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4100

Christian Schilbach, Portrait Friedrich III.

In 110. Auktion Mai 2023

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Plauen
Christian Schilbach, Portrait Friedrich III.
Brustbildnis eines jungen Adligen im Harnisch, mit hermelinverbrämtem Purpurmantel und üppiger Allongeperücke, hierbei handelt es sich wohl um den jugendlichen Erbprinzen Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg und späteren Fürst und 1732-72 Herzog der ernestinisch-wettinischen Nebenlinie (1699 Gotha bis 1772 Gotha), ein dem vorliegenden Portrait sehr ähnliches Gemälde Schilbachs wird auf Schloss Friedenstein in Gotha verwahrt, die Besonderheit der Malerei Schilbachs war die Verwendung bombierter Kupferplatten als Malgrund, welche eine auf feinste Effektwiedergabe spezialisierte lasierende, emailleartige Malweise zulassen, so sind die zarten Gesichtszüge des jungen Herrschers nahezu fotorealistisch wiedergegeben und die Stofflichkeit des aufwendig mit vergoldeten Applikationen verzierten Harnischs und des Hermelinmantels sind aufs trefflichste erfasst, besonderen Augenmerk ziehen jedoch die filigrane Spitze und die rote Schleife der Halskrause auf sich, welche im Spiel von Licht und Schatten nahezu vollplastisch aus dem Bild hervortreten, hierzu bemerkt Louise Schmidt "... Die bombierte Form des Bildträgers verleiht den Portraitierten einen Eindruck von Plastizität - sie scheinen optisch aus dem Bildraum hervorzutreten. Am deutlichsten kommt dieser Effekt bei den gemalten Gesichtern zur Geltung, da diese stets auf der vertikalen Mittelachse positioniert sind und somit auf dem stärksten Punkt der Wölbung liegen. Die konvexe Form in Kombination mit der detaillierten Wiedergabe der Gesichtszüge führt zu einer ungewöhnlich lebensnahen Darstellung der portraitierten Personen. ...", diese Qualität wussten auch seine Auftraggeber zu würdigen und der 1714 von Schilbach portraitierte Lothar Franz von Schönborn lobte kurz darauf den Maler in einem Brief "... Der gothaische Mahler hatt ein perfect gueth contrefait von mir gemacht ...", fein lasierende, barocke Bildnismalerei mit schönem Licht, Öl auf gewölbten Kupferblech, auf geschrubbter Holzplatte montiert, um 1710, unsigniert, Holzplatte verzogen, alte Retuschen, Farbplatzer, restaurierungsbedürftig, im vergoldeten Ovalrahmen gerahmt (restaurierungsbedürftig), Falzmaße ca. 55,5 x 40,5 cm. Künstlerinfo: Taufname Christianus Schilbach, auch Christian Schildbach, dt. Portraitmaler, Restaurator und Kustos der Kunstkammer (1668 Plauen im Vogtland bis 1741 Gotha), künstlerische Ausbildung wohl in Plauen, hier 1688 und 1689 noch als "Kunstmahler" erwähnt, unternahm wohl Studienreise nach Italien, auf welcher er das Bemalen bombierter Kupfertafeln erlernte, 1696 Erwähnung als Hofmaler in Dresden, um 1706 Hofmaler am Wiener Hof, ab 1708 Ernennung zum offiziellen Hofmaler und Kunstkämmerer am Hof Herzog Friedrich II. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1676-1732), portraitierte 1708 das Herzogspaar von Sachsen-Eisenach, 1714-15 zeitweise für den Fürstbischof von Bamberg sowie Kurfürst und Erzbischof von Mainz Lothar Franz von Schönborn (1655-1729) tätig, tätig in Gotha, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Füßli, Nagler, Frank Weiß "Malerei im Vogtland", Magisterarbeit "„Christian Schilbach (1668-1741), Hofmaler und Kunstkämmerer in Gotha“ von Albrecht Bausch und Artikel von Louise Schmidt (Stiftung Schloss Friedenstein Gotha), Hannsmanfred Stumpf und Matthias Wenzel zum Künstler.
Christian Schilbach, Portrait of Frederick III
Chest portrait of a young nobleman in armour, with ermine-trimmed purple coat and luxuriant allonge wig, this is probably the youthful hereditary prince Frederick III. of Saxe-Gotha-Altenburg and later Prince and 1732-72 Duke of the Ernestine-Wettine collateral line (1699 Gotha to 1772 Gotha), a painting by Schilbach very similar to the present portrait is kept at Friedenstein Palace in Gotha, the special feature of Schilbach's painting was the use of cambered copper plates as the painting ground, which permit a glazing, enamel-like painting technique specialised in the finest reproduction of effects, The delicate facial features of the young ruler are rendered almost photorealistically and the materiality of the elaborately gilded armour and ermine cloak are captured in the best possible way. However, the filigree lace and the red bow of the ruff attract particular attention and emerge almost fully plastic from the picture in the play of light and shadow... The cambered form of the support gives the portraits an impression of plasticity - they seem to emerge optically from the pictorial space. This effect is most evident in the painted faces, as they are always positioned on the vertical central axis and thus lie on the strongest point of the curvature. The convex shape in combination with the detailed rendering of the facial features results in an unusually lifelike depiction of the persons portrayed. ...", this quality was also appreciated by his patrons and Lothar Franz von Schönborn, who was portrayed by Schilbach in 1714, praised the painter in a letter shortly afterwards "... Der gothaische Mahler hatt ein perfect gueth contrefait von mir gemacht ...", fine glazed baroque portrait painting with beautiful light, oil on arched copper sheet, mounted on a scrubbed wooden plate, c. 1710, unsigned, wooden plate warped, old retouching, paint chips, in need of restoration, framed in a gilt oval frame (in need of restoration), folding dimensions c. 55.5 x 40.5 cm. Artist's info: Baptismal name Christianus Schilbach, also Christian Schildbach, German portrait painter. Portrait painter, restorer and curator of the Kunstkammer (1668 Plauen in the Vogtland until 1741 Gotha), artistic education probably in Plauen, here still mentioned as "Kunstmahler" in 1688 and 1689, probably undertook a study trip to Italy, where he learned to paint cambered copper plates, 1696 mentioned as court painter in Dresden, about 1706 court painter at the Viennese court, from 1708 appointed official court painter and art chamberlain at the court of Duke Friedrich II. of Saxe-Gotha-Altenburg (1676-1732), portrayed the ducal couple of Saxe-Eisenach in 1708, 1714-15 temporarily worked for the prince-bishop of Bamberg as well as elector and archbishop of Mainz Lothar Franz von Schönborn (1655-1729), active in Gotha, Source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Füßli, Nagler, Frank Weiß "Malerei im Vogtland", master's thesis ""Christian Schilbach (1668-1741), Hofmaler und Kunstkämmerer in Gotha" by Albrecht Bausch and articles by Louise Schmidt (Stiftung Schloss Friedenstein Gotha), Hannsmanfred Stumpf and Matthias Wenzel on the artist.
Christian Schilbach, Portrait Friedrich III.
Brustbildnis eines jungen Adligen im Harnisch, mit hermelinverbrämtem Purpurmantel und üppiger Allongeperücke, hierbei handelt es sich wohl um den jugendlichen Erbprinzen Friedrich III. von Sachsen-Gotha-Altenburg und späteren Fürst und 1732-72 Herzog der ernestinisch-wettinischen Nebenlinie (1699 Gotha bis 1772 Gotha), ein dem vorliegenden Portrait sehr ähnliches Gemälde Schilbachs wird auf Schloss Friedenstein in Gotha verwahrt, die Besonderheit der Malerei Schilbachs war die Verwendung bombierter Kupferplatten als Malgrund, welche eine auf feinste Effektwiedergabe spezialisierte lasierende, emailleartige Malweise zulassen, so sind die zarten Gesichtszüge des jungen Herrschers nahezu fotorealistisch wiedergegeben und die Stofflichkeit des aufwendig mit vergoldeten Applikationen verzierten Harnischs und des Hermelinmantels sind aufs trefflichste erfasst, besonderen Augenmerk ziehen jedoch die filigrane Spitze und die rote Schleife der Halskrause auf sich, welche im Spiel von Licht und Schatten nahezu vollplastisch aus dem Bild hervortreten, hierzu bemerkt Louise Schmidt "... Die bombierte Form des Bildträgers verleiht den Portraitierten einen Eindruck von Plastizität - sie scheinen optisch aus dem Bildraum hervorzutreten. Am deutlichsten kommt dieser Effekt bei den gemalten Gesichtern zur Geltung, da diese stets auf der vertikalen Mittelachse positioniert sind und somit auf dem stärksten Punkt der Wölbung liegen. Die konvexe Form in Kombination mit der detaillierten Wiedergabe der Gesichtszüge führt zu einer ungewöhnlich lebensnahen Darstellung der portraitierten Personen. ...", diese Qualität wussten auch seine Auftraggeber zu würdigen und der 1714 von Schilbach portraitierte Lothar Franz von Schönborn lobte kurz darauf den Maler in einem Brief "... Der gothaische Mahler hatt ein perfect gueth contrefait von mir gemacht ...", fein lasierende, barocke Bildnismalerei mit schönem Licht, Öl auf gewölbten Kupferblech, auf geschrubbter Holzplatte montiert, um 1710, unsigniert, Holzplatte verzogen, alte Retuschen, Farbplatzer, restaurierungsbedürftig, im vergoldeten Ovalrahmen gerahmt (restaurierungsbedürftig), Falzmaße ca. 55,5 x 40,5 cm. Künstlerinfo: Taufname Christianus Schilbach, auch Christian Schildbach, dt. Portraitmaler, Restaurator und Kustos der Kunstkammer (1668 Plauen im Vogtland bis 1741 Gotha), künstlerische Ausbildung wohl in Plauen, hier 1688 und 1689 noch als "Kunstmahler" erwähnt, unternahm wohl Studienreise nach Italien, auf welcher er das Bemalen bombierter Kupfertafeln erlernte, 1696 Erwähnung als Hofmaler in Dresden, um 1706 Hofmaler am Wiener Hof, ab 1708 Ernennung zum offiziellen Hofmaler und Kunstkämmerer am Hof Herzog Friedrich II. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1676-1732), portraitierte 1708 das Herzogspaar von Sachsen-Eisenach, 1714-15 zeitweise für den Fürstbischof von Bamberg sowie Kurfürst und Erzbischof von Mainz Lothar Franz von Schönborn (1655-1729) tätig, tätig in Gotha, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Füßli, Nagler, Frank Weiß "Malerei im Vogtland", Magisterarbeit "„Christian Schilbach (1668-1741), Hofmaler und Kunstkämmerer in Gotha“ von Albrecht Bausch und Artikel von Louise Schmidt (Stiftung Schloss Friedenstein Gotha), Hannsmanfred Stumpf und Matthias Wenzel zum Künstler.
Christian Schilbach, Portrait of Frederick III
Chest portrait of a young nobleman in armour, with ermine-trimmed purple coat and luxuriant allonge wig, this is probably the youthful hereditary prince Frederick III. of Saxe-Gotha-Altenburg and later Prince and 1732-72 Duke of the Ernestine-Wettine collateral line (1699 Gotha to 1772 Gotha), a painting by Schilbach very similar to the present portrait is kept at Friedenstein Palace in Gotha, the special feature of Schilbach's painting was the use of cambered copper plates as the painting ground, which permit a glazing, enamel-like painting technique specialised in the finest reproduction of effects, The delicate facial features of the young ruler are rendered almost photorealistically and the materiality of the elaborately gilded armour and ermine cloak are captured in the best possible way. However, the filigree lace and the red bow of the ruff attract particular attention and emerge almost fully plastic from the picture in the play of light and shadow... The cambered form of the support gives the portraits an impression of plasticity - they seem to emerge optically from the pictorial space. This effect is most evident in the painted faces, as they are always positioned on the vertical central axis and thus lie on the strongest point of the curvature. The convex shape in combination with the detailed rendering of the facial features results in an unusually lifelike depiction of the persons portrayed. ...", this quality was also appreciated by his patrons and Lothar Franz von Schönborn, who was portrayed by Schilbach in 1714, praised the painter in a letter shortly afterwards "... Der gothaische Mahler hatt ein perfect gueth contrefait von mir gemacht ...", fine glazed baroque portrait painting with beautiful light, oil on arched copper sheet, mounted on a scrubbed wooden plate, c. 1710, unsigned, wooden plate warped, old retouching, paint chips, in need of restoration, framed in a gilt oval frame (in need of restoration), folding dimensions c. 55.5 x 40.5 cm. Artist's info: Baptismal name Christianus Schilbach, also Christian Schildbach, German portrait painter. Portrait painter, restorer and curator of the Kunstkammer (1668 Plauen in the Vogtland until 1741 Gotha), artistic education probably in Plauen, here still mentioned as "Kunstmahler" in 1688 and 1689, probably undertook a study trip to Italy, where he learned to paint cambered copper plates, 1696 mentioned as court painter in Dresden, about 1706 court painter at the Viennese court, from 1708 appointed official court painter and art chamberlain at the court of Duke Friedrich II. of Saxe-Gotha-Altenburg (1676-1732), portrayed the ducal couple of Saxe-Eisenach in 1708, 1714-15 temporarily worked for the prince-bishop of Bamberg as well as elector and archbishop of Mainz Lothar Franz von Schönborn (1655-1729), active in Gotha, Source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Füßli, Nagler, Frank Weiß "Malerei im Vogtland", master's thesis ""Christian Schilbach (1668-1741), Hofmaler und Kunstkämmerer in Gotha" by Albrecht Bausch and articles by Louise Schmidt (Stiftung Schloss Friedenstein Gotha), Hannsmanfred Stumpf and Matthias Wenzel on the artist.

110. Auktion Mai 2023

Auktionsdatum
Lose: 1-1308
Lose: 1350-2833
Lose: 3000-4736

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung unter versand@mehlis.eu.

Versand von Elfenbein erfolgt nur innerhalb der EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.

Aufgeld 24 %, Live 3 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs