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Otto Friedrich Weber, "Häuser und Schiffe am Kanal"

In 118. Auktion Mai 2025

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Otto Friedrich Weber, "Häuser und Schiffe am Kanal" auf einem venezianisch anmutenden Kanal einige Segler und Fischkutter im gleißenden Sonnenlicht, im hellen Colorit erinnert das Werk an die Malerei Robert und Sonia Delaunays, deren Malerkolonie in Barcelona er sich zur Zeit des 1. Weltkriegs anschloss, Weber unternahm Zeit seines Lebens Studienreisen nach Italien, Spanien und Frankreich, die ihm Inspiration für seine lichten, expressionistischen Ansichten lieferten, umso schwerer wog für ihn die Tatsache, dass die Nationalsozialisten ihn zeitweise mit einem Reiseverbot belegten, das vorliegende Bild war Teil der Gedächtnisausstellung des Wuppertaler Von der Heydt-Museums vom 14. September bis 12. Oktober 1958 anlässlich des Todes des Künstlers, Öl auf Leinwand, rechts unten signiert "Otto Friedr.[ich] Weber", rückseitig Etikett der genannten Ausstellung zum Künstler, hierauf nummeriert, betitelt und datiert "31", "Häuser und Schiffe am Kanal" sowie "1951", leichtes Craquelure und etwas nachlassende Bespannung der Leinwand, gerahmt, Falzmaße ca. 67 x 74,5 cm. Künstlerinfo: dt. Maler der Verschollenen Generation (1890 Elberfeld bis 1957 Wuppertal), Besuch der Handwerker- und Kunstgewerbeschule Elberfeld bei Max Bernuth, mit Gert Wollheim unternahm er Malwanderungen in Westfalen, Studium an der Dresdner Akademie bei Carl Bantzer, anschließend in München Schüler von Hermann Urban, 1911 und 1913 Ausstellungen in den Pariser Herbstsalons, in Paris war er im Künstlerhaus La Ruche in der Passage de Dantzig ansässig, wo er Kontakt zu Künstlern des Kubismus sowie Freundschaft mit Pablo Picasso schloss, 1914 Spanienreise und Verweigerung des Kriegsdienstes, in Barcelona schloss er sich der Künstlerkolonie um Robert und Sonia Delaunay an, die Webers Werk beeinflussten, es folgten Ausstellungen in der Galerie Josep Dalmau sowie in Madrid und Toledo; seinen Lebensunterhalt verdiente er mit dem Zeichnen von politischen Karikaturen für die spanische Presse, 1919 Rückkehr mit der Familie nach Elberfeld, 1927 wieder in Paris, wo er im Auftrag der Stadt Wuppertal ein Wandbild konzipierte, die Zeitung Le Soir bezeichnete ihn als „le plus grand peintre allemand du moment", zur Zeit des Nationalsozialismus galten viele Bilder Webers als „entartet“ und wurden reichsweit aus Museen entfernt, Weber mit einem Reiseverbot belegt, beim Luftangriff auf Wuppertal 1943 ging ein beträchtlicher Teil seines Lebenswerks verloren, Weber war Mitglied der Rheinischen Sezession, der Bergischen Kunstgenossenschaft und des Düsseldorfer Malkastens, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Website Museum Kunst der Verschollenen Generation und der Kunsthandlung Koskull, Marie Luise Baum: Otto Friedrich Weber, in: Wuppertaler Biographien Bd. 5, Nikolaus Gatter: Aus dem Bienenkorb: Der Maler Otto Friedrich Weber (1890-1957), in: Kunstverein Kunstgeflecht e.V. (Hg.): RHEIN! (Nr. 5).
Otto Friedrich Weber, "Häuser und Schiffe am Kanal" On a Venetian-style canal, a few sailors and fishing boats in the glistening sunlight, the bright colouring of the work is reminiscent of the paintings of Robert and Sonia Delaunay, whose painters' colony in Barcelona he joined at the time of the First World War. Throughout his life, Weber undertook study trips to Italy, Spain and France, which provided him with inspiration for his light, expressionist views, which made it all the more difficult for him that the National Socialists temporarily banned him from travelling, the present painting was part of the commemorative exhibition at the Von der Heydt Museum in Wuppertal from 14 September to 12 October 1958. September to 12 October 1958 on the occasion of the artist's death, oil on canvas, signed "Otto Friedr.[ich] Weber" lower right, label of the aforementioned exhibition to the artist on the reverse, numbered, titled and dated "31", "Häuser und Schiffe am Kanal" and "1951", slight craquelure and somewhat diminished covering of the canvas, framed, inner dimensions approx. 67 x 74.5 cm. Artist information: dt. Painter of the Lost Generation (1890 Elberfeld to 1957 Wuppertal), attended the Elberfeld School of Crafts and Arts and Crafts under Max Bernuth, with Gert Wollheim he undertook painting expeditions in Westphalia, studied at the Dresden Academy under Carl Bantzer, subsequently in Munich as a pupil of Hermann Urban, in 1911 and 1913 exhibitions at the Paris Autumn Salons, in Paris he was resident at the artists' house La Ruche in the Passage de Dantzig, where he made contact with Cubist artists and became friends with Pablo Picasso, in 1914 he travelled to Spain and refused military service, in Barcelona he joined the artists' colony around Robert and Sonia Delaunay, who influenced Weber's work, this was followed by exhibitions at the Josep Dalmau Gallery and in Madrid and Toledo; He earned his living by drawing political caricatures for the Spanish press, returning to Elberfeld with his family in 1919, then back to Paris in 1927, where he was commissioned by the city of Wuppertal to design a mural; the newspaper Le Soir described him as "le plus grand peintre allemand du moment", during the National Socialist era, many of Weber's paintings were considered "degenerate" and were removed from museums throughout the Reich, Weber was banned from travelling, a considerable part of his life's work was lost in the air raid on Wuppertal in 1943, Weber was a member of the Rheinische Sezession, the Bergische Kunstgenossenschaft and the Düsseldorfer Malkasten, source: Thieme-Becker, Vollmer, website Museum Kunst der Verschollenen Generation and Kunsthandlung Koskull, Marie Luise Baum: Otto Friedrich Weber, in: Wuppertaler Biographien Bd. 5, Nikolaus Gatter: Aus dem Bienenkorb: Der Maler Otto Friedrich Weber (1890-1957), in: Kunstverein Kunstgeflecht e.V. (ed.): RHEIN! (No. 5).
Otto Friedrich Weber, "Häuser und Schiffe am Kanal" auf einem venezianisch anmutenden Kanal einige Segler und Fischkutter im gleißenden Sonnenlicht, im hellen Colorit erinnert das Werk an die Malerei Robert und Sonia Delaunays, deren Malerkolonie in Barcelona er sich zur Zeit des 1. Weltkriegs anschloss, Weber unternahm Zeit seines Lebens Studienreisen nach Italien, Spanien und Frankreich, die ihm Inspiration für seine lichten, expressionistischen Ansichten lieferten, umso schwerer wog für ihn die Tatsache, dass die Nationalsozialisten ihn zeitweise mit einem Reiseverbot belegten, das vorliegende Bild war Teil der Gedächtnisausstellung des Wuppertaler Von der Heydt-Museums vom 14. September bis 12. Oktober 1958 anlässlich des Todes des Künstlers, Öl auf Leinwand, rechts unten signiert "Otto Friedr.[ich] Weber", rückseitig Etikett der genannten Ausstellung zum Künstler, hierauf nummeriert, betitelt und datiert "31", "Häuser und Schiffe am Kanal" sowie "1951", leichtes Craquelure und etwas nachlassende Bespannung der Leinwand, gerahmt, Falzmaße ca. 67 x 74,5 cm. Künstlerinfo: dt. Maler der Verschollenen Generation (1890 Elberfeld bis 1957 Wuppertal), Besuch der Handwerker- und Kunstgewerbeschule Elberfeld bei Max Bernuth, mit Gert Wollheim unternahm er Malwanderungen in Westfalen, Studium an der Dresdner Akademie bei Carl Bantzer, anschließend in München Schüler von Hermann Urban, 1911 und 1913 Ausstellungen in den Pariser Herbstsalons, in Paris war er im Künstlerhaus La Ruche in der Passage de Dantzig ansässig, wo er Kontakt zu Künstlern des Kubismus sowie Freundschaft mit Pablo Picasso schloss, 1914 Spanienreise und Verweigerung des Kriegsdienstes, in Barcelona schloss er sich der Künstlerkolonie um Robert und Sonia Delaunay an, die Webers Werk beeinflussten, es folgten Ausstellungen in der Galerie Josep Dalmau sowie in Madrid und Toledo; seinen Lebensunterhalt verdiente er mit dem Zeichnen von politischen Karikaturen für die spanische Presse, 1919 Rückkehr mit der Familie nach Elberfeld, 1927 wieder in Paris, wo er im Auftrag der Stadt Wuppertal ein Wandbild konzipierte, die Zeitung Le Soir bezeichnete ihn als „le plus grand peintre allemand du moment", zur Zeit des Nationalsozialismus galten viele Bilder Webers als „entartet“ und wurden reichsweit aus Museen entfernt, Weber mit einem Reiseverbot belegt, beim Luftangriff auf Wuppertal 1943 ging ein beträchtlicher Teil seines Lebenswerks verloren, Weber war Mitglied der Rheinischen Sezession, der Bergischen Kunstgenossenschaft und des Düsseldorfer Malkastens, Quelle: Thieme-Becker, Vollmer, Website Museum Kunst der Verschollenen Generation und der Kunsthandlung Koskull, Marie Luise Baum: Otto Friedrich Weber, in: Wuppertaler Biographien Bd. 5, Nikolaus Gatter: Aus dem Bienenkorb: Der Maler Otto Friedrich Weber (1890-1957), in: Kunstverein Kunstgeflecht e.V. (Hg.): RHEIN! (Nr. 5).
Otto Friedrich Weber, "Häuser und Schiffe am Kanal" On a Venetian-style canal, a few sailors and fishing boats in the glistening sunlight, the bright colouring of the work is reminiscent of the paintings of Robert and Sonia Delaunay, whose painters' colony in Barcelona he joined at the time of the First World War. Throughout his life, Weber undertook study trips to Italy, Spain and France, which provided him with inspiration for his light, expressionist views, which made it all the more difficult for him that the National Socialists temporarily banned him from travelling, the present painting was part of the commemorative exhibition at the Von der Heydt Museum in Wuppertal from 14 September to 12 October 1958. September to 12 October 1958 on the occasion of the artist's death, oil on canvas, signed "Otto Friedr.[ich] Weber" lower right, label of the aforementioned exhibition to the artist on the reverse, numbered, titled and dated "31", "Häuser und Schiffe am Kanal" and "1951", slight craquelure and somewhat diminished covering of the canvas, framed, inner dimensions approx. 67 x 74.5 cm. Artist information: dt. Painter of the Lost Generation (1890 Elberfeld to 1957 Wuppertal), attended the Elberfeld School of Crafts and Arts and Crafts under Max Bernuth, with Gert Wollheim he undertook painting expeditions in Westphalia, studied at the Dresden Academy under Carl Bantzer, subsequently in Munich as a pupil of Hermann Urban, in 1911 and 1913 exhibitions at the Paris Autumn Salons, in Paris he was resident at the artists' house La Ruche in the Passage de Dantzig, where he made contact with Cubist artists and became friends with Pablo Picasso, in 1914 he travelled to Spain and refused military service, in Barcelona he joined the artists' colony around Robert and Sonia Delaunay, who influenced Weber's work, this was followed by exhibitions at the Josep Dalmau Gallery and in Madrid and Toledo; He earned his living by drawing political caricatures for the Spanish press, returning to Elberfeld with his family in 1919, then back to Paris in 1927, where he was commissioned by the city of Wuppertal to design a mural; the newspaper Le Soir described him as "le plus grand peintre allemand du moment", during the National Socialist era, many of Weber's paintings were considered "degenerate" and were removed from museums throughout the Reich, Weber was banned from travelling, a considerable part of his life's work was lost in the air raid on Wuppertal in 1943, Weber was a member of the Rheinische Sezession, the Bergische Kunstgenossenschaft and the Düsseldorfer Malkasten, source: Thieme-Becker, Vollmer, website Museum Kunst der Verschollenen Generation and Kunsthandlung Koskull, Marie Luise Baum: Otto Friedrich Weber, in: Wuppertaler Biographien Bd. 5, Nikolaus Gatter: Aus dem Bienenkorb: Der Maler Otto Friedrich Weber (1890-1957), in: Kunstverein Kunstgeflecht e.V. (ed.): RHEIN! (No. 5).

118. Auktion Mai 2025

Auktionsdatum
Lose: 1-1342
Lose: 1350-3271
Lose: 3300-4795

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung.

For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs

Stichworte: Sonia Delaunay, Pablo Picasso, Modern & Impressionist Art