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4230

Barocke Portraitpendants des Ehepaares von Arnold

In 118. Auktion Mai 2025

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Barocke Portraitpendants des Ehepaares von Arnoldzwei Portraits, wohl als frei im Raum hängende Epitaphien geschaffen, dabei Brustbildnis des Karl Ludwig von Arnold, Schlossherr in Läsgen, mit grauer Allongeperücke und Brustharnisch unterm roten Mantel, rückseitig umfangreiche Angaben zum Dargestellten "Unser Zeit steht in Gottes Händen - Dieses hat sich mit vielen Seegen erwiesen an den wohlgebohrnen Herrn Herrn Carl Ludewig von Arnold Erbherr auf Lässgen [Läsgen, Łazy Gemeinde Tuplice/Zielona Góra] Logau [Łagów Gemeinde Gmina Dąbie] Seedorff [Zakrzów/Środa Śląska] und Seyfersholtz [Seifersholz, Świdnica]. Es war eine gewünschte Zeit da ihn Gott seinen lieben Eltern A. [Anno] 1677. d. 14. Jul. [Juli] in Cossen schenckte. Es war die rechte Zeit da er nach vollbrachten Reisen u. wohl anständigen Qualitäten sich zum ersten mahl vermählte A. 1709. d. 30. 8th mit der wohlgebohrnen Fräulein Eleonora von Unruh a. d. H. [aus dem Hause] Lawalde und mit ihr eine vergnügte 13 Jähr. Ehe doch ohne Kinder genoß. Es war eine kurze Zeit da er in der andern Ehe mit der Wohlgebohrnen Fräulein Helena Margaretha von Schkopp a. d. H. Gule von A. 1724. d. 23.9th biß 1724. d. 9.9th u. also 11 Mon. [Monate] u. 3 Woch. [Wochen] zubrachte doch mit Ermangelung eines gewünschten Sohnes. Es war eine gesegnete Zeit da er A. 1727. d. 13.8th die wohlgeborne Fräulein Christina Henriette von Rohr a. d. H. Wellersdorff [Olszyniec/Żary] sich wieder vermählte in in dieser Höchsterfreuten Ehe mit einer Tochter und drey Söhnen von Gott beschencket ward. Es war eine bekümmerte Zeit da nicht allein aus dieser dritten Ehe der älteste Sohn gar zeitig sterben sondern auch der Hochgeschätse Herr Vater selber Ao. [Anno] 1735. d. 18. Jan. [Januar] in Glogau [Głogów] durch einen unvermutheten gefährlichen Schlag-Fluß [Schlaganfall] zur Leichen werden muste, Da Er seine rühmlich geführte Lebens Zeit nur gebracht hat auf 58 Jahr 6 Monath und 4 Tage. So stehet unsere Zeit in Gottes Händen.", dazu Brustbildnis der jung im Kindbett verstorbenen zweiten Ehefrau Helena Margaretha geborene von Schkopp, hier rückseitig zwei Wappen (links das Wappen derer von Schkopp, rechts das Wappen der böhmischen Grafen von Martinic) und Info zur Dargestellten "Die Wohl-gebohrne Frau Frau Helena Margaretha von Arnold gebohrne von Schkopp auf Läßchen [Lässgen] u. zugehörigen Gütern. Erlangte Anno 1702. d. 6. Junii ihr Lebens-Licht von vornehmen adelichen Eltern u. ward darauff den 10. Jun. [Juni] durch die heilige Tauffe in Rinnersdorff dem Herrn Jesu zugeführet. Hat sich hernachmahls mit dem Wohlgebohrnen Ritter u. Herrn Herrn Carl Ludewig von Arnold ehelich verbunden. Ihre Ehe würdigte sie eines angenehmen Seegen-Glantzes. Denn Ao. 1725. d. 9. Octob. [Oktober] ward sie eine fröliche Mutter eines wohlgestalten Sohnes muste aber nach 5 viertel Stunden ihr Augenlicht verliehren.", je gering pastose, hochovale Portraitmalerei auf Blech mit plastisch aufgelegtem metallenen Rankwerk verziert und goldbronziert, unsigniert, rückseitige Schrift in Gold schwarz akzentuiert, je oben mit drei Ringen zur Aufhängung versehen (einmal abgebrochen und lose beigegeben), dazu je ein Ring und zwei geschmiedete goldbronzierte Haltestangen beigegeben, alt restauriert, Farbplatzer und Altersspuren, Maße je ca. 90 x 64 x 2 cm.
Baroque portrait pendants of the von Arnold coupleTwo portraits, probably created as epitaphs hanging freely in the room, including a bust portrait of Karl Ludwig von Arnold, lord of the castle in Läsgen, with grey allonge wig and breastplate under a red coat, on the reverse extensive information about the sitter "Our time is in God's hands - This has proven to be a blessing for the well-born Mr Carl Ludewig von Arnold, hereditary lord of Lässgen [Läsgen, Łazy municipality Tuplice/Zielona Góra] Logau [Łagów municipality Gmina Dąbie] Seedorff [Zakrzów/Środa Śląska] and Seyfersholtz [Seifersholz, Świdnica]. It was a desired time when God gave him to his dear parents A. [Anno] 1677. d. 14. Jul. [July] in Cossen. It was the right time when he married for the first time A. 1709. d. 30. 8th with the well-born Miss Eleonora von Unruh a. d. H. [from the house] Lawalde and enjoyed a happy 13 year marriage with her. Marriage but without children. It was a short time since he spent in the other marriage with the well-born Miss Helena Margaretha von Schkopp a. d. H. Gule from A. 1724. d. 23.9th to 1724. d. 9.9th and thus 11 months and 3 weeks. [weeks] but with the lack of a desired son. It was a blessed time as in 1727 on 13 August he remarried to the well-born Miss Christina Henriette von Rohr a. d. H. Wellersdorff [Olszyniec/Żary] and was blessed by God with a daughter and three sons in this most happy marriage. It was a sorrowful time, since not only from this third marriage the eldest son died prematurely, but also the most honourable father himself died in 1735. [Anno] 1735. d. 18. Jan. [January] in Glogau [Głogów] had to become a corpse due to an unfortunate dangerous stroke, since he had only brought his glorious life to 58 years 6 months and 4 days. So our time stands in God's hands.", with a bust portrait of the second wife Helena Margaretha née von Schkopp, who died young in childbirth, here on the reverse two coats of arms (on the left the coat of arms of the von Schkopp family, on the right the coat of arms of the Bohemian Counts of Martinic) and information on the sitter "The well-born Mrs Helena Margaretha von Arnold gebohrne von Schkopp on Läßchen [Lässgen] and associated estates. Received the light of her life in 1702 on 6 June from noble parents and was subsequently married on 10 June. [June] through holy baptism in Rinnersdorff to the Lord Jesus. Afterwards she married the well-born knight and lord Carl Ludewig von Arnold. Her marriage honoured her with a pleasant and blessed splendour. For on 9 October 1725. [October] she became a happy mother of a handsome son but had to lose her sight after 5 quarters of an hour.", each slightly impasto, high oval portrait painting on sheet metal decorated with plastically applied metal foliage and bronzed in gold, unsigned, black accentuated lettering in gold on the reverse, each with three rings for suspension at the top (one broken off and enclosed loose), each with one ring and two forged bronzed gold holding rods enclosed, old restoration, paint chips and traces of age, each measuring approx. 90 x 64 x 2 cm.
Barocke Portraitpendants des Ehepaares von Arnoldzwei Portraits, wohl als frei im Raum hängende Epitaphien geschaffen, dabei Brustbildnis des Karl Ludwig von Arnold, Schlossherr in Läsgen, mit grauer Allongeperücke und Brustharnisch unterm roten Mantel, rückseitig umfangreiche Angaben zum Dargestellten "Unser Zeit steht in Gottes Händen - Dieses hat sich mit vielen Seegen erwiesen an den wohlgebohrnen Herrn Herrn Carl Ludewig von Arnold Erbherr auf Lässgen [Läsgen, Łazy Gemeinde Tuplice/Zielona Góra] Logau [Łagów Gemeinde Gmina Dąbie] Seedorff [Zakrzów/Środa Śląska] und Seyfersholtz [Seifersholz, Świdnica]. Es war eine gewünschte Zeit da ihn Gott seinen lieben Eltern A. [Anno] 1677. d. 14. Jul. [Juli] in Cossen schenckte. Es war die rechte Zeit da er nach vollbrachten Reisen u. wohl anständigen Qualitäten sich zum ersten mahl vermählte A. 1709. d. 30. 8th mit der wohlgebohrnen Fräulein Eleonora von Unruh a. d. H. [aus dem Hause] Lawalde und mit ihr eine vergnügte 13 Jähr. Ehe doch ohne Kinder genoß. Es war eine kurze Zeit da er in der andern Ehe mit der Wohlgebohrnen Fräulein Helena Margaretha von Schkopp a. d. H. Gule von A. 1724. d. 23.9th biß 1724. d. 9.9th u. also 11 Mon. [Monate] u. 3 Woch. [Wochen] zubrachte doch mit Ermangelung eines gewünschten Sohnes. Es war eine gesegnete Zeit da er A. 1727. d. 13.8th die wohlgeborne Fräulein Christina Henriette von Rohr a. d. H. Wellersdorff [Olszyniec/Żary] sich wieder vermählte in in dieser Höchsterfreuten Ehe mit einer Tochter und drey Söhnen von Gott beschencket ward. Es war eine bekümmerte Zeit da nicht allein aus dieser dritten Ehe der älteste Sohn gar zeitig sterben sondern auch der Hochgeschätse Herr Vater selber Ao. [Anno] 1735. d. 18. Jan. [Januar] in Glogau [Głogów] durch einen unvermutheten gefährlichen Schlag-Fluß [Schlaganfall] zur Leichen werden muste, Da Er seine rühmlich geführte Lebens Zeit nur gebracht hat auf 58 Jahr 6 Monath und 4 Tage. So stehet unsere Zeit in Gottes Händen.", dazu Brustbildnis der jung im Kindbett verstorbenen zweiten Ehefrau Helena Margaretha geborene von Schkopp, hier rückseitig zwei Wappen (links das Wappen derer von Schkopp, rechts das Wappen der böhmischen Grafen von Martinic) und Info zur Dargestellten "Die Wohl-gebohrne Frau Frau Helena Margaretha von Arnold gebohrne von Schkopp auf Läßchen [Lässgen] u. zugehörigen Gütern. Erlangte Anno 1702. d. 6. Junii ihr Lebens-Licht von vornehmen adelichen Eltern u. ward darauff den 10. Jun. [Juni] durch die heilige Tauffe in Rinnersdorff dem Herrn Jesu zugeführet. Hat sich hernachmahls mit dem Wohlgebohrnen Ritter u. Herrn Herrn Carl Ludewig von Arnold ehelich verbunden. Ihre Ehe würdigte sie eines angenehmen Seegen-Glantzes. Denn Ao. 1725. d. 9. Octob. [Oktober] ward sie eine fröliche Mutter eines wohlgestalten Sohnes muste aber nach 5 viertel Stunden ihr Augenlicht verliehren.", je gering pastose, hochovale Portraitmalerei auf Blech mit plastisch aufgelegtem metallenen Rankwerk verziert und goldbronziert, unsigniert, rückseitige Schrift in Gold schwarz akzentuiert, je oben mit drei Ringen zur Aufhängung versehen (einmal abgebrochen und lose beigegeben), dazu je ein Ring und zwei geschmiedete goldbronzierte Haltestangen beigegeben, alt restauriert, Farbplatzer und Altersspuren, Maße je ca. 90 x 64 x 2 cm.
Baroque portrait pendants of the von Arnold coupleTwo portraits, probably created as epitaphs hanging freely in the room, including a bust portrait of Karl Ludwig von Arnold, lord of the castle in Läsgen, with grey allonge wig and breastplate under a red coat, on the reverse extensive information about the sitter "Our time is in God's hands - This has proven to be a blessing for the well-born Mr Carl Ludewig von Arnold, hereditary lord of Lässgen [Läsgen, Łazy municipality Tuplice/Zielona Góra] Logau [Łagów municipality Gmina Dąbie] Seedorff [Zakrzów/Środa Śląska] and Seyfersholtz [Seifersholz, Świdnica]. It was a desired time when God gave him to his dear parents A. [Anno] 1677. d. 14. Jul. [July] in Cossen. It was the right time when he married for the first time A. 1709. d. 30. 8th with the well-born Miss Eleonora von Unruh a. d. H. [from the house] Lawalde and enjoyed a happy 13 year marriage with her. Marriage but without children. It was a short time since he spent in the other marriage with the well-born Miss Helena Margaretha von Schkopp a. d. H. Gule from A. 1724. d. 23.9th to 1724. d. 9.9th and thus 11 months and 3 weeks. [weeks] but with the lack of a desired son. It was a blessed time as in 1727 on 13 August he remarried to the well-born Miss Christina Henriette von Rohr a. d. H. Wellersdorff [Olszyniec/Żary] and was blessed by God with a daughter and three sons in this most happy marriage. It was a sorrowful time, since not only from this third marriage the eldest son died prematurely, but also the most honourable father himself died in 1735. [Anno] 1735. d. 18. Jan. [January] in Glogau [Głogów] had to become a corpse due to an unfortunate dangerous stroke, since he had only brought his glorious life to 58 years 6 months and 4 days. So our time stands in God's hands.", with a bust portrait of the second wife Helena Margaretha née von Schkopp, who died young in childbirth, here on the reverse two coats of arms (on the left the coat of arms of the von Schkopp family, on the right the coat of arms of the Bohemian Counts of Martinic) and information on the sitter "The well-born Mrs Helena Margaretha von Arnold gebohrne von Schkopp on Läßchen [Lässgen] and associated estates. Received the light of her life in 1702 on 6 June from noble parents and was subsequently married on 10 June. [June] through holy baptism in Rinnersdorff to the Lord Jesus. Afterwards she married the well-born knight and lord Carl Ludewig von Arnold. Her marriage honoured her with a pleasant and blessed splendour. For on 9 October 1725. [October] she became a happy mother of a handsome son but had to lose her sight after 5 quarters of an hour.", each slightly impasto, high oval portrait painting on sheet metal decorated with plastically applied metal foliage and bronzed in gold, unsigned, black accentuated lettering in gold on the reverse, each with three rings for suspension at the top (one broken off and enclosed loose), each with one ring and two forged bronzed gold holding rods enclosed, old restoration, paint chips and traces of age, each measuring approx. 90 x 64 x 2 cm.

118. Auktion Mai 2025

Auktionsdatum
Lose: 1-1342
Lose: 1350-3271
Lose: 3300-4795

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung.

For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Portrait Painting, Portrait