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3915

Karl Hubbuch, Stehender weiblicher Akt

In 118. Auktion Mai 2025

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Karl Hubbuch, Stehender weiblicher Akt kraftvoll, mit leicht gespreizten Beinen vor dem Betrachter stehender Frauenakt mit zur Seite gewandtem Blick, Rötel auf Papier, um 1920, in Kugelschreiber monogrammiert (nicht aus Entstehungszeit der Zeichnung) "K. H.", gebräunt, leichte Faltlinie, hinter Glas im rahmenlosen Bilderträger, Blattmaße ca. 62 x 40,5 cm. Künstlerinfo: dt. Maler, Zeichner und Graphiker (1891 Karlsruhe bis 1979 Karlsruhe), bedeutender Vertreter der “Neuen Sachlichkeit” und des “Verismus”, 1908-12 Studium an der Akademie Karlsruhe bei Walter Georgi, Freundschaft zu Georg Scholz und Rudolf Schlichter, anschließend mit George Grosz und Oskar Nerlinger Schüler der Unterrichtsanstalt am Kunstgewerbemuseum Berlin bei Emil Orlik, nach Kriegsdienst 1918-20 Genesungsaufenthalt in Neuenbürg/Bruchsal, 1920-22 Meisterschüler bei Walter Conz und Württemberger in Karlsruhe, ab 1922 wieder Studium bei Emil Orlik an der Akademie Berlin, 1924 als Dozent für Lithographie an der Akademie in Karlsruhe, hier 1928 zum Professor ernannt, unternahm Studienreisen nach Frankreich und beschickte Ausstellungen der Neuen Sachlichkeit u. a. mit Otto Dix und George Grosz, 1930 Mitherausgeber der kritischen Künstlerzeitschrift „Zakpo“ in Karlsruhe, 1933 Entlassung als Professor und bis 1945 als „entartet“ diffamiert sowie mit Arbeitsverbot belegt, Ende 1939 in der Karlsruher Majolika Manufaktur tätig, 1940 Uhrenmaler, 1941-45 erneut als keramischer Maler in der Karlsruher Majolika Manufaktur, ab 1945 Mitglied der Antifaschistischen Gesellschaft Rastatt, 1947-57 erneut als Professor an die Akademie Karlsruhe berufen, unternahm nun Studienreisen nach Frankreich, Holland und Italien, 1965 Ehrengast der Villa Massimo in Rom, zahlreiche Ausstellungsbeteiligungen in den 1960er/70er Jahren, ab 1970 zunehmende Erblindung und Aufgabe des künstlerischen Schaffens, Quelle: Vollmer und Internet.
Karl Hubbuch, Stehender weiblicher Akt kraftvoll, mit leicht gespreizten Beinen vor dem Betrachter stehende Frauenakt mit zur Seitegewandtem Blick, red chalk on paper, around 1920, monogrammed in biros (not from the time the drawing was created) "K. H.", browned, slight fold line, behind glass in a frameless support, sheet dimensions approx. 62 x 40.5 cm. Artist info: German painter, draughtsman and graphic artist. Painter, draughtsman and graphic artist (1891 Karlsruhe - 1979 Karlsruhe), important representative of the "New Objectivity" and "Verism", 1908-12 studied at the Karlsruhe Academy under Walter Georgi, friendship with Georg Scholz and Rudolf Schlichter, then with George Grosz and Oskar Nerlinger student of Emil Orlik at the Kunstgewerbemuseum Berlin, after military service 1918-20 convalescent stay in Neuenbürg/Bruchsal, 1920-22 master student under Walter Conz and Württemberger in Karlsruhe, from 1922 again studied under Emil Orlik at the Berlin Academy, 1924 lecturer in lithography at the Academy in Karlsruhe, appointed professor there in 1928, undertook study trips to France and exhibited at exhibitions of New Objectivity, among others. a. with Otto Dix and George Grosz, co-editor of the critical artists' magazine "Zakpo" in Karlsruhe in 1930, dismissed as professor in 1933 and defamed as "degenerate" until 1945 and banned from working, worked at the Karlsruhe Majolika Manufaktur at the end of 1939, clock painter in 1940, worked again as a ceramic painter at the Karlsruhe Majolika Manufaktur from 1941-45, from 1945 member of the Rastatt Anti-Fascist Society, 1947-57 again appointed professor at the Karlsruhe Academy, now undertook study trips to France, Holland and Italy, 1965 guest of honour at the Villa Massimo in Rome, numerous exhibition participations in the 1960s/70s, from 1970 increasing blindness and abandonment of artistic work, source: Vollmer and Internet.
Karl Hubbuch, Stehender weiblicher Akt kraftvoll, mit leicht gespreizten Beinen vor dem Betrachter stehender Frauenakt mit zur Seite gewandtem Blick, Rötel auf Papier, um 1920, in Kugelschreiber monogrammiert (nicht aus Entstehungszeit der Zeichnung) "K. H.", gebräunt, leichte Faltlinie, hinter Glas im rahmenlosen Bilderträger, Blattmaße ca. 62 x 40,5 cm. Künstlerinfo: dt. Maler, Zeichner und Graphiker (1891 Karlsruhe bis 1979 Karlsruhe), bedeutender Vertreter der “Neuen Sachlichkeit” und des “Verismus”, 1908-12 Studium an der Akademie Karlsruhe bei Walter Georgi, Freundschaft zu Georg Scholz und Rudolf Schlichter, anschließend mit George Grosz und Oskar Nerlinger Schüler der Unterrichtsanstalt am Kunstgewerbemuseum Berlin bei Emil Orlik, nach Kriegsdienst 1918-20 Genesungsaufenthalt in Neuenbürg/Bruchsal, 1920-22 Meisterschüler bei Walter Conz und Württemberger in Karlsruhe, ab 1922 wieder Studium bei Emil Orlik an der Akademie Berlin, 1924 als Dozent für Lithographie an der Akademie in Karlsruhe, hier 1928 zum Professor ernannt, unternahm Studienreisen nach Frankreich und beschickte Ausstellungen der Neuen Sachlichkeit u. a. mit Otto Dix und George Grosz, 1930 Mitherausgeber der kritischen Künstlerzeitschrift „Zakpo“ in Karlsruhe, 1933 Entlassung als Professor und bis 1945 als „entartet“ diffamiert sowie mit Arbeitsverbot belegt, Ende 1939 in der Karlsruher Majolika Manufaktur tätig, 1940 Uhrenmaler, 1941-45 erneut als keramischer Maler in der Karlsruher Majolika Manufaktur, ab 1945 Mitglied der Antifaschistischen Gesellschaft Rastatt, 1947-57 erneut als Professor an die Akademie Karlsruhe berufen, unternahm nun Studienreisen nach Frankreich, Holland und Italien, 1965 Ehrengast der Villa Massimo in Rom, zahlreiche Ausstellungsbeteiligungen in den 1960er/70er Jahren, ab 1970 zunehmende Erblindung und Aufgabe des künstlerischen Schaffens, Quelle: Vollmer und Internet.
Karl Hubbuch, Stehender weiblicher Akt kraftvoll, mit leicht gespreizten Beinen vor dem Betrachter stehende Frauenakt mit zur Seitegewandtem Blick, red chalk on paper, around 1920, monogrammed in biros (not from the time the drawing was created) "K. H.", browned, slight fold line, behind glass in a frameless support, sheet dimensions approx. 62 x 40.5 cm. Artist info: German painter, draughtsman and graphic artist. Painter, draughtsman and graphic artist (1891 Karlsruhe - 1979 Karlsruhe), important representative of the "New Objectivity" and "Verism", 1908-12 studied at the Karlsruhe Academy under Walter Georgi, friendship with Georg Scholz and Rudolf Schlichter, then with George Grosz and Oskar Nerlinger student of Emil Orlik at the Kunstgewerbemuseum Berlin, after military service 1918-20 convalescent stay in Neuenbürg/Bruchsal, 1920-22 master student under Walter Conz and Württemberger in Karlsruhe, from 1922 again studied under Emil Orlik at the Berlin Academy, 1924 lecturer in lithography at the Academy in Karlsruhe, appointed professor there in 1928, undertook study trips to France and exhibited at exhibitions of New Objectivity, among others. a. with Otto Dix and George Grosz, co-editor of the critical artists' magazine "Zakpo" in Karlsruhe in 1930, dismissed as professor in 1933 and defamed as "degenerate" until 1945 and banned from working, worked at the Karlsruhe Majolika Manufaktur at the end of 1939, clock painter in 1940, worked again as a ceramic painter at the Karlsruhe Majolika Manufaktur from 1941-45, from 1945 member of the Rastatt Anti-Fascist Society, 1947-57 again appointed professor at the Karlsruhe Academy, now undertook study trips to France, Holland and Italy, 1965 guest of honour at the Villa Massimo in Rome, numerous exhibition participations in the 1960s/70s, from 1970 increasing blindness and abandonment of artistic work, source: Vollmer and Internet.

118. Auktion Mai 2025

Auktionsdatum
Lose: 1-1342
Lose: 1350-3271
Lose: 3300-4795

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versand@mehlis.eu

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Shipping of ivory is only possible within the EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Otto Dix, George Grosz, Rudolf, 19th-21st Century Art, Modern & Impressionist Art