Los

4001

Franz Ludwig Güssefeld, Karte Sachsen 1783

In 118. Auktion Mai 2025

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Franz Ludwig Güssefeld, Karte Sachsen 1783Darstellung Sachsen mit Leipzig im Zentrum, die Karte wird begrenzt von Heiligenstadt im Westen, Braunschweig, Neuhaldensleben, Berlin und Küstrin im Norden, Crossen [Krosno Odrzańskie], Sagan [Żagań] und Lauban [Lubań] im Osten und Leitmeritz [Litoměřice], Schlaggenwald [Horní Slavkov], Eger [Cheb], Kulmbach und Schweinfurth im Süden, oben lateinisch betitelt "Circuli superioris Saxoniae pars meridionalis, Ducatum, Electoratum & Principatus Ducum Saxoniae, Princip. Anhalt. Comit. Schwarzburg, Stolberg & cc. Exibens. Expensis Homan. Hered. designavit F. L. Güssefeld. 1783 [dt.: Der südliche Teil des Obersächsischen Kreises, das Herzogtum, das Kurfürstentum & das Fürstentum der Herzöge von Sachsen, das Fürstentum Anhalt. Die Grafschaft Schwarzburg, Stolberg & cc. Exibens. Expensis Homan. Hered. entworfen von F. L. Güssefeld. 1783]", rechts unten klassizistische Kartusche mit sächsischem Wappen auf Obelisk vor antiker Architektur und Maßstab nebst Schrifttafel "Der Südliche Theil des OBER-SAECHSISCHEN KREISES die Chur- und Fürstl Sächsische und andere hieher gehörige Länder vorstellend, aufs neue entworfen von F. L. Güssefeld und herausgegeben von den Homaennischen Erben Nürnberg 1783. Mit Kayserl. allergnädigster Freyheit", grenzkolorierter Kupferstich auf Bütten, neuzeitlich hinter Glas gerahmt, Passepartoutausschnitt ca. 46 x 59 cm. Künstlerinfo: dt. Karthograph (1744 Osterburg bis 1808 Weimar), zeigte früh Interesse an Landkarten und Geographie, Schüler und Mitarbeiter von Baudirektor Hahn und J. J. Petris in Königsberg in Preußen bei der Vermessung des Netzebruchs, später als Forstrat in Sachsen-Weimar, ab 1773 Kontakt zum Geographen Anton Friedrich Büsching (1724-1793), der ihm die wissenschaftliche Zuarbeit für Güssefelds Karten lieferte, er fertigte ca. 100 Karten, die sämtlich wegen ihrer Korrektheit gerühmt wurden, die Karten erschienen im Verlag von Homanns Erben Nürnberg, ab 1880 kurzzeitig für das Landes-Industrie-Comptoir und das Geographische Institut von Friedrich Justin Bertuch in Weimar tätig, Quelle: Neue Deutsche Biographie.
Franz Ludwig Güssefeld, Map of Saxony 1783Depiction of Saxony with Leipzig in the centre, the map is bordered by Heiligenstadt in the west, Braunschweig, Neuhaldensleben, Berlin and Küstrin in the north, Crossen [Krosno Odrzańskie], Sagan [Żagań] and Lauban [Lubań] in the east and Leitmeritz [Litoměřice], Schlaggenwald [Horní Slavkov], Eger [Cheb], Kulmbach and Schweinfurth in the south, with the Latin title "Circuli superioris Saxoniae pars meridionalis, Ducatum, Electoratum & Principatus Ducum Saxoniae, Princip. Anhalt. Comit. Schwarzburg, Stolberg & cc. Exibens. Expensis Homan. Hered. designavit F. L. Güssefeld. 1783 [Eng.: The southern part of the Upper Saxon County, the Duchy, the Electorate & the Principality of the Dukes of Saxony, the Principality of Anhalt. The County of Schwarzburg, Stolberg & cc. Exibens. Expensis Homan. Hered. designed by F. L. Güssefeld. 1783]", lower right classicist cartouche with Saxon coat of arms on obelisk in front of antique architecture and scale together with inscription plate "Der Südliche Theil des OBER-SAECHSISCHEN KREISES die Chur- und Fürstl Sächsische und andere hieher gehörige Länder vorstellend, aufs neue entworfen von F. L. Güssefeld and published by the Homaennische Erben Nuremberg 1783, "With royal most gracious liberty", border coloured copper engraving on laid paper, framed behind glass in modern times, mat opening ca. 46 x 59 cm. Artist information: German cartographer (1744 Osterburg - 1808 Weimar), showed an early interest in maps and geography, pupil and collaborator of building director Hahn and J. J. Petris in Königsberg in Prussia in the surveying of the Netzebruch, later as forest councillor in Saxony-Weimar, from 1773 contact with the geographer Anton Friedrich Büsching (1724-1793), who provided him with the scientific input for Güssefeld's maps, he produced approx. 100 maps, all of which were praised for their accuracy, the maps were published by Homanns Erben Nuremberg, from 1880 he worked briefly for the Landes-Industrie-Comptoir and the Geographical Institute of Friedrich Justin Bertuch in Weimar, source: New German Biography.
Franz Ludwig Güssefeld, Karte Sachsen 1783Darstellung Sachsen mit Leipzig im Zentrum, die Karte wird begrenzt von Heiligenstadt im Westen, Braunschweig, Neuhaldensleben, Berlin und Küstrin im Norden, Crossen [Krosno Odrzańskie], Sagan [Żagań] und Lauban [Lubań] im Osten und Leitmeritz [Litoměřice], Schlaggenwald [Horní Slavkov], Eger [Cheb], Kulmbach und Schweinfurth im Süden, oben lateinisch betitelt "Circuli superioris Saxoniae pars meridionalis, Ducatum, Electoratum & Principatus Ducum Saxoniae, Princip. Anhalt. Comit. Schwarzburg, Stolberg & cc. Exibens. Expensis Homan. Hered. designavit F. L. Güssefeld. 1783 [dt.: Der südliche Teil des Obersächsischen Kreises, das Herzogtum, das Kurfürstentum & das Fürstentum der Herzöge von Sachsen, das Fürstentum Anhalt. Die Grafschaft Schwarzburg, Stolberg & cc. Exibens. Expensis Homan. Hered. entworfen von F. L. Güssefeld. 1783]", rechts unten klassizistische Kartusche mit sächsischem Wappen auf Obelisk vor antiker Architektur und Maßstab nebst Schrifttafel "Der Südliche Theil des OBER-SAECHSISCHEN KREISES die Chur- und Fürstl Sächsische und andere hieher gehörige Länder vorstellend, aufs neue entworfen von F. L. Güssefeld und herausgegeben von den Homaennischen Erben Nürnberg 1783. Mit Kayserl. allergnädigster Freyheit", grenzkolorierter Kupferstich auf Bütten, neuzeitlich hinter Glas gerahmt, Passepartoutausschnitt ca. 46 x 59 cm. Künstlerinfo: dt. Karthograph (1744 Osterburg bis 1808 Weimar), zeigte früh Interesse an Landkarten und Geographie, Schüler und Mitarbeiter von Baudirektor Hahn und J. J. Petris in Königsberg in Preußen bei der Vermessung des Netzebruchs, später als Forstrat in Sachsen-Weimar, ab 1773 Kontakt zum Geographen Anton Friedrich Büsching (1724-1793), der ihm die wissenschaftliche Zuarbeit für Güssefelds Karten lieferte, er fertigte ca. 100 Karten, die sämtlich wegen ihrer Korrektheit gerühmt wurden, die Karten erschienen im Verlag von Homanns Erben Nürnberg, ab 1880 kurzzeitig für das Landes-Industrie-Comptoir und das Geographische Institut von Friedrich Justin Bertuch in Weimar tätig, Quelle: Neue Deutsche Biographie.
Franz Ludwig Güssefeld, Map of Saxony 1783Depiction of Saxony with Leipzig in the centre, the map is bordered by Heiligenstadt in the west, Braunschweig, Neuhaldensleben, Berlin and Küstrin in the north, Crossen [Krosno Odrzańskie], Sagan [Żagań] and Lauban [Lubań] in the east and Leitmeritz [Litoměřice], Schlaggenwald [Horní Slavkov], Eger [Cheb], Kulmbach and Schweinfurth in the south, with the Latin title "Circuli superioris Saxoniae pars meridionalis, Ducatum, Electoratum & Principatus Ducum Saxoniae, Princip. Anhalt. Comit. Schwarzburg, Stolberg & cc. Exibens. Expensis Homan. Hered. designavit F. L. Güssefeld. 1783 [Eng.: The southern part of the Upper Saxon County, the Duchy, the Electorate & the Principality of the Dukes of Saxony, the Principality of Anhalt. The County of Schwarzburg, Stolberg & cc. Exibens. Expensis Homan. Hered. designed by F. L. Güssefeld. 1783]", lower right classicist cartouche with Saxon coat of arms on obelisk in front of antique architecture and scale together with inscription plate "Der Südliche Theil des OBER-SAECHSISCHEN KREISES die Chur- und Fürstl Sächsische und andere hieher gehörige Länder vorstellend, aufs neue entworfen von F. L. Güssefeld and published by the Homaennische Erben Nuremberg 1783, "With royal most gracious liberty", border coloured copper engraving on laid paper, framed behind glass in modern times, mat opening ca. 46 x 59 cm. Artist information: German cartographer (1744 Osterburg - 1808 Weimar), showed an early interest in maps and geography, pupil and collaborator of building director Hahn and J. J. Petris in Königsberg in Prussia in the surveying of the Netzebruch, later as forest councillor in Saxony-Weimar, from 1773 contact with the geographer Anton Friedrich Büsching (1724-1793), who provided him with the scientific input for Güssefeld's maps, he produced approx. 100 maps, all of which were praised for their accuracy, the maps were published by Homanns Erben Nuremberg, from 1880 he worked briefly for the Landes-Industrie-Comptoir and the Geographical Institute of Friedrich Justin Bertuch in Weimar, source: New German Biography.

118. Auktion Mai 2025

Auktionsdatum
Lose: 1-1342
Lose: 1350-3271
Lose: 3300-4795

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versand@mehlis.eu

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Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs