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Los
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
2. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern zurĂŒckzuziehen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschlieĂen und schriftliche Gebote zurĂŒckzuweisen.
3. Die Besichtigung und PrĂŒfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.
Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch fĂŒr ergĂ€nzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden. BeschĂ€digungen werden im Auktionskatalog nur erwĂ€hnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeintrĂ€chtigen.
Deshalb wird keine Haftung fĂŒr offene und versteckte MĂ€ngel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, GröĂe, Gewicht, BeschĂ€digungen usw. ĂŒbernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berĂŒcksichtigt. Bei GemĂ€lden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefĂŒgt und nicht bewertet wird. Signaturen auf GemĂ€lden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprĂŒft.
Die Ware ist, soweit nicht ausdrĂŒcklich angegeben, nicht auf Funktion geprĂŒft. Transformatoren und SchaltgerĂ€te entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik können Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
4. Schriftliche Gebote mĂŒssen spĂ€testens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurĂŒckweisen. Telefongebote können erst ab einem Limit von 50,- Euro berĂŒcksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemÀà Ihren Anweisungen. FĂŒr das Zustandekommen der Verbindung kann keine GewĂ€hr ĂŒbernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung betrĂ€gt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berĂŒcksichtigt werden. FĂŒr Eingabefehler kann keine Haftung ĂŒbernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten IrrtĂŒmer entstehen können.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ăbergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los ĂŒber den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezĂŒglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber ĂŒber; es ist Sache des KĂ€ufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, BeschĂ€digungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schĂŒtzen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des KĂ€ufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers. Mit der Ăbergabe der Objekte an den KĂ€ufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs oder der zufĂ€lligen Verschlechterung auf den Erwerber ĂŒber.
7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollstĂ€ndigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. VerkĂ€ufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und EigentumsĂŒbergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem BevollmĂ€chtigten den mit Zuschlag fĂ€lligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung ĂŒber den mit Zuschlag fĂ€lligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten fĂŒr Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. FĂŒr das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Ăbersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhöht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei auslĂ€ndischen Kunden separat in Rechnung gestellt. WĂŒnscht der KĂ€ufer eine zusĂ€tzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro VersicherungsgebĂŒhren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 22 % zuzĂŒglich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18%). FĂŒr Live-Bieten ist ein zusĂ€tzliche GebĂŒhr von 5% fĂ€llig zuzĂŒglich 19% Umsatzsteuer (32,13%). FĂŒr Live-Bieten ĂŒber unsere eigene Plattform wird eine GebĂŒhr von 2,6% erhoben (29,27%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung wĂ€hrend der Auktion bedarf der sofortigen NachprĂŒfung.
Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fÀllig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 7 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nötig.
10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche GewĂ€hrleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene MĂ€ngelrĂŒgen werden dem Einlieferer ĂŒbermittelt. MĂ€ngel mĂŒssen innerhalb eines Jahres nach Ăbergabe gerĂŒgt werden. Ein Annahmeverzug des KĂ€ufers steht der Ăbergabe gleich. Eine RĂŒckabwicklung lĂ€sst den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberĂŒhrt. AnsprĂŒche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit beschrĂ€nkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefĂ€hrdet) und VerzugsschĂ€den. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmĂ€Ăig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. GerĂ€t der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofĂŒr pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der KĂ€ufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die GegenstĂ€nde werden auf seine Kosten verwertet, er haftet fĂŒr den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung in Höhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und KĂ€uferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, KaufgeldrĂŒckstĂ€nde und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
13. SchadensersatzansprĂŒche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung fĂŒr SchĂ€den, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsĂ€tzlich oder durch grob fahrlĂ€ssiges Handeln hervorgerufen worden ist.
14. Vorstehende Bedingungen gelten auch fĂŒr den Nachverkauf.
15. Jeder Besucher haftet fĂŒr den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer ĂŒbt in allen RĂ€umlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behĂ€lt sich vor, Personen ohne Angabe von GrĂŒnden, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschlieĂen.
16. Die verĂ€uĂerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschlieĂlich dem Auktionator und dem EigentĂŒmer der VersteigerungsgegenstĂ€nde zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber ĂŒber. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrĂŒcklich die VervielfĂ€ltigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber verzichtet im Rahmen der Auktion auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.
17. Die Abgabe eines mĂŒndlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
18. ErfĂŒllungsort ist fĂŒr beide der Sitz des Auktionshauses (Mannheim).
19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt.
20. Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext. Die in diesem Katalog und auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen sind unser Eigentum. VervielfĂ€ltigung und Zweitverwertung bedĂŒrfen unserer schriftlichen Zustimmung.
ENGLISH VERSION
Auktionshaus Schwab
Condition of sale
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1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.
2. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern zurĂŒckzuziehen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschlieĂen und schriftliche Gebote zurĂŒckzuweisen.
3. Die Besichtigung und PrĂŒfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.
Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch fĂŒr ergĂ€nzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Auktion besichtigt und geprĂŒft werden. BeschĂ€digungen werden im Auktionskatalog nur erwĂ€hnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeintrĂ€chtigen.
Deshalb wird keine Haftung fĂŒr offene und versteckte MĂ€ngel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, GröĂe, Gewicht, BeschĂ€digungen usw. ĂŒbernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berĂŒcksichtigt. Bei GemĂ€lden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefĂŒgt und nicht bewertet wird. Signaturen auf GemĂ€lden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprĂŒft.
Die Ware ist, soweit nicht ausdrĂŒcklich angegeben, nicht auf Funktion geprĂŒft. Transformatoren und SchaltgerĂ€te entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik können Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
4. Schriftliche Gebote mĂŒssen spĂ€testens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurĂŒckweisen. Telefongebote können erst ab einem Limit von 50,- Euro berĂŒcksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemÀà Ihren Anweisungen. FĂŒr das Zustandekommen der Verbindung kann keine GewĂ€hr ĂŒbernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung betrĂ€gt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berĂŒcksichtigt werden. FĂŒr Eingabefehler kann keine Haftung ĂŒbernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten IrrtĂŒmer entstehen können.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ăbergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los ĂŒber den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezĂŒglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber ĂŒber; es ist Sache des KĂ€ufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, BeschĂ€digungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schĂŒtzen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des KĂ€ufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers. Mit der Ăbergabe der Objekte an den KĂ€ufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs oder der zufĂ€lligen Verschlechterung auf den Erwerber ĂŒber.
7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollstĂ€ndigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. VerkĂ€ufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und EigentumsĂŒbergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem BevollmĂ€chtigten den mit Zuschlag fĂ€lligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung ĂŒber den mit Zuschlag fĂ€lligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten fĂŒr Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. FĂŒr das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Ăbersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhöht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei auslĂ€ndischen Kunden separat in Rechnung gestellt. WĂŒnscht der KĂ€ufer eine zusĂ€tzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro VersicherungsgebĂŒhren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 22 % zuzĂŒglich 19% gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18%). FĂŒr Live-Bieten ist ein zusĂ€tzliche GebĂŒhr von 5% fĂ€llig zuzĂŒglich 19% Umsatzsteuer (32,13%). FĂŒr Live-Bieten ĂŒber unsere eigene Plattform wird eine GebĂŒhr von 2,6% erhoben (29,27%). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung wĂ€hrend der Auktion bedarf der sofortigen NachprĂŒfung.
Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fÀllig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 7 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nötig.
10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche GewĂ€hrleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene MĂ€ngelrĂŒgen werden dem Einlieferer ĂŒbermittelt. MĂ€ngel mĂŒssen innerhalb eines Jahres nach Ăbergabe gerĂŒgt werden. Ein Annahmeverzug des KĂ€ufers steht der Ăbergabe gleich. Eine RĂŒckabwicklung lĂ€sst den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberĂŒhrt. AnsprĂŒche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit beschrĂ€nkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefĂ€hrdet) und VerzugsschĂ€den. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmĂ€Ăig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11. GerĂ€t der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofĂŒr pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der KĂ€ufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die GegenstĂ€nde werden auf seine Kosten verwertet, er haftet fĂŒr den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung in Höhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und KĂ€uferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.
12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, KaufgeldrĂŒckstĂ€nde und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.
13. SchadensersatzansprĂŒche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung fĂŒr SchĂ€den, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsĂ€tzlich oder durch grob fahrlĂ€ssiges Handeln hervorgerufen worden ist.
14. Vorstehende Bedingungen gelten auch fĂŒr den Nachverkauf.
15. Jeder Besucher haftet fĂŒr den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer ĂŒbt in allen RĂ€umlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behĂ€lt sich vor, Personen ohne Angabe von GrĂŒnden, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschlieĂen.
16. Die verĂ€uĂerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschlieĂlich dem Auktionator und dem EigentĂŒmer der VersteigerungsgegenstĂ€nde zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber ĂŒber. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrĂŒcklich die VervielfĂ€ltigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber verzichtet im Rahmen der Auktion auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.
17. Die Abgabe eines mĂŒndlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.
18. ErfĂŒllungsort ist fĂŒr beide der Sitz des Auktionshauses (Mannheim).
19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt.
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