Kind im Arm, Jupiters Aufmerksamkeit gilt jedoch drei stattlichen nackten Jünglingen, wobei einer mit Helm, Lanze und Schild mit Medusenhaupt klar als der jugendliche Kriegsgott Mars zu identifizieren ist, welcher als die Verkörperung des Männlichen schlechthin galt, an ihn schmiegt sich ein zweiter Jüngling, der dritte, grazile blondgelockte Jüngling mit Efeukranz im Haar schaut sinnend auf einen grünen Apfel und symbolisiert wohl einen musischen Schöngeist, alle drei stehen für Schönheit sowie geistige und körperliche Kraft der Jugend und sind der Gegenpol zu den zwei alten Frauen und den beiden Greisen, welche rechts wehmütig zur Jugend rückblickend, scheinbar aus dem Bild hinaus streben, das selten großformatige Werk entstand wohl 1905, als Stassens, durch sein katholisch-bildungsbürgerliches Elternhaus geprägte, nazarenische Kunst zunehmend mit Einflüssen des Jugendstils angereichert war und eine eigentümliche Synthese aus klassischer Mythologie und christlichem Weltbild einging, auch im vorliegenden Werk des Künstlers wird seine erzählfreudige Weltabgewandtheit deutlich, die sich ein Leben lang des Künstlers bemächtigte und ihn in Phantasiewelten verortete, als Vorbilder Stassens scheinen bei vorliegendem Gemälde vor allem Sascha Schneider mit seinen monumentalen, athletischen Jünglingsdarstellungen sowie die unorthodoxe Malerei Max Klingers gedient haben - dessen Monumentalgemälde "Christus im Olymp" ähnlich wie Stassens "Lebensalter" nackte, stark erotisch aufgeladene Akteure in christlich-mythologischen Sphären - entgegen aller tradierten Bildikonographie - zusammenführt, das Gemälde entstand in Tempera auf Sperrholzplatte, links unten signiert "F. Stassen", das Gemälde wurde 1905 auf der Großen Berliner Kunstausstellung zusammen mit einem Pastell "Dionysos" und dem bereits in unserem Haus versteigerten Gemälde "Der Baum der Erkenntnis" präsentiert, rückseitig künden das originale Etikett der Ausstellung, neben weiteren Etiketten wie dem des Kunstsalon Gerstenberger Chemnitz, vom regen Interesse am Gemälde, feine Craquelurebildung, restauriert, im originalen versilberten Rahmen, Falzmaße ca. 98 x 221 cm, Katalog Große Berliner Kunstausstellung 1905 und Katalog zum Künstler beigegeben. Künstlerinfo: auch Staßen, dt. Maler, Graphiker, Illustrator, Bühnen- und Kostümbildner und Entwerfer (1869 Hanau bis 1949 Berlin), 1884-86 Schüler der Zeichenschule Hanau bei Friedrich Karl Hausmann und Max Wiese, Privatschüler von Georg Cornicelius in Hanau, studierte 1886-92 an der Akademie Berlin bei Woldemar Friedrich, Wilhelm Streckfuß, Franz Skarbina, Julius Ehrentraut, Ferdinand Bellermann, Gustav Eilers, Paul Meyerheim und Hugo Vogel, kurzzeitig Rückkehr nach Hanau, ab Herbst 1892 Militärdienst, 1893 in München, schließlich Übersiedlung nach Berlin, hier Freundschaft mit Fidus, mit Franz Müller-Münster Reise nach Italien, ab 1897/98 Zusammenarbeit mit dem Verlag Fischer & Franke, bis 1908 vor allem als Illustrator tätig (über 100 Bücher), einer der führenden Vertreter des dt. Jugendstils in der Buchillustration, beschickte die Große Berliner Kunstausstellung, ab 1908 Kontakte zum Bayreuther Wagnerkreis und Mitglied des "Seelenkongress" um Siegfried Wagner, in der Folge zunehmende Hinwendung zu Wagnerthemen und zur germanisch-nordischen Mythologie, 1912 Reise nach Paris, 1932 Reise nach Sizilien, 1939 zum Professor ernannt und 1944 Aufnahme in die "Gottbegnadeten-Liste", erhielt zahlreiche Ehrungen, unter anderem Ehrenpreis und kleine Goldmedaille Berlin, die Schwedische Staatsmedaille und die Goldmedaille der Internationalen Buchausstellung Leipzig 1913, kurzzeitig Mitglied der Berliner Sezession, Mitglied im Reichsverband Bildender Künstler Deutschlands, der allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft und des Vereins Berliner Künstler, tätig in Berlin, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Anton Merk "Franz Stassen 1869-1949", Müller-Singer und Wikipedia.
Prof. Franz Stassen, "Die Lebensalter"
Blick in sonnige, paradiesische Sommerlandschaft, mit tanzenden Putti und Reitern im Hintergrund, mittig thront vor einem Lorbeerhain der spärlich in eine purpurne Tunika gehüllte Jupiter, er hält mit seiner rechten Hand eine große Kristallkugel als Zeichen seiner hellseherischen Fähigkeiten, aus seinem Thron entspringt der mythische Quell des Lebens, an dem sich zwei Frauenakte niedergelassen haben, links eine brünette sinnende Schönheit mit Rosen im Haar wie im Schoß und rechts eine junge Mutter mit ihrem Kind im Arm, Jupiters Aufmerksamkeit gilt jedoch drei stattlichen nackten Jünglingen, wobei einer mit Helm, Lanze und Schild mit Medusenhaupt klar als der jugendliche Kriegsgott Mars zu identifizieren ist, welcher als die Verkörperung des Männlichen schlechthin galt, an ihn schmiegt sich ein zweiter Jüngling, der dritte, grazile blondgelockte Jüngling mit Efeukranz im Haar schaut sinnend auf einen grünen Apfel und symbolisiert wohl einen musischen Schöngeist, alle drei stehen für Schönheit sowie geistige und körperliche Kraft der Jugend und sind der Gegenpol zu den zwei alten Frauen und den beiden Greisen, welche rechts wehmütig zur Jugend rückblickend, scheinbar aus dem Bild hinaus streben, das selten großformatige Werk entstand wohl 1905, als Stassens, durch sein katholisch-bildungsbürgerliches Elternhaus geprägte, nazarenische Kunst zunehmend mit Einflüssen des Jugendstils angereichert war und eine eigentümliche Synthese aus klassischer Mythologie und christlichem Weltbild einging, auch im vorliegenden Werk des Künstlers wird seine erzählfreudige Weltabgewandtheit deutlich, die sich ein Leben lang des Künstlers bemächtigte und ihn in Phantasiewelten verortete, als Vorbilder Stassens scheinen bei vorliegendem Gemälde vor allem Sascha Schneider mit seinen monumentalen, athletischen Jünglingsdarstellungen sowie die unorthodoxe Malerei Max Klingers gedient haben - dessen Monumentalgemälde "Christus im Olymp" ähnlich wie Stassens "Lebensalter" nackte, stark erotisch aufgeladene Akteure in christlich-mythologischen Sphären - entgegen aller tradierten Bildikonographie - zusammenführt, das Gemälde entstand in Tempera auf Sperrholzplatte, links unten signiert "F. Stassen", das Gemälde wurde 1905 auf der Großen Berliner Kunstausstellung zusammen mit einem Pastell "Dionysos" und dem bereits in unserem Haus versteigerten Gemälde "Der Baum der Erkenntnis" präsentiert, rückseitig künden das originale Etikett der Ausstellung, neben weiteren Etiketten wie dem des Kunstsalon Gerstenberger Chemnitz, vom regen Interesse am Gemälde, feine Craquelurebildung, restauriert, im originalen versilberten Rahmen, Falzmaße ca. 98 x 221 cm, Katalog Große Berliner Kunstausstellung 1905 und Katalog zum Künstler beigegeben. Künstlerinfo: auch Staßen, dt. Maler, Graphiker, Illustrator, Bühnen- und Kostümbildner und Entwerfer (1869 Hanau bis 1949 Berlin), 1884-86 Schüler der Zeichenschule Hanau bei Friedrich Karl Hausmann und Max Wiese, Privatschüler von Georg Cornicelius in Hanau, studierte 1886-92 an der Akademie Berlin bei Woldemar Friedrich, Wilhelm Streckfuß, Franz Skarbina, Julius Ehrentraut, Ferdinand Bellermann, Gustav Eilers, Paul Meyerheim und Hugo Vogel, kurzzeitig Rückkehr nach Hanau, ab Herbst 1892 Militärdienst, 1893 in München, schließlich Übersiedlung nach Berlin, hier Freundschaft mit Fidus, mit Franz Müller-Münster Reise nach Italien, ab 1897/98 Zusammenarbeit mit dem Verlag Fischer & Franke, bis 1908 vor allem als Illustrator tätig (über 100 Bücher), einer der führenden Vertreter des dt. Jugendstils in der Buchillustration, beschickte die Große Berliner Kunstausstellung, ab 1908 Kontakte zum Bayreuther Wagnerkreis und Mitglied des "Seelenkongress" um Siegfried Wagner, in der Folge zunehmende Hinwendung zu Wagnerthemen und zur germanisch-nordischen Mythologie, 1912 Reise nach Paris, 1932 Reise nach Sizilien, 1939 zum Professor ernannt und 1944 Aufnahme in die "Gottbegnadeten-Liste", erhielt zahlreiche Ehrungen, unter anderem Ehrenpreis und kleine Goldmedaille Berlin, die Schwedische Staatsmedaille und die Goldmedaille der Internationalen Buchausstellung Leipzig 1913, kurzzeitig Mitglied der Berliner Sezession, Mitglied im Reichsverband Bildender Künstler Deutschlands, der allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft und des Vereins Berliner Künstler, tätig in Berlin, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Dressler, Anton Merk "Franz Stassen 1869-1949", Müller-Singer und Wikipedia.

105. Auktion 24.-26. Februar 2022

Auktionsdatum

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Wichtige Informationen

Aufgeld 23 %, Live 3 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 - Geschäftsgegenstand

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, daß die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefaßte Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 23 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluß des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluß des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluß des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlaß seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

§ 5 - Vertragsabwicklung

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19%). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adreßänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von zehn Tagen abgenommen, kann ihn das Auktionshaus einlagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%). Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluß einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solche Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

§ 7 - Salvatorische Klausel

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

Vollständige AGBs