Los

4014

Karl Christian Sparmannn, Das Reichenbachtal mit Rosenlaui

In 118. Auktion Mai 2025

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Karl Christian Sparmannn, Das Reichenbachtal mit Rosenlauisommerliche Ansicht des Reichenbachtales mit dem kleinen Ort Rosenlaui im Berner Oberland vor der imposanten Kulisse der Berner Alpen mit links dem Rosenlauigletscher rechts daneben im Hintergrund dem Dossen, Klein und Groß Wellhorn vorn und rechts daneben den drei Gipfeln des Wetterhorns (Wetterhorn, Mittelhorn und Rosenhorn), fein mit spitzen Pinsel lasierend erfasste Landschadftsmalerei, hierzu bemerkt Nagler (1847) "... Mit Studien reich versehen kehrte er 1826 [aus der Schweiz bzw. Italien] in die Heimath [nach Dresden] zurück, und verblieb da fast zwei Jahre, bis er 1828 wieder die Schweiz besuchte, und auf einem wiederholten Ausflug nach Tirol die grossartige Natur jener Länder zum Studium machte. Die Gemälde aus jener und der späteren Zeit stellen daher grösstentheils imposante Gebirgsthäler vor, wie sich eingeengte Bäche rauschend und schäumend über die Felsen stürzen, und das Sonnenlicht durch die hochgewachsenen Fichten und Tannen streift. Solche Effekte gelingen dem Künstler in vollem Masse, und sie sind von ergreifender Wahrheit. Dann hat er auch die ... malerischen Gebirgsmassen mit feinem Sinne erfasst, in poetischer Naturanschauung ohne Sentimentalität. ... Der Künstler bedarf aber nicht gerade mächtiger Naturformen, er weiss auch der kärglicheren Lage eine poetische Seite abzugewinnen. ... Die Technik seiner Gemälde ist immer vollendet, so dass man diesen Künstler zu den vorzüglichsten deutschen Meistern seines Faches zählen muss. Eine seiner Ansichten aus der Schweiz ist durch den Stich von L. Schulze bekannt, nämlich die Ansicht der Wetterhörner, ..." und Thieme-Becker ergänzt "... Einer der bedeutendsten Nachfolger Dahls. Seine Landschaften sind romantisch in der Auffassung ...", Öl auf Leinwand, links unten signiert und datiert "C. Sparmann 1840", rückseitig altes handschriftliches Etikett mit biographischen Informationen aus einem dänischen Künstlerlexikon, Craquelure, hinterlegte Fehlstelle in der Leinwand, restauriert, in sehr schöner Goldstuckleiste mit Messingrahmenschild "Karl C. Sparmann 1805-1864" gerahmt, Falzmaße ca. 176 x 133 cm. Künstlerinfo: auch Carl Christian Sparmann, dt. Landschaftsmaler (1805 Hintermauer bei (Meissen bis 1864 Dresden), Schüler des Blumenmalers Johann Samuel Arnhold an der Zeichenschule der königlichen Porzellanmanufaktur in Meißen, studierte 1822-24 an der Akademie Dresden bei Johann Christian Clausen Dahl, auf Empfehlung Dahls 1824-26 Zeichenlehrer der ehemaligen Königin von Holland Hortense Eugénie Cécile de Beauharnais (1783-1837) und ihres Sohnes des Prinzen Louis Napoléon des späteren Napoléon III. (1808-1873) im Sommer auf Schloss Arenenberg am Untersee (Bodensee) Kanton Thurgau in der Schweiz und im Winter in Rom, 1826 Rückkehr nach Dresden, später in Italien (Rom, Taormina) und Tirol, 1828-32 erneut Schweizaufenthalt und Zeichenlehrer in Lenzburg im Aargau, ab 1832 in Dresden ansässig, unternahm Studienreisen nach Böhmen, Sachsen-Anhalt und ins Salzkammergut, mit Regierungsantritt Napoleons III. 1848 bewilligte dieser seinem ehemaligen Lehrer eine Pension von 1000 Franken, beschickte Ausstellungen in Dresden, Berlin, Wiesbaden und Leipzig, vertreten unter anderem in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden Galerie "Neue Meister", im Stadtmuseum Bautzen und der Kunsthalle Karlsruhe, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler, Ludwig Richter "Lebenserinnerungen eines deutschen Malers", Friedrich Noack "Das Deutschtum in Rom", Boetticher, Allgemeine Deutsche Biographie und Internet.
Karl Christian Sparmannn, Das Reichenbachtal mit RosenlauiSummer view of the Reichenbach valley with the small village of Rosenlaui in the Bernese Oberland against the imposing backdrop of the Bernese Alps with the Rosenlaui glacier on the left and the Dossen on the right in the background, Klein and Groß Wellhorn in front and to the right the three peaks of the Wetterhorn (Wetterhorn, Mittelhorn and Rosenhorn), finely painted landscape with a glazed, pointed brush, as Nagler (1847) notes "... Richly endowed with studies, he returned home [to Dresden] in 1826 [from Switzerland and Italy] and remained there for almost two years, until he visited Switzerland again in 1828 and made a repeated trip to Tyrol to study the magnificent nature of those countries. The paintings from that and later periods therefore mostly depict imposing mountain valleys, with narrow streams rushing and foaming over the rocks and the sunlight streaming through the tall spruce and fir trees. The artist achieves such effects to the full, and they are poignantly true. Then he has also ... ... picturesque mountain masses with a fine sense, in a poetic view of nature without sentimentality. ... But the artist does not exactly need powerful natural forms, he also knows how to extract a poetic side from the sparser situation. ... The technique of his paintings is always perfect, so that this artist must be counted among the most outstanding German masters in his field. One of his views of Switzerland is known through the engraving by L. Schulze, namely the view of the weather horns, ..." and Thieme-Becker adds "... One of Dahl's most important successors. His landscapes are romantic in conception ...", oil on canvas, signed and dated "C. Sparmann 1840" lower left, old handwritten label with biographical information from a Danish artist's encyclopaedia on the reverse, craquelure, backed defect in the canvas, restored, framed in very fine gilt stucco moulding with brass frame label "Karl C. Sparmann 1805-1864", inner dimensions approx. 176 x 133 cm. Artist info: also Carl Christian Sparmann, German landscape painter. Landscape painter (1805 Hintermauer near (Meissen to 1864 Dresden), pupil of the flower painter Johann Samuel Arnhold at the drawing school of the royal porcelain manufactory in Meissen, studied 1822-24 at the Dresden academy under Johann Christian Clausen Dahl, on Dahl's recommendation 1824-26 drawing teacher of the former Queen of Holland Hortense Eugénie Cécile de Beauharnais (1783-1837) and her son Prince Louis Napoléon the later Napoléon III (1808-1873) in the summer of 1864. (1808-1873) in summer at Arenenberg Castle on Untersee (Lake Constance) in the canton of Thurgau in Switzerland and in winter in Rome, 1826 return to Dresden, later in Italy (Rome, Taormina) and Tyrol, 1828-32 another stay in Switzerland and drawing teacher in Lenzburg in Aargau, from 1832 resident in Dresden, undertook study trips to Bohemia, Saxony-Anhalt and the Salzkammergut, on Napoleon III's accession to power he was granted a residence permit in Dresden. In 1848 he granted his former teacher a pension of 1000 francs, organised exhibitions in Dresden, Berlin, Wiesbaden and Leipzig, represented in the Dresden State Art Collections "New Masters" Gallery, the Bautzen City Museum and the Karlsruhe Art Gallery, among others, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler, Ludwig Richter "Lebenserinnerungen eines deutschen Malers", Friedrich Noack "Das Deutschtum in Rom", Boetticher, Allgemeine Deutsche Biographie and Internet.
Karl Christian Sparmannn, Das Reichenbachtal mit Rosenlauisommerliche Ansicht des Reichenbachtales mit dem kleinen Ort Rosenlaui im Berner Oberland vor der imposanten Kulisse der Berner Alpen mit links dem Rosenlauigletscher rechts daneben im Hintergrund dem Dossen, Klein und Groß Wellhorn vorn und rechts daneben den drei Gipfeln des Wetterhorns (Wetterhorn, Mittelhorn und Rosenhorn), fein mit spitzen Pinsel lasierend erfasste Landschadftsmalerei, hierzu bemerkt Nagler (1847) "... Mit Studien reich versehen kehrte er 1826 [aus der Schweiz bzw. Italien] in die Heimath [nach Dresden] zurück, und verblieb da fast zwei Jahre, bis er 1828 wieder die Schweiz besuchte, und auf einem wiederholten Ausflug nach Tirol die grossartige Natur jener Länder zum Studium machte. Die Gemälde aus jener und der späteren Zeit stellen daher grösstentheils imposante Gebirgsthäler vor, wie sich eingeengte Bäche rauschend und schäumend über die Felsen stürzen, und das Sonnenlicht durch die hochgewachsenen Fichten und Tannen streift. Solche Effekte gelingen dem Künstler in vollem Masse, und sie sind von ergreifender Wahrheit. Dann hat er auch die ... malerischen Gebirgsmassen mit feinem Sinne erfasst, in poetischer Naturanschauung ohne Sentimentalität. ... Der Künstler bedarf aber nicht gerade mächtiger Naturformen, er weiss auch der kärglicheren Lage eine poetische Seite abzugewinnen. ... Die Technik seiner Gemälde ist immer vollendet, so dass man diesen Künstler zu den vorzüglichsten deutschen Meistern seines Faches zählen muss. Eine seiner Ansichten aus der Schweiz ist durch den Stich von L. Schulze bekannt, nämlich die Ansicht der Wetterhörner, ..." und Thieme-Becker ergänzt "... Einer der bedeutendsten Nachfolger Dahls. Seine Landschaften sind romantisch in der Auffassung ...", Öl auf Leinwand, links unten signiert und datiert "C. Sparmann 1840", rückseitig altes handschriftliches Etikett mit biographischen Informationen aus einem dänischen Künstlerlexikon, Craquelure, hinterlegte Fehlstelle in der Leinwand, restauriert, in sehr schöner Goldstuckleiste mit Messingrahmenschild "Karl C. Sparmann 1805-1864" gerahmt, Falzmaße ca. 176 x 133 cm. Künstlerinfo: auch Carl Christian Sparmann, dt. Landschaftsmaler (1805 Hintermauer bei (Meissen bis 1864 Dresden), Schüler des Blumenmalers Johann Samuel Arnhold an der Zeichenschule der königlichen Porzellanmanufaktur in Meißen, studierte 1822-24 an der Akademie Dresden bei Johann Christian Clausen Dahl, auf Empfehlung Dahls 1824-26 Zeichenlehrer der ehemaligen Königin von Holland Hortense Eugénie Cécile de Beauharnais (1783-1837) und ihres Sohnes des Prinzen Louis Napoléon des späteren Napoléon III. (1808-1873) im Sommer auf Schloss Arenenberg am Untersee (Bodensee) Kanton Thurgau in der Schweiz und im Winter in Rom, 1826 Rückkehr nach Dresden, später in Italien (Rom, Taormina) und Tirol, 1828-32 erneut Schweizaufenthalt und Zeichenlehrer in Lenzburg im Aargau, ab 1832 in Dresden ansässig, unternahm Studienreisen nach Böhmen, Sachsen-Anhalt und ins Salzkammergut, mit Regierungsantritt Napoleons III. 1848 bewilligte dieser seinem ehemaligen Lehrer eine Pension von 1000 Franken, beschickte Ausstellungen in Dresden, Berlin, Wiesbaden und Leipzig, vertreten unter anderem in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden Galerie "Neue Meister", im Stadtmuseum Bautzen und der Kunsthalle Karlsruhe, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler, Ludwig Richter "Lebenserinnerungen eines deutschen Malers", Friedrich Noack "Das Deutschtum in Rom", Boetticher, Allgemeine Deutsche Biographie und Internet.
Karl Christian Sparmannn, Das Reichenbachtal mit RosenlauiSummer view of the Reichenbach valley with the small village of Rosenlaui in the Bernese Oberland against the imposing backdrop of the Bernese Alps with the Rosenlaui glacier on the left and the Dossen on the right in the background, Klein and Groß Wellhorn in front and to the right the three peaks of the Wetterhorn (Wetterhorn, Mittelhorn and Rosenhorn), finely painted landscape with a glazed, pointed brush, as Nagler (1847) notes "... Richly endowed with studies, he returned home [to Dresden] in 1826 [from Switzerland and Italy] and remained there for almost two years, until he visited Switzerland again in 1828 and made a repeated trip to Tyrol to study the magnificent nature of those countries. The paintings from that and later periods therefore mostly depict imposing mountain valleys, with narrow streams rushing and foaming over the rocks and the sunlight streaming through the tall spruce and fir trees. The artist achieves such effects to the full, and they are poignantly true. Then he has also ... ... picturesque mountain masses with a fine sense, in a poetic view of nature without sentimentality. ... But the artist does not exactly need powerful natural forms, he also knows how to extract a poetic side from the sparser situation. ... The technique of his paintings is always perfect, so that this artist must be counted among the most outstanding German masters in his field. One of his views of Switzerland is known through the engraving by L. Schulze, namely the view of the weather horns, ..." and Thieme-Becker adds "... One of Dahl's most important successors. His landscapes are romantic in conception ...", oil on canvas, signed and dated "C. Sparmann 1840" lower left, old handwritten label with biographical information from a Danish artist's encyclopaedia on the reverse, craquelure, backed defect in the canvas, restored, framed in very fine gilt stucco moulding with brass frame label "Karl C. Sparmann 1805-1864", inner dimensions approx. 176 x 133 cm. Artist info: also Carl Christian Sparmann, German landscape painter. Landscape painter (1805 Hintermauer near (Meissen to 1864 Dresden), pupil of the flower painter Johann Samuel Arnhold at the drawing school of the royal porcelain manufactory in Meissen, studied 1822-24 at the Dresden academy under Johann Christian Clausen Dahl, on Dahl's recommendation 1824-26 drawing teacher of the former Queen of Holland Hortense Eugénie Cécile de Beauharnais (1783-1837) and her son Prince Louis Napoléon the later Napoléon III (1808-1873) in the summer of 1864. (1808-1873) in summer at Arenenberg Castle on Untersee (Lake Constance) in the canton of Thurgau in Switzerland and in winter in Rome, 1826 return to Dresden, later in Italy (Rome, Taormina) and Tyrol, 1828-32 another stay in Switzerland and drawing teacher in Lenzburg in Aargau, from 1832 resident in Dresden, undertook study trips to Bohemia, Saxony-Anhalt and the Salzkammergut, on Napoleon III's accession to power he was granted a residence permit in Dresden. In 1848 he granted his former teacher a pension of 1000 francs, organised exhibitions in Dresden, Berlin, Wiesbaden and Leipzig, represented in the Dresden State Art Collections "New Masters" Gallery, the Bautzen City Museum and the Karlsruhe Art Gallery, among others, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler, Ludwig Richter "Lebenserinnerungen eines deutschen Malers", Friedrich Noack "Das Deutschtum in Rom", Boetticher, Allgemeine Deutsche Biographie and Internet.

118. Auktion Mai 2025

Auktionsdatum
Lose: 1-1342
Lose: 1350-3271
Lose: 3300-4795

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For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs