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Los
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zurĂźckzuziehen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschlieĂen und schriftliche Gebote zurĂźckzuweisen.
3. Die Besichtigung und PrĂźfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.
Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch fßr ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände kÜnnen vor der Auktion besichtigt und geprßft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen.
Deshalb wird keine Haftung fĂźr offene und versteckte Mängel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, GrĂśĂe, Gewicht, Beschädigungen usw. Ăźbernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berĂźcksichtigt. Bei Gemälden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefĂźgt und nicht bewertet wird. Signaturen auf Gemälden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprĂźft.
Die Ware ist, soweit nicht ausdrßcklich angegeben, nicht auf Funktion geprßft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik kÜnnen Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
4. Schriftliche Gebote mßssen spätestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurßckweisen. Telefongebote kÜnnen erst ab einem Limit von 50,- Euro berßcksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemäà Ihren Anweisungen. Fßr das Zustandekommen der Verbindung kann keine Gewähr ßbernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung beträgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote kÜnnen nicht berßcksichtigt werden. Fßr Eingabefehler kann keine Haftung ßbernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten Irrtßmer entstehen kÜnnen.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ăbergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los Ăźber den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezĂźglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber Ăźber; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder ZerstĂśrung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schĂźtzen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Ăbergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber Ăźber.
7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsßbergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung Ăźber den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten fĂźr Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. FĂźr das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Ăbersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhĂśht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei ausländischen Kunden separat in Rechnung gestellt. WĂźnscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro VersicherungsgebĂźhren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in HÜhe von 22 % zuzßglich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18%). Fßr Live-Bieten ist ein zusätzliche Gebßhr von 3% fällig zuzßglich 19% Umsatzsteuer (29,75%). Fßr Live-Bieten ßber unsere eigene Plattform wird eine Gebßhr von 2% erhoben (28,56%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprßfung.
Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nÜtig.
10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene MängelrĂźgen werden dem Einlieferer Ăźbermittelt. Mängel mĂźssen innerhalb eines Jahres nach Ăbergabe gerĂźgt werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Ăbergabe gleich. Eine RĂźckabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberĂźhrt. AnsprĂźche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, KĂśrper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäĂig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofßr pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der Käufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenstände werden auf seine Kosten verwertet, er haftet fßr den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den MehrerlÜs. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen Nichterfßllung in HÜhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhÜhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrßckstände und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
13. Schadensersatzansprßche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, UnmÜglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung fßr Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.
14. Vorstehende Bedingungen gelten auch fĂźr den Nachverkauf.
15. Jeder Besucher haftet fĂźr den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer Ăźbt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von GrĂźnden, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschlieĂen.
16. Die veräuĂerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschlieĂlich dem Auktionator und dem EigentĂźmer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der KatalogverĂśffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber Ăźber. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrĂźcklich die Vervielfältigung und VerĂśffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber verzichtet im Rahmen der Auktion auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.
17. Die Abgabe eines mĂźndlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
18. ErfĂźllungsort ist fĂźr beide der Sitz des Auktionshauses (Mannheim).
19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂźltigkeit der Ăźbrigen davon unberĂźhrt.
20. Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext. Die in diesem Katalog und auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen sind unser Eigentum. Vervielfältigung und Zweitverwertung bedßrfen unserer schriftlichen Zustimmung.
ENGLISH VERSION
Auktionshaus Schwab
Condition of sale
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1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zurĂźckzuziehen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschlieĂen und schriftliche Gebote zurĂźckzuweisen.
3. Die Besichtigung und PrĂźfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.
Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch fßr ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände kÜnnen vor der Auktion besichtigt und geprßft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen.
Deshalb wird keine Haftung fĂźr offene und versteckte Mängel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, GrĂśĂe, Gewicht, Beschädigungen usw. Ăźbernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berĂźcksichtigt. Bei Gemälden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefĂźgt und nicht bewertet wird. Signaturen auf Gemälden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprĂźft.
Die Ware ist, soweit nicht ausdrßcklich angegeben, nicht auf Funktion geprßft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik kÜnnen Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
4. Schriftliche Gebote mßssen spätestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurßckweisen. Telefongebote kÜnnen erst ab einem Limit von 50,- Euro berßcksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemäà Ihren Anweisungen. Fßr das Zustandekommen der Verbindung kann keine Gewähr ßbernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung beträgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote kÜnnen nicht berßcksichtigt werden. Fßr Eingabefehler kann keine Haftung ßbernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten Irrtßmer entstehen kÜnnen.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ăbergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los Ăźber den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezĂźglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber Ăźber; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder ZerstĂśrung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schĂźtzen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Ăbergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber Ăźber.
7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsßbergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung Ăźber den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten fĂźr Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. FĂźr das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Ăbersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhĂśht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei ausländischen Kunden separat in Rechnung gestellt. WĂźnscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro VersicherungsgebĂźhren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in HÜhe von 22 % zuzßglich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18%). Fßr Live-Bieten ist ein zusätzliche Gebßhr von 3% fällig zuzßglich 19% Umsatzsteuer (29,75%). Fßr Live-Bieten ßber unsere eigene Plattform wird eine Gebßhr von 2% erhoben (28,56%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprßfung.
Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nÜtig.
10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene MängelrĂźgen werden dem Einlieferer Ăźbermittelt. Mängel mĂźssen innerhalb eines Jahres nach Ăbergabe gerĂźgt werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Ăbergabe gleich. Eine RĂźckabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberĂźhrt. AnsprĂźche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, KĂśrper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäĂig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofßr pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der Käufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenstände werden auf seine Kosten verwertet, er haftet fßr den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den MehrerlÜs. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen Nichterfßllung in HÜhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhÜhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrßckstände und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
13. Schadensersatzansprßche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, UnmÜglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung fßr Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.
14. Vorstehende Bedingungen gelten auch fĂźr den Nachverkauf.
15. Jeder Besucher haftet fĂźr den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer Ăźbt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von GrĂźnden, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschlieĂen.
16. Die veräuĂerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschlieĂlich dem Auktionator und dem EigentĂźmer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der KatalogverĂśffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber Ăźber. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrĂźcklich die Vervielfältigung und VerĂśffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber verzichtet im Rahmen der Auktion auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.
17. Die Abgabe eines mĂźndlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
18. ErfĂźllungsort ist fĂźr beide der Sitz des Auktionshauses (Mannheim).
19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂźltigkeit der Ăźbrigen davon unberĂźhrt.
20. Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext. Die in diesem Katalog und auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen sind unser Eigentum. Vervielfältigung und Zweitverwertung bedßrfen unserer schriftlichen Zustimmung.
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