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3500

Francesco Bartolozzi, Zwei Gegenstücke

In 118. Auktion Mai 2025

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Francesco Bartolozzi, Zwei Gegenstücke zwei Episoden zur britischen Geschichte, einmal Darstellung des Abschlusses des Vertrages von Troyes am 20.05.1420 zwischen dem König Karl VI. von Frankreich (1368-1422) und König Heinrich V. von England (1386-1422), welcher die Beilegung des Hundertjährigen Krieges zwischen beiden Ländern markierte und in dessen Ergebnis Heinrich V. die Tochter Karl VI. Katharina von Valois (1401-1437) am 21.05.1420 heiratete, farbiger Punktierstich, unter der Platte englisch und französisch betitelt "The Conclusion of the Treaty of Troye where Henry the V. King of England receives the Princess in Marriage [Der Abschluss des Vertrags von Troyes, in dem Heinrich V., König von England, die Prinzessin zur Ehe erhält]", weiterhin Darstellung der Auslieferung des britischen Königs Caratacus in Ketten durch die Königin der Briganten Cartimandua an den römischen General Publius Ostorius Scapula, nach der verlorenen Schlacht gegen die Römer von 51 n. Chr., farbiger Punktierstich, unter der Platte englisch und französisch betitelt "Caractacus King of the Silures deliverd up to Ostorius the Roman General by Cartismandua Queen of the Brigantes. [dt.: Caractacus, König der Silurer, wurde von Cartismandua, Königin der Briganten, an den römischen General Ostorius ausgeliefert.]", je links unter der Darstellung bezeichnet "W. Hamilton Pinxt." und rechts Stechersignatur "Fran. Bartolozzi RA Sculp.", die malerische bzw. zeichnerische Vorlage beider Blätter stammt vom Genre- und Portraitmaler William Hamilton (1751 Chelsea bis 1801 London), Thieme-Becker schreibt "... Beifall fand er mit ... Bowyer’s "History of England" ... Durch den Farbendruck, dessen Blüte mit H.s Haupttätigkeit zusammenfiel, gewannen seine Arbeiten eine außerordentliche Verbreitung; waren doch an ihrer Vervielfältigung ungefähr 100 Stecher, darunter die ersten der Zeit, beteiligt. H. war ein Zeichner von feinem Geschmack, ... (reichhaltige Sammlung im Victoria and Albert Mus.) ...", die Farbstiche fertigte mit dem "Engraver of the King" und Mitglied der Königlichen Akademie Francesco Bartolozzi, einer der bedeutendsten Kupferstecher seiner Zeit, zu dem Thieme-Becker schreibt "... B. hat sehr feinsinnig und verständnisvoll seine Technik stets dem Charakter seiner Vorbilder anzupassen gesucht. ...", einmal unter dem Titel datiert und Verlagsangabe "London Publish´d Feb. 14th 1788 by S. Vivares No. 13, Great Newport Street", teils auf die Plattenkante beschnitten und einmal unteres Textfeld separat hinzugefügt, fleckig und etwas geblichen, als Pendants hinter Glas gerahmt, Darstellungsmaße ca. 29 x 37,5 cm. Künstlerinfo: bedeutender italienischer Maler, Zeichner, Kupferstecher und Verleger (1728 Florenz bis 1815 Lissabon), Studium an der Florentiner Akademie, zeitweise bei Ignazio Hugford und drei Jahre Schüler bei dem Maler Giovanni Domenico Ferretti in Florenz, anschließend Hinwendung zum Kupferstich, 1745-51 als Kupferstecher in Venedig ab 1748 als Teilhaber in der Werkstatt von Joseph (Giuseppe) Wagner, 1754 eigene Werkstatt in Florenz, 1756-60 in Rom, anschließend in Venedig, siedelte 1764 nach England über, hier Mitglied der "Society of Artists", 1769 in die Royal Academy gewählt und zum Kupferstecher des Königs ernannt, 1802 Übersiedlung nach Lissabon und zum Direktor der Nationalakademie ernannt, Quelle: Thieme-Becker und Internet.
Francesco Bartolozzi, Two CounterpartsTwo episodes of British history, one depicting the conclusion of the Treaty of Troyes on 20 May 1420 between King Charles VI of France (1368-1422) and King Henry V of England (1386-1422). of England (1386-1422), which marked the settlement of the Hundred Years' War between the two countries and as a result of which Henry V married Charles VI's daughter Catherine of Valois (1401-1437) on 21.05.1420, coloured stipple engraving, titled below the plate in English and French "The Conclusion of the Treaty of Troye where Henry the V. King of England receives the Princess in Marriage". King of England receives the Princess in Marriage]", also depicting the surrender of the British King Caratacus in chains by the Queen of the Brigantes Cartimandua to the Roman general Publius Ostorius Scapula, after the lost battle against the Romans in 51 AD, coloured stipple engraving, titled below the plate in English and French "Caractacus King of the Silures deliverd up to Ostorius the Roman General by Cartismandua Queen of the Brigantes. [Caractacus King of the Silures deliverd up to Ostorius the Roman General by Cartismandua Queen of the Brigantes", each inscribed "W. Hamilton Pinxt." below the image on the left and engraver's signature "Fran. Bartolozzi RA Sculp.", the painterly and graphic model for both sheets is by the genre and portrait painter William Hamilton (1751 Chelsea to 1801 London), Thieme-Becker writes "... He met with applause with ... Bowyer's "History of England" ... By the colour printing, the bloom of which coincided with H.'s main activity, his works gained an extraordinary distribution; for about 100 engravers, among them the first of the time, were involved in their reproduction. H. was a draughtsman of fine taste, ... (rich collection in the Victoria and Albert Mus.) ...", the colour engravings were made with the "Engraver of the King" and member of the Royal Academy Francesco Bartolozzi, one of the most important engravers of his time, about whom Thieme-Becker writes "... B. has always sought to adapt his technique to the character of his models with great subtlety and understanding. ...", dated once under the title and publisher's inscription "London Publish'd Feb. 14th 1788 by S. Vivares No. 13, Great Newport Street", partially trimmed to the platemark and once lower text field added separately, stained and somewhat faded, framed behind glass as pendants, image dimensions approx. 29 x 37.5 cm. Artist information: Important Italian painter, draughtsman, engraver and publisher (1728 Florence - 1815 Lisbon), studied at the Florentine Academy, at times under Ignazio Hugford and for three years as a pupil of the painter Giovanni Domenico Ferretti in Florence, then turned to engraving, 1745-51 as an engraver in Venice, from 1748 as a partner in the workshop of Joseph (Giuseppe) Wagner, 1754 own workshop in Florence, 1756-60 in Rome, then in Venice, moved to England in 1764, here member of the "Society of Artists", 1769 elected to the Royal Academy and appointed engraver to the King, 1802 moved to Lisbon and appointed director of the National Academy, source: Thieme-Becker and Internet.
Francesco Bartolozzi, Zwei Gegenstücke zwei Episoden zur britischen Geschichte, einmal Darstellung des Abschlusses des Vertrages von Troyes am 20.05.1420 zwischen dem König Karl VI. von Frankreich (1368-1422) und König Heinrich V. von England (1386-1422), welcher die Beilegung des Hundertjährigen Krieges zwischen beiden Ländern markierte und in dessen Ergebnis Heinrich V. die Tochter Karl VI. Katharina von Valois (1401-1437) am 21.05.1420 heiratete, farbiger Punktierstich, unter der Platte englisch und französisch betitelt "The Conclusion of the Treaty of Troye where Henry the V. King of England receives the Princess in Marriage [Der Abschluss des Vertrags von Troyes, in dem Heinrich V., König von England, die Prinzessin zur Ehe erhält]", weiterhin Darstellung der Auslieferung des britischen Königs Caratacus in Ketten durch die Königin der Briganten Cartimandua an den römischen General Publius Ostorius Scapula, nach der verlorenen Schlacht gegen die Römer von 51 n. Chr., farbiger Punktierstich, unter der Platte englisch und französisch betitelt "Caractacus King of the Silures deliverd up to Ostorius the Roman General by Cartismandua Queen of the Brigantes. [dt.: Caractacus, König der Silurer, wurde von Cartismandua, Königin der Briganten, an den römischen General Ostorius ausgeliefert.]", je links unter der Darstellung bezeichnet "W. Hamilton Pinxt." und rechts Stechersignatur "Fran. Bartolozzi RA Sculp.", die malerische bzw. zeichnerische Vorlage beider Blätter stammt vom Genre- und Portraitmaler William Hamilton (1751 Chelsea bis 1801 London), Thieme-Becker schreibt "... Beifall fand er mit ... Bowyer’s "History of England" ... Durch den Farbendruck, dessen Blüte mit H.s Haupttätigkeit zusammenfiel, gewannen seine Arbeiten eine außerordentliche Verbreitung; waren doch an ihrer Vervielfältigung ungefähr 100 Stecher, darunter die ersten der Zeit, beteiligt. H. war ein Zeichner von feinem Geschmack, ... (reichhaltige Sammlung im Victoria and Albert Mus.) ...", die Farbstiche fertigte mit dem "Engraver of the King" und Mitglied der Königlichen Akademie Francesco Bartolozzi, einer der bedeutendsten Kupferstecher seiner Zeit, zu dem Thieme-Becker schreibt "... B. hat sehr feinsinnig und verständnisvoll seine Technik stets dem Charakter seiner Vorbilder anzupassen gesucht. ...", einmal unter dem Titel datiert und Verlagsangabe "London Publish´d Feb. 14th 1788 by S. Vivares No. 13, Great Newport Street", teils auf die Plattenkante beschnitten und einmal unteres Textfeld separat hinzugefügt, fleckig und etwas geblichen, als Pendants hinter Glas gerahmt, Darstellungsmaße ca. 29 x 37,5 cm. Künstlerinfo: bedeutender italienischer Maler, Zeichner, Kupferstecher und Verleger (1728 Florenz bis 1815 Lissabon), Studium an der Florentiner Akademie, zeitweise bei Ignazio Hugford und drei Jahre Schüler bei dem Maler Giovanni Domenico Ferretti in Florenz, anschließend Hinwendung zum Kupferstich, 1745-51 als Kupferstecher in Venedig ab 1748 als Teilhaber in der Werkstatt von Joseph (Giuseppe) Wagner, 1754 eigene Werkstatt in Florenz, 1756-60 in Rom, anschließend in Venedig, siedelte 1764 nach England über, hier Mitglied der "Society of Artists", 1769 in die Royal Academy gewählt und zum Kupferstecher des Königs ernannt, 1802 Übersiedlung nach Lissabon und zum Direktor der Nationalakademie ernannt, Quelle: Thieme-Becker und Internet.
Francesco Bartolozzi, Two CounterpartsTwo episodes of British history, one depicting the conclusion of the Treaty of Troyes on 20 May 1420 between King Charles VI of France (1368-1422) and King Henry V of England (1386-1422). of England (1386-1422), which marked the settlement of the Hundred Years' War between the two countries and as a result of which Henry V married Charles VI's daughter Catherine of Valois (1401-1437) on 21.05.1420, coloured stipple engraving, titled below the plate in English and French "The Conclusion of the Treaty of Troye where Henry the V. King of England receives the Princess in Marriage". King of England receives the Princess in Marriage]", also depicting the surrender of the British King Caratacus in chains by the Queen of the Brigantes Cartimandua to the Roman general Publius Ostorius Scapula, after the lost battle against the Romans in 51 AD, coloured stipple engraving, titled below the plate in English and French "Caractacus King of the Silures deliverd up to Ostorius the Roman General by Cartismandua Queen of the Brigantes. [Caractacus King of the Silures deliverd up to Ostorius the Roman General by Cartismandua Queen of the Brigantes", each inscribed "W. Hamilton Pinxt." below the image on the left and engraver's signature "Fran. Bartolozzi RA Sculp.", the painterly and graphic model for both sheets is by the genre and portrait painter William Hamilton (1751 Chelsea to 1801 London), Thieme-Becker writes "... He met with applause with ... Bowyer's "History of England" ... By the colour printing, the bloom of which coincided with H.'s main activity, his works gained an extraordinary distribution; for about 100 engravers, among them the first of the time, were involved in their reproduction. H. was a draughtsman of fine taste, ... (rich collection in the Victoria and Albert Mus.) ...", the colour engravings were made with the "Engraver of the King" and member of the Royal Academy Francesco Bartolozzi, one of the most important engravers of his time, about whom Thieme-Becker writes "... B. has always sought to adapt his technique to the character of his models with great subtlety and understanding. ...", dated once under the title and publisher's inscription "London Publish'd Feb. 14th 1788 by S. Vivares No. 13, Great Newport Street", partially trimmed to the platemark and once lower text field added separately, stained and somewhat faded, framed behind glass as pendants, image dimensions approx. 29 x 37.5 cm. Artist information: Important Italian painter, draughtsman, engraver and publisher (1728 Florence - 1815 Lisbon), studied at the Florentine Academy, at times under Ignazio Hugford and for three years as a pupil of the painter Giovanni Domenico Ferretti in Florence, then turned to engraving, 1745-51 as an engraver in Venice, from 1748 as a partner in the workshop of Joseph (Giuseppe) Wagner, 1754 own workshop in Florence, 1756-60 in Rome, then in Venice, moved to England in 1764, here member of the "Society of Artists", 1769 elected to the Royal Academy and appointed engraver to the King, 1802 moved to Lisbon and appointed director of the National Academy, source: Thieme-Becker and Internet.

118. Auktion Mai 2025

Auktionsdatum
Lose: 1-1342
Lose: 1350-3271
Lose: 3300-4795

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For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Francesco Bartolozzi, 15th-18th Century Art